Diskussion:Bachschmidhaus

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von HP25
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Hallo zusammen! - Im Artikel steht: "Das Anwesen steht heute anteilig unter Denkmal- bzw. Ensembleschutz" Das erscheint mir irreführend. - --Flo Sorg (Diskussion) 20:56, 9. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Vor allem weil es auch nicht stimmt. Im Innehof steht ein Überbleibsel der ehemaligen Klostertoranlage. hlrmnt 08:44, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Hallo Hilarmont! - Danke für deine schnelle Reaktion! Wer korrigiert den Text im Artikel? Steht das Gebäude nicht unter Ensembleschutz (zum Beispiel: Die Fassade zur Residenz?)--Flo Sorg (Diskussion) 14:21, 10. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Selbstverständlich stimmt es. Die Fassade steht unter Ensembleschutz, das Hinterhaus unter Denkmalschutz. http://geoportal.bayern.de/bayernatlas-klassik/KueweQYBY3GqETs0Mni47DuXVxqG_CaNQuT7tWa3uP6o-RPX7UHT0vfIOPopQDfeLC2V9OWzf6_ElmeEGjWeADuXS_zw5CzlIvwfWZDvZwcdlkbNIV_RI3QGP4-5KZcM/Kue3a/OPofd/pQDc2
Es handelt sich mitnichten um ein Überbleibsel der ehem. Klostertoranlage, sondern um einen Teil der Stadtmauer mit davor liegender Zwingermauer. Es befindet sich eine Gedenktafel am Gebäude, die etwas anderes behauptet, richtig ist aber, dass von der eigentlichen Klostertoranlage nichts Überirdisches mehr vorhanden ist. Denkbar ist, dass die benachbarte Klostertoranlage auch durch diese bastionsartige Wölbung flankierend verteidigt wurde. Gut zu erkennen bei Merian: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d7/De_Merian_Sueviae_144.jpg
Auf dem Bild sieht man vor der Klostertoranlage die hier rund ausgewölbte Zwingermauer, dahinter die Stadtmauer. --HP25 (Diskussion) 17:38, 9. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Aha, Hilarmont hat meine letzten Korrekturen zu Ensemble- und Denkmalschutz rückgängig gemacht? Was stimmt denn daran nicht? Reicht der Denkmalatlas Bayern als Quelle nicht aus? Oder irrt der sich gar? :) --HP25 (Diskussion) 18:02, 9. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Weil es nicht stimmt. Dementsprechend hat der heutige Reischmann (ehemals Wagner) und der Galeria Kaufhof (ehemals Horten) auch eine denkmalgeschützte Fassade weil ja im Ensemble-Bereich gelegen. Der tatsächlich denkmalgeschützte Teil (Klosterstr. 1 im Innenhof) gehört in den Artikel zur Stadtbefestigung erwähnt. hlrmnt 08:37, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Deine denkmalrechtlichen Ausführungen, deine Logik und Gedanken finde ich wirklich sehr interessant. Dennoch ist deine Auffassung nicht zutreffend, wie du gerne z.B. bei der zuständigen Denkmalpflege, der Heimatpflege und auch beim Landesamt für Denkmalschutz bei gut informierten Personen gerne erfragen kannst. Das weiß z.B. auch in der Kemptener Stadtverwaltung eigentlich jeder. Denn ein "Ensemble" wie etwa der Residenzplatz umschließt eben alles, was man da so sieht. Eben auch das Bachschmidhaus. Frag doch einfach. Man wird dir sicherlich sehr gerne zutreffende Auskunft geben. Oder anders gefragt: Wessen Aussagen würdest du denn dein Vertrauen schenken?
Wikipedia hat da auch sehr interessante Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Bauensemble
Das hier ist sicherlich interessant für dich, von wegen Reischmann und Galeria Kaufhof: "Auch wenn die einzelnen Gebäude kein Denkmal sind, kann das Gebäudeensemble unter Ensembleschutz stehen."
Eine "Klosterstraße" gibt es in Kempten übrigens nicht, die "Klostersteige" 1 befindet sich nördlich der Freitreppe.
Alles klar? :)--HP25 (Diskussion) 09:25, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Uiuiui... Jetzt auch noch die Photos? Die Armen, können doch nichts dafür... Da war gestern jemand richtig umtriebig, Rundumschlag. :)
Also Hilarmont, hör mal: Wenn du nicht willst, dass jemand deine persönliche und nun mal leider nicht zutreffende Auffassung (s.o., du hast nun mal schlicht und ergreifend Unrecht) infrage stellt, dann sag's mir doch einfach, ich habe doch für alles Verständnis, kein Grund für böse Gefühle. Und: Ich persönlich liebe alle Menschen, habe aber kein Problem damit, wenn jemand mich nicht lieb hat. Nur was geht das eigentlich den geneigten Leser an, der halt gerne zutreffende Informationen lesen möchte? --HP25 (Diskussion) 17:25, 10. Mär. 2017 (CET)Beantworten
So, Problem ist zur allseitigen Zufriedenheit erledigt. Ich bin halt ein guter Deal-Maker. Das Ding kriegt einfach eine eigene Internetpräsenz, auf der dann eben nicht etwa auch alternative, sondern ausschließlich zutreffende Fakten ausschlaggebend sind. Da kann man dann gerne was dagegen haben, aber dann ist das halt so und alle sind zufrieden. Alles andere würde einen Edit-War auslösen, den ich nicht gewinnen kann, da ich gar nicht die Zeit habe, gleichsam in der Wikipedia zu wohnen und man sieht ja auch, wie megaschwer es hier zuweilen ist, manchen Leuten zutreffende Informationen selbst anhand von handfesten Beweisen begreiflich zu machen. Das hat keinen Sinn, man könnte sich auch drüber streiten, was eine rote Ampel bedeutet. Hier geht's ja zu wie aktuell im Oval Office.
Schöne Grüße in die Klosterstraße 1. Postfaktisches Zeitalter, ok, aber jetzt sogar schon fake adresses? Meine Güte. Naja, es gibt eben Leute, die sollte man nicht mal nach dem Weg fragen... :) --HP25 (Diskussion) 19:50, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Es ist nicht nur meine Auffassung, sondern auch die Auffassung anderer (s.o.) - um deinem falschen O-Ton zu folgen. Das Bayerische Denkmalamt listet das B-Haus nicht als Denkmal ein. Nicht einmal die Außenfassade. Beim Jenischhaus am St.-Mang-Platz ist auch das ganze Haus verzeichnet, relevant ist im Jenischhaus nur die Außenfassade weil das Innere um 1959/60 komplett rausgeschmissen worden ist ("Kernsanierung"). Ensembleschutz bedeutet, dass das Erscheinungsbild des Gebiets möglichst beibehalten werden soll und als Struktur wertvoll eingeschätzt wird um so den bestimmten Charakter aufzubewahren. Und dass Du dich an "Klosterstraße" aufschaukelst zeugt lediglich von einer stark beschränkten Intelligenz.
Und nun ganz arrogant, in deinem Stil: Ich meine, dass ich hier deutlich mehr Artikel zum Thema "denkmalgeschützte Gebäude" erfasst habe als du, der hier mit seinen alternativen Fakten rumtrumpt. Dritte Meinung angefordert. hlrmnt 08:30, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Wie wäre es dann, wenn wir verbindlich um eine nennenswerte Summe Geld wetten, wer jetzt Recht hat? Traust du dich das? --HP25 (Diskussion) 21:13, 13. Mär. 2017 (CET)--HP25 (Diskussion) 21:36, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es um "Recht" geht. Das erscheint mir ein veralteter Passus und aus der "Juristerei" zu sein. Recht wird vor Gericht vom Richter gesprochen (Und das was dort "passiert" soll ja viel mit Schiffen auf Hoher See zu tun haben). --Flo Sorg (Diskussion) 21:23, 13. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Ja, aber jetzt bitte die lieben Fingerle weg von den Bildern. Sonst gibt es das eben sehr schnell schriftlich, liebe Gemeinde. Bütte. (nicht signierter Beitrag von HP25 (Diskussion | Beiträge) 21:36, 13. Mär. 2017 (CET))Beantworten
Sehr gerne schriftlich! hlrmnt 08:33, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
*Popcorntüte auf* Eins nach dem anderen, ich habe nicht so viel Freizeit für Wikipedia wie manch anderer offensichtlich und im Prinzip ist mir das auch egal, weil es unter DIESEN Umständen wohl völlig unmöglich sein wird, hier einen korrekten Artikel herzustellen. Natürlich listet das Denkmalamt das B-Haus bzw. dessen Fassade nicht als Denkmal auf, das hat auch keiner behauptet. Unter Denkmalschutz steht nur das kleine Hintergebäude. Drittmeinung: Wie ist das dann eigentlich, wenn ich Recht habe und du nicht? Bist du dann der mit der beschränkten Intelligenz oder ich? --HP25 (Diskussion) 09:38, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
*Popcorntüte auf* Wird ja immer besser. "Vandalismus"? :) Hör mal, anstatt hier ad hominem alle Register zu ziehen und Verschwörungstheorien zu entwickeln (Ich bin nicht der Hauseigentümer, wie du überall herum spekulierst und wenn doch, wäre das für die Richtigkeit der Informationen zum Haus völlig irrelevant), würde ich halt auch mal sachlich was liefern. --HP25 (Diskussion) 16:16, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Dann betrachte ich die Frage, wer hier "alternative Fakten" verbreitet und wer nicht usw. usf. als beantwortet und gebe sämtliche oben oder sonst irgendwo mir gegenüber getätigte Unterstellungen mit dem allerbestem Dank zurück. So stelle ICH mir "enzyklopädische" Arbeit nun mal vor, zu der ich lt. dem gegen mich erhobenen und dann zurückgewiesenen Vandalismusvorwurf ja angeblich nicht fähig bin. Zumindest steht bei mir dann das Richtige im Artikel, weil ich versuche, wissenschaftlich korrekt zu arbeiten, was in einer Enzyklopädie vielleicht nicht völlig ohne Relevanz ist. Aber das ist unter diesen Umständen eben völlig unmöglich. Also lass deine "Fakten" von mir aus so stehen, dafür ist mir meine Zeit zu schade. --HP25 (Diskussion) 14:04, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Dritte Meinungen[Quelltext bearbeiten]

3M: Der Bayerische Denkmal-Atlas zeigt deutlich, dass es das Gebäude in einem geschützten Gebiet steht.Unter der Nummer E-7-63-000-1 bezeichnet die Markierte Fläche zwei Bodendenkmale und ein Ensemble. Desweiteren ist ein konkretes Objekt 'Stadttor' mit der Adresse "Residenzplatz 1" unter der Nummer D-7-63-000-1 als Baudenkmal eingetragen. Die Beschreibung des Baudenkmals erwähnt diese Adresse nicht, die Karte verortet das geschützte Gebäude im Innenhof des Bachschmidhauses an einer Stelle, wo auch Google-Maps ein Gebäude zeigt. Das dazugehörige Bild zeigt ein Gebäude mit einem davor geparkten Auto - inwieweit das mit der Lage im Innenhof verträglich ist, mag bitte jemand prüfen, der vor Ort nachschauen kann. Auf dem Foto sieht man ebenfalls, wie auch auf der Karte in Google Maps, dass das geschützte Gebäude nicht eindeutiger Bestandteil des Bachschmidhauses ist, sondern eher getrennt erscheint, bzw. als ob das Bachschmidhaus bzw. das danebenliegende Gebäude Horchlerstraße ein Anbau an das Gebäude des ehemaligen Stadttors sei. Insofern sprechen die Fakten eindeutig füe einen Ensembleschutz des Bachschmidhauses, der aber nicht notwendigerweise einen Schutz als Baudenkmal für das Haus beinhaltet. Inwiefern das ehemalige Stadttor baurechtlich als eigenständiges Gebäude- gilt, oder integraler Bestandteil des Bachschmidhauses geworden ist und somit einen Baudenkmalschutz für einen Teil des des Gebäudes beinhaltet, müsste sich doch recht einfach durch eine Nachfrage beim Denkmalamt oder beim Eigentümer klären lassen... -- Alturand (Diskussion) 17:03, 14. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Danke. --HP25 (Diskussion) 13:45, 15. Mär. 2017 (CET)Beantworten