Diskussion:Bezirksgericht (DDR)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Maikel in Abschnitt Adresse
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Kammergericht=Bezirksgericht?[Quelltext bearbeiten]

Die kommentarlose De-facto-Revertierung ist inhaltlich falsch. Steht so nicht in der Quelle, noch im Verordnungsblatt ("....Rechtsprechung in Groß-Berlin wird ausgeübt durch das Kammergericht (Oberstes Gericht von Groß-Berlin), das Stadtgericht und die Stadtbezirksgerichte" (§ 1)). Und der EN in meinem Bearbeitungskommentar wurde auch nicht gelesen (Während man also in der DDR nun den Instanzenzug Kreisgericht – Bezirksgericht – Oberstes Gericht durchlaufen konnte, lautete der Instanzenzug in Ostberlin Stadtbezirksgericht – Stadtgericht – Kammergericht.). --Arbeitskonto DDR-Justiz (Diskussion) 13:19, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Der Benutzer wurde unbeschränkt gesperrt. --Slopianka (Diskussion) 19:37, 17. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Adresse[Quelltext bearbeiten]

Wo genau war das "Stadtgericht von Groß-Berlin"? Maikel (Diskussion) 16:31, 29. Mär. 2020 (CEST)Beantworten