Diskussion:Corpus Iuris Canonici

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Pseudoisidor[Quelltext bearbeiten]

Pseudoisidor erscheint hier als Verfasser der Pseudoisidorischen Dekretalien. Dem ist nicht so.Es handelt sich bei dem Text um eine Fälschung - deswegen Pseudo (nicht als Teil des Namens!). --84.189.111.250 23:19, 15. Jun. 2005 erledigtErledigt

Weiterleitung mit Juris statt Iuris[Quelltext bearbeiten]

An diejenigen, die das technisch können: es fehlt ein Weiterleitungslink. Wenn man nicht Corpus Iuris Canonici sucht, sondern Corpus Juris Canonici, dann bekommt man keinen Hinweis auf diese Seite. Beide Schreibweisen sind zulässig. Ich meine, dass das "juris" sogar besser wäre, denn es entspricht wohl mehr der mittelalterlichen Schreibweise, die auch heute meines Erachtens die gebräuchlichere ist. --84.185.29.72 16:13, 28. Sep. 2006 erledigtErledigt

Codex statt Corpus[Quelltext bearbeiten]

Es muss heißen: Codex (!!!) iuris canonici, nicht "corpus!‎ --141.78.64.70 11:10, 20. Nov. 2007

Der Codex iuris canonici ist eine spätere Kodifikation, also lieber keine Ausrufezeichen setzen, wenn man anscheinend von der Sache wenig versteht. -- Enzian44 20:46, 13. Sep. 2008 (CEST)erledigtErledigt[Beantworten]

Es wird meines Erachtens der falsche Eindruck erweckt, als habe der Corpus mit dem Decretum Gratiani begonnen usw. Der Corpus ist doch erst im 16. Jahrhundert als solches durch die Zusammenfassung und Autorisierung entstanden. Z.B. war das Decretum Gratiani zuvor nur eine Privatsammlung, wenn auch sehr einflussreich.

Siehe auch folgendes Zitat:

"Das Decretum Gratiani, der Liber Extra, der Liber Sextus, die Klementinen sowie die Extravaganten wurden nach und nach als eine zusammengehörige Rechtssammlung wahrgenommen, für die sich seit dem 17. Jahrhundert die Bezeichnung Corpus Iuris Canonici verbreitete, eine Bezeichnung, die offenbar in Analogie zum Corpus Iuris Civilis gewählt wurde, das der oströmische Kaiser Justinian (527–565) veröffentlicht hatte. Im Jahre 1580 empfahl der Papst das Corpus Iuris Canonici als approbierte Sammlung für die kirchliche Rechtslehre und Praxis und veranlasste eine offizielle Ausgabe. Bei einigen seiner Bestandteile handelte es sich um offiziell von Päpsten erlassene Sammlungen (Liber Extra, Liber Sextus, Klementinen), andere hatten keinen solchen offiziellen Charakter (Decretum Gratiani, Extravaganten). Im 15. und 16. Jahrhundert kam es zu über 200 gedruckten Ausgaben des Corpus Iuris Canonici. Als umfassende Sammlung des geltenden kanonischen Rechts blieb es letztlich bis zum Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici von 1917 in Gebrauch."

Ulrich Rohde: Kirchenrecht. Kohlhammer, Stuttgart 2015 (Studienbücher Theologie; Bd. 24), ISBN 978-3-17-026227-0, S. 24
--Karl-Hagemann (Diskussion) 21:46, 9. Sep. 2017 (CEST)[Beantworten]
Danke, hab das mal vom Wortlaut leicht abgewandelt in den Artikel eingebracht, allerdings die etwas sehr späte Datierung des Titels (17. Jh.) anhand Brundage revidiert.--Jordi (Diskussion) 02:39, 19. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]