Diskussion:Bibelverbot
Spalten
[Quelltext bearbeiten]Danke für den hochinteressanten Artikel. Könnte mal jemand die Spaltenbreite der orig. Zitate und Übersetzungen gleich stellen. Liest sich besser.-- Parakletes 08:20, 4. Jul. 2009 (CEST)
- OK, ist schon länger erledigt. --16:45, 18. Dez. 2009 (CET)
Diese Darstellung ist leider nicht für schmale Bildschirme (z.B. Smartphones) geeignet. Es findet kaum mehr ein Wort pro Zeile Platz. Ich schätze, es gibt hierzu Formatierungsregeln, wie das heute richtig gelöst wird. Da ich leider keine Zeit habe mich da einzulesen und es nicht verschlimmbessern möchte, würde ich einen erfahrenen Wikipedia-Nutzer bitte, das Format richtigzustellen, sodass es auch responsive funktioniert (z.B. in der offiziellen Wikipedia-App). --Rcheetah (Diskussion) 08:19, 5. Nov. 2019 (CET)
Muslimische Staaten
[Quelltext bearbeiten]Im Einführungsabschnitt steht "in einigen muslimischen Staaten bestehen auch Bibelverbote." Das "auch" scheint mir ziemlich irreführend zu sein. Besser passend wäre "bestehen heute sogar generelle Bibelverbote". Davor ist im Abschnitt ja zu lesen, dass es heute in keinem christlichen Land generelle Bibelverbote gibt, somit wäre das "auch" irreführend. Weiterhin bestehen in einigen muslimischen Ländern heute generelle Bibelverbote der Art, wie es sie in christlichen Ländern auch im Mittelalter nicht gegeben hat (wo sie regional galten und niemals für Kleriker), wobei dieses Verbot meist nicht auf westliche Besucher und Touristen angewandt wird. In Saudi-Arabien wird es sogar bei diesen angewandt. In der Wikipedia selbst ist für Saudi-Arabien (korrekt) zu lesen: "Die Einfuhr und der Druck nichtislamisch-sunnitischen religiösen Materials, wie z. B. Bibeln sind verboten. Es ist bei Strafe verboten, einen Gottesdienst zu feiern, eine Taufe oder eine Krankensalbung zu empfangen, sowie christliche Symbole (z. b. ein Kreuz, eine Bibel, oder ähnliches) mit sich zu führen." Siehe dazu auch andere Quellen, etwa http://www.kath.net/detail.php?id=15609 oder http://www.welt.de/politik/ausland/article5416934/Das-Kreuz-in-den-Laendern-des-Halbmondes.html#. Ich schlage daher vor, die Formulierung wie vorgeschlagen zu korrigieren, wenn die Tatsachen nicht bezweifelt werden. --Payton 11:30, 24. Mär. 2011 (CET)
- Das wäre auch irreführend, da es anscheinend nur in Saudi Arabien ein explizites Bibelverbot gibt. Die meisten Probleme gibt es mit Missionaren und die damit verbundenen großen Bibelvorräte. --Franz (Fg68at) 19:43, 30. Mai 2011 (CEST)
Bis zum Buchdruck
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt ist m.E. irreführend bezeichnet und leistet dem weiteverbreiteten Glauben Vorschub, es habe vor Gutenberg keinen Buchdruck gegeben (auch wenn im folgenden Abschnitt, der ebenfalls falsch bezeichnet ist, im Text die "beweglichen Lettern" erwähnt sind). Gutenberg war gelernter Buchdrucker, gedruckte Bücher (v.a. Bibeln u.a. religiöse Texte) gab es Jahrhunderte vor Gutenberg. Eine weitere Irreführung besteht darin, dass diejenigen, denen all das bewusst ist, häufig annehmen, ab 1445 seien dann alle Bücher à la Gutenberg gedruckt worden. Eine korrekte Abschnittsüberschrift könnte lauten "Bis zum Beginn des Buchdrucks mit beweglichen Lettern". PS: Ich halte das Thema für nicht trivial da ich es selbst mehrfach in real life und in Foren erlebt habe, dass tatsächlich die Meinung weit verbreitet ist, dass es vor Gutenberg keine gedruckten Bücher gegeben habe. --Payton 11:30, 24. Mär. 2011 (CET)
Ich habe jetzt beide Abschnittsüberschriften entsprechend erweitert (präzisiert), da bisher keine Einwände kamen und die Tatsachen selbst wohl unbestritten sind. --Payton 16:25, 4. Apr. 2011 (CEST)
- Ich verstehe deinen Einwand prinzipiell. Ich habe aber im Text die beweglichen Lettern extra erwähnt. Somit ist dieses Wissen im Artikel vermittelt. Da muss man nicht die Abschnittsüberschriften künstlich ausdehnen. Sonst hätte ich noch für dich: "Erfindung des Buchdrucks" in [[Geschichte des Buchdrucks, Bibel#Übersetzungen, Mediengeschichte, Chronologie der Technik, Geschichte des Journalismus, Gutenberg-Galaxis, Benedict Anderson; bei der Inkunabelforschung, Frühe Neuzeit sind die beweglichen Lettern auch nur einmal erwähnt. --Franz (Fg68at) 18:32, 30. Mai 2011 (CEST)
- Und Ausbreitung des Buchdrucks braucht ganz dringen noch ein längeres Lemma, da der Einleitungssatz ganz sicher nicht ausreicht. ;-) --Franz (Fg68at) 18:42, 30. Mai 2011 (CEST)
"Paulusevangelium"?
[Quelltext bearbeiten]Zitat aus dem Artikel: "Eine seltene Ausnahme bildet eine Erlaubnis der Sorbonne für ein Paulusevangelium im Jahre 1530, welches aus dem Lateinischen ins Französische übersetzt wurde." - Was ist denn das "Paulusevanglium"? Davon habe ich noch nie gehört. Eine apokryphe Schrift oder was? Könnte man dazu nicht auch einen eigenen Wikipedia-Artikel erstellen? (nicht signierter Beitrag von 84.44.237.171 (Diskussion) 16:20, 22. Feb. 2012 (CET))
20. Jahrhundert
[Quelltext bearbeiten]Es wird hier gar nichts über die jüngste Geschichte erwähnt. Zur Zeit des Bolschewismus, wenigstens in der Phase seines mörderischsten Wütens, ist doch die Bibel vermutlich auch verboten gewesen? - Michael --77.20.120.36 17:35, 11. Apr. 2012 (CEST)
- Ich habe jetzt geschaut und wenig brauchbares gefunden. Vor allem persönliche Klagen von wegen ihrem Glauben allgemein (und tw. wahrscheinlich anderem) Verfolgten. Aber wenig konkretes wie Regelungen oder die Praxis ausgeschaut haben, wie sie sich verändert haben, etc. Historisch habe ich nur allgemeine Gläubigen-/Christen-Verfolgung gefunden. Vor allem Benachteiligungen für Gläubige. Metapedia hat auch nur zwei allgemeine Sätze ohne Quelle.
- In Zensur in der Sowjetunion findet es sich nur bei den Bibliotheken.
- Christenverfolgung#Ostblockstaaten: Christen- und Kirchenverfolgung, in den 1920ern zeitweise Sekten, Freikirchen und sowjetfreundliche lebendige Gemeinde gefördert. Kirchen geschlossen, Feiertage abgeschafft, Priester und Nonnen verhaftet und tw. ermordet, manchmal Christen an sich. Nach 1941 Duldung der Orthodoxie, seit 1970 Zusammenarbeit von Politbüro und orthodoxe Kirche. Da kann die Bibel an sich eher nicht wirklich verboten gewesen sein. Der atheistische Staat Albanien: Unterdrückung, Entlassung.
- Licht im Osten: Missionsgesellschaft, "Heute ist ihre Arbeit legal."
- en:Protestantism in Russia Russian Bible Society since its establishment in 1813 and up to 1826 distributed more than 500 thousand copies of Bible related books in 41 languages in Russia. Several times in the 19th and 20th centuries the activities of the Society were stopped due to the reactionary policies of the Russian Government.
- DDR: [1]: "... wie unvereinbar die Bibel mit dem Marxismus-Leninismus sei. Meine Antwort war, dass die Bibel weder unter die ablieferungsplichtige noch verbotene Literatur nach dem Befehl der sowjetischen Militäradministration fällt, ..."
- Geschichte Bibelhilfe.de: "Siebzig Jahre, mehr als zwei Generationen lang, war die Verbreitung der Bibel und der christlichen Botschaft in der Sowjetunion praktisch verboten gewesen. Den Christen dort waren ja jegliche missionarische Tätigkeit, Jugendarbeit, katechetische und soziale Tätigkeit praktisch untersagt. Nur das Abhalten von Gottesdienstenwar erlaubt, aber auch nur den offiziell registrierten Gemeinden. Wer am Gottesdienst einernicht registrierten Gemeinde teilnahm, machte sich strafbar." Bibel verboten, weil ja missionarische Tätigkeit untersagt? Merke: deutsch-russische Bibeln.
- Bibelhunger: "Freilich gab es in der Sowjetunion oder in China Zeiten, wo es schwierig war, an eine Bibelheran zu kommen. In der Sowjetunion wurde vor allem die Jugend darauf hingewiesen, dassdies nur etwas für alte Leute sei ([2010Gro])."
- Eine angeblich Prominente Irma Bruschko: [2]: "Aber mir ist es nicht so leicht gewesen, die Bibel zu lesen: Ich durfte das Buch erst lesen, als ich schon über 60 Jahre alt war. In der ehemaligen Sowjetunion war es verboten, an Gott zu glauben. Nachts, wenn alles schon zu war, hat die Großmutter erzählt oder die Mutter aus der Bibel vorgelesen. Innerlich hat man an Gott geglaubt, nach außen durfte man nichts sagen. Viele gläubige Menschen deutscher Herkunft mussten wegen der Bibel lange Jahre im Gefängnis verbringen, denn die Bibel ist Gottes Wort." Wegen der Bibel? Oder weil sie als unzuverlässig geltende Deutsch-Russen waren, die noch dazu christlich waren?
- Andere Russland-Deutsche [3]; [4] Bibel, Wort Gottes, religiöse Begriffe verboten. [5] Bibel illegales, verbotenes Buch, wie andere; [6] Christen massiv verfolgt, massenweise im Gulag in Sibirien. Dort Bibel verboten [7] Zeugen Jehovas im Lager, Bibel verboten
- Das einzige deutsche halbwegs historische, aber ach nur sehr allgemein. [8]
- The Bible in the Soviet Union: Tourists taking Christian literature into the Soviet Union seem to have one of two experiences: a) — They are either allowed to take a few items in, or b) — if they have a large number of Bibles, particularly if these include any Childrens Bibles, they are politely taken away. 1988: to two independent unregistered evangelical churches [...] not be handed over unless they were prepared to register their churches
- Recherchewürdig, aber mit 3 Jahren relativ kurzzeitig, vorübergehend: Aufstieg des Papsttums: "Wurde die Bibel dreieinhalb Jahre in Frankreich verboten? “1798 verabschiedete das französische Parlament ein Dekret,das die Bibel verbot. Nur drei Jahre später wurde dem Parlament eine Resolution vorgelegt, die das Dekret aufheben und die Bibel zulassen sollte. Diese Resolution lag sechs Monate auf dem Tisch, bis man sich mit ihr befaßte und sie ohne Gegenstimme verabschiedete … am 17. Juni.” —George Storrs, Midnight Cry, 4. Mai 1843,Band 4, Nr. 5,6,47."
- Vielleicht etwas allgemeines mit einem Link zu Christenverfolgung? --Franz (Fg68at) 23:37, 22. Apr. 2014 (CEST)
- Die systematische Verfolgung der russisch-orthodoxen Kirche endete mit dem zuerst erfolgreichen Vormarsch der Wehrmacht. Bevor die Kreigsverbrechen begannen, wurden die Deutschen von der einehimischen Bevölkerung nämlich teilweise als Befreier vom Kommunismus angesehen - wie gesagt, bevor die Kriegsverbrechen begannen. Um eine große patriotische Widerstandsbewegung auf die Beine zu stellen, musste Stalin auf die Gefühle der einfachen Bevölkerung Rücksicht nehmen, so wurden z.B. wieder Kosakenregimenter mit den zaristischen Uniformen (incl. Kreuz) aufgestellt und die Verfolgung der russisch-orthodoxen Kirche zurückgefahren, weil das in der Bevölkerung viel zu tief verankert war - so wurden z.B. sowohl Gorbatschow als auch Jelzin mitten im finstersten Stalinismus getauft - man beachte, dass zu dem Zeitpunkt die Oktoberrevolution mal gerade 25 Jahre her war. Diese "Toleranz" erstreckte sich aber nicht auf andere Religionsgemeinschaften und erst recht nicht auf "feindliche" Gruppen (Rußlanddeutsche, Krimtataren usw.), die nach der Deportation in Kasachstan unter Militärverwaltung standen (Sperrstunde, Passierscheine u.ä. bis weit in die 50er Jahre). Speziell zur Situation der Deutschen muss beachtet werden, dass die Bibeln einerseits größtenteils sehr alt waren und auch als Familienchroniken dienten, deshalb unter dem Vorwand "Antiquität" beschlagnahmt werden konnten, es andererseits auch nach Stalin praktisch unmöglich war, in der UdSSR deutschsprachige Bibeln zu erwerben. Mit dem Quellen wird es schwierig, da gab es mal vor ein paar Jahren einen Themenabend über Stalin auf ARTE, der Dokumentarfilm zeigte schriftliche Quellen und zitierte Zeitzeugen sowie eine lange Liste von Historikern, die Informationen dazu sind aber längst von der ARTE-Homepage gelöscht worden. (nicht signierter Beitrag von 2003:DF:3BC6:E200:1042:247F:71EF:E5B9 (Diskussion | Beiträge) 18:47, 6. Jan. 2017 (CET))
bzw. dessen gebeine wurden laut seinem Artikel erst 1424 verbrannt. --Eingangskontrolle (Diskussion) 10:11, 16. Okt. 2012 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ist jetzt wieder an die Veränderung im Wyclif-Artikel angepasst. 2007-05: 1428->1418, 2009-07: 1418->1428, 2010-02: letzter Rest --Franz (Fg68at) 21:29, 22. Apr. 2014 (CEST)
Änderung des Artikels, dessen Einleitung --- Begründung unter Angabe von Quellen
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff des Bibelverbots ergibt sich aus den in dem Gesamtartikel zwischenzeitlich dargestellten Bestimmungen durch den katholischen Klerus und insbesondere auch durch Staaten, hier besonders dem Kirchenstaat, aber selbstverständlich auch durch alle angeführten betroffenen Staaten.
Man bedenke, dass eine Trennung von Staat und Kirche erst ab ca 1800 stattfand. Somit waren Bestimmungen der Kirche auch immer durch die Obrigkeit verteidigt worden. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kirche_und_Staat)
Aus diesem Grund wurde in der bisher ungesichteten Fassung durch mich eine Schau des gewachsenen Artikels vorgenommen und aus diesem heraus die konkreten mit den Bibelverboten einhergegangenen Phänomene zusammengetragen.
Referenzzeitraum für folgende Darstellungen ist: „Nach dem Augsburger Religionsfrieden“ (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bibelverbot&stable=1#Nach_dem_Augsburger_Religionsfrieden)
"Am 27. Mai 1747 wurde Jakob Schmidlin („Sulzijoggi“) als führender Kopf einer Bibelbewegung im Kanton Luzern im Galgenwäldli an der Emme gehängt. Mit seiner Leiche wurde auch eine Lutherbibel verbrannt. Er wird deshalb auch als der „letzte Märtyrer der Schweiz“ bezeichnet. Wo sein Hof stand, wurde eine Schandsäule errichtet. Von über 100 Mitangeklagten dieser Bewegung (aus Ruswil, Wohlausen, Werthenstein, Menznau, Malters, Kriens und Udligenswil) wurde 82 weitere bestraft, zum größten Teil mit ewiger Landesverbannung. Da die Bibel Kern und Ausgangspunkt der „Irrgläubigen“ war, erließ die Obrigkeit nach dem Prozess einen Erlass, der ein allgemeines Bibelverbot für Laien beinhaltete:[26]"
- (Quelle: Die Geschichte der Stadtmission Luzern – Die Anfänge der Stadtmission verknüpft mit dem letzten Märtyrer der Schweiz und einem Bibelverbot)
=Beispiel für Tötung und Landesverbannung in der Schweiz.
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„Papst Clemens XIII. (Pontifikat 1758–1769) führte in seinem Kirchenstaat die Galeerenstrafe für das Verwenden italienischer Bibelübersetzungen ein.[27]“
- (Quelle: Christian Gotthold Neudecker: Allgemeines Lexicon der Religions- u. christlichen Kirchengeschichte für alle Confessionen. Erster Band A-E, Bernhard Friedrich Voigt, Ilmenau 1834,S. 453 (Online-Version))
= Beispiel für die Strafe der Zwangsarbeit und des Freiheitsentzuges.
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"Pius VII. untersagte in zwei Breven an den Erzbischof von Gniezno und Primas von ganz Polen (29. Juni 1816) und an den Erzbischof von Mahiljou (3. September) den Gebrauch der polnischen Bibel, die 1599 in Krakau mit Erlaubnis von Clemens VIII. erschienen war“
- (Quelle: Gebrüder Reichenbach (Hrsg.): Allgemeines deutsches Conversations-Lexicon für die Gebildeten eines jeden Standes. 2. Band Begl-Eiv. 2. Ausgabe, Gebrüder Reichenbach, Leipzig 1840, S. 124 „Bibelverbot“ (Online-Version))
= Beispiel für das Verbot des Gebrauchs einer Bibel.
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„Im Jahre 1836 nahm Gregor XVI. die 1757 gemachte Erleichterung zurück.[19] Seine Enzyklika Inter praecipuas aus dem Jahre 1844 sprach sich gegen volkssprachige Bibeln der Bibelgesellschaften aus. Seit den Anfängen des Christentums sei der Trick der Häretiker gewesen, den Wortlaut der Schrift zu verfälschen und ihn durch Auslegung zu verdrehen. „Es stecke daher tiefe Weisheit in der bisherigen katholischen Praxis, Laien die eigenständige Lektüre von Bibelausgaben in der Volkssprache gar nicht oder nur mit erheblichen Kautelen zu gestatten, denn sie drohe letztlich die Lehrautorität der Kirche zu unterminieren.“[29]“
- Quellen:
- Hubert Wolf: Index: der Vatikan und die verbotenen Bücher, C.H.Beck, 2007, ISBN 3-406-54778-8, S. 27-34, S. 218
- Hans-Josef Klauck: Religion und Gesellschaft im frühen Christentum. Wissenschaftliche Untersuchungen zum Neuen Testament 152, Mohr Siebeck, 2003, ISBN 3-16-147899-1, S. 361
= Beispiel für die Zensur des Bibeltextes in der Volkssprache.
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"Während der kurzen Zeit der Römischen Republik im Jahre 1849 wurden in Rom über 3600 Exemplare des italienischen Neuen Testaments gedruckt. Nach der Wiedererstehung des Kirchenstaates beließ die Regierung diese Bücher beim amerikanischen Gesandten, versiegelte sie aber. Täglich kontrollierte die Polizei, ob die Siegel unversehrt waren. Nach einiger Zeit kaufte die Regierung die Bibeln, um sie nach und nach zu verbrennen. Bei Einreise in den Kirchenstaat konnten auch einzelne persönliche Bibeln beschlagnahmt werden, namentlich Ausgaben von Giovanni Diodati, und man konnte für kurze Zeit ins Gefängnis wandern. Der päpstliche Legat und der Finanzminister bedauerten das Geschehen. Aber es gab auch Hausdurchsuchungen. In Nizza, damals beim Königreich Sardinien, lagerten 1851 im Zollhaus mehrere französische Bibelkisten. Der Minister des Inneren hätte nichts gegen die Freigabe gehabt, aber der Bischof von Nizza hätte zustimmen müssen. Groß war der Unterschied im Herzogtum Toskana. Vor 1849 war es schon unter Leopold II. als sehr liberal bekannt. Es gab drei protestantische Kirchen, eine englische, eine schottische und eine französische. In letzterer wurden auch italienische Messen abgehalten. Nach der kurzzeitigen Republikszeit und einer Konterrevolution änderte sich dies. Am 18. Mai 1849 wurden in einer Buchdruckerei 3000 Exemplare einer italienischen katholischen Bibelübersetzung von Martini, dem Erzbischof von Florenz, beschlagnahmt und verbrannt, die mit Erlaubnis gedruckt worden waren. Protestanten wurden noch mehr verfolgt. 1851 wurden Gottesdienste in italienischer Sprache verboten und der Besitz protestantischer italienischer Bibeln reichte für Verurteilungen. Prominentester Gefangener war Graf Piero Guicciardini, der mit sechs anderen verhaftet wurde. Sie hatten sich am 7. Mai 1851, dem Tag vor seiner freiwilligen Abreise ins religionsbedingte Exil, getroffen und zusammen die Heilige Schrift gelesen. Er wurde deshalb wegen Gotteslästerung zu einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt, die dann in Verbannung umgewandelt wurde.[31][32][33]"
- Quellen:
- (Samuel Waldegrave: Italien (Aus einer Rede des Herrn Sam. Waldegrave, zu Bedford 9. Juni 1851 gehalten), in: Monatliche Auszüge aus dem Briefwechsel und den Berichten der britischen und ausländischen Bibelgesellschaft, Nr. 8, August 1851, S. 58 d. Jg. 1851 (Online-Version)
- Verfolgungen in Toskana in: Marriott (Hrsg.): Der wahre Protestant. 5. Band, Bahnmaier's Buchhandlung (C. Detloff), Basel 1856, S. 442 ff. (Online-Version)
- Vom Beginn der Brüdergemeinden in Italien (PDF; 73 kB), Erstveröffentlichung in: Die Botschaft 130 (1989), Heft 3, S. 20; Heft 4, S. 19f.; Heft 5, S. 10.)
= Beispiel für Verbrennung und Beschlagnahmung von Bibeln. Beispiel für Freiheitsentzug bei Bibelbesitz. Beispiel für Gefängnisstrafe und Verbannung wegen des Lesens der Bibel.
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„Regel 4 Da die Erfahrung lehrt, dass, wenn das Lesen der Bibel in der Volkssprache allen ohne Unterschied gestattet wird, daraus wegen der Verwegenheit der Menschen mehr Schaden als Nutzen entsteht, so soll in dieser Beziehung das Urtheil des Bischofs und Inquisitors massgebend sein: diese sollen nach dem Rate des Pfarrers oder Beichtvaters das Lesen der Bibel in Übersetzungen in der Volkssprache, die von katholischen Autoren herrühren, denjenigen gestatten dürfen, von denen sie erkennen, dass ihnen diese Lektüre keinen Schaden, sondern Mehrung des Glaubens und der Frömmigkeit bringen könne. Diese Erlaubnis soll schriftlich erteilt werden. Wer ohne eine solche Erlaubnis eine Bibel in der Volkssprache liest oder hat, soll von seinen Sünden nicht losgesprochen werden können, bis er sie dem Bischof abgeliefert hat. Buchhändler, welche Bibeln in der Volkssprache solchen, die jene Erlaubnis nicht haben, verkaufen oder sonstwie verschaffen, sollen den Preis der Bücher zahlen, den der Bischof zu frommen Zwecken zu verwenden hat, und anderen je nach der Beschaffenheit des Vergehens von dem Bischof zu verhängenden Strafen verfallen. Ordensgeistliche dürfen solche Bibeln nicht ohne Erlaubnis ihrer Oberen lesen und kaufen.[9]“
- Quelle: Franz Heinrich Reusch: Der Index der verbotenen Bücher. Ein Beitrag zur Kirchen und Literaturgeschichte. 1. Band, Max Cohen & Sohn, Bonn 1883, (Online-Version)
S. 17, 43, 44, Von Beginn der Buchdruckerkunst bis zur Beginn der Reformation: 53-65, Deutsches Reich: 80-87, England: 87-98, Niederlande: 98-128, Spanien: 131-140, Frankreich 1521–1551: 140-153, Trient 1546: 195-200, Regeln des Index 1564: 330-341 Übersetzter Wortlaut Alexander VI. 1501: S. 54)
= Beispiel für weiterer Verbotsformen und Nachweis für die Zensur des Zugangs zum Bibeltext!
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Um jetzt aber noch einmal die Verbindung zum Index Romanum herzustellen und damit einhergehend auch den Begriff der Zensur (Informationskoontrolle) zu bestätigen folgendes:
Auch folgendes Zitat stammt aus dem Artikel „Bibelverbot“ selbst:
"Am 25. Januar 1896 erließ Leo XIII. mit der Konstitution Officiorum ac munerum neue Regeln für den Index Romanum. Veröffentlicht wurde sie am 25. Januar 1897.[37] Sie enthielt allgemein einige Erleichterungen und es waren auch nicht mehr automatisch alle Bücher der Protestanten erfasst.[19]
„„I. Religionsbücher der Nichtkatholiken.
2. Die Bücher der von der Kirche Abgefallenen, sowie der Irrgläubigen, der Schismatiker und sonstiger Schriftsteller, welche die Häresie oder das Schisma verfechten, oder welche die Grundlagen der [natürlichen] Religion, wie immer auch, untergraben, sind durchaus verboten.
3. Gleichfalls sind verboten die Bücher von Nichtkatholiken, die ausdrücklich über Religion handeln, sofern nicht feststeht, daß in ihnen nichts gegen den katholischen Glauben enthalten ist.
II. Ausgaben der heiligen Schrift
1. Die von Nichtkatholiken veröffentlichten Originaltexte der hl. Schrift, sowie die der alten katholischen Übersetzungen […] werden nur jenen, die den theologischen oder biblischen Studien obliegen, gestattet, vorausgesetzt, daß nicht jene Ausgaben in den Vorreden oder Anmerkungen die katholischen Glaubenssätze bekämpfen.
2. Alle – auch von Katholiken – in der Landessprache angefertigenten Bibelübersetzungen werden durchaus (omnino) verboten, wenn sie nicht vom Apostolischen Stuhle genehmigt – oder wenn sie nicht unter der Obhut der Bischöfe mit Anmerkungen, die den Kirchenvätern und gelehrten katholischen Schriftstellern entnommen wurden, versehen sind.
3. Es werden alle von Nichtkatholiken angefertigte Bibelübersetzungen und insbesondere jene die von den (protestantischen) Bibelgesellschaften verbreitet werden, verboten, weil bei diesen die heilsamen Vorschriften der kirche über die Herausgabe der hl. Bücher ganz und gar mißachtet sind. Nur den sich mit theologischen oder biblischen Studien Beschäftigenden werden sie zur Benutzung gestattet (vgl. oben Nr. II, 1).“"
Hieraus geht eindeutig hervor, dass die Regel, dass alle in Landessprache herausgegebenen Bibelübersetzungen vom heiligen Stuhl genehmigt werden müssen und sonst verboten seien.
Bzw. werden alle „von Nichtkatholiken angefertigte Bibelübersetzungen […] verboten, weil bei diesen die heilsamen Vorschriften der kirche über die Herausgabe der hl. Bücher ganz und gar mißachtet sind“.
Die genannte Vorschrift ändert in einem Atemzug die Regeln für den Indes Romanum, wie auch für Bibelübersetzungen.
Das heißt, der Index Romanum hat auch immer schon Bibelübersetzungen eingeschlossen.
Und nun nochmal ausgehend von der Zeit Nach_dem_Augsburger_Religionsfrieden (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bibelverbot&stable=1#Nach_dem_Augsburger_Religionsfrieden) gilt diese Regel sogar verschärft (Regel 3 und 4) bereits seit 24. März 1564!!!
Hier galt:
„Die von Autoren der 1. Klasse herrührenden (lateinischen) Übersetzungen von alttestamentlichen Büchern dürfen Gelehrten und frommen Männern von den Bischöfen gestattet, aber nur als Erläuterungen der Vulgata zum Verständnis der heiligen Schrift, nicht als Bibeltext gebraucht werden. „ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bibelverbot
Hier: Regel 3)
Das heißt, die betreffenden Bibelübersetzungen des alten Testaments durften nicht einmal von „Gelehrten und frommen Männern von den Bischöfen […] gebraucht werden“!
Dagegen durften solche des neuen Testaments niemandem gestattet werden.
In Regel 4 heisst es außerdem dass es der 'schriftlichen Erlaubnis' bedurfte um die Bibel in der Volkssprache lesen zu dürfen… Mit vorherigem Verweis der Notwendigkeit des „Urtheils des Bischofs und Inquisitors“!
Allein der nun betrachteten Zeitraum von 1564 – mindestens 1897 umfasst einen sehr großen, wesentlichen Zeitraum in Bezug auf die Existenz des Bibeltextes.
Nach den Darstellungen kann niemand von der Hand weisen, dass es sich um eine Zensur handelte und dass es mit dem Index Romanum zusammenhängt.
Zumal im wiki Artikel zur Zensur das Bücherverbot im Rahmen des Index Romanum als prägnantes Beispiel genannt ist (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zensur_%28Informationskontrolle%29)
Letztlich war also die Begriffsbestimmung unter Nennung bewiesener Ausprägungen und Verbindungen notwendig geworden. (nicht signierter Beitrag von Bastyoje (Diskussion | Beiträge) 02:00, 31. Dez. 2015 (CET))
- Änderungsdiff
- Also wenn ich mich nicht verlesen habe betreffen hier alle Beispiele nur volkssprachliche Bibeln. Auch Beispiel für das Verbot des Gebrauchs einer Bibel. ist nur das Verbot der volkssprachlichen polnischen Bibel.
- "Die Bibelverbote der römisch-katholischen-Kirche stehen in Verbindung mit dem Bücherverbot im Rahmen des Index Librorum Prohibitorum („Verzeichnis der verbotenen Bücher“, kurz auch Index Romanus, „römischer Index“, genannt)." sollte verbessert werden, da vor allem katholische Nutzer, aber auch Laien, nicht leicht daran denken, dass der Begriff r.k.K. erst nach der Reformation entstand (worauf der Hinweis basieren dürfte) da es eine Papstreihe seit Petrus gibt. Andererseits ist es ab der Reformation primär die Fortführung der bestehenden Praxis der weiterlaufenden Kirche. Die Protestanten haben sich von dieser Praxis gelöst und die volkssprachliche Bibel zugelassen.
- Der Begriff "Bibelverbot" kommt aus dem Protestantismus und wird hauptsächlich dort verwendet, weil die von ihnen bevorzugte Bibel verboten war. IHRE Bibel war verboten. Aus Sicht der Katholiken war die Bibel nie als solche verboten, die Vulgata war immer erlaubt (in nur in einem kurzen Zeitraum auf Geistliche beschränkt, wenn man den Preis und die Sprachkenntnisse vernachlässigt). Daher sagt mir das "Aus Sicht des Protestantismus betrifft der Begriff" mit "Aus katholischer Sicht spricht man selten" nicht ganz zu.
- Es fällt durch den Rost, dass das Vulgata-Laien-Verbot räumlich begrenzt war und nicht für die ganze Kirche galt. --Franz (Fg68at) 10:08, 13. Mai 2016 (CEST)
Gibt es auch diesen Begriff? --88.70.36.50 23:35, 22. Nov. 2019 (CET)