Diskussion:Bundesverband evangelische Behindertenhilfe

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Was ist ein Bundesverband anderes als eine Deutsche Organisation? Die Änderung von Jergen habe ich deshalb rückgängig gemacht.--Drstefanschneider 15:01, 20. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Die Hälfte des künftigen Artikels fehlt noch[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung habe ich die Außenbeziehungen des BeB ergänzt. Dort fehlen noch Belege. Diese werden aber nach einer Umgestaltung des Artikels nach dem Vorbild des Schwesterartikels Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie ergänzt.
Dass es niemandem vor mir aufgefallen ist, dass der BeB auch politischen Einfluss hat, kann ich kaum nachvollziehen. --CorradoX (Diskussion) 18:44, 9. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]

Die Änderungen, die du bisher vorgenommen hast, sind okay.
Allerdings sind der BeB und der CBP von ihren Wurzeln her völlig verschieden. Was in diesem Artikel bisher beschrieben wurde, ist in evangelischem Geist verwurzelt: die starke Betonung der direkten Beziehung des Einzelnen zu Gott und seiner Gewissensfreiheit. Eine Hauptaufgabe eines evangelischen Dachverbandes besteht daher darin, autonome, gleichrangige Gläubige zu einer Gemeinschaft zu vereinigen, die handlungsfähig und als solche nach außen erkennbar bleibt (vgl. das in den Weblinks nachlesbare Drama um die „richtige“ Praxis der sexuellen Assistenz). Richtig ist, dass die Außenwirkung verbindlicher Vereinbarungen zwischen dem BeB und seinen Mitgliedern verdeutlicht werden muss.
Ein ganz anderer Fall ist der CBP. Er ist Teil einer Institution, der katholischen Kirche, die traditionell streng hierarchisch organisiert ist, die vor noch gar nicht langer Zeit andere Kirchen als „kirchenähnliche Institutionen“ abwertete (Benedikt XVI. als deutscher Papst) und deren Unterorganisationen nach Rom hin orientiert sein sollen. Dass selbst deutsche katholische Bischöfe das heute diffenrenzierter sehen, macht den Konflikt deutlich, der am 22. November 2023 im Caritas-System offen sichtbar wurde – eine Befreiungstat im Stil des Deutschen Martin Luthers! (vgl.die enstsprechende Quelle im CBP-Artikel).
Derartiges ist im System der evangelischen Kirche schlichtweg nicht erforderlich.
Wichtig an der Caritas-Quelle ist der Hinweis darauf, dass in Zeiten zunehmenden Arbeitskräftemangels konfessionelle (wohl nicht nur katholische) Einrichtungen auf ihr Image bei umworbenen Fachkräften achten müssen. Sie können es sich schlichtweg nicht erlauben, fachlich gut geeignete Bewerber wegen Eigenschaften abzulehnen, die durch die deutsche Antidiskriminierunsgesetzgebung im Prinzip nicht ins Spiel gebracht werden dürfen – mit einer Ausnahme: Das Verhalten der Bewerber/der Eingestellten muss zum „Geist der Einrichtung“ passen (z. B. darf ein Muslim nicht ständig Andersgläubige als „Ungläubige“ bezeichnen). Zu prüfen wäre, ob hier auch für BeB-Mitglieder die „rote Linie“ verläuft, die nicht überschritten werden darf. --91.97.79.21 12:12, 10. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]
Ich glaube, der Artikel ist in seiner jetzigen Gestalt „rund“. Fragen nach dem Profil von Einrichtungen in evangelischer Trägerschaft in Deutschland dürften dem Leser nach der Lektüre der relativ kurzen Quellen im Abschnitt Grundlegende Positionierungen der Weblinks deutlich geworden sein. Sie stehen vermutlich auf einem gesichertererem Fundament als die oben erwähnte Quelle aus dem Lager des deutschen Katholizismus.
Einen Irrtum muss ich korrigieren: Der Streit um die „richtige Form der sexuellen Assistenz“ ist Thema von zwei Einzelnachweisen. Er scheint aktuell auch nicht mehr von großer Bedeutung zu sein.
Das könnte aber auch daran liegen, dass die evangelische Kirche im Bereich der Arbeit mit Menschen mit Behinderung relativ wenige Probleme mit Aktivitäten von Evangelikalen hat. Ganz anders sieht das im Bereich der evangelischen Bekenntnisschulen aus. Hier sind Evangelikale auf dem Vormarsch, die unter Berufung auf die unbestreitbare Wahrheit der Bibel Intoleranz verbreiten (Näheres siehe unter Konfessionsschule#Kritik). --CorradoX (Diskussion) 17:35, 12. Mär. 2024 (CET)[Beantworten]