Diskussion:Bundesverband Künstlernachlässe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hopman44 in Abschnitt e.V.
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e.V.[Quelltext bearbeiten]

Das wird leider oft vergessen oder unterschlagen. Mit der Eintragung in das Vereinsregister erhält der Name des Vereins den Zusatz: "eingetragener Verein". §§64 und 65 BGB. --Hopman44 (Diskussion) 12:29, 14. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Uiii, ich fürchte, Du hast Recht. Für Mitlesende: §64 und §65 BGB. Dann hab ich mal geschaut, wie es in der Wikipedia gemacht wird: mal mit, mal ohne e.V. gefettet. Wenn wir über Vereine sprechen, wird es ja eigentlich nie mitgesprochen. Aber damit ich keine Unterschlägerin bin, revertier ich mich mal. Zähneknirschend zwar, aber wat mutt, dat mutt. Lieben Gruß --Andrea (Diskussion) 13:13, 15. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Danke und okay! Gleichfalls lieben Gruß zurück!--Hopman44 (Diskussion) 19:37, 15. Jan. 2022 (CET)Beantworten