Diskussion:Bundestagswahl 1957

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Fraktion ist die parlamentarische Vertretung einer Partei oder in Ausnahmefällen mehrerer Parteien, kann sich nicht zur Wahl stellen und folgerichtig auch keine absolute Mehrheit erzielen. Im Artikel muss es daher heißen : Partei oder Parteienbündnis.--87.178.121.49 18:47, 21. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Formal stand ein "Parteienbündnis" (ein undefinierter Begriff im deutschen Wahlrecht) genauso wenig zur Wahl wie eine Fraktion - kein Wähler konnte das "Parteienbündnis" CDU/CSU wählen, sondern nur eine einzelne der beiden Parteien (abhängig vom Bundesland). Und "Partei" ist klar falsch, da weder CDU noch CSU alleine eine absolute Mehrheit erreichten. Das Besondere bei dieser Wahl war, dass zum einzigen Mal eine Fraktion die absolute Mehrheit der Mandate in sich vereinen konnte. Hingegen gab es bisher nach jeder Wahl ein "Parteienbündnis" mit mehreren Fraktionen (auch Koalition genannt), das zusammen eine absolute Mehrheit der Sitze hatte. --Roentgenium111 (Diskussion) 14:41, 13. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]
Deshalb habe ich ja die Formulierung angepasst auf "miteinander verbundene Parteien", was die Situation von CDU und CSU mE am treffendsten wiedergibt und was für eine Koalition, anders als "Parteienbündnis", nicht gilt.--Altaripensis (Diskussion) 15:17, 13. Mai 2023 (CEST)[Beantworten]

FDP-Direktmandat[Quelltext bearbeiten]

Im Wkr. Saarbrücken-Stadt erzielte die FDP ein Direktmandat, das das letzte bis 1990 bleiben sollte. Ich finde, das sollte man im Artikel kurz erwähnen. Mir liegen keine Informationen vor, ob der Gewinn des Mandats einer Wahlabsprache zu verdanken war (wie bei der DP). Weiß das jemand?--87.178.23.19 14:21, 28. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Sperrklausel[Quelltext bearbeiten]

Der Satz mit der erstmals geltenden Sperrklausel von 5% ist falsch. Auch 1949 galt eine entsprechende Klausel, allerdings auf Länderebene. 1953 galt sie bereits bundesweit, konnte aber durch ein einzelnes Direktmandat umgangen worden. Die Änderung 1957 war lediglich, dass drei Direktmandate erforderlic waren. Ich nehme den Satz daher raus. --Mogelzahn (Diskussion) 16:50, 5. Apr. 2016 (CEST)[Beantworten]