Diskussion:Berufskläger

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von GerhardSchuhmacher in Abschnitt Gut und Böse
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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 22:38, 20. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Verlinkung englische Wikipedia[Quelltext bearbeiten]

Kommt mir inhaltlich unpassenden vor. Der verknüpfte englische Text bezieht sich auf 'notorische' Kläger, welche die Justiz mißbrauchen wollen. Es geht um negative Ausprägungen persönlicher Natur statt um Klagen im Umfeld von Aktiengeschäften. Dadurch passt der englische Artikel eher zu Rechtsmissbrauch oder Querulantentum. Die Betrachtung auf englisch beschränkt sich zudem auf Beispiele zu diesem speziellen Phänomen und dessen juristische Behandlung im englischen Sprachraum. Die Verknüpfung sollte entweder entfernt oder alternativ der Unterschied verdeutlicht werden. (nicht signierter Beitrag von 2A02:8071:8C1:D800:CDF5:6B48:5081:1F42 (Diskussion) 10:38, 19. Jan. 2020 (CET))Beantworten

Gut und Böse[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma Berufskläger erscheint mir im Begriff aus der Sicht der Unternehmen angelegt – DIE WELT, 04/2012: „Böse Zungen nennen ihr Geschäftsmodell ‚Berufskläger‘. Sie selbst nennen sich gern ‚aktive Investoren‘.“ Aus der Verlegenheit um diese Einseitigkeit der Bezeichnung versucht der WP-Artikel eine Trennung in „böse“ und „gute“ Berufskläger vorzunehmen – Begriffe, die ich in der Literatur nicht zu finden vermochte. Ich denke, dass es diese Bezeichnungen auch umgangssprachlich nicht gibt.

Auch die Literatur – selbst der ‚frühe‘ SPIEGEL-Artikel 11/2004 – hat die durchaus vorhandenen unterschiedlichen Motivlagen von Klägern nicht so archaisch konnotiert, sondern sachlich differenziert. Schließlich treffen hier gesellschaftliche Positionierungen aufeinander, nicht charakterliche. Zu den Böse/Gut-Abschnitten fehlen auch die Belege.--Schuhmacher (Diskussion) 11:35, 29. Jun. 2020 (CEST)Beantworten