Diskussion:Bundespräsidentenwahl in Österreich 2016

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von BuschBohne in Abschnitt Nächster Wahltermin
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Farbe für VdB: Gelb statt Grün[Quelltext bearbeiten]

Meine Umsetzung im Artikel von gestern auf heute, wurde von Benqo wieder zurückgesetzt, siehe "farben wieder auf grün (wie karte)".

Mal abgesehen von Benqos Begründung (die von @Furfur dankenswert und wohl mit viel zeitlichem Aufwand erstellten Ergebniskarten orientieren sich ja wohl an den im Artikel verwendeten Farben und können damit nicht im Umkehrschluss der Referenz im Artikel dienen), sollte nun einmal wirklich geklärt werden:

  • Zählen die offiziell vom Innenministerium verwendeten Farben, hier also: Gelb als Referenz? (Wie auch auf der VdB-Website so verwendete Grundfarbe und wie auch von der WZ so verwendet) als Referenz?
  • Oder zählt hier, weil es halt so aus Gewohnheit verwendet wird und weil es halt besser der im BP-Wahlkampf unterstellten Grünheit Van der Bellens passend erscheint und damit die eigene Wahlfarbe wie die offizielle BMI-Farbe negierend, die grüne statt die gelbe Farbe mehr? (Was ich, und damit war ich auch in den beiden Vorgängerdiskussionen oben nicht allein, für nicht korrekt, halte; und ich es obendrein auch dem Gebot des Neutralen Standpunkt widersprechend und demnach auch für eine Art von TF halte.)
  • Und wenn wir schon - entgegen der offiziellen BMI- und Wahlfarbe - grün verwenden: Wieso wird dann ein neuer Grünton eingeführt? Siehe #04B431 statt {{Wahldiagramm/Partei|GRÜNE|dunkel|AT}} = #51A51E

--Elisabeth 23:06, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Wie schon in der vorherigen Diskussion geschrieben, halte ich gelb für eine schlechte Farbe, da sie 2010 von der CPÖ verwendet wurde. Also ist gelb ein absolutes No-Go. Das offizielle Grün ist okay. --Austriantraveler (talk) 23:12, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Die Grafiken könnte man umfärben, das wäre kein größeres Problem ... --Furfur Diskussion 06:06, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wenn ich der Einzige bin der Grün in den Tabellen bevorzugt (neben sämtlichen Medien), soll es mir egal sein. Außerdem wurde VdB offenbar (vor allem im zweiten Wahlgang) von unterschiedlichsten Personen gewählt, die sonst nie Grün wählen würden. Wurde heute auch mehrfach von Filzmaier und anderen bestätigt. So gesehen wäre eine andere Farbe besser. Aber es sollte auf jeden Fall passend zur Grafik sein. PS:@Austriantraveler: "Offiziell" ist ja eigentlich gelb und nicht grün. Aber er war ja auch offiziell ein Unabhängiger Kandidat (mit 2 Millionen Grün-Euro) --Benqo (Diskussion) 23:15, 23. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Hmm, also wie gesagt, wenn eine Mehrheit für Gelb ist, kann ich gerne Grün in Gelb umwandeln. Momentan ist das Meinungsspektrum für mich noch etwas unübersichtlich. --Furfur Diskussion 10:50, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Frage ist nicht gelb oder grün sondern die Wahl zwischen den Angaben bzw. Aufbereitungen offizieller Quellen (BMI, Magistrat Wien,…) versus jener der Medien (ORF,…). Generell würde ich die offiziellen Quellen bevorzugen.--Schaffnerlos (Diskussion) 11:58, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Tatsächlich grenzt das Grün hier doch eher an (politisch brisante) Theoriefindung, ich wäre auf jeden Fall dafür, nach der offiziellen Quelle zu gehen.--XanonymusX (Diskussion) 12:35, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Tatsächlich grenzt das Grün eher an die Realität. Die Grünen haben den Wahlkampf organisiert und finanziert. – Bwag 13:18, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Das bestreitet auch niemand. Auch wäre es nicht wirklich falsch, die grüne Farbe zu verwenden. Es geht prinzipiell darum, dass Primärquellen besser sind als Sekundärquellen, welche bereits einen POV hineinbringen (bewusst oder unbewusst). Nicht immer muss etwas so eindeutig sein wie in diesem Fall. Dazu kommt, dass VdB – im Gegensatz zu Hofer – für die Stichwahl bereite Unterstützung auch von anderen Parteien bzw. deren Vertretern erhalten hat. Die 50 % von VdB waren kein "grüner" Sieg, wie ein grüner Balken suggerieren würde. --Schaffnerlos (Diskussion) 13:27, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Da hat aber die Glawischnig gestern beim Wolff-Interview aber etwas anderes gesagt. – Bwag 13:38, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Wie gesagt, ein gelber Balken klingt für mich nach einer Vereinnahmung der CPÖ und auch durch die Leugnung der Herkunft aus dem Grünen Lager. --Austriantraveler (talk) 15:06, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Übrigens, sollen wir päpstlicher wie der ORF sein: [1], [2]? – Bwag 16:09, 24. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Ich halte grün auch für falsch. Er ist ausdrücklich nicht für die Grünen angetreten, warum sollten wir das hier suggerieren? Gelb wurde schon mehrfach unterschiedlich verwendet, an die CPÖ erinnere ich mich nicht, dafür an das LIF. Hier wird die CPÖ nicht genannt, dafür aber das Team Stronach. Wenn gelb die amtliche Farbe war, sollte man diese IMHO auch verwenden. --Ailura (Diskussion) 08:45, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

„Er ist ausdrücklich nicht für die Grünen angetreten“ Stimmt, er hat sich nur den Wahlkampf von den Grünen finanzieren und organisieren lassen. Nur soviel, das er mit Grün nichts zu tun hat. – Bwag 09:33, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
und auch von anderen Spendern - welche Farbe haben die? --K@rl 09:44, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber Karl, diese Spender dürften auch die grüne Farbe haben, den der ORF verwendet Grün: [3]. – Bwag 10:27, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich geb schon zu, blau war wenig, aber es waren schon andere Farben mit vertreten, denn soviel grün gibts in Österreich ja gar net, wo man doch jetzt auch von der blauen statt der grünen Mark sprechen muss ;-) --K@rl 15:46, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Bwag, es ist manipulativ und falsch hier die Farbe grün zu verwenden. Wenn Zeitungen etwas suggerieren wollen, was nicht den Fakten enspricht, mag das noch als Meinungsbildung durchgehen, aber wir solten uns hier an trockene Tatsachen halten. Und die sind nun einmal, dass der designierte Bundespräsident nicht für die Partei DIE GRÜNEN angetreten ist. Die genauen Zusammenhänge wer wen wann wie untestützt hat stehen ausführlich im Fließtext, aber die Bilder, die man auf den ersten Blick sieht, sollten nicht manipulieren. --Ailura (Diskussion) 15:52, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, die Bilder manipulieren, wenn VdB grün dargestellt wird. Und natürlich wollen all die Medien manipulieren und ihn im schlechten Bild darstellen, daher verwenden sie die Farbe grün. Aber wir hier in der DE-WP sind dahintergekommen .... – Bwag 22:34, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ergebnis mit/ohne Briefwahlstimmen[Quelltext bearbeiten]

Mich würde interessieren, wieso im Artikel das Ergebnis mit und ohne Briefwahlstimmen steht. Das Ergebnis ohne Briefwahlstimmen hat realpolitisch keine Relevanz, weil ja nur zählt, wer am Ende vorne ist. Man könnte genauso gut willkürlich eine Handvoll Sprengel ausnehmen und das im Artikel darstellen.--Arntantin da schau her 12:23, 29. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Es haben auch die Bunderländerergebnisse keine Relevanz. Genausogut könnte der ganze Artikel "Alexander Van der Bellen hat die Bundespräsidentenwahl 2016 gewonnen" lauten, alles andere ist eh unnötiger Schnickschnack ;)) --Schaffnerlos (Diskussion) 10:34, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Mal von der Ironie in der Antwort von Schaffnerlos abgesehen: Da ist ein Teil korrekter Antwort drinnen, die die Thematik aufzeigt:
  • Tatsächlich wäre - nach Arntantins Ansatz - die Bundesländertabelle überflüssig, weil die Bundesländerergebnisse "realpolitisch keine Relevanz [haben], weil ja nur zählt, wer am Ende vorne ist."
  • Mit den beiden Ergebnissen mit/ohne Briefwahlstimmen verhält es sich anders:
    • Richtig ist, dass das Ergebnis ohne Briefwahlstimmen am Ende keine Relevanz hat, weil am Ende nur zählt, wer vorne ist.
    • Realpolitisch hat es sehr wohl Relevanz, wie uns ja die Diskussionen medialer wie parteipolitischer Art, wie aber nicht zuletzt auch die eben genau wegen der Briefwahlauszählung entstandenen Verschwörungstheorien aus der Ecke der Hofer-Wähler/innen, geschürt u.a. auch vonseiten von FPÖ-Funktionären, zeigen.
    • Es kommt auch nicht von ungefähr, wenn heute - im Zusammenhang mit der aktuell laufenden Diskussion um den Zeitpunkt der Auszählung der Briefwahlstimmen bzw. überhaupt um die Details der Briefwahl - die FPÖ die Briefwahl gleich ganz abgeschafft haben will. Ohne solcher wäre nun ihr Kandidat Hofer designierter Bundespräsident und nicht Van der Bellen. Ohne Briefwahl hätte die FPÖ erinnerlich auch bei der letzten Wienwahl 2015 bessere Ergebnisse gehabt.
    • Rechtlich haben ebenfalls beide Ergebnisse Relevanz: Wird doch und wurde natürlich auch noch am Wahlabend, gleich nach Auszählung der letzten Stimmzettel, das "vorläufige amtliche Endergebnis ohne Briefwahlstimmen" (genauen Wortlaut hab ich jetzt grad nicht im Kopf, inhaltlich stimmt die Formulierung aber) von der Bundeswahlbehörde im BMI verlautbart. Erst am nächsten Tag, dem Montag, nach dem die letzten Briefwahlstimmen ausgezählt sind, wird das zweite vorläufige Endergebnis, nämlich jenes mit den Briefwahlstimmen verlautbart.
    • Bleibt noch: Genauso sind auch beide Ergebnisse vom BMI veröffentlicht. In der grafischen Aufbereitung BM.I-Applikation wiederum sind einerseits die Gesamtergebnisse und andererseits die Briefwahlstimmen getrennt abrufbar.
  • Kurzum: Die Ergebnisse sowohl mit als auch ohne Briefwahlstimmen haben demnach in unserem Artikel ihre handfeste Berechtigung. --Elisabeth 17:42, 30. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Aus einer Diskussion um Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung auf die realpolitische Relevanz des Ergebnisses der Briefwahl zu schließen, ist aber eben falsch. Es geht dabei nicht um das Prinzip der Briefwahl und schon gar nicht um das Ergebnis (zumindest, wenn man den sachlich behandelten Teil der Diskussion ansieht), sondern um die Praktiken gewisser Wahlbehörden. Das BMI veröffentlicht auch Ergebnisse einzelner Bezirke, Gemeinden usw. Da hat auch nicht alles Relevanz, daher sind deine letzten beiden angeführten Punkte keine Argumente und alles andere als handfest. Ich finde, dass man mit der nicht notwendigen Hereinnahme des Ergebnisses ohne Briefwahlstimmen eine Wertung vornimmt und damit eine ganz bestimmte Seite befeuert, die behauptet, die Briefwahlstimmen seien ja keine echten Stimmen oder Ähnliches. Die Bundesländerergebnisse halte ich für insofern überflüssig, als hier das Gesamtergebnis zählt, aber selbst da sehe ich mehr Berechtigung, weil sich die Bundesländerergebnisse, wie sie zurzeit im Artikel dargestellt sind, auf das richtige Gesamtergebnis addieren. Das Wahlergebnis ohne Briefwahl ist im Prinzip isoliert eingebunden. --Arntantin da schau her 23:50, 31. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Auf die Eingangsfrage zurückkommend: Anfangs kam das Ergebnis ohne Briefwahlstimmen wohl einfach in den Artikel, weil es zuerst da war. Also damit eben irgendwas bzw. das vorerst Bekannte da steht. Nach Veröffentlichung des Gesamtergebnisses ist die Anführung ohne diese Stimmen im Grunde überflüssig. Interessant ist das eher nur für jene, die Wahlen demographisch, statistisch usw. genauer betrachten wollen. Mich stört es allerdings nicht. Es ist ein Stückchen Zusatzinformation.
Aktuell wird es dadurch interessant, dass die FPÖ jetzt für die Abschaffung der Briefwahl eintritt, weil sie bei den Briefwahlstimmen halt immer deutlich schlechter als bei den Wahlkabinenstimmen abschneidet. --Tsui (Diskussion) 08:39, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nein, Tsui, nicht weil zuerst da und damit was da steht. Sondern, wie ich oben Punkt für Punkt ausgeführt habe, weil beide Ergebnisse (mit/ohne Briefwahl) und die Briefwahl selbst nochmal extra in der grafischen BMI-Darstellung, offiziell vom BMI veröffentlicht sind und werden. Bei dieser Wahl insbesondere noch von Relevanz, da ja schon im ersten Wahlgang (dort nur marginal sichtbar) die Reihenfolge der Wahlverlierer (und damit natürlich nicht wirklich ausschlaggebend) Hundstorfer und Khol umgedreht hat, vor allem aber eben auch im zweiten Wahlgang, weil das Briefwahlergebnis das tatsächliche Ergebnis umgedreht, der vermeintliche Wahlsieger zum Wahlverlierer und der vermeintliche Wahlverlierer zum designierten UHBP wurde (siehe anschaulich dargestellt in den Balkendiagrammen - die nämlich mit der falschen Farbe grün statt gelb, siehe andere "Baustelle").
Hätte die Briefwahl nicht das Endergebnis umgedreht und wäre Hofer wirklich zum designierten UHBP geworden, hätte es das blaue Gejaule samt Wahlanfechtung nicht gegeben: Es ist ja nicht so, dass sich etwas grundlegend geändert hatte zwischen erstem Wahlgang (wo Strache und seine Konsorten nichts daran auszusetzen hatten) und dem zweiten Wahlgang, wo es plötzlich zu Manipulationen und kriminellem Verhalten gekommen sein soll. Und es ist ja auch tatsächlich zu Fehlern in den Bezirkswahlbehörden gekommen: Die selben gab es aber es folgerichtig auch schon im ersten Wahlgang ebenso, wie bei früheren Wahlen auch, nur hatten die Ergebnisse bei den früheren Wahlgängen - inklusivem dem ersten dieser Wahl - für die Blauen gestimmt. Und wenn nicht, dann gab es von den Blauen auch bei früheren Wahlen schon Anfechtungen, so auch im 2. Bezirk bei der 2015er GR-/LT-Wahl, was aktuell in der Juni-Session des VfGH Verhandlungsgegenstand ist. (Medial berichtet wird aktuell übrigens auch, dass die 152-seitige Beschwerde zur BPW-Wahlanfechtung vor dem VfGH zu einem guten Teil bereits vor dem zweiten Wahlgang, aber nur in Bezug auf diesen, vorbereitet war ...)
Umso wichtiger mE ist die Darstellung beider offizieller Ergebnisse bei jeweils beiden Wahlgängen. --Elisabeth 11:10, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Dass die Wahlbehörde zuerst das vorläufige Ergebnis ohne Briefwahlstimmen bekanntgibt liegt doch auch dort daran, dass es einfach früher da ist. Wenn ich nicht irre gibt es ja Überlegungen das Prozeder so zu ändern, dass diese Stimmen gleich von Anfang an mit ausgezählt werden. Für das Endergebnis ist es - abgesehen von den Überlegungen, warum Briefwahlwähler in Summe anders abstimmen als Wahlkabinenwähler - irrelevant. Entscheidend ist letztlich nur das Gesamtergebnis.
Die ganze Geschichte mit der Wahlanfechtung durch die FPÖ bezieht sich zwar (großteils) auf die Briefwahlstimmen, ändert aber nichts daran, dass diese Stimmen extra auszuweisen nur ein Detail ohne wirkliche Bedeutung ist, wenn erstmal das Gesamtergebnis vorliegt. Dass die FPÖ sie jetzt in den Fokus rückt und diese Wahlmöglichkeit gleich abschaffen will liegt, habe ich oben schon angemerkt, offensichtlich daran, dass sie in dieser demographischen Gruppe immer wieder schlecht abschneidet.
Aber wie auch immer. Wie gesagt stört es mich nicht wenn es auch hier bei uns in den Tabellen steht. Es ist einfach ein statistischen Stück Information mehr, vergleichbar den Unterschieden zwischen ländlichen und urbanen Wählern oder denen mit Pflichtschulabschluss oder Matura usw. --Tsui (Diskussion) 11:35, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Da der zweite Wahlgang ja ohnehin aufgehoben wurde, ist da die Ausweisung der Ergebnisse mit und ohne Briefwahlstimmen in den Tabellen und Diagrammen für beide Wahlgänge wirklich noch notwendig, oder würde das Gesamtergebnis reichen? --BuschBohne 03:05, 30. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Wahlanfechtung[Quelltext bearbeiten]

Anfechtung[Quelltext bearbeiten]

Die FPÖ wird das Ergebnis der Wahl nun definitiv anfechten, siehe hier. Das müsste noch in den Artikel rein. Ist das Ergebnis der Wahl damit nur vorläufig? oder wie wird es nun gewertet? --H.A. (Diskussion) 11:02, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Da meines Wissens nur das offizielle Endergebnis angefochten werden kann, kann es daher trotz Anfechtung nicht vorläufig sein. Vorerst ändert sich einmal gar nichts. Je nach Entscheidung kann dann VdB das Amt am 8. Juli antreten oder auch nicht. Wenn nicht, übernehmen vorläufig die Nationalratspräsidenten (Bures, Kopf, Hofer) die Aufgaben von Fischer. --Schaffnerlos (Diskussion) 11:15, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Stimme ich zu. Aber die Anfechtung gehört mMn im Artikel erwähnt. --{TheToklDiskussionHilfe} 12:30, 8. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Irgendwer hat sich aber inzwischen einen Spaß daraus gemacht, jede noch so seltsame Anschuldigung seitens der FPÖ in den Artikel aufzunehmen. Eine unbezahlbare Werbeplattform... --Braveheart Welcome to Project Mayhem 13:26, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
+1 :-( K@rl 13:49, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nachdem dazu kein weiterer Kommentar kam, hab ich die ganzen Anekdoten und völlig überflüssigen Anmerkungen einzelner Journalisten entfernt. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 19:55, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Abschnitt im Artikel vs eigenes Lemma[Quelltext bearbeiten]

Da erstens ein derartiger Vorgang außergewöhnlich ist, zweitens entweder massive Manipulationen vorliegen und/oder ungerechtfertigt Verschwörungstheorien in den Raum gestellt werden, erscheint ein eigenes Lemma gerechtfertigt. Wäre dankbar für Meinungen dazu?--Meister und Margarita (Diskussion) 18:14, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

halte ich für übertrieben, das ist in diesem Lemma eigentlich ganz gut aufgehoben und gehört ja auch inhaltlich dazu. --Ailura (Diskussion) 18:31, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
bis zur entscheidung des verfassungsgerichtshofes finden me die angaben zur anfechtung in diesem artikel platz. sollte es auf grund einer aufhebung des zweiten wahlganges zu einem neuerlichen zweiten wahlgang kommen und sich daraus eine überlänge des artikels ergeben, wäre über eine geeignete auslagerung neu zu diskutieren. es könnten dann ja auch die ohnedies obsolet gewordenen daten des ersten zweiten wahlganges ausgelagert oder reduziert werden. kommt es zu keiner aufhebung sollte sich aus der darstellung dieses sachverhaltes keine überlänge des artikels ergeben. Nju'tscho (Diskussion) 19:29, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Okay, aufgrund der hier und im Portal:Österreich vorgebrachten Argumente integriere ich den Diskurs auf dieser Seite, erlaube mir aber eine Weiterleitung zu erstellen, damit jene, die speziell danach suchen, schneller hinfinden. Gruß und Dank--Meister und Margarita (Diskussion) 20:23, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Wer bitte tippt dieses ewig lange Lemma selber ein? --Braveheart Welcome to Project Mayhem 21:28, 9. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Eine Wahlanfechtung ist in Österreich kein außergewöhnlicher Vorgang (nicht einmal Wahlwiederholungen sind das) und massive Manipulationen sind (noch) nicht belegt. Was außergewöhnlich ist, ist die intensive politische und mediale Aufbereitung dieses Themas, was aber letztendlich nur eine bewährte Strategie der betroffenen Partei und beliebtes Futter für die Medien ist. Ich finde es schade, dass Wikipedia nicht darüber stehen kann. Erwähnen ja, aber in einem angemessenen Rahmen. --Schaffnerlos (Diskussion) 10:17, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, stimmt. Hier wird aus einer Mücke ein Elefant gemacht. --Peter Gugerell 10:21, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Ich würde die Ausführungen zu den formalen Aspekten einer Anfechtung in den Artikel Bundespräsidentenwahlgesetz verschieben. -- Liberaler Humanist „Sie werden sich noch wundern, was alles möglich ist.“ 01:53, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Eine Auslagerung in einen eigenen Artikel finde ich, zumindest aktuell, nicht nötig. Dem Vorschlag von Liberaler Humanist, die formalen Voraussetzungen für eine Wahlanfechtung in den allgemeinen Artikel zum BP-Wahlgesetz zu verschieben unterstütze ich sehr. Hier in diesem Artikel genügt ein Verweis dorthin und ein Satz zu den möglichen Konsequenzen hier (je nach Geschwindigkeit, mit der der VfGH entscheidet, Übernahme der Agenden durch die NR-Präsidenten und somit, über diesen Umweg, doch noch Hofer).
Wozu steht da eigentlich jetzt schon eine Zwischenüberschrift "Bislang bekannte Unkorrektheiten während des Wahlvorganges" unter der nichts weiter steht als "folgt"? Diesen Nicht-Absatz nehme ich vorerst heraus. --Tsui (Diskussion) 08:31, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Werde heute nacht oder morgen in einem weiteren Anlauf versuchen, die ganzen Affären neu zu ordnen. Die bisher bekannten Anschuldigungen aus der Strache-Beschwerde sind a) fast alle vorher schon bekannt gewesen (ausgenommen das Smiley), wurden b) teils bereits von der Bundeswahlbehörde strafrechtlich angezeigt und haben c) mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Wahlergebnis nicht verfälscht. Daher kommt künftig zuerst, was an Irrtümern und Fehlverhalten von der Bundeswahlbehörde aufgedeckt wurde und erst danach die Anfechtung, diese kürzer. Werde wohl auch die Reaktionen noch redimensionieren, weil das – nach den heutigen Publikationen aus den 152 Seiten – wie ein Sturm im Wasserglas aussieht bzw. wie ein durchsichtiges politisches Manöver.--Meister und Margarita (Diskussion) 20:01, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
<Einschub> Damit es zu keinem Missverständnis kommt: Die zwei Sätze zur "Habsburg-Geschichte" habe ich nicht gelöscht, sondern in den neuen Abschnitt #"Habsburg-Geschichte" nach unten verschoben und dort darauf geantwortet. --Elisabeth 19:48, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Gute Idee, wenn du eindampfst. Denn:
  • Seit dem Zeitpunkt, wo du, MuM, losgelegt und den Abschnitt Anfechtung angelegt sowie ausgebaut hast, denke ich mir bei jedem Reinschauen in den Abschnitt, dass das Ganze unbedingt wieder eingestampft gehört. Ein Beginn war ohnehin bereits im Abschnitt zum zweiten Wahlgang gemacht (den Unterabschnitt, den du umbenamst hast), dort wo mE auch das Thema um die Wahlanfechtung (so btw der Rechtsausdruck) genau hingehört, da Straches Wahlanfechtung - vulgo medial so genannt und daher auch hier jedenfalls zusätzlich so anzuführen: die FPÖ-Wahlanfechtung - ausschließlich die sog. Stichwahl und nicht den gesamten Wahlvorgang beider Wahlvorgänge betrifft. (Wobei, wie ich, erinnerlich in ORF.at, im Standard oder in der Presse gelesen habe, zusätzlich noch ein bemerkenswertes Detail ist, dass der 152-seitige Wahlanfechtungsschriftsatz ja bereits zu einem guten Teil vor dem zweiten Wahlgang verfasst wurde, wobei an den Vorgängen von Vorsortierung und Auszählung in Wahrheit kein Unterschied zum ersten Wahlgang auszumachen ist, aber da war ja das Ergebnis ganz nach Wunsch von Strache mit seiner FPÖ und daher aus deren Sicht nicht anzufechten.)
  • Ansonsten erscheint mir das alles weniger als enzyklopädische Einarbeitung, sondern als aufgeblasenes Wiedergeben des medialen Getöses und damit seinerseits wie ein von MuM verfasster Meinungsartikel in einem Medium. Und wie du ja nun selbst gestern abends schreibst, was "wie ein Sturm im Wasserglas [...] bzw. wie ein durchsichtiges politisches Manöver [aussieht]".
  • Und wie ja aus MuMs Erstbeitrag hier, sowie im gleichlautenden Abschnitt auf der Projektdisk (siehe WD:WikiProjekt Österreich#Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016, hier wie dort auch siehe: "Weil es mutmasslich zu viel Material werden wird (der Antrag allein umfasst 150 Seiten) und den Artikel sehr unübersichtlich machen würde.", MuM, 18:36, 9. Jun. 2016), jedenfalls zwischen den Zeilen zu erlesen sein kann, geht es da wohl mehr um einen Erziehungsartikel gegen "entweder massive Manipulationen [...] und/oder ungerechtfertigt" "in den Raum gestellt[e]" "Verschwörungstheorien", als - jedenfalls bis zum derzeitigen Stand des Abschnitts - um tatsächlich sachlich, in aller gebotenen Kürze, enzyklopädischen Einarbeitung der Causa, die bald länger als der gesamte Rest des Artikels ist.
  • Was darüber hinaus auch ein ganzer Unterabschnitt Änderungsbedarf seitens der Wahlbehörde (Permanentlink zum gegenwärtigen Stand) soll, der ausschließlich die schlussfolgernde Meinung(!) des unter seiner Domain bloggenden Journalisten Martin Thür darstellt, vermag ich nicht nachvollziehen zu können. Das ist, wie gesagt, seine Meinung, jedoch ist das eine Meinung von vielen dazu. Warum also diese Herausstellung, samt eigenem Unterabschnitt, einer einzelnen Meinung?
    (Randbemerkung dazu: Thür, der nebstbei zwar journalistisch veröffentlicht, jedoch nicht einmal ein Impressum hat, sondern meint, als Impressumsersatz unter Wer ich bin: "Ich mache Fernsehen" müssten sich nach einem Impressum suchende Menschen stattdessen einen Youtube-Film des Herausgebers hineinziehen. Für MuM scheint das ein Qualitätsmerkmal zu sein, wie ich aus dem von ihm angelegten Artikel Martin Thür im Abschnitt Leben entnehme, wenn da steht: Thürs Selbstbeschreibung auf seiner Website ist denkbar knapp: „Ich mache Fernsehen“.)
--Elisabeth 19:41, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Diese Unterstellungen – Meinungsartikel, Erziehungsartikel – hab ich erst nach meinen freundlichen Worten unten gelesen und weise sie aufs allerschärfste zurück. Den Artikel Martin Thür bitte auf der dortigen Disk. kritisieren, über das Thür-Zitat in diesem Artikel können wir gerne hier diskutieren. Dass ich politische Artikel enzyklopädisch-neutral schreiben kann und sie auf hohe Akzeptanz hierorts stossen, habe ich mehrfach bewiesen. Nenne nur zwei: Telekom-Affäre und Landesregierung Niessl IV. Textanteil aktuell (obwohl ich mich nach Fertigstellung um beide Artikel kaum mehr gekümmert habe): 53,5% bzw. 81,0%.--Meister und Margarita (Diskussion) 21:35, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
(MuM-Beitrag eingerückt, bitte WP:DS beachten, danke.)
Mein Lieber, weise zurück, kein Problem. Ich schrieb ja ohnedies "erscheint mir" in dem einen Fall und "jedenfalls zwischen den Zeilen zu erlesen sein kann, geht es da wohl" in dem anderen Fall, ich stellte also dar, wie es bei mir ankommt. Nicht mehr und nicht weniger. Und wir beide kennen uns ja schon lange genug um zu wissen, wie wir beide so ticken, also ned bös sein über meine Kritik.
Die beiden von dir ins Treffen geführten Artikel sind anderes, die allenfalls näher unter die Lupe zu nehmen, habe ich auch gar kein Interesse, mag ja auch sein, dass sie auf hohe Akzeptanz gestoßen sind (ob aus Qualitäts- oder anderen Gründen vermag und will ich gar nicht zu beurteilen; Textanteile in Prozent sehe ich jedenfalls nicht als Qualitätskriterium an - weder als gutes noch als schlechtes). Hier geht es schließlich nur um deinen Abschnitt Anfechtung (der wie oben angemerkt, eigentlich rechtskonform Wahlanfechtung heißen sollte) zu dem ich meine inhaltliche Kritik geäußert habe. Die magst du annehmen oder auch nicht, bisher hat sich noch niemand anderer antwortend darauf bezogen.
Nun warte ich mal ab, wie du wie angekündigt den Abschnitt weiter entwickelst und darin selbst "rasen mähst". Lieber Gruß, --Elisabeth 22:22, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
PS: Wie ich gerade vernommen habe, hat nun die FPÖ selbst das 152-Seiten-Konvolut veröffentlicht. Wenn das irgendwo online ist, sollte IMO darauf verlinkt werden.

Aufgrund der eingetretenen Entwicklung mit der Außergewöhnlichkeit ...

  • dieser Wahlanfechtung an sich, nämlich Anfechtung eines gesamten Wahlgangs einer BPW;
  • der umfangreichen mit vielen vorgeladenen Zeugen öffentlich geführten Anfechtungsverhandlung vor dem VfGH;
  • der sowohl für Österreich, wie auch Europas (wie es mehrfach sowohl von politischer wie medialer Seite betont wurde) Einzigartigkeit der Wahlwiederholung eines Staatsoberhauptes;
  • der ausdrücklichen Bestätigung, dass die Gesetzeslage zur Briefwahl nicht zu beanstanden ist;
  • den inhaltlichen Gründen der Wahlaufhebung
    • wegen der strukturellen Missachtung der gesetzlichen Vorgaben über die Behandlung und Auszählung der Briefwahlstimmen,
    • und der damit verbundenen theoretischen Manipulationsmöglichkeiten [und der zwischenzeitlich von Verfassungsexperten wie u.a. von Theo Öhlinger geäußerten Kritik am VfGH, dass dieser die Gesetzeslage zu streng und zu eng ausgelegt habe - Öhlinger sagt, dass damit Tür und Tor für künftige Anfechtungen gelegt worden ist, mit der potentiellen Gefahr, dass über diesen Weg mutwillig mit der behaupteten Vermutung auf Manipulationen eine Anfechtung herbeigeführt werden könnte];
    • sowie wegen der jahrzehntelang geübten Praxis seitens der Bundeswahlbehörde bereits vor Schließung der letzten Wahllokale Teilergebnisse an ORF, APA und ausgewählte Medien [sowie nebstbei auch den kandidierenden politischen Parteien bzw. hier den Wahlbewerbern] weiterzugeben, wenngleich dies auch unter der Auflage einer Sperrfrist erfolgte, die aber nach VfGH irrelevant ist, die vorzeitige Veröffentlichung und damit Wahlbeeinflussungsmöglichkeit sieht der VfGH unabhängig von Sperrfristen u. dgl. gegeben und allein schon als Grund der Wahlaufhebung! (Wobei der VfGH diese vorzeitige Datenweitergabe erst jetzt behandeln konnte, weil erst mit dieser Anfechtung erstmalig das Problem an den VfGH herangetragen wurde.);
  • dass dieses Anfechtungsverfahren vor dem VfGH - anfangs nicht absehbar - mit der erfolgten Wahlaufhebung nicht nur Auswirkung auf diese konkrete BPW 2016 hat, sondern dieses VfGH-Erkenntnis der Wahlaufhebung nationale Leitwirkung jedenfalls hat, wenn nicht auch internationale Leitwirkung haben wird;
  • hab ich was vergessen?;

... wäre ich nun doch dafür MuM mit seinem Ansatz zu folgen, den ganzen - zwischenzeitlich auch zu Überlänge gegen den Normalanteil des Artikels geratenen - Teil der Wahlanfechtung/-aufhebung, in einen eigenständigen Artikel auszulagern (Achtung dabei auf die Lizenzbestimmungen der Versionsgeschichte), um
a) diesen Artikel zu entlasten und wieder mit den anderen BPW-Artikeln 2010 und früher besser vergleichbar zu machen und
b) mit dieser Auslagerung der Außergewöhnlichkeit und Wichtigkeit des Vorgangs Rechnung zu tragen.

Wobei über ein geeigentes Lemma noch nachzudenken wäre, denn wie von MuM bereits als WL angelegt mit Anfechtung der Bundespräsidentenwahl 2016 trifft dieses WL-Lemma nur ein Drittel des Gesamtvorgangs - die anderen zwei Drittel sind die umfangreiche öffentliche Verhandlung einerseits und die Wahlaufhebung mit den aktuellen wie künftigen, teils noch nicht absehbaren Folgen andererseits.

--Elisabeth 08:03, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
(PS: Verweis auf WP:Café#Österreichische Bundespräsidentenwahl, wo ich die vom VfGH-Sprecher vorweg zusammengefasste mündliche Erkenntnisverkündung, unter Einbeziehung von Zitaten daraus, rezipiert habe.)

Ich denke das ließe sich speziell mit Benutzer:Plani ganz gut zu einem eigenen Artikel ausbauen, der sitzt sozusagen an der Quelle des Entscheids ;-) LG, --Braveheart Welcome to Project Mayhem 11:06, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber nicht, aktuell. Bevor die schriftliche Erkenntnisbegründung nicht veröffentlicht wurde, darf ich mich überhaupt nicht zum Erkenntnis äußern. Und auch danach hielte ich es für nicht angebracht, dass sich ein Mitarbeiter des VfGH interpretativ zu einem Erkenntnis des Gerichtshofs äußert, das erst kürzlich ergangen ist – zumal noch bevor die Wahl tatsächlich wiederholt wurde. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 18:02, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Die Interpretation sollten wir auch lieber den Medien/Fachleuten überlassen, mir ginge es primär um die Korrektheit des Entscheids des VfGH im entsprechenden Artikel. --Braveheart Welcome to Project Mayhem 18:08, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

„Wahlanfechtung gemäß Art 141 B-VG“[Quelltext bearbeiten]

Volltext online (PDF; 152 S.) auf diePresse.com:

„Verfassungsgerichtshof
[Adresse]

Wien, am 07.06.2016

Anfechtungswerber: Heinz-Christian Strache, geb. 12.6.1969
p.A. Freiheitliche Partei Österreichs
[Adresse]

vertreten durch: B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH
[Adresse]
[Vollmachtsvermerk]

Oberste Wahlbehörde: Bundeswahlbehörde

wegen: Anfechtung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl am 22. Mai 2016“

Philipp Aichinger: FPÖ: Wahlanfechtung mit Smiley und ORF. In: Die Presse, Print-Ausgabe 11. Juni 2016: „Die Freiheitlichen machen in ihrer Wahlanfechtung auch geltend, dass man ein trauriges Gesicht auf dem Stimmzettel nicht für Van der Bellen werten dürfe und dass der ORF Hofer benachteiligt habe.“ ... Dieses eine Argument finde ich irgendwie sogar lustig: Geht den FPÖlern ned ins Hirn, dass damit auch gemeint sein könnte: "Ich wähle Van der Bellen, aber als das für mich kleinere Übel.", wäre ja genauso denkmöglich.

Abgesehen von den bisher schon bekannten Wahlvorwürfen (von den Manipulationsvorwürfen hat sich Böhmdorfer bereits am So. in Im Zentrum distanziert und festgestellt, dass solche nicht in der Anfechtungsbeschwerde sind) finden sich darin auch die Anregung der Gesetzesüberprüfung wegen der kurzen Anfechtungsfrist von nur einer Woche (NRWO: vier Wochen), behauptet unbestimmter Beginn der Frist und wegen der Anfechtungsgründe darauf aufbauend wegen schlechter gesetzlicher Voraussetzungen. --Elisabeth 06:10, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Denkmöglich ist aber nicht ganz dasselbe wie unzweideutig. Und den Smiley-Wähler wird man schwer fragen können, was er damit gemeint hat. --Ailura (Diskussion) 08:03, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

service: so urteilt der vfgh am 13.06.2016 im bezug auf formale unzulänglichkeiten im bezug auf die briefwahl und deren notwendiges ausmass um einen einfluss auf das wahlergebnis anzunehmen - insbesondere die rechtssätze in den tz 39, 40, 46 und 47. aufhebung leopoldstadt Nju'tscho (Diskussion) 13:35, 15. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

habe den artikel wie oben von MuM vorgeschlagen weiter gekürzt sowie hinsichtlich der meiner wahrnehmung nach doch etwas geteilteren meinung von verfassungrechtsexperten erweitert und zum verfahren aktualisiert. Nju'tscho (Diskussion) 22:05, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

"Habsburg-Geschichte"[Quelltext bearbeiten]

[Abgetrennt von obigem Diskussionsabschnitt der Anfechtung, da nicht damit in Zusammenhang; diesbezüglich die Signatur von MuM per c&p auch oberhalb eingesetzt. --Elisabeth 19:41, 12. Jun. 2016 (CEST)]Beantworten

Bei dieser Gelegenheit möchte ich in beiden Artikeln, diesem und BP-Wahlgesetz, die Habsburg-Geschichte redimensionieren. Hier IMO ziemlich belanglos bis völlig überflüssig, weil ja kein jetzt, da sie dürften, kein Habsburger kandidierte. Es kann aber auch gerne schon jetzt jemand mit dem Rasenmäher drübergehen.--Meister und Margarita (Diskussion) 20:01, 11. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Einspruch! Es ist deine Meinung, dass die von dir "Habsburger-Geschichte" genannte Angelegenheit belanglos und überflüssig sei. Ich als die Hauptautorin (sic!) dieses Abschnitts (Permanentlink zum gegenwärtigen Stand) sehe das vollkommen anders. Dass keiner der Habsburger diesmal kandidierte ist eines. Das andere ist jedoch, dass genau ab dieser Wahl die Wahlrechtsänderung gegriffen hat, alles was ich in dem Abschnitt, der übrigens aus meiner Sicht kurz und prägnant ist, geschrieben habe, mitsamt den Zitaten von Robert Stein (das Lemma entspr. WP:NK übrigens nicht als Robert Stein (Wahlleiter) anzulegen wäre, sprich falscher Rotlink im aktuellen Abschnitt Anfechtung) sowie von Karin Stöger als Anmerkungen im Abschnitt EN+Anmerkungen, war und ist wohlüberlegt.
Soweit es im Artikel zum BPWahlG den Abschnitt Bundespräsidentenwahlgesetz 1971#„Habsburger-Paragraph“ (Permanentlink zum gegenwärtigen Stand) betrifft: Der ist zwar mE überarbeitenswürdig, aber nicht in Richtung "mit dem Rasenmäher" zu "redimensionieren", sondern im Gegenteil auch dort mehr auf die geschichtlichen Hintergründe und wen es betroffen oder nicht betroffen hat einzugehen wäre (vgl. eben die Zitate in diesem Artikel von Robert Stein sowie Karin Stöger, wie auch die auf der Artikeldisk des BPWahlG 1971 geführte Diskussion zum Thema).
Daher beide Artikel betreffend: "Rasenmähen" bitte erst nach Diskussion hier zur BPW 2016 und zum Artikel BPWahlG 1971 auf der dortigen Artikeldisk. Danke für Verständnis. --Elisabeth 19:41, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nicht zur Entschuldigung, sondern zur Erklärung: Der Rasenmäher war sowohl für Presseecho, als auch Habsburgerparagraf gedacht. Weil das nunmehr abgetrennt ist, besprechen wir hier nur letzteren Punkt. Meine Haltung ist klar:

  • In diesem Artikel können wir uns – Status von heute – wirklich auf einen Satz beschränken (Inhalt in etwa: aufgrund Gesetzesänderung 2011 hätten erstmals kandidieren dürfen, das Recht wurde nicht genutzt, bitte ohne Zwischenüberschrift). IMO war die prominente Darstellung vor dem Einbringen der Wahlvorschläge aber durchaus gerechtfertigt, weil sie hätten ja wirklich können. So verschieben sich Prioritäten im Lauf der Zeit.
  • Zum Artikel Bundespräsidentenwahlgesetz 1971: Nachdem dieses Lemma, das Gesetz wurde meines Wissens mehrfach novelliert, eigentlich den Ist-Zustand beschreibt und insofern auf Bundespräsidentenwahlgesetz (Österreich) verschoben gehört, sollte der Habsburger-Paragraf in einem neu zu erstellenden Abschnitt Novellierungen oder Geschichte kurz erwähnt werden.
  • Ich befürworte aber ausdrücklich ein eigenes Lemma Habsburger-Paragraph, auch wenn es das Lemma Habsburgergesetz schon gibt und offensichtlich in diesem VerfassungsG auch das Kandidaturverbot beinhaltet war. (Im Lemma Habsburgergesetz gehört auch dringend einmal aufgeräumt, ich meine nicht gekürzt, sondern besser strukturiert und besser bequellt). Bedingung für meine Unterstützung ist allerdings, dass wir uns spätestens dann, wenn es das neue Lemma gibt, darauf einigen, dass in 2016 und 1971 nur minimale Kurzfassungen (mit Link auf das neue Lemma) integriert werden.

Hoffe, dass dieser Vorschlag alle Beteiligten zufrieden stellt. Wenn nicht, müssen wir halt weiter diskutieren.--Meister und Margarita (Diskussion) 20:24, 12. Jun. 2016 (CEST) Würde es übrigens begrüßen, wenn Elisabeth den Artikel verfasst.Beantworten

Vorweg: Es gibt keinen Grund für einen neuen Artikel, daher auch nicht von mir. Das mit dem Rasenmäher habe ich schon so verstanden.
Meine Meinung hat sich auch nach deinen Einwänden hier nicht verändert. Zu deinen Punkten:
  • Die prominente Darstellung - die es ja so gar nicht ist, weil, wie ich oben schon geschrieben habe, der Unterabschnitt ohnedies kurz und knapp formuliert ist - hat auch weiterhin ihre Berechtigung: Relevanz vergeht nicht. Anders gesagt: Wenn es vor der Wahl relevant war, so ist es das auch weiterhin.
  • Der Artikel Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 gehört selbstverständlich nicht verschoben. Es ist nach WP:NK nicht ohne Grund vorgesehen die Gesetzesartikel entsprechend dem amtlichen Kurztitel des Gesetzes (siehe im RIS) zu verschlagworten, sprich das Lemma als den Kurztitel zu wählen (siehe WP:NK#Rechtsquellen). Außerdem wurde die Lemmafrage 2010 bereits auf der Artikeldisk thematisiert; für den Fall, dass du entgegen WP:NK mit dem Lemma weiterhin nicht einverstanden sein solltest, dann bitte auf der AD weiter diskutieren, siehe Diskussion:Bundespräsidentenwahlgesetz 1971.
  • Der Artikel zum Habsburgergesetz ist weitestgehend in Ordnung, auch von der Struktur. Dass da oder dort eine entsprechende Bequellung fehlt, das mag schon sein (leider neigt der Benutzer:Wolfgang J. Kraus in der Tat dazu, mitunter etwas zu "freihändig" die Artikel großflächig zu überarbeiten). Insgesamt aber, wenn du an dem Artikel etwas auszusetzen hast, bitte die dortige Artikeldisk zu bemühen, wenn du meinst, dass deine Unterstützung (= deine Wortwahl) vonnöten ist. Nebstbei hatte ich an Wolfgangs Arbeits- und Vorgehensweise durchaus auch Kritik, wie du auf Benutzer Diskussion:Wolfgang J. Kraus#Habsburgergesetz nachlesen kannst, bei Weiterbedarf kannst du allenfalls auch dort die Diskussion wiederaufnehmen.
  • Hier weiter diskutieren müssen wir, wenn du weiter nicht einverstanden bist, ausschließlich den zu diesem Artikel betreffenden Abschnitt. Alles andere gehört auf die entsprechenden Artikeldiskussionsseiten. Und wie gesagt und nochmals betont: Ich sehe weiterhin auch am hiesigen Abschnitt keinen Änderungsbedarf, schon erst nicht zum "Rasenmähen".
--Elisabeth 21:51, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Das Habsburgergesetz interessiert mich nicht, die Argumentation mit der Jahreszahl hält nicht wirklich, siehe Strafgesetzbuch (Österreich).--Meister und Margarita (Diskussion) 22:03, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
(MuMs Beitrag eingerückt, bitte WP:DS beachten. Danke.)
Das Habsburgergesetz habe nicht ich in die Diskussion gebracht, sondern du. Ich habe darauf nur geantwortet.
Die Argumentation zur Jahreszahl entsprechend WP:RK#Rechtsquellen hält sehr wohl. Auch das Lemma Strafgesetzbuch (Österreich) hält sich daran, denn der Kurztitel lautet nach RIS eindeutig Strafgesetzbuch, abgekürzt StGB (als Langtitel Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen), siehe die geltende Fassung des Strafgesetzbuchs im RIS. Der Klammerzusatz "Österreich" richtet sich nach WP:NK#Artikeltitel und Klammerzusatz, weil Strafgesetzbuch nicht eindeutig ist, sondern, wie diesem klärenden Kurzartikel zu entnehmen, es in mehreren Ländern ein Gesetz gleichen Namens gibt. Ich kann also dein diesbezügliches Problem nicht nachvollziehen.
Beide Punkte gehen aber ohnedies an der hiesigen AD als "sachfremd" vorbei und muss hierzudisk nicht diskutiert werden. --Elisabeth 22:52, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Gerade wollte ich die "Erle" hier wieder rausnehmen, da ist mir Nju'tscho bereits zuvorgekommen ... Ich wiederhole mich per c&p die diesen Abschnitt betreffenen Teile von oben:

  • Einspruch! Es ist deine Meinung, dass die von dir "Habsburger-Geschichte" genannte Angelegenheit belanglos und überflüssig sei. Ich als die Hauptautorin (sic!) dieses Abschnitts (Permanentlink zum gegenwärtigen Stand) sehe das vollkommen anders. Dass keiner der Habsburger diesmal kandidierte ist eines. Das andere ist jedoch, dass genau ab dieser Wahl die Wahlrechtsänderung gegriffen hat, alles was ich in dem Abschnitt, der übrigens aus meiner Sicht kurz und prägnant ist, geschrieben habe, mitsamt den Zitaten von Robert Stein ([...]) sowie von Karin Stöger als Anmerkungen im Abschnitt EN+Anmerkungen, war und ist wohlüberlegt. (Elisabeth, 19:41 12. Jun. 2016)
  • Die prominente Darstellung - die es ja so gar nicht ist, weil, wie ich oben schon geschrieben habe, der Unterabschnitt ohnedies kurz und knapp formuliert ist - hat auch weiterhin ihre Berechtigung: Relevanz vergeht nicht. Anders gesagt: Wenn es vor der Wahl relevant war, so ist es das auch weiterhin. (Elisabeth, 21:51 12. Jun. 2016)
  • Hier weiter diskutieren müssen wir, wenn du weiter nicht einverstanden bist, ausschließlich den zu diesem Artikel betreffenden Abschnitt. [...] Und wie gesagt und nochmals betont: Ich sehe weiterhin auch am hiesigen Abschnitt keinen Änderungsbedarf, schon erst nicht zum "Rasenmähen". (Elisabeth, 21:51 12. Jun. 2016)

An dieser Meinung hat sich nichts verändert. Ein gestriges "Rasenmähen" über diesen Abschnitt seitens MuM, ohne hier die Diskussion fertig zu bemühen, darf getrost als nahe am Vandalismus betrachtet werden. --Elisabeth 09:00, 24. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Reihenfolge der Abschnitte[Quelltext bearbeiten]

Im Hinblick auf die unseren Lesern im Artikel gebotenen Informationen möchte ich vorschlagen, die Abschnitte anders anzuordnen. Das "Wahlrecht" wäre dann der erste Punkt (da wäre mMn zu ergänzen, dass Fischers Amtszeit am 9. Juli definitiv endet, dann entweder der neue BP angelobt wird oder die Nationalratspräsidenten interimistisch die Amtsgeschäfte übernehmen), die "(Anzahl der) Wahlberechtigten" würde ich da als Unterpunkt einfügen. Darauf folgend käme die Vorstellung der Kandidaten ("Kandidatin und Kandidaten"), wobei ich die Abschnitte "Parlamentsparteien ohne Kandidaten" und "Bekannte Personen, die kandidieren wollten" als Unterpunkte integrieren würde. Darauf folgend würde ich den "Wahlkampf", dann die "Ergebnisse" usw. einreihen.

Die Reihung würde dann so aussehen:

Einleitung

1 Wahlrecht
1.1 Formale Voraussetzungen
1.2 Folgen der Aufhebung des „Habsburgerparagrafen“
1.3 Anzahl der Wahlberechtigten
2 Kandidatin und Kandidaten
2.1 Irmgard Griss
2.2 Norbert Hofer
2.3 Rudolf Hundstorfer
2.4 Andreas Khol
2.5 Richard Lugner
2.6 Alexander Van der Bellen
2.7 Parlamentsparteien ohne Kandidaten
2.7.1 NEOS
2.7.2 Team Stronach
2.8 Bekannte Personen, die kandidieren wollten
3 Wahlkampf
3.1 Umfragen vor dem ersten Wahlgang
3.2 Umfragen vor dem zweiten Wahlgang
3.3 TV-Konfrontationen
3.4 Rücktritt und Nachfolge des Bundeskanzlers
4 Ergebnisse
4.1 Gesamtergebnisse der Wahlgänge [hier gehört ein vorangestellter Satz zur Aufhebung des 2. Wahlgangs hin, im Herbst dann das Ergebnis der Wahlwiederholung ergänzt]
4.2 Erster Wahlgang
4.2.1 Gesamtergebnis
4.2.2 Bundesländerergebnisse
4.2.3 Mehrheitsverteilungen (grafisch)
4.3 Zweiter Wahlgang
4.3.1 Wahlkarten
4.3.2 Wahlgang
4.3.3 Ungültige Wahlkarten, Korrekturen von Eingabefehlern
4.3.4 Gesamtergebnis
4.3.5 Bundesländerergebnisse
4.3.6 Mehrheitsverteilungen (grafisch)
4.4 Anfechtung und Aufhebung des zweiten Wahlgangs
4.4.1 Begründung der Anfechtung
4.4.2. Reaktionen
4.4.2.1 Stimmen der Politik
4.4.2.2 Internationaler Pressespiegel
4.4.2.3 Stellungnahmen von Verfassungsrechtlern
4.4.3 Aufhebung des zweiten Wahlgangs
4.4.3.1 Verfahren
4.4.3.2 Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
[4.5 Wiederholung des zweiten Wahlgangs]
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Rechtsgrundlagen
8 Weblinks
9 Einzelnachweise und Anmerkungen

Was haltet Ihr davon? Ich fände so eine Reihung in Hinsicht auf die Chronologie der Ereignisse und den Aufbau des Informationsangebotes leserfreundlicher. --Tsui (Diskussion) 16:58, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Das wäre eine echte Verbesserung. Bisher war der Artikel ziemlich chaotisch. --Peter Gugerell 17:30, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
4.4.3. und Unterpunkt streichen und als 4.2.3 Annullierung oder 4.2.4 Annullierung einfügen (die anderen verschieben sich entsprechend). Der Zusammenhang zum 2. Wahlgang muss offensichtlich bleiben und auch, dass alle Wahlausgänge Makulatur sind (man kann sie trotzdem irgendwie erhalten). Gruß! GS63 (Diskussion) 17:33, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Hallo GS63, den Zusammenhang der Anfechtung im Block zum zweiten Wahlgang möglichst direkt wahren zu wollen ist schon ein nachvollziehbares Anliegen. Ich fürchte nur, dass beim Einschieben von 4.4 Anfechtung des zweiten Wahlgangs mit all den Unterpunkten als Unterpunkt des zweiten Wahlgangs wieder der Überblick leiden würde. Auf die Darstellung der Anfechtung und Anullierung des Wahlgangs würden dann dessen Ergebnisse folgen, das fände ich verwirrend.
Eher würde ich den zweiten Wahlgang mit der Anfechtung/Anullierung (in meinem Vorschlag 4.4) auf einer Ebene belassen wollen, aber den Punkt Gesamtergebnisse beider Wahlgänge anders einsortieren. Als neuer Punkt 4.1 fände ich am einleuchtendsten, mit vorangestelltem Satz, dass dieser zweite Wahlgang aufgehoben wurde. In der Tabelle könnte der zweite Wahlgang gekennzeichnet werden (farblich? z.B. grauer Hintergund) und im Herbst der dritte ergänzt werden. Die Wiederholung des zweiten Wahlgangs wäre dann chronologisch als 4.5 zu ergänzen.
Habe das jetzt in meinem Vorschlag oben so umgestellt - und bitte um Euer Feedback. --Tsui (Diskussion) 17:57, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
ich möchte hier zu bedenken geben, dass das ergebnis des zweiten wahlganges durch die aufhebung dieser wahl obsolet ist. zwar wurde nicht festgestellt, das es andes aussehen würde, hätte es die unregelmässigkeiten nicht gegeben. aber ein einfluss wurde jedenfalls als nicht auszuschliessen gewertet. daher sollte me die aufhebung des wahlganges und dann das ergebnis dieses wahlganges in kurzfassung angeführt werden. von tatsächlichem belang wird das wahlergebnis der wahl im herbst, rechtlich gesehen, so es zu keineer weiteren aufhebung kommt, der zweite wahlgang sein. dieses sollte dann wieder in entspechender breite dargestellt werden. ein gesamtergebnis kann ohnedies erst nach dem wahlgang im herbst vorliegen und sollte auch erst dann eingefügt werden. Nju'tscho (Diskussion) 19:24, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Ist das eine Anregung, den Abschnitt zum aufgehobenen zweiten Wahlgang zu kürzen?
In diesem Diskussionsabschnitt würde ich jetzt gerne nur die Umstellung der Abschnitte des Artikels klären. Weiteres Inhaltliches kann und wird ohnehin noch zu diskutieren sein, aber in dieser Disk. jetzt vom Thema ablenken. Zu Umfang und Form der Erläuterungen des jetzt aufgehobenen Wahlgangs wäre ein eigener Disk.-Abschnitt mMn besser. --Tsui (Diskussion) 22:32, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
geau das rege ich an, kann aber auch später diskutiert werden. gegen die neuordnung wie oben besprochen habe ich keinen einwand. gesamtergebnis als überschrift sollte aber jedenfalls ersetzt werden, da faktisch kein gesamtergebnis vorliegen kann. zb "zusammenfassung der bisherigen wahlgänge" besser aber me dzt. zur gänze entfernen bzw. ausblenden. Nju'tscho (Diskussion) 22:41, 2. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Da die Umstellung der Abschnitte mehrfach begrüßt und von niemandem abgelehnt wurde habe ich das jetzt wie oben vorgeschlagen umgesetzt. --Tsui (Diskussion) 20:05, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Achtung: In der Einleitung zu diesem Diskussionsabschnitt steht, die Amtszeit Heinz Fischers ende am 9. Juli 2016. Richtig ist: Sie endet am 8. Juli. Auf den Tag genau zwölf Jahre, nachdem Fischer sein Amt angetreten hat. --Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 20:28, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für den Hinweis! Mein Irrtum, steht aber nicht im Artikel und wäre bei einer entsprechenden Ergänzung natürlich zu beachten. --Tsui (Diskussion) 20:36, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

@Tsui: Bin leider nicht rechtzeitig dazu gekommen, abzulehnen. Ich finde es jetzt nicht wirklich übersichtlicher und bin nicht sehr glücklich damit, denn:

  • Der Artikelaufbau war in seiner Struktur analog zur Bundespräsidentenwahl 2010 und frühere.
  • Die Unruhe bzw. Unübersichtlichkeit ist erst durch die Anfechtung/Wahlaufhebung hineingekommen. (Dazu weiter oben meine begründete Anregung dies nun doch in einen eigenen Artikel auszulagern, wie ursprünglich von MuM angedacht.)
  • Die Menschen die hier lesen kommen, erwarten als erstes sicherlich die Ergebnisse und wollen wohl weniger gleich zu Beginn das Wahlrecht um die Ohren gehaut haben. Das Thema Wahlrecht ist eher etwas für Spezialisten, die sich mit den rechtlichen Hintergründen beschäftigen wollen.
  • Den Unterabschnitt "Anzahl der Wahlberechtigten" hatte ich schon einmal aus dem "Wahlrecht" weg verschoben - er hat da nichts drinnen, was ursächlich mit der Gesetzeslage zu tun hat. In dem Unterabschnitt sind nur die statistischen Zahlen der, wie die Überschrift schon aussagt, Anzahl der Wahlberechtigten angeführt. Daher gehört das mE wieder in den Abschnitt rund um die konkrete Wahl, nämlich vor die Ergebnisse, weil die beiden Wahlgänge (bzw. nun im Herbst auch der zweite in der Wiederholung) eng mit der Anzahl der Wahlberechtigten zum Stichtag X vor dem ersten Wahlgang zusammenhängen und sich bei allen Wahlgängen nicht mehr verändern.
  • Der Abschnitt der Gesamtergebnisse mit der großen Tabelle war auch ganz bewusst am Ende des Hauptabschnitts der Ergebnisse gesetzt, weil der zeitlichen Logik folgend: Ergebnisse "Erster Wahlgang" -> Ergebnisse "Zweiter Wahlgang" -> und dann als zusätzlicher Service für die Zahlen- und Statistikmenschen (das sind auch nur weniger und nicht die p.t. Mehrheit) die Gesamtergebnistabelle.

--Elisabeth 11:30, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Konsequenz[Quelltext bearbeiten]

Die Feststellung, dass die Wahl in Zukunft im Herbst stattfinden wird, halte ich zum derzeitigen Zeitpunkt für sehr fragwürdig. Unter der Annahme, dass die Wiederholung der Stichwahl am 25. Spetember oder spätestens am 2. Oktober 2016 stattfindet und die Angelobung in kürzestmöglicher Frist danach, würde das bedeuten, dass auch in 6 Jahren die Stichwahl wpätestens zu diesem Termin stattfinden kann. Da der erste Wahlgang vier Wochen davor erfolgen muss, wäre das Ende August oder Anfang September, also im Sommer, nicht im Herbst. Zudem erscheint es nicht sehr wahrscheinlich, dass die Wahl in den österreichischen Schuluferien abgehalten wird, daher wäre es auch denkbar, dass der erste Wahlgang bereits Mitte Juni durchgeführt wird. --194.96.61.234 11:38, 3. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Kann man die Aussage nicht irgendwie belegen? --Ailura (Diskussion) 22:27, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
hier unter punkt vier Wahlaufhebung - und was jetzt? Nju'tscho (Diskussion) 22:33, 4. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

So wie ich das sehe, kommt es nicht auf den Zeitpunkt der letzten Wahl an, wann wieder gewählt wird, sondern entscheidend ist der Tag der letzten Angelobung, danach richten sich die Fristen... Der Polizist (Diskussion) 02:07, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Ich erlaube mir Glaskugelei dagegen zu halten und damit WP-Untauglichkeit. Dies aus mehreren Gründen:
  • Der künftige UHBP
    • könnte selbst zurücktreten;
    • - wir wollen ihm natürlich ein langes Leben und schon gar ein Überleben seiner Amtszeit wünschen - könnte vor dem Ende der Amtszeit und noch vor der der Wahl seines Nachfolgers sterben;
    • in beiden vorgenannten Fällen wäre damit die Stelle des Bundespräsidenten dauernd erledigt (Art. 64 Abs. 1 B-VG) und hätte die Bundesregierung sofort die Wahl eines neuen Bundespräsidenten anzuordnen. Nach der erfolgten Wahl [gemeint wohl: nach Rechtskraft des amtlichen Wahlergebnisses und Verkündung des gewählten Bundespräsidenten im BGBl.] hat das Präsidentschaftskollegium des Nationalrats die Bundesversammlung unverzüglich zur Angelobung des Bundespräsidenten einzuberufen. (Abs. 4)
    • könnte vorzeitig auf Verlangen der Bundesversammlung und dem folgenden 2/3-Beschluss des mind. zur Hälfte anwesenden Nationalrats per Volksabstimmung abgesetzt werden, bei Erfolg wäre die Stelle des BP wiederum dauert erledigt und müsste die Bundesregierung sofort die Neuwahl anordnen, siehe oberhalb. (Wenn jedoch die Absetzung vom Volk abgelehnt wird, gilt die Volksabstimmung als Wiederwahl und der Nationalrat gilt dann als aufgelöst; die Amtszeit des BP von max. 12 Jahren darf aber dennoch nicht überschritten werden.) (Art. 60 Abs. 6 B-VG)
  • Und jetzt zur Konsequenz aus dem Normalfall, wenn der Bundespräsident die sechs Jahre ab Angelobung durchdient/durchdienen kann: Soweit ich das überblicke gibt es weder in den einschlägigen Artikeln 60ff B-VG zum Amt des Bundespräsidenten im B-VG, noch im BPräsWG einen vorgebenen Zeitpunkt ab dem frühestens die Wahl des Nachfolgers des amtierenden Bundespräsidenten abgehalten werden darf (nur, siehe oberhalb, die Bestimmungen der sofortigen Anordnung der Neuwahl nach dauernder Erledigung, die auch bei normalem Ablauf eintritt). Soll heißen:
    • Gesetzestechnisch wäre eine frühzeitige Wahl auch wieder im Frühjahr (dann: 2022) möglich, auch wenn der künftige BP VdB oder Hofer erst im Oktober 2016 (wenn Wahl am 25. Sept.) angelobt werden wird. Dies würde dann 2022 zu einer mE nicht unzulässigen längeren Frist eines designierte/n Nachfolgers/in führen, bis er/sie dann bei Normalablauf frühestens im Herbst 2022 angelobt werden könnte.
      [BTW, persönlicher POV: Was die Konsequenzen innerhalb von Österreich und international im Außenbild sein würden, wenn nach der Wahlwiederholung im Herbst d.J. nicht VdB "bestätigt" werden und nun doch Hofer gewinnen würde, möchte ich mir gar erst nicht ausmalen.]
    • Realpolitisch wird die Wahl 2022 eher doch verschoben dann im Herbst stattfinden. Was aus Gründen des Wahlkampf auch vernünftiger erscheint, da über den Sommer wohl niemand Lust auf Wahlkampf haben wird und dieser damit schlichtweg kürzer sein und nicht schon Monate vor der Wahl beginnen würde.
    • Andererseits sind die Erwägungen der IP im Eingangsbeitrag sowieso auch nicht von der Hand zu weisen, dass sich der Herbst für die allfällige BPW 2022 gar nicht ausgehen würde und dann eher doch vor den Schulferien, also noch im Juni 2022 gewählt werden würde/könnte. Was, wie ich obig dargestellt habe, auch rechtlich zulässig wäre.
--Elisabeth 06:58, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
denke auch das hier die quelle, oder eine ähnliche dem eintrag zugrundeliegende pressemeldung, irrt. der zeitpunkt der nächsten wahl steht derzeit nicht fest. anzunehmen ist, wie Elisabeth ausführt, dass die wahl eher früher stattfindet als im herbst. oder aber eben auch nicht. ist aber alles soweit spekulativ, daher glaskugelei. habe diesen teil des abschnitt daher mit verweis auf die disk entfernt. Nju'tscho (Diskussion) 07:40, 5. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Zwischenzeitlich wurde ja der Termin der Wahlwiederholung auf den 2. Oktober festgelegt, worauf sich nun die Fragestellung des Termins der Angelobung ergibt (erinnerlich jetzt noch nicht fixiert). Ventiliert wird, wie es medial kolportiert wurde, den Angelobungstermin erst irgendwann im November - später als es die gesetzlichen Fristen erlauben würden - anzusetzen. Dies im Hinblick darauf, dass in sechs Jahren dann nicht nur der (siehe oben: spätest mögliche) Wahltermin nicht mitten im Sommer zu liegen kommt, sondern dass auch genug Zeit für den Wahlkampf nach den (Schul-)Sommerferien bleibt. --Elisabeth 04:09, 10. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
voraussichtlicher termin für die angelobung ist bereits eingefügt. das anführen eines voraussichtlichen termins für die nächste wahl, bei voller amtszeit wohl 2022, halte ich für diesen artikelt derzeit für entbehrlich. da kann me ja eine verlinkung erfolgen sobald es einen artikel für die nächste wahl gibt. Nju'tscho (Diskussion) 16:02, 10. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Gendering[Quelltext bearbeiten]

Wofür hat man sich nun in puncto Gendering ("Kandidatin und Kandidaten") entschieden? Lesbarkeit oder political correctness? Gruß, tommy± 03:20, 5. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Du hast Probleme, "Kandidatin und Kandidaten" zu lesen? Meinst Du das ernst? --Häferl (Diskussion) 22:37, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Es ist unhöflich, eine Frage mit einer Gegenfrage zu „beantworten“. Und Tommy, schau wir Ösi haben Probleme, dass man/frau eine korrekte Bundespräsidentenwahl abwickelt, aber das Gendergerechte beherrschen wir ;-) – Bwag 23:01, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Die Regierung wird die Wahl verschieben[Quelltext bearbeiten]

Die Regierung wird die Wahl verschieben, siehe dazu etwa hier: http://www.tagesschau.de/ausland/oesterreich-wahl-105.html --2003:4C:6F76:3801:F5AA:1398:B722:2776 11:30, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Stimmt nicht ganz: Die Regierung (bzw. der Innenminister) schlägt vor, die Wahl zu verschieben; beschließen kann das nur der Nationalrat (Österreich). --TheRunnerUp 20:01, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Bitte Beleg für Änderung der Wahlberechtigten bei Neudurchgang der Stichwahl[Quelltext bearbeiten]

"Bei dieser Wahl sind dann auch Personen wahlberechtigt, die zum Zeitpunkt der ersten Wahl noch nicht wahlberechtigt waren." Habe das gerade in der Einleitung gelesen, bitte um Beleg. Da sollte Wikipedia schon richtig liegen, wenn so was im Artikel steht. Schöne Grüße, Kmw2700 (Diskussion) 13:40, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Wer am 4. Dezember erstmals mitwählen darf --Otberg (Diskussion) 15:18, 14. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Es handelt sich aber soweit nur um den (noch nicht beschlossenen) Antrag: 1814/A XXV. GP --Taste1at (Diskussion) 15:21, 15. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Die ganze Wahlverschiebung ist noch gar nicht möglich, ohne dass dazu das Wahlgesetz geändert wird. --Ailura (Diskussion) 07:59, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
So ist es. Beschlossen ist noch nichts. Es gibt nur den von mir erwähnten Antrag. Daher verschicken/verschickten die Gemeinden auch nach der Bekanntgabe der Wahlverschiebung noch immer amtliche Wahlinformationen für alten Wahltermin. --Taste1at (Diskussion) 13:04, 19. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ist das jetzt wirklich das Gelbe vom Ei, ...[Quelltext bearbeiten]

dass in einem Artikel der eine Größe von über 93 kB hat und wo der Alexander van der Bellen 16-mal vorkommt, nur einmal verlinkt ist: [4]. Also ein Leserservice ist das nicht. Insbesoners würde es mich interessieren wie das Benutzer:JonnyBrazil sieht. – Bwag 23:52, 18. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

. . . ja, wie seh ich denn das ? Aber nicht alle 16 waren verlinkt. --Jonny Brazil 10:47, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Total bescheuert, das zu entlinken, so sollte man die Mehrfachverlinkungsregel genau nicht anwenden. DestinyFound (Diskussion) 10:50, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke für das "Total bescheuert", ich hab jetzt eine alter Version analysiert. VdB kommt 26 mal vor, davon war er 14 verlinkt. Hofer kommt 27 mal vor und davon 15 verlinkt. Es macht doch keinen Sinn den Namen bei jeder Tabelle und im gleichen Absatz nochmals zu verlinken. Das ist dann Leserservice für Demente. --Jonny Brazil 11:38, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Ja, dast ist das Problem! Zuviel und Zuwenig sind des Narrens Ziel (sorry). – Bwag 12:17, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Danke, hätt ich von dir nicht erwartet. --Jonny Brazil 12:20, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
ausserdem oder und nicht und --Jonny Brazil 12:21, 20. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Schwankungsbreite[Quelltext bearbeiten]

Ist irgendwo in der Wikipedia erklärt, wie man aus einer Hochrechnung die Uneinholbarkeit erkennen kann? Ich dachte bisher, das sei auf Basis von Hochrechnungen grundsätzlich nicht möglich, sondern erst dann, wenn tatsächlich so viele Stimmen ausgezählt sind, dass ein Kandidat selbst dann noch vorn liegt, wenn alle noch nicht ausgezählten Stimmen auf den bis dahin Zweiten entfallen. Insbesondere habe ich in der Wikipedia keine Erklärung gefunden, welche Rolle der im Artikel zweimal verwendete Begriff Schwankungsbreite in diesem Zusammenhang spielt. --217.226.71.120 22:04, 4. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Das ist ein rein statistisches Konfidenzintervall. Theoretische Uneinholbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn die noch ausstehenden Stimmen völlig unbedeutend für das Ergebnis wären. So früh wie von Uneinholbarkeit erzählt wurde, war das definitiv nicht gegeben, und es wird wohl auch jetzt nicht gegeben sein. MBxd1 (Diskussion) 22:12, 4. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Karten fehlerhaft[Quelltext bearbeiten]

Ja, VdB ist ein Grüner (gewesen), ist aber für die Wahl offiziell als unabhängiger Kandidat angetreten. Daher sind sämtliche Karten hier falsch, da VdB in den Karten als Grüner geführt wird (zB). Alles andere ist Meinungsmache und PoV und hat hier nichts zu suchen. Soetwas gehört auf facebook, aber nicht in die Wikipedia. --HylgeriaK (Diskussion) 10:44, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Jaja, der ORF betreibt natürlich Meinungsmache gegen VdB [5] --192.164.100.28 15:54, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Ich denke, es geht nicht um die grüne Farbe, sondern dass "(Grüne)" dahintersteht. --Haraldmmueller (Diskussion) 16:08, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Sprachliches[Quelltext bearbeiten]

"von über sieben Monate" ist sicher kein gutes Deutsch. Ohne "von" wäre das OK, "von" verlangt aber den Dativ: von wem? Oder von was, besser wovon? Antwort mit Dativ: "von drei Tagen" oder "von sieben Monaten" oder "von über sieben Monaten". Bitte daher das "n" bei "Monaten" nicht mehr wegzukorrigieren. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 21:23, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Es ist aber korrekt. Die Präposition "über" ist hier maßgebend, nicht mehr "von". Man kann auch "von mehr als sieben Monaten" schreiben. MBxd1 (Diskussion) 21:55, 31. Jan. 2017 (CET)Beantworten
Hier ist über keine Präposition, sondern ein Adverb. Und da in der Zusammenfassung auf den Duden verwiesen wurde: Unter dem Stichwort über (Adverb) findet man als Beispiel: Gemeinden von über 10 000 Einwohnern. (Hervorhebung durch mich.) --TheRunnerUp 07:37, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Entweder es zog sich über sieben Monate hin oder es hatte eine Dauer von über sieben Monaten, der Argumentation von Wolfgang und RunnerUp ist nichts hinzuzufügen. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 07:43, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Vermutlich wird es eindeutiger (und auch schöner?) wenn von mehr als sieben Monaten geschrieben wird. --TheRunnerUp 08:04, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nächster Wahltermin[Quelltext bearbeiten]

Ist eigentlich geklärt, wann die der nächste reguläre Wahltermin sein wird? Ich meine natürlich kein konkretes Datum, sondern den Zeitraum. Der letzte Wahltermin war ja im April 2016, tatsächlich erfolgte die letzte Stichwahl erst im Dezember 2016, sodass VdB erst im Jänner 2017 angelobt wurde. Kann man davon also davon ausgehen, dass der nächste reguläre Wahltermin ebenfalls erst Anfang Dezember 2022 (mit ev. Stichwahl Anfang Jänner 2023) stattfinden wird? Oder ist man bei der Festsetzung des Wahltermins frei, auch wenn die Amtsperiode VdB´s erst mit 26. Jänner 2023 endet?--Der Polizist (Diskussion) 10:32, 10. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Die Verordnung hat den Wahltag zu enthalten, der von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag festzusetzen ist. ... steht im Bundespräsidentenwahlgesetz, §1.(1), bzw Der Wahltermin wird rechtzeitig vor Ablauf der Funktionsperiode durch Verordnung der Bundesregierung (im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates) festgelegt. steht auf der Homepage des BM.I. Das heißt der Wahltermin kann frei vereinbart werden. Wenn man Firsten für die Stichwahl (4 Wochen), Anfechtung (1 Woche) und Entscheidungszeitraum des Verfassungsgerichtes (4 Wochen) sinnvoller weise miteinplant, ist wohl ein Termin am 6. oder 13. November 2022 sehr wahrscheinlich (möglich wäre prinzipiell auch der 1. November als geseztlicher Feiertag). --TheRunnerUp 11:42, 10. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Hm, plausibel... (der 1. November wohl nicht, ich glaub es wurde überhaupt noch nie eine Wahl an einem Feiertag abgehalten)... Theoretisch könnte man auch sagen, man wählt schon Ende September, weil es da vom Wetter her angenehmer ist und auch die meisten vom Urlaub zurück sind... gut, erledigt.. bin gespannt, was dann wirklich gemacht wird.--Der Polizist (Diskussion) 17:36, 10. Mär. 2018 (CET)Beantworten
Wenn man annimmt, dass die Fristen ähnlich denen sein werden, die 2016 (noch mit der geplanten Angelobung am 8. Juli) verwendet wurden, würde der erste Wahlgang am 6. November über die Bühne gehen, eine etwaige Stichwahl am 4. Dezember. --BuschBohne 21:59, 10. Mär. 2018 (CET)Beantworten