Diskussion:Drittstaat

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Was sollen denn die ganzen Akbuerzungen VO, AufenthaltG und so weiter? Ist das ein juristischer Text? Nein. Also bitte OMA-Prinzip beachten! (nicht signierter Beitrag von 134.91.141.39 (Diskussion) 09:45, 21. Nov. 2008 (CET))[Beantworten]

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Positivstaater oder Positivstaatler?[Quelltext bearbeiten]

Was soll denn bitte ein "Positivstaater" sein? Hätte es kein "aa" sondern "ar" wäre es zB ein Säugling der einen guten Start ins Leben hat. Aber Google kennt auch eher Positivstaater als PositivstaatLer, NUR warum steht es dann bis heute mit L geschrieben ziemlich am Anfang des Artikels??

"Negative Drittstaaten brauchen ..... für ihre Einreise .......ein gültiges Visum."

Seit wann können Staaten denn auf Reise gehen?

Wenn dann müsste es doch wohl mindestens "Drittstaater" heissen. Abere warum nicht "Bürger aus negativen Drittstaaten" ?

WinNutz (Diskussion) 01:40, 27. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Hallo WinNutz,
ad 1) Als Positivstaater werden im deutschen Juristenjargon die Länder derjenigen Staatsangehörigen bezeichnet, die für eine Einreise ins Schengen-Gebiet für einen Kurzaufenthalt keines Visums bedürfen. Der Begriff stammt ursprünglich aus der Zeit vor 2005, als es noch eine DVAuslG (= Durchführungsverordnung zum Ausländergesetz) gab, und die Staaten, für die Visumsfreiheit galt, ausdrücklich in der Verordnung (eben: "positiv") aufgeführt waren. Eine Negativliste gab es damals - anders als heute in der EU-Visumverordnung - nicht. Daher ist die Bezeichnung im europäischen Sprachgebrauch (z. B. in Urteilen des EuGH) auch eher unüblich. Sie hat sich im deutschen Sprachgebrauch gleichwohl auch in der Zeit nach 2005 unter geänderten rechtlichen Bedingungen durchgesetzt, und jeder Fachmann im Ausländerrecht und jede Ausländerbehörde weiß, was damit gemeint ist.
ad 2) Das zweite "Positivstaatler" im Text hatte ich gar nicht gesehen; ich habe es nun korrigiert und durch Anführungszeichen und das Wörtchen "sog." als Jargonwort gekennzeichnet.
ad 3) Deine Kritik an dem Formulierungskauderwelsch ist berechtigt. Aber das ist leider nicht der einzige Kritikpunkt an diesem Artikel. Der Artikel liegt insgesamt auf einem Schulnotenniveau zwischen "mangelhaft" und "ungenügend". Was hier eigentlich stehen müsste, fehlt, und was hier steht, hat mit dem Lemma nicht viel zu tun. Das hatte ich bereits im vorherigen Abschnitt gesagt. Eine komplette Neufassung ist in Vorbereitung; in dieser werden Positiv- und Negativstaater ganz sicher fehlen. Auch die Überschrift "Positive Drittstaaten" - hier hat der Erstautor die Brücke zum Lemma geschlagen -, ist eine Phantasiewortkombination; es gibt in JURIS keine einzige deutsche Gerichtsentscheidung, in der diese Kombination vorkommt. Also bitte: Noch etwas Geduld - die Neufassung kommt! --Opihuck 17:07, 27. Mär. 2013 (CET)[Beantworten]

Negative Drittstaaten[Quelltext bearbeiten]

Sollte bei "Negative Drittstaaten" im letzen Satz nicht noch Kosovo genannt werden, bzw. abgegrenzt werden, weil z.B. Spanien Kosovo auch nicht anerkennt? (nicht signierter Beitrag von 129.70.109.61 (Diskussion) 11:19, 19. Jun. 2013 (CEST))[Beantworten]

erledigtErledigt

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