Diskussion:Drogenpolitik
Lob
[Quelltext bearbeiten]Dieser Artikel verdient großes Lob. Gr.--Eldiletante 01:24, 2. Feb. 2009 (CET)
- Dieser Artikel verdient kein Lob. Er ist schlecht belegt, er ist inhaltlich schwach, und er verletzt das Neutralitätsgebot. Siehe Begründung --Renate Druschinski 12:17, 8. Jan. 2012 (CET)
Historisches
[Quelltext bearbeiten]Hinzufügen wäre bzw. hinweisen könnte man vielleicht noch auf Folgendes: Im 19.Jahrhundert hat China die Einfuhr von Opium verbieten wollen. Großbritannien hat aber das damalige Chinesische Kaiserreich mit militärischer Gewalt gezwungen, Drogen zu "legalisieren". Großbritannien bzw. britische Handelsgesellschaften haben den Chinesen dann "legal" Drogen verkauft, und dabei große Profite eingestrichen. Die Chinesen wurden süchtig und ausgebeutet. Das ganze kann man unter dem Stichwort "Opiumkrieg" nachlesen. Heute ist China souverän und hat Drogen für illegal erklärt. So schützt die heutige chinesische Regierung ihr Volk und die Volksgesundheit und das chinesiche Volksvermögen heute weitaus effektiver, als zu der Zeit, als Großbritannien China zur "Legalisierung" zwang.
Derweil gibt es heute Stimmen, die von Deutschland und den USA eine "Legalisierung" fordern. Diese Stimmen behaupten, nicht die Drogen seien ein Problem, sondern die Legislative, Exekutive und Judikative, welche mit Gesetzen, Polizei und Justiz gegen Drogen vorgehe. Dies käme angeblich letztendlich den Drogenproduzenten und Drogenhändlern zugute, weil dadurch die Preise und die Gewinne anstiegen. Würde diese auch in der Presse oft angeführte Behauptung stimmen, dann hätte Großbritaniien sich im Opiumkrieg durch die Erzwingung der Legalisierung selbst das Geschäft kaputt gemacht. Tatsächlich war aber das Gegenteil der Fall. Großbritannien hat den Krieg geführt, um die Legalisierung von Drogen in China zu erzwingen, und um damit Profit zu machen, und Großbritannien hat mit der Erzwingung der Legalisierung von Drogen in China auch tatsächlich große Profite erzielt. Und zwar größere Profite, als vor der Legalisierung. Die Legalisierung in China fand im Interesse der britischen Drogenhändler statt und war für die britischen Drogenhändler "erfolgreich".
Eine Legalisierung und Freigabe von Schusswaffen wäre übrigens auch im Interesse der Waffenhersteller und Waffenhändler. Selbst wenn der Stückpreis für eine einzelne Waffe dadurch sinkt, so wäre doch ein bedeutend größerer Umsatz zu erwarten.
Die Legalisierungsdebatten werden oft von Kreisen angestoßen, welche die entsprechenden Produkte verharmlosen wollen. Eine Verharmlosung von Produkten erhöht die Nachfrage sowohl auf offiziellen Märkten wie auch auf Schwarzmärkten. --91.52.154.68 20:13, 27. Jul. 2011 (CEST)
- Ja, es wäre sinnvoll, auf die Opiumkriege einzugehen. Aber nicht unbedingt im Hinblick auf die Legalisierungsdebatte. Es war das Ziel der Engländer, China unreguliert mit (abhängigkeitsgefährlichem) Opium geradewegs zu überschwemmen, um das Land zu schwächen; schlichtweg handelte es sich um substanzgestützte Kriegführung. Bei der aktuellen Debatte zur Legalisierung geht es aber gar nicht um größtmögliche oder leichte/unregulierte Verfügbarkeit, sondern um die mögliche medizinische Nutzbarkeit bisher illegaler Drogen sowie die Entkriminalisierung des Besitzes geringer Mengen. Letzteres hat vor allem den Sinn, Menschen, die zur Selbstmedikation oder Erforschung der eigenen Psyche neigen, nicht unverhältnismäßig zu stigmatisieren, zugleich aber auch den Konsum in Grenzen zu halten. In diesem Sinne ist in einigen Ländern bereits eine indirekte Regulierung mit weitgehender Straffreiheit gegeben, was der Volksgesundheit erwiesenermaßen (siehe Gesetzgebung in Portugal seit 2001 + Folgestudien) weniger schadet, als dem unregulierten Schwarzmarkt völlig das Feld zu überlassen und nicht-fremdschädigende Endverbraucher einzusperren (Beispiel USA).
- Ich werde mir den Artikel demnächst mal näher anschauen – es wäre so oder so eine Überarbeitung des eher listenhaften Inhalts nötig. Gruß, --LordToran 17:15, 28. Jul. 2011 (CEST)
POV?
[Quelltext bearbeiten]Wäre dies das Lemma "Kritik repressiver Drogenpolitik aus Sicht sogenannter Progressiver", handelte es sich um einen sehr gutes Lemma. Im einzelnen ein paar Kritikpunkte (mit Bezug zu meiner Kenntnis der Situation in Deutschland, leider nicht zur internationalen Entwicklung der Drogenpolitik):
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Geschichte wird ausschließlich die Geschichte des Versagens des repressiven Ansatzes beschrieben. Er erwähnt mit keinem Wort Methadon, Fixerstuben, Programme staatlicher und privater Institutionen zur Suchtbekämpfung und -prävention. Stattdessen: "Die Gesetzgeber ließen nicht lange auf sich warten, 1971 wurde eine von allen Parteien getragene Änderung des Opiumgesetzes verabschiedet." Diese Formulierung, die den Eindruck erweckt, als würden die Gesetzgeber hinter Hecken lauern und völlig harmlose User mit repressiven Gesetzen verfolgen, halte ich nicht für neutral.
--Und warum ist es zu viel verlangt, zu sagen, was daran so unneutral ist??? In Deutschland ist die Anzahl der Cannabiskonsumenten, die Opfer polizeilicher Interventionen werden 30-40 mal größer als die Anzahl jener Konsumenten, bei denen es zu einer Selbstschädigung durch übermäßigen konsum kommt. Denken Sie mal drüber nach! Was Substitutionsprogramme und Konsumräume angeht, handelt es sich hierbei um einen geringfügige Abweichung vom repressiven Ansatz in der Drogenpolitik. Argumente für die Prohibition sind das mit Sicherheit nicht!--
Thematische Abgrenzung
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt "Thematische Abgrenzung" kommt ohne Quellen aus. Hier fehlt wenigstens ein Hinweis darauf. Würde ich einfach am Lemma editieren, würde ich diesen Abschnitt wegen purem POV löschen. Zielführend ist das ohne vorherige Diskussion wohl nicht. Im Einzelnen:
Definition repressiver Ansatz
[Quelltext bearbeiten]Zum einen existiert der „repressive“ Ansatz, der Drogen, ihren Anbau, die Herstellung, den Vertrieb sowie Besitz und Konsum verbieten will. Normatives Ziel ist eine Gesellschaft, die frei von Drogen lebt – die sogenannte drogenfreie Gesellschaft. Wie weit sie von Drogen frei sein soll, ist allerdings auch unter den Anhängern dieses Ziels umstritten. Global gesehen ist dies das herrschende Modell, es wird auch Prohibition genannt.
Das ist doch sehr ungenau. Jede Gesellschaft erlaubt einen gewissen Umgang mit Drogen. Es ist auch nicht das herrschende Modell. Das herrschende Modell verbindet Prohibition mit Suchtbekämpfung und -prävention, gerade in Deutschland. Zudem legt der Abschnitt nahe, dass nicht-"repressive" Ansätze das normative Ziel einer "Gesellschaft, die frei von Drogen lebt", nicht teilen. Eine solche Sichtweise würde ich Progressiven nicht unterstellen wollen. In jedem Fall wäre eine Quelle für eine solch parteiliche Definition anzugeben.
Definition progressiver Ansatz
[Quelltext bearbeiten]Zum anderen der „progressive“ Ansatz (oder auch „akzeptierende“ Ansatz), der dazu auffordert, sich der Tatsache zu stellen, dass eine drogenfreie Welt illusorisch ist und die betroffenen Drogen trotz Repression konsumiert werden. Es gilt durch verschiedene Programme Schadensminimierung (Harm-Reduction) zu betreiben (z.?B. Vermittlung von Drogenmündigkeit sowie Drug-Checking). In Zukunft, so dieser Ansatz, sollte der Konsum von Drogen in privatem Rahmen erlaubt sein, aber gleichzeitig Programme zur Suchtprävention, zum Ausstieg aus der Sucht, aber auch Informationen, die einem verantwortungsvollem Umgang mit der jeweiligen Substanz erst ermöglicht, angeboten werden.
Diese Definition schreibt dem progressiven Ansatz "Programme zur Suchtprävention, zum Ausstieg aus der Sucht, aber auch Informationen, die einem verantwortungsvollem Umgang mit der jeweiligen Substanz erst ermöglicht" zu. Als wäre ein prohibitiver Ansatz prinzipiell nicht in der Lage, aufklärerisch zu wirken.
Da muss ich entschieden wiedersprechen! Eine auf Prohibition basierende Drogenpolitik ist irrational, kontraproduktiv und verfassungswiedrig. Die Bevölkerung zu manipulieren und in die irre zu führen ist eine fester Bestandteil dieses Ansatzes. Noch bevor das Hanfverbot 1937 in den USA durchgesetzt wurde fand eine gezielte Propaganda durch die Hearst Coperation statt. Man hat unter anderem behauptet Marihuana würde von "geistlosen Negern" konsumiert werden, die in ihrem Rausch weiße Frauen vergewaltigen. Seit dem wurden zahlreiche weiter Lügen erfunden, beispielsweise die Behauptung Cannabis mache aggressiv oder dumm ( was bis heute jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrt ) Auch wurde Behaupten, der THC-Gehalt habe sich verzehnfacht, was ebenfalls nicht stimmt. Letztere Behauptung basiert übrigens auf eine in den siebziger Jahren durchgeführten Untersuchung. Bei dem verwendeten Cannabisprodukten hatte sich ein Großteil des THC zu CBN zersetzt, so das der THC-Gehalt nur noch 0,5% betrug. Ihre Aussage, Prohibition könne aufklärerisch wirken, kann man daher nur dementieren!
Definitionspaar
[Quelltext bearbeiten]Diese Definition von repressivem und progressivem Ansatz beinhaltet damit eine falsche Alternative. Das ist nicht wissenschaftlich, sondern POV. Doch sollte die herrschende Forschung sich tatsächlich solch mieser Definitionen bedienen - kann ja sein - , könnte dies durch die Auswahl und Nennung qualitativ hochwertiger Quellen angezeigt werden.
Staatlicher Eingriff
[Quelltext bearbeiten]Auch die Frage, ob es dem Staat überhaupt zusteht, sich in die Drogenpolitik einzumischen, wird angezweifelt. Die Freiheitsbeschränkungen heutiger Drogenpolitik stehen im Widerspruch zu den international anerkannten Menschenrechtsabkommen und meist auch im Widerspruch zu den in den nationalen Verfassungen garantierten Bürgerrechten.[12]
[12]We're playing with half a deck as long as we tolerate that the cardinals of government and science should dictate where human curiousity can legitimately send its attention and where it can not. It's an essentially preposterous situation. It is essentially a civil rights issue, because what we're talking about here is the repression of a religious sensibility. In fact, not a religious sensibility, the religious sensibility.
Man möchte also die quasireligiösen Empfindungen nicht unterdrückt wissen, die durch Drogen entstehen können. Was das mit Menschenrechten zu tun hat, wie also die Ableitung aus dem unerwähnten Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf drogeninduzierte Quasispiritualität abzuleiten ist, bleibt unklar.
Dieses Zitat beweist bestimmt irgendetwas, aber bestimmt nicht die Relevanz von Menschenrechten für das Thema. Es sieht aus wie ein Alibi-Zitat, und auch die fehlende Übersetzung deutet darauf hin.
--Der Verfasser dieser Kritik hat das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit offensichtlich nicht verstanden. Wenn ein Staat eine Handlung, bei der keine dritte Person zu schaden kommt, unter Strafe stellt, dann ist das verfassungswiedrig! Mit den von ihnen beschriebenen "quasireligiösen Gefühlen" hat das gar nichts zu tun. Bevor Sie das nächste mal ihren Senf dazu geben, denken Sie bitte einfach ein bischen nach, wenn das nicht zu viel verlangt ist!--
Gesetzlose Verbrecher!
[Quelltext bearbeiten]Weithin unabhängig von wissenschaftlichen Erkenntnissen hat sich eine rechtliche Klassifizierung von Drogen in legal und illegal etabliert, die die Konsumenten in „brave Bürger“ und „gesetzlose Verbrecher“ unterteilt.
Was soll das denn? So etwas Irrelevantes, Belegloses und auch ziemlich Falsches muss man ansonsten bei Wikipedia lange suchen. Was für wissenschaftliche Erkenntnisse werden denn da referiert? Wer benutzt denn das Schlagwort vom "gesetzlosen Verbrecher" für Abhängige illegaler Drogen? Handelt es sich hier vielleicht um POV von "Progressiven", die "Repressiven" einfach mal irgendwelche Behauptungen unterschieben? Die Beleglage spricht dafür!
--Immer wenn es um Drogenpolitik geht, finden sich leider irgendwelche rückwärtsgewandten Prohibitionisten, die voller Selbsbewusstsein ihr Unwissen zum Besten geben. Wer leugnet, dass Konsumenten illegaler Drogen stigmatisiert werden, beiweist, dass er sich noch nie objektiv mit diesem Thema befasst hat! Ein Beispiel: 2008 titelte der Tagesspiegel "Drogenmissbrauch auf der Hanfparade" Ich habe es noch nie erlebt, dass jemand in Bezug auf Rotwein zum Essen oder das Oktoberfest von "Flüssigdrogenmissbrauch" gesprochen hätte. Allein, die bezeichnung "Alkohol und drogen" ist höchst unwissenschaftlich!-- (nicht signierter Beitrag von 87.123.81.218 (Diskussion) 23:17, 28. Jun. 2013 (CEST))
Innenpolitik
[Quelltext bearbeiten]Schließlich werden auch im Abschnitt "Innenpolitik" gerade mal zwei Beispiele vermeintlich repressiver Drogenpolitik gegeben und ein belegloser Ausflug in die Rechtstheorie unternommen.
Vorschlag
[Quelltext bearbeiten]Ich würde vorschlagen, in einer Überarbeitung des Lemmas deutlicher zwischen den wichtigsten Dimensionen der Drogenpolitik zu unterscheiden: dem Maß der Prohibition einerseits und dem Maß der Suchtprävention und -bekämpfung andererseits. Zur Situation in Deutschland würde ich beispielhaft erwähnen, dass mit Alkohol ein sehr gefährlicher Wirkstoff für Volljährige frei verfügbar ist, aber seine Aufnahme durchaus nicht in allen öffentlichen Räumen erlaubt ist (aktuell bspw. ÖPNV in Hamburg und München). -- Renate Druschinski 23:24, 17. Dez. 2011 (CET)
Kein Lob
[Quelltext bearbeiten]Begründung
[Quelltext bearbeiten]- Der Geschichtsabschnitt ist zwar gut mit Quellen belegt, aber die Auswahl der Ereignisse – d.h. das Ignorieren einer Unzahl von geschichtlichen Ereignissen, die eine Ausgewogenheit herstellen würden – verletzt das Neutralitätsgebot.
- Der Abschnitt „Thematische Abgrenzung“ als wichtigster Abschnitt ist gerade einmal mit einer einzigen Alibi-Quelle belegt, stellt aber u.a. mit logisch unsinnigen Drogenpolitik-Definitionen lediglich eine einzige – und zwar neutralitätsverletzende – Sicht dar. Inhaltlich wie enzyklopädisch ist auch die Erwähnung von „gesetzlosen Verbrechern“, als die die Drogenkonsumenten von irgendjemandem gesehen würden, völlig sinnlos.
- Im führenden Abschnitt wird suggeriert, in Deutschland würde der „Ansatz von reiner Repressionspolitik zu einer eher ganzheitlichen Sichtweise“ verschoben. Eine reine Repressionspolitik hat es nie gegeben, denn eine Unzahl von Drogen war stets legal, und die Entkriminalisierung von Drogenabhängigen ist inzwischen längst gesellschaftlicher Konsens. Und das Schlagwort einer „ganzheitlichen Sichtweise“ (darin schwingt immer der Vorwurf mit, die Gegner würden wesentliche Aspekte ignorieren, seien also Ignoranten) ist in seiner Demagogie neutralitätsverletzend.
- Die soziale Akzeptanz verschiedener Drogen und ihr ggf. vermeintliches soziales Gefährungspotenzial stellen weltweit Leitlinien von (am Konsum orientierter) Drogenpolitik dar, und durchaus nicht wissenschaftliche Erkenntnisse zur individuellen Gefährdung. Das liegt an der Gewichtung von Grundrechten durch die Politik: Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit vs. Recht auf körperliche Unversehrtheit, vgl. §2 GG. An verschiedenen Orten, zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Kulturen kommt es so zu völlig unterschiedlichen Ausprägungen von Drogenpolitik. - Ist diese Einsicht so falsch, dass sie im Lemma keine Erwähnung findet? Oder braucht es eine Quelle dafür, und es gibt keine?
Auf dem Weg zur Problemlösung
[Quelltext bearbeiten]Wie schwer es ist, sich dem Thema korrekt zu nähern, zeigt, dass die englische Wikipedia ein separates Projekt zur Drogenpolitik mit über 40 Seiten und 3 Kategorien führt, weil man sich dort bewusst ist, wie schwierig eine neutrale Darstellung eines jeden Themas zur Drogenpolitik ist. Gerade dieser Vergleich zur englischen Wikipedia lässt die Nachteile des vorliegenden Lemmas hervortreten.
Andere Quellen zur Drogenpolitik
[Quelltext bearbeiten]- Einige Lemmata der deutschen Wikipedia zur Drogenpolitik sind ganz fantastisch, und man kann sie wunderbar über das Portal Drogen finden.
- Die englische Wikipedia bietet im Bereich Drogenpolitik enorm viel: http://en.wikipedia.org/wiki/Category:Drug_policy .
- An Drogenpolitik in Deutschland Interessierte finden in der englischen Wikipedia eine Darstellung zu Deutschland, die stärker an der Realität orientiert ist:
- „Die Drogenpolitik Deutschlands wird im Vergleich zu anderen EU-Staaten als eher progressiv angesehen, wenn auch restriktiver als z.B. die der Niederlande. 1994 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Drogensucht allein keine Straftat darstellt, genauso wenig wie der Besitz kleinerer Mengen ansonsten illegaler Drogen für den persönlichen Gebrauch. Im Jahr 2000 wurde das Betäubungsmittelgesetz geändert, um Drogenkonsumräume zu erlauben. Im Jahr 2002 wurde eine Pilotstudie in sieben deutschen Städten gestartet, um die Effekte von Heroin-unterstützten Behandlungen von Süchtigen im Vergleich zu Methadon-unterstützten Behandlungen zu untersuchen. Die positiven Ergebnisse der Pilotstudie führten 2009 zur Übernahme von Heroin-unterstützten Behandlungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.“
--Renate Druschinski 12:17, 8. Jan. 2012 (CET)
In dem Artikel kommt das Thema Drogenprävention zu kurz
[Quelltext bearbeiten]In dem Artikel kommt das Thema Drogenprävention zu kurz. Wir müssen aber Kinder und Jugendliche so stark machen, daß sie nicht anfällig für Drogen werden. Denn sind sie erst einmal süchtig, dann wird die Sucht mächtiger als die eigen Unabhängigkeit und die eigene Autonomie und der freie Wille. Die Sucht kann so stark werden, daß die bertroffenen Menschen sie als permanente Zwangslage empfinden. Sie werden damit zu Abhängigen und zu dauerhaften Konsumenten von Drogen. Sie schaden ihrer Autonomie und Gesundheit und ihrer wirtschaftlichen Situation, und die Drogenindustrie nutz diese Abhängigkeit schamlos zur Ausbeutung der Abhängigen und zur eigenen Bereicherung und Profitmaximierung und Kapitalakkumulation aus. Der Kapitalismus, den Karl Marx angeprangert hat, der zeigt niergendwo sonst sein menschenfeindliches Gesicht so deutlich wie in der Drogenindustrie und im Drogenhandel. Ob und inwieweit es vernünftig und gerechtfertigt sein kann, bloße Verbraucher zu bestrafen, steht auf einem völlig anderen Blatt, und kann und darf auf keinen Fall die Konsequenz haben, daß man das Thema Prävention vernachlässigt--93.229.163.28 11:39, 17. Jan. 2014 (CET)
Thematische Abgrenzung -> Drogendebatte
[Quelltext bearbeiten]Der Abschnitt "Thematische Abgrenzung" (wovon eigentlich?) behauptet:
"Die Drogenpolitik wird in der Regel von zwei Ansätzen beherrscht …"
Was aber auf ein bloßes Pro- und Contra hinausläuft, das oben auch schon als unsinnige Einteilung kritisiert wurde.
Ich schlage vor, stattdessen Michael Huemers Auswahl zu folgen, die er in Amerikas ungerechter Krieg gegen die Drogen trifft:
Ich beschränke mich auf die drei Hauptargumente der Drogendebatte: Erstens demjenigen, Drogen solle man aufgrund der Schädigung der Konsumenten verbieten; zweitens, man solle sie verbieten, weil sie außer den Konsumenten noch anderen schadeten; und drittens, man solle sie legalisieren, weil Drogenverbote Rechte verletzten.
--Thomas Leske (Diskussion) 20:11, 10. Nov. 2015 (CET)
Inwieweit spielen die Argumente von Huemer in der Debatte hierzulande eine Rolle? Wo ist die Rezeption dazu? --Kulturkritik (Diskussion) 23:08, 26. Jul. 2021 (CEST)
Vorgehen bei Überarbeitung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, ich bin nicht so firm in der Wikipedia, würde mich aber an einer gründlichen Überarbeitung des Artikels beteiligen. Wie geht man da am besten vor? Aus meiner Sicht ergibt es Sinn, erst einmal die Struktur neu festzulegen. In seiner jetzigen Form wirkt der Beitrag ungeordnet. Sodann gilt es wahrscheinlich zu beachten, den Beitrag neutral zu halten, was angesichts der emotional aufgeladenen Debatte schwer werden wird. --Foerster2002 (Diskussion) 15:40, 7. Aug. 2018 (CEST)
- Der Text beschränkt sich nicht auf Deutschland. Insofern ist der Baustein obsolet. NPOV ist jetzt gegeben. Nun geht es an die Quellen. Der Abschnitt Drogendebatte gehört unter USA oder wäre um entsprechende Beschreibungen aus anderen Staaten zu ergänzen. --Kulturkritik (Diskussion) 02:36, 24. Sep. 2020 (CEST)
- Nunmehr ist dieser Teil erledigt. Allerdings steht vieles unter der Geschichte, was nichts mit Drogenpolitik im heutigen Sinne zu tun hat. --Kulturkritik (Diskussion) 23:09, 26. Jul. 2021 (CEST)
Grobe Falschinformation: es besteht keine Straffreiheit in Schottland
[Quelltext bearbeiten]Der Text "führte die schottische Regierung Straffreiheit für den Besitz von »Class A«-Drogen (Heroin, Kokain und Crystal Meth) ein. Ein Drogenbesitz kann von der schottischen Polizei damit lediglich verwarnt werden" ist eine grobe Fälschung der Quelle. Es ist genau umgekehrt. Die Polizei kann es bei einer Verwarnung belassen. Es ist ihr freigestellt. Die Möglichkeit der Strafverfolgung besteht weiterhin. Bitte Quelle lesen. --Saidmann (Diskussion) 17:40, 23. Sep. 2021 (CEST)
- Man kann den Satz "Polizisten können künftig Menschen, die mit sogenannten »Class A« -Drogen geschnappt werden, lediglich verwarnen, anstatt sie strafrechtlich zu verfolgen" tatsächlich unterschiedlich auffassen, wie wir beide dies taten. Das "können" im Zusammenhang mit "lediglich" kann sowohl als Vorgabe (Einschränkung der Handlungsmöglichkeit) verstanden werden, als auch als Erweiterung der Handlungsmöglichkeit. Da der Spiegel mit "Straffreiheit auch bei Heroinbesitz möglich" überschrieben ist, gilt wohl die Auffassung, die ich erst nicht sah. --LennBr (Diskussion) 20:13, 23. Sep. 2021 (CEST)
- Auch der Satz in der Einleitung "Besitzer harter Drogen müssen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden" und die Aussagen der Generalstaatsanwältin lassen keinen Zweifel daran, dass "Polizisten können" NUR als Handlungserweiterung verstanden werden kann. Wie immer - der Kontext entscheidet. --Saidmann (Diskussion) 21:40, 23. Sep. 2021 (CEST)
- Sie haben offensichtlich eine sehr selektive Wahrnehmung...Der erste Satz in der Einleitung: Im Kampf gegen die Rekordzahl an Rauschgifttoten setzt Schottland nun auf Straffreiheit auch bei harten Drogen wie Heroin, Kokain und Crystal Meth. Und in der Kopfzeile des Spiegel-Artikels steht: Verwarnung statt Strafverfolgung auch bei harten Drogen. Aber selbst ohne diese Hinweise, kann meine vorherige Erklärung nachvollzogen werden - wenn man dazu nur in der Lage ist. --LennBr (Diskussion) 22:14, 23. Sep. 2021 (CEST)
- In der Quelle steht:
- Straffreiheit auch bei Heroinbesitz möglich
- Besitzer harter Drogen müssen nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden
- Generalstaatsanwältin Bain wies Kritik zurück. »Es gibt keine allgemeingültige Reaktion auf eine Person, die im Besitz einer verbotenen Substanz ist, oder auf eine Person, die von Drogen abhängig ist«, sagte Bain. »Die am besten geeignete Reaktion, die klügste Reaktion in jedem Drogenfall, muss auf die Fakten und Umstände sowohl der mutmaßlichen Straftat als auch des Täters zugeschnitten sein.«
- Diese Stellen schließen deine ursprüngliche "Lesart" der Quelle definitiv aus. --Saidmann (Diskussion) 14:12, 24. Sep. 2021 (CEST)
- In der Quelle steht:
- Der Wikipedia-Artikel in seiner jetzigen Version fasst nach den Korrekturen von LennBr den Spiegel-Artikel selbstredend völlig richtig zusammen. Weitere Quelle sowie Hinweis auf weiche Drogen wurden von mir soeben eingebaut.--Patient420 (Diskussion) 02:58, 28. Sep. 2021 (CEST)