Diskussion:Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Der Polizist in Abschnitt Verschiebung auf Bundespräsidentenwahlgesetz (Österreich)
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Datumsfehler? (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ist es richtig dass das Datum des Gesetzes erst nach dem Inkrafttretensdatum liegt? (hoffe mal mein post ist formal korrekt, ist das erste Mal dass ich hier was schreibe) (nicht signierter Beitrag von Azrael77 (Diskussion | Beiträge) 21:17, 11. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Das muss ein Datumsfehler sein: Laut RIS (Rechtsinformationssystem), welches verbindlich ist, ist das Datum des Inkrafttretens mit 25.2.71 angegeben. Ich habe die Seite dementsprechend geändert. (nicht signierter Beitrag von Nemoplusiuris (Diskussion | Beiträge) 21:47, 12. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Spricht etwas dagegen, den Artikel auf das Lemma Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 zu verschieben? --Forevermore 12:31, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Das ist soweit ich weiß nicht üblich in der WP, im Lemma wird immer nur der "umgangssprachliche" Name genannt, siehe dazu auch hier --Der Polizist 15:38, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Nach den Namenskonventionen wird die amtliche Kurzbezeichnung verwendet. In deinem Beispiel wäre das in der Tat Straßenverkehrsordnung 1960. Nur Straßenverkehrsordnung ist vielleicht griffiger, aber nicht amtlich. --Forevermore 17:45, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Du rennst bei mir grundsätzlich offene Türen ein, ich wäre auch für die amtliche Bezeichnung! Aber mir wurde hier mal erklärt (bei der Abkürzung BDG für Beamten-Dienstrechtsgesetz), dass wenn es nicht mehrere gleichlautende Gesetze gibt, eine Feinunterscheidung im Lemma nicht notwendig sei! Es ist halt auch so, dass weder bei der Strafprozessordnung, Straßenverkehrsordnung oder Waffengesetz die amtliche Bezeichnungen verwendet werden. Von mir aus kann man das gerne ändern, wenn dies wirklich vorgesehen ist!--Der Polizist 13:03, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Ich habe hier die notwendige Diskussion angestoßen. --Forevermore 19:51, 9. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Wahlpflicht[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht hat da wer Unterlagen - üblicherweise, war es nach einer BP Wahl mit der früheren Wahlpflicht, dass der BP eine Amnestie darüber erlassen hatte. Ich habe nur leider keine Belege dafür (auch wenn ich einmal amnestierter war ;-) --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 17:19, 7. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Betroffene Kandidaturverbot[Quelltext bearbeiten]

Es wäre interessant zu erheben, wer außer den Habsburgern noch betroffen ist, als "ehemalig regierendes Haus", was das Kandidaturverbot betrifft und wieviele Personen das umfasst... --Der Polizist 02:41, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Sofern der Zusatz "unabhängig davon, wo das Haus regiert bzw. die Familie regiert hat" (erster Absatz, ganz am Ende) korrekt ist, sind alle Erbmonarchien der Erde betroffen. Also z.B. auch das japanische Kaiserhaus... --JDavis 15:20, 11. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Hab mich da etwas unklar ausgedrückt, ich meinte natürlich die öst. Staatsbürger, die davon betroffen sind, weil ja nur die können BP werden.--Der Polizist 13:49, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Achtung: Es geht um ehemals regierende Familien, nicht Häuser. Die Bestimmung zielt ja in erster Linie auf Habsburger. Wer als Habsburger seine Mitgliedschaft zum Haus Habsburg (mit seinen Herrschaftsansprüchen) nicht aufgegeben hat, durfte seit April 1919 nicht in Österreich leben, konnte / kann daher "sowieso" nicht zum Bundespräsidenten kandidieren. Art. 60 B-VG nennt daher Familien und betrifft damit in Österreich lebende Habsburger. Die dürfen hier politisch alles werden, nur eben (noch) nicht Bundespräsident. Heute ist diese Bestimmung allerdings reichlich anachronistisch. --Wolfgang J. Kraus 19:41, 12. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, aber sind die Habsburger wirklich die einzigen? Kann mich dunkel an ein Interview mit Ulrich Habsburg-Lothringen erinnern, wo er meinte, es wäre diese und jene Familie betroffen und es beträfe einige hundert Menschen in Österreich. Leider kann ich dieses Interview nicht mehr finden. --Der Polizist 19:54, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Die Habsburger sind nicht die einzigen. Die Regel betrifft auch die Familie Liechtenstein, die aus Österreich stammt und deren Mitglieder nach wie vor (vermutlich mehrheitlich) in Österreich wohnen. Falls Ernst August von Hannover die österreichische Staatsbürgerschaft hat, betrifft die Regel auch ihn. Sie umfasst alle Mitglieder herrschender oder ehemals herrschender Familien; daher könnte auch jemand betroffen sein, dessen Familie vor über 200 Jahren das letzte Mal - irgendwo auf der Welt! - geherrscht hat. --Wolfgang J. Kraus 21:47, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Genau das habe ich gemeint... wie gesagt, es ist schon interessant, dass in einer Demokratie verm. mehrere Dutzdend Menschen vom passiven Wahlrecht zum BP nur auf Grund ihrer Herkunft ausgeschlossen sind... --Der Polizist 10:12, 18. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Bundespräsidentenwahlgesetz_(Deutschland) (erl.)[Quelltext bearbeiten]

Ich habe bislang keinen Hinweis auf das deutsche Bundespräsidentenwahlgesetz gefunden, das sich aber aus Art. 54 Abs. 7 GG ergibt und u.a. bei http://www.jusline.de/Bundespraesidentenwahlgesetz_%28BPraesWahlG%29_Langversion.html verzeichnet ist. --87.189.231.185 17:37, 30. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Diskussion über Amtszeit[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte jemand bei Gelegenheit diese Diskussion in den Artikel einarbeiten? http://derstandard.at/1271375301451/Reformen-Viele-Wuensche-fuer-das-hoechste-Amt http://derstandard.at/1271375308041/Verfassungsrechtler-gegen-achtjaehrige-Amtsperiode-des-Bundespraesidenten ... Wenn wer Lust und Zeit hat... --Der Polizist (Diskussion) 21:38, 2. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Gemacht. --Der Ritter (Diskussion) 19:27, 7. Mär. 2014 (CET)Beantworten
@Der Polizist: Hinweis auf Entfernung des Abschnitts durch Meister und Margarita, 12. Juni 2016 22:52, mit Z&Q-Kommentar nicht aktuell, nicht enzyklopädisch relevant, siehe Difflink:
  • Ob enzyklopädisch nicht relevant müsste wohl zuerst hier diskutiert werden.
  • Danach: Nicht aktuell lässt sich zweifach auslegen: Nicht aktuell, weil nicht auf dem letzten Stand? Oder nicht aktuell, weil verjährt und damit nicht mehr relevant? (Hierzu: Relevanz vergeht nicht.)
Wenn wir die ersatzlose Entfernung nicht gutheißen, müsste der Abschnitt bzw. der Abschnittstext also wieder einsetzt (derzeit draußen aus dem Artikel und nicht revertiert) und allenfalls verbessert/vervollständigt werden. --Elisabeth 00:29, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Nun, ich gebe zu, die Diskussion ist derzeit im Sande verlaufen und hat wohl auch keine so großen Wellen geschlagen. Auszuschließen ist es aber nicht, dass im Zuge der ganzen dzt. Bundespräsidentenwahl-Querelen, dass Thema wieder aktuell wird. Ich finde es einfach nicht sehr sinnvoll, dieses Thema, dass immerhin von der damaligen NR-Präsidentin angestoßen wurde, sang- und klanglos zu entsorgen. Meiner Meinung nach schadet es nicht, wenn es drin bleibt.--Der Polizist (Diskussion) 21:18, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Verschiebung auf Bundespräsidentenwahlgesetz (Österreich)[Quelltext bearbeiten]

Service: Die Frage zum Lemma wurde 2010 oben im Abschnitt #Lemma diskutiert, als Ergebnis wurde der Artikel auf dieses Lemma Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 verschoben. Eine Weiterleitung Bundespräsidentenwahlgesetz auf diesen Artikel existiert. --Elisabeth 23:21, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten



Der juristisch nicht vorgebildete Bürger wird verunsichert durch den Titel Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, weil er das System der Novellierungen nicht kennt und glaubt, ein altes (nicht mehr gültiges) Gesetz vermutet. Der deutsche oder Schweizer Leser sieht nicht auf ersten Blick, dass dieses Lemma nicht sein Land betrifft. Daher spreche ich mich ausdrücklich für eine Verschiebung aus.--Meister und Margarita (Diskussion) 23:07, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Eigenimport per c&p aus Diskussion:Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016#"Habsburg-Geschichte":
Auf das von MuM ins Treffen geführt, dass "die Argumentation mit der Jahreszahl [...] nicht wirklich" halten würde, dies unter Verweis auf den Artikel Strafgesetzbuch (Österreich), schrieb ich in o.a. Diskussion:
Ich sehe auch unter obigem Erstbeitrag mit den Argumenten der Verunsicherung des juristisch nicht vorgebildeten Bürgers sowie des deutschen und Schweizer Lesers, die nicht auf den ersten Blick erkennen könnten, dass der Artikel nicht ihr Land betrifft, auch weiterhin keinen Anlass, von dem System nach WP:NK#Rechtsquellen abzugehen und halte daraus meine Gegenargumenation vollumfänglich aufrecht.
Der Anlage einer WP:Weiterleitung Bundespräsidentenwahlgesetz (Österreich), die auf diesen Artikel zeigt (analog zur schon vorhandenen WL Bundespräsidentenwahlgesetz), sehe ich hingegen nichts entgegenstehend. Beide Weiterleitungen würden den argumentativ ins Treffen geführten Bürgern und Lesern damit jedenfalls Genüge tun.
@Der Polizist und @Forevermore, die beide im März 2010 in #Lemma involviert waren. --Elisabeth 23:57, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich denke, was Elisabeth schreibt, ist zutreffend. Es ist eine österreichische Besonderheit, in den amtlichen Titel eines Gesetzes häufig das Jahr der Verkündung (Verzeihung: Kundmachung) aufzunehmen. Das gibt es in Österreich bei sehr vielen Gesetzen (siehe z. B. Asylgesetz 2005). Für einen Leser aus Deutschland ist das zunächst etwas gewöhnungsbedürftig, für einen juristisch unkundigen mag es sogar irritierend sein. Hier kommt noch hinzu, dass der Titel nicht auf einen Vorgang (die Wahl), sondern auf ein Ereignis (die Wahl 1971) deutet. Gleichwohl sollte die amtliche Bezeichnung zur eindeutigen Identifizierung des Gesetzes übernommen werden. Über die Infobox ist es möglich, die Gültigkeit des Gesetzes zu klären; im Übrigen siehe auch den Artikeltext, der eindeutig ist und keine Zweifel lässt. --Opihuck 08:30, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ja bitte, belassen wir es jetzt bei dieser doch auch schon in der Wikipedia üblichen Bezeichnungspraxis. Ich bin da vielleicht vorurteilsbehaftet, aber im Zweifelsfall ist mir die amtliche Bezeichnung immer lieber, da ist man auf der sicheren Seite.--Der Polizist (Diskussion) 21:20, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Auslagerung des Abschnitts „Habsburger-Paragraph“[Quelltext bearbeiten]

Nachdem diese Causa seit genau fünf Jahren erledigt ist, betrifft sie weder diese, noch künftige BP-Wahlen. Sie hat aber historischen Wert, weshalb ich sie auslagern und zu einem eigenständigen Lemma machen möchte (samt Import der Vereinsgeschichte, damit die Beiträge der Autoren ordentlich ablesbar sind).--Meister und Margarita (Diskussion) 23:07, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Wie ich in Diskussion:Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016#"Habsburg-Geschichte" dargelegt habe, sehe ich für eine Auslagerung in ein eigenständiges Lemma keinen Grund, das würde mE keinen wirklichen Mehrwert bringen sondern - in Relation zum Artikel Habsburgergesetz - im Gegenteil eher Verwirrung stiften.
Wie ebenfalls in oa Diskussion dargelegt, sah ich am hiesigen Abschnitt durchaus Verbesserungsbedarf, den ich nun im Zuge gesamter Artikelüberarbeitung und -erweiterung aus meiner Sicht ausreichend behoben habe.
--Elisabeth 12:09, 13. Jun. 2016 (CEST)Beantworten