Diskussion:Bundespräsident (Schweiz)

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7 und 4 Jahre[Quelltext bearbeiten]

Ich versteh nicht ganz, was heißt: er kommt in mindestens sieben Jahren einmal zum Zug. Sollte es heißen: in sieben Jahren mindestens einmal zum Zug? Das geht sich aber auch nicht ganz aus, wenn sieben Leute vier Jahre lang dran sind. Danke für die Aufklärung! -Hunne 13:53, 4. Jan 2003 (CET)

Er ist jeweils nur ein Jahr im Amt, entsprechend dem Kalenderjahr. --Groppello (Diskussion) 20:11, 2. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Listendarstellung[Quelltext bearbeiten]

Wäre es nicht angebracht, bei den Schweizer Präsidenten eine Navi liste einzubauen, ähnlich wie bei Präsidenten anderer Staaten das schon gemacht ist? Wollte mal eure Meinung hören, bitte antwortet aber auf meiner Diskussionsseite weil ich nich immer hier draufschauen werde.--Ticketautomat 10:29, 27. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Das geht nicht mit der Vorgänger-Amtsinhaber-Nachfolger-Navigationsliste, weil es vorkommt dass eine Person zweimal drankommt und dann zwei Vorgänger und Nachfolger hat. --Groppello (Diskussion) 20:11, 2. Jan. 2016 (CET).[Beantworten]

Staatsbesuche[Quelltext bearbeiten]

"Aus diesem Grund pflegt die Schweiz auch keine Staatsbesuche zu erwidern."

Keine Ahnung was das heissen soll. Die Schweiz macht doch Staatsbesuche wie alle anderen Staaten. Gerade der erste Staatsbesuch eines neuen Bundespräsidenten wird oft herausgehoben. Üblicherweise gilt er einem Nachbarstaat.

Nein, das stimmt einfach nicht. Die Schweiz macht keine Staatsbesuche. Das ist ja auch deshalb unmöglich, weil es in der Schweiz keine Einzelperson als Staatsoberhaupt gibt. Das Staatsoberhaupt ist als Kollektiv der Bundesrat = die Regierung. Der Bundespräsident hat nicht die Befugnisse eines Staatsoberhauptes. Natürlich reist er - seit ein paar Jahren - auch ins Ausland, aber das tut er nur als Minister desjenigen Bereiches, für das er in der Regierung zuständig ist. Gruß Seidl 14:54, 8. Aug 2004 (CEST)

Da muss ich widersprechen. Der Bundespräsident der Schweiz ist nach wie vor -wie im Artikel erklärt- offiziell kein Staatsoberhaupt und "primus inter pares". doch schon seit einigen Jahren nimmt er de facto (wenigstens teilweise) eine solche Rolle ein.->obwohl er eigentlich keine solchen Befugnisse hat! Dazu gehören vor allem regelmässig Staatsbesuche (die nicht in seinen Minister-Bereich fallen!), aber auch Reden/Ansprachen an die Nation, und dies nicht mehr nur am 1.8. und 1.1.

Der momentan amtierende Bundespräsident Schmid hat eine eigene Website, in dem er seine Ziele für 2005 formuliert hat. http://www.bundespraesident.admin.ch/internet/president/de/home.html -> sollte alle Fragen klären...

In letzter Zeit wurde mehrmals über die Einführung eines "richtigen" Bundespräsidentenamts diskutiert.

Ich denke der Artikel sollte in dieser Hinsicht überarbeitet werden!

Gruss, Ein Schweizer -- 80.219.123.238 22:45, 5. Jun 2005 (CEST)

Lieber "Schweizer", nenne mir die "Staatsbesuche", die ein Schweizer Bundespräsident in den letzten Jahren absolviert hat. Und deine anderen Bemerkungen stimmen zwar, aber darum geht es an diesem Punkt der Diskussion nicht. --Seidl 22:53, 5. Jun 2005 (CEST)

Seidl, geh doch mal auf die Seite des Bundespräsidenten http://www.bundespraesident.admin.ch/internet/president/de/home/agenda/2005_01.html genügt das?... --80.219.123.238 22:58, 5. Jun 2005 (CEST)

Nein, das genügt nicht. Dort ist die Rede von "Arbeitsbesuchen". Das ist was ganz anderes, denn dabei wird verhandelt, aber nicht gefeiert und in der Gegend herumgefahren wie kürzlich beim Staatsbesuch aus Indien in der Schweiz. Ein Arbeitsbesuch ist kein Staatsbesuch, das wird dir jeder Protokollchef im Bundeshaus bestätigen. OK? --Seidl 23:01, 5. Jun 2005 (CEST)
ok,ok...Bin aber trotzdem der Meinung dass auch solche "Arbeitsbesuche" der "alten" Funktion des Bundespräsidenten (die in diesem Artikel geschildert sind) widersprechen... Auch wenn er nur verhandelt und nicht z.b .militärisch empfangen wird, er verhandelt allg. über die Schweiz und nicht nur über sein Fachbereich. --80.219.123.238 23:09, 5. Jun 2005 (CEST)

Ein weiterer Versuch zur Klärung: Der Bundespräsident kann keine Staatsbesuche absolvieren, da er - wie richtig bemerkt - nicht das Staatsoberhaupt ist. Nach Art. 28 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes repräsentiert er den Bundesrat im In- und Ausland, nicht aber die Schweiz als solche. Streng genommen tritt er also als Vertreter des Staatsoberhauptes (i.e. des Bundesrates) auf. Bei Auslandsbesuchen des Bundespräsidenten sind daher zwei Arten von Besuchen zu unterscheiden: 1.) Arbeitsbesuche als Fachminister, wie sie die übrigen Bundesräte auch absolvieren können, und 2.) Auslandsbesuche als Repräsentant des Bundesrates und somit als Quasi-Staatsoberhaupt (damit Staatsbesuche ausländischer Würdenträger erwidert werden können). Es steht dem Gastgeberland im letzteren Fall frei, den Bundespräsidenten mit den vollen einem Staatsoberhaupt gebührenden Ehren zu empfangen oder nicht. Meines Wissens ist beides schon vorgekommen.--Psychopompos 20:51, 12. Okt 2005 (CEST)

Rechtschreibung[Quelltext bearbeiten]

Warum ist bei "während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess" ein "sic!"???. Nach Diphthongen steht nach wie vor "ß"!!!

In der Schweiz gibt es das "ß" nicht (auch wenns nicht verboten ist)!!!--Filzstift 12:05, 8. Mär 2005 (CET)
Guck mal Wikipedia:Rechtschreibung#ss-ß-Regel --Filzstift 12:08, 8. Mär 2005 (CET)

Ich weiß, daß die Schweizer das "ß" nicht mehr benutzen. Aber warum steht es dann in andern Wörtern im selben Artikel? Gibts da ne Wikipedia-Regel, daß Artikel, die sich auf die Schweiz beziehen, ohne "ß" geschrieben werden?

Eine eigentliche Regel nicht. Es hat sich jedoch so eingespielt dass in schweizbezogenen Artikel bewusst die in der CH übliche Rechtschreibung ("Portemonaie" statt "Portmonee") sowie Helvetismen statt Teutonismen verwendet werden. Zudem ist zu bemerken dass das "ß" auf der in der Schweiz gebräuchlichen Computertastatur nicht vorhanden ist.--vonhubenu

Daheimbleibender Aussenminister: Bis 1920 Ausnahme oder Regel?[Quelltext bearbeiten]

Bis 1920 war es – mit Unterbrechungen – üblich, dass der jeweilige Bundespräsident auch das Aussenministerium übernahm. 
[...] 
Ebenfalls war es Brauch, dass der Bundespräsident, selbst als Aussenminister, während seines Amtsjahres die Schweiz nicht verliess.

Heisst das, dass der Aussenminister in der Regel nie die Schweiz verlassen hat (da er "üblicherweise" ja auch Bundespräsident war)? Falls ja, sollte diese im internationalen Vergleich aussergewöhnliche Tatsache auch explizit erwähnt werden. So wie es jetzt da steht ist es unklar. --ThorstenNY 14:17, 26. Jun. 2007 (CEST)[Beantworten]

Satzaussage unklar[Quelltext bearbeiten]

Falls jedoch einem Staatsoberhaupt eines anderen Landes ein offizieller Besuch abgestattet wird, so tut dies in der Regel der Bundespräsident;

Wer tut was?. Vermutlich gemeint: Wenn ein anderes Staatsoberhaupt/Regierungschef in Ch zu Besuch ist wird er vom Schweizer Bundespräsident empfangen. --91.66.128.215 16:12, 23. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Nein, es ist so gemeint wie geschrieben. Der Bundespräsident macht dann keinen Staatsbesuch, sondern einen offiziellen Besuch. --Groppello (Diskussion) 20:11, 2. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Vorschlag für die Einltg.: Der Bundespräsident der Schweizer Eidgenossenschaft führt im Bundesrat als primus inter pares den Vorsitz der Sitzungen der Schweizer Regierung. Er wird vertreten vom Vizepräsidenten des Bundesrates.--109.90.197.181 19:17, 2. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Absatz gelöscht[Quelltext bearbeiten]

Ich habe einen Absatz gelöscht, in dem die Bundespräsident/innen seit 2011 im Fliesstext aufgeführt wurden. Ich denke dafür genügen die Liste_der_Schweizer_Bundespräsidenten sowie (für allfällige Details zur Wahl) die Artikel der entsprechenden Personen. --Lukas Grossmann (Diskussion) 12:04, 5. Dez. 2012 (CET)[Beantworten]