Diskussion:Bodenseeschifferpatent

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von O.Heinz in Abschnitt Hochrheinpatent
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bodenseeschifferpatent“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Patentpflicht[Quelltext bearbeiten]

Patentpflichtig sind Fahrzeuge mit Maschinenantrieb...

Ist das die offizielle Ausdrucksweise? Für mich klingt das so, als bräuchten die Boote Patente. Falls es also nicht die offizielle Ausdrucksweise ist, sollte es vielleicht eher heißen Patentpflichtig sind Führer von Fahrzeugen mit Maschinenantrieb... --Ibn Battuta 04:58, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

ja --2003:E3:570B:400:FDB8:17E0:EA6:FAD1 13:05, 6. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Umkehrschluß[Quelltext bearbeiten]

...Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche...
  • Das heiß dann, mit kleineren Booten kann man jederzeit rumfahren wie man will?
...in den amtlichen „Sportbootführerschein Binnen” umgeschrieben...
  • Wird denn auch der „normal” erworbene SBF-B auf dem Bodensee anerkannt?

Könnte vielleicht ein Experte diese beiden Sachverhalte prüfen? Ich meine, die Ergebnisse sollten ausdrücklich im Artikel erwähnt werden. --BjKa 10:26, 21. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ja, mit kleineren Booten (in Segelfläche) gibt's keine Patentpflicht. Der Binnen kann nicht umgeschrieben werden - aber man kann mit dem Ferienpatent trotzdem 4 Wochen auf dem Bodensee segeln. -- da didi | Diskussion | Bewertung 09:33, 1. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

BRD SBF „Binnen” genügt allein NICHT auf dem Bodensee[Quelltext bearbeiten]

Zur Frage nach Gültigkeit des Sportbootführerscheins (SBF) Binnen gibt es ein klares NEIN! Nur mindestens das Bodenseeschifferpatent A berechtigt zum Führen von mehr als nur „Nuckelpinnen”-5,5 PS-(Kuchen-)Quirlen! Da unser Bodensee ein „Internationales Gewässer” ist, Deutschland, Österreich, Schweiz (Nicht-EG-, und Nicht-Schengener Abkommen-Land), und sowohl die Betonnung des Bodensees als auch die Gewässer-Regeln etwas anders sind, sowie besondere Signale von eigenen Masten dafür (Sturmwarnung!) an allen Bodenseehäfen existieren, wird mehr an Wissen und Können erwartet und verlangt (es wird kontrolliert!), als anderswo. Die Stürme auf dem Bodensee können extrem heftig und böig (Alpen-Föhn) werden; man muß mit diesen Gefahrenlagen zuvor vertraut sein, um sie für Mitfahrende einschätzen und danach handeln zu können. Der DLRG-Rettungsmotorbootführerschein A Binnen allerdings, der dem SBF Binnen entspricht, beinhaltet zusätzlich auch das Bodenseeschiffahrtspatent A. Bin bei der Rheinrettung und Inhaber eines solchen Scheins der „DLRG” - 84.44.136.226 19:34, 5. Nov. 2007 (CET)Beantworten


Unfug! Ich bin bei der DLRG am Bodensee, war dort auch in der Bootsausbildung taetig und besitze DLRG-patent, diverse Sportbootfuehrerscheine und alle Bodensee-Schifferpatente. Das DLRG-Patent beinhaltet NICHT das Bodensee-Schifferpatent irgendeiner Stufe. Im Gegenteil, alle Bootsfuehrer der DLRG am See muessen separat beide Patente erwerben! Organisatorisch bedeutet dies, dass die DLRG am Bodensee das BSP als Voruassetzung fuer das DLRG-patent fordert

OH(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 194.153.130.44 (DiskussionBeiträge) 15:27, 21. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

das stimmt. Normalerweise sind Bodenseeschifferpatente Voraussetzung für den Erwerb des DLRG-Patentes. --Krawi Disk Bew. 15:30, 21. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Kritik/ Ferienpatent bzw. Prüfung "umstritten"[Quelltext bearbeiten]

Gibt es für die Behauptung, dass diese Praxis umstritten ist, Belege? Wer vertritt andere Positionen? Meiner Meinung nach reicht diese Behauptung so nicht aus, sondern muss mit einem Quellennachweis belegt werden.--MrBrook (Diskussion) 12:11, 13. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Grund für die Sonderregelung[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird zwar ausführlich erklärt, was das Bodenseeschifferpatent ist, es wird aber nicht ein Wort dazu verloren, warum es für den Bodensee überhaupt ein eigenes Patent gibt. Das sollte auf jeden Fall eingebaut werden Cyberhopser (Diskussion) 02:19, 21. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Hochrheinpatent[Quelltext bearbeiten]

Die Kategorie für das Hochrheinpatent fehlt in der Aufstellung der Kategorien. Da später auf die Sonderregelung für die Hochrheinstrecke eingegangen wird, sollte es auch im Abschnitt über die Kategorien vorhanden sein. (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:573F:C100:E5FD:810:6BAC:15B1 (Diskussion) 13:40, 10. Dez. 2023 (CET))Beantworten

Dabei auch anpassen, dass Hochrhein nicht Kategorie H ist, sondern Kategorie R. (steht in einem Patent, was hier vor mir liegt!) (nicht signierter Beitrag von 2003:E3:573F:C100:E5FD:810:6BAC:15B1 (Diskussion) 15:22, 10. Dez. 2023 (CET))Beantworten

Auch ich kann bestätigen, dass die Kategorie für das Hochrhein-Patent, zumindest in den Dokumenten, die das Schifffahrtsamt Konstanz ausstellt "R" ist. Insofern würde ich das so eintragen. --O.Heinz (Diskussion) 21:35, 10. Dez. 2023 (CET)Beantworten