Diskussion:Baron

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Unterschied Freifrau, Baronin, Baronesse[Quelltext bearbeiten]

Ist eine Freifrau eine verheiratete Baronesse (als Tochter eines Freiherrn oder Ehefrau eines solchen) und kann sich auch Baronin nennen? Bzw. ist der Titel gleichermassen Freifrau=Baronin/Baronesse??

Die Freifrau ist die Ehefrau, die Freiin die Tochter eines Freiherrn. --Anathema <°))))>< 10:48, 25. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]


Frage ad Erklärung "Reichsfreiherr": Ist diese Erklärung korrekt? Es gibt auch vom Kaiser in den Freiherrnstand erhobene Familien, die nicht den Titel "Reichsfreiherr" im Namen trugen. Antwort: Bis 1806 wurde vom Kaiser nur in den Freiherrenstand des deutschen Reiches erhoben. Einen Reichsfreiherrn gab es nicht. Es verstand sich von selbst. Erst nach 1806 wurde das Attribut "Reich" sexy. Ein Freiherr des deutschen Reiches ( z.B. Freiherr zu Guttenberg ) konnte sich vom bayerischen Freiherren Ringelmeyer distingieren, also nach seiner Auffassung vorteilhaft abheben, wenn er auf einen Titel hinwies, den man nicht mehr erwerben konnte (deshalb nach 1803: Reichsfreiherr von Guttenberg)-. Davon zu unterscheiden ist die Reichsunmittelbarkeit. Gab es reichsunmittelbare Freiherren? Reichsunmittelbare (erlauchte) Kleinadelige? Kaum vorstellbar!

Es ist dringend zu trennen, in welcher Rolle die Kaiser (zuletzt meist Habsburger) nobilitiert haben. Als dt. Kaiser erhob er die Leute zu Reichsrittern oder Reichsfreiherrn etc. Aber selbstverständlich - da er auch Erzherzog der Erblande (bitte eine vollständige Aufzählung erlassen) konnte er auch den erbländischen Adel bzw. Freiherr etc. verleihen. Aber selbstverständlich konnte er niemand in den sächsischen (o. ä.) Adelsstand erheben. Das durften dann nur die jeweiligen Könige. Die Bezeichnung "Reichsfreiherr" und "Reichsritter" ist tatsächlich aber noch viel viel komplizierter. Denn es gab tatsächliche Reichsgrafen, -freiherren u. - ritter und es gab Titular-Reichs-etc. Tatsächliche Reichs... waren jene, die ein Gebiet im Verband des dt. Reiches REICHSUNMITTELBAR besassen. Das waren bis ins 19. Jhdt. hinein dann eigene Klein-Staaten! Wenn man also den Titel "Reichs..." hört, muss man immer nachfragen, was dieser nun tatsächlich bedeutet.

Freifrau - Baronesse[Quelltext bearbeiten]

Eine Baronesse ist eine Freiin. Wenn sie Einen Baron heiratet, wird sie Baronin. Baronin und Freifrau ist im Rang dasselbe. Einen Unterschied macht das nur für das Standesamt. Ist beim Vater in der Geburtsurkunde Baron eingetragen, wird die Tochter automatisch Baronesse. Ist Freiherr eingetragen, wird sie Freiin.

Weiß jemand, seit wann diese Unterscheidung durchgängig gemacht wird? Adelung läßt Baronesse noch sowohl für die Gattin als auch für die Tochter zu. Der Sprachgebrauch muß damals also noch schwankend gewesen sein.--79.193.217.62 14:49, 19. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Wie verhält es sich bitte mit der Schreibweise? Im Artikel sind sowohl "Baroness" als auch "Baronesse" zu lesen. Dem Duden entnehme ich, dass die Bezeichnungen bedeutungsgleich seien. Sollte es dann im Artikel nicht vereinheitlicht werden? --Klaus C. Niebuhr (Diskussion) 16:54, 2. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

nicht adelige Namensträger[Quelltext bearbeiten]

Aber hier die Komplikation:

Heiratet heute eine deutsche "Freiin" einen Freiherrn wird sie zur Freifrau . Heiratet sie heute einen Mann ohne adeligen Nachnamen kann sie entweder den Nachnamen ihres Mannes annehmen und wird mit "Frau ...." angesprochen. Oder ihr Mann entscheidet sich ihren adeligen Nachnamen anzunehmen, dann wird die Freiin zur "Freifrau" und ihr Mann "Freiherr ...." . Die privatrechtlich organisierten Adelsverbaende allerdings werden nun beide und ihre Kinder als so genannte "nichtadelige Namenstraeger" (z.B. im Genealogisches Handbuch des Adels (GHdA) vormals Der Gotha genannt) auflisten. Heiratet ein geborener Baron bzw. Freiherr eine nicht-adelige Frau, so wurde diese früher in den adeligen Stand der Barone bzw. der freiherrlichen Familien erhoben (sofern sie den Titel annahm). Heiratet heute ein Deutscher mit dem Attribut Freiherr vor dem Nachnamen ein "Fräulein" mit nicht adeligem Nachnamen, so kann dieses Fräulein den adeligen Nachnamen ihres Mannes annehmen. Sie heisst dann "Freifrau von.... ". Die Adelsverbaende werden sie, ihren Mann und ihre gemeinsamen Kinder als "adelige Namensträger" ( z.B. in den Gotha ) eintragen. Ungerecht aber wahr!

Ersetzung durch Artikel "Baron (Adelstitel)"[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel in den Artikel "Baron (Adelstitel)" kopiert, damit die Begriffsklärungsseite zuerst erscheint, wenn man nach Baron sucht. Dies erscheint mir logischer und ist doch auch die Standardvorgehensweise, oder (siehe Strom)?

Eine Begriffsklärungsseite wird gewöhnlich dann vorgezogen, wenn mehrere Artikel für den Leser "gleichgewichtet" sind. Soll heißen: Wenn zwei Leute z. B. "Strom" ins Suchfeld eingeben, meinte der eine die Elektrizität, der andere meinte einen großen Fluss. Anders sieht es z. B. bei Bismarck aus. Eine deutliche Mehrheit der Leser erwartet unter "Bismarck" den Herrn Bismarck (zumal das Schiff, die Stadt, etc. nach ihm benannt sind). In meinen Augen erwarten die meisten Leser, die "Baron" eingeben, auch den Adelstitel. Meinetwegen kannst Du den Artikel trotzdem verschieben, aber dann musst Du die Funktion "Artikel verschieben" anwenden (dafür muss man sich erst anmelden), da sonst die Versionsgeschichte verloren geht (hat was mit Urheberschaft zu tun). Grüße--~~~~ Fragen?? 15:39, 19. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Barone in Schottland[Quelltext bearbeiten]

Es sollte auch auf "Baron" als Bezeichnung der schottischen Häuptlinge eingegangen werden.

Etablierung in England durch William I.[Quelltext bearbeiten]

In der englischen Wikipedia steht, daß die Normannen den Titel "Baron" nach England gebracht haben. Nach dem, was ich über die Normannische Eroberung und über die englischen Adelsränge weiß, erscheint mir das auch logischer, also habe ich es geändert. Ich bin aber bei dem Versuch gescheitert, en:Baron#Barons_in_the_United_Kingdom_and_the_Commonwealth als Quelle anzugeben. Kann mir da bitte jemand helfen? Eine "richtige" Quelle wäre sowieso besser... Jochim Schiller 18:10, 6. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Dies ist für England auch richtig. Die Normannen brachten aus der Normandie die Adelsuntergliederung des Heiligen Römischen Reiches, die für den ganzen europäischen Adel prägend war mit.--MBelzer (Diskussion) 17:23, 7. Nov. 2013 (CET)[Beantworten]

Außerdem lückenhaft: Italien fehlt völlig.-- Enzian44 22:19, 27. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

Anmerkung von Artikelseite hierher kopiert von 217.92.30.160 14:38, 12. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

im deutschen Sprachraum nicht vergeben[Quelltext bearbeiten]

Diese Formulierung ist mE misslich, wird auch gleich im nächsten Abschnitt wiederlegt, denn die baltischen Provinzen, zählten bis zum Niedergang des DO doch wohl politisch zum HRR und danach doch wohl immer noch zum deutschen Sprachraum iwS? Lars Severin 08:44, 6. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Der "OT" oder zu deutsch Deutsche Orden und das spätere Herzogtum Preussen gehörte nicht zum HRR, das lediglich an der Ostsee bis Stolp reichte. Der deutsche Sprachtraum reichte weiter, klar. Die Ordensstämmigen oder auch indigenen Barone aus dem Baltikum sind sämtlich qua weltlichem Ukas zu solchen geworden. -- Adsp 20:16, 6. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Unstrittig, dass es überwiegend russische (vll. in Kurland auch polnische?) Hebungen waren, die die dortigen Edelleute zu Baronen gemacht haben, dennoch handelt es sich um ehemals deutschen Sprachraum, deutsch war dort Amtssprache. Natürlich war die Ost-Grenze des HRR weiter westlich, dennoch war das DO-Gebiet ein reichanhängiges Gebiet, so etwas wie eine Kolonie könnte man sagen. Es geht aber gar nicht vordergründig um staatliche Hoheit, die Standeserhebungen gab es erst auch nach dem dortigen Untergang des DO, sondern um deutschen Sprachraum. So zumindest lese ich die mE nach wie vor missliche Formulierung im Artikel. Lars Severin 21:15, 6. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Freiherr, nicht Baron: gedoppelt?[Quelltext bearbeiten]

In der Einführung steht zunächst "Im deutschen Sprachraum lautete die korrekte Anrede stets Freiherr und nie Baron", und ein paar Sätze später "Im Deutschen dürfte sich das Wort Baron im Zuge der Dominanz der französischen Sprache als lingua franca des europäischen Adels als alternative Anrede eingebürgert haben. Die korrekte Anrede lautet jedoch stets Freiherr, Freifrau (Ehefrau) oder Freiin (Tochter) anstelle von Baron, Baronin oder Baroness."

Mir ist erstens nicht klar, warum man das zwei Mal sagen muss, und zweitens frage ich mich, wo bzw durch wen festgelegt ist, was die "korrekte" Anrede ist. --194.166.108.156 00:00, 16. Mär. 2017 (CET)[Beantworten]