Diskussion:Carl Ernst von Hagen

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 178.115.48.139 in Abschnitt Quelle "Land und Leute"
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Der Artikel „Carl Ernst von Hagen“ wurde im April 2023 für die Präsentation auf der Wikipedia-Hauptseite in der Rubrik „Schon gewusst?vorgeschlagen. Die Diskussion ist hier archiviert. So lautete der Teaser auf der damaligen Hauptseite vom 11.05.2023; die Abrufstatistik zeigt die täglichen Abrufzahlen dieses Artikels.

Name der Gaststätte[Quelltext bearbeiten]

Stimmt es wirklich, dass Goethe der Gaststätte ihren Namen gab? Ich fand vorhin einen Zeitungsartikel, in dem es sich anders liest. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 22:28, 14. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Auch hier ist keine Rede davon, dass Goethe sich den Namen für das Wirtshaus ausdachte. -- Lothar Spurzem (Diskussion) 23:27, 14. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Ich habe weiter nach einem Beleg dafür gesucht, dass Goethe dem Gasthof den derben Namen gab. Hier steht aber zum Beispiel nur Folgendes: „Im kleinen Dorf Haus Nienburg hinter Eilenstedt in Richtung Schwanebeck fällt sofort ein großes freistehendes Fachwerkhaus längs der Durchfahrtsstraße auf, das aus dem Ende des 18. Jahrhunderts stammt. Es wurde im Auftrag des damaligen Rittergutsbesitzer, des Landrats Karl Ernst von Hagen ( ), errichtet und ist wegen des Namens des dort über 200 Jahre befindlichen Gasthauses Zum blanken A weit bekannt geworden. Woher diese Benennung für das Gasthaus stammt, warum der Landrat im Volksmund der tolle Hagen genannt wurde und was Johann Wolfgang von Goethe (rechts auf einem Gemälde von Kügelgen aus dem Jahre 1808) anlässlich seines Besuches Ende August 1805 dort erlebte, all das ist hier nachzulesen.“ -- Lothar Spurzem (Diskussion) 21:42, 17. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Quelle "Land und Leute"[Quelltext bearbeiten]

Im als EN 4 angegebenen Text von Wilhelm Heinrich Riehl (Land und Leute, Verfasser im Artikel nicht genannt) wird zwar eine ähnliche Situation, nicht aber der konkrete Bezug zur Lemmaperson, geschweige denn ihr Name benannt. Da die Quelle ohnehin nur als "Doppelbeleg" fungiert, wäre es ohne Verlust möglich, sie zu streichen und aus den Einzelnachweisen zu entfernen, noch dazu, da sie streng genommen nicht haltbar bzw. Original Research / Theoriefindung darstellt. --178.115.48.139 09:06, 19. Apr. 2023 (CEST)Beantworten