Diskussion:Eid

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Wie ist das mit Meineiden vor einem Untersuchungsausschuss? Gibt es die überhaupt, wenn das kein Gericht / Richter vornimmt? --Michael 12:45, 24. Aug 2003 (CEST)

Seit 2001 gilt auch die vorsätzliche, beeidete Falschaussage vor Untersuchungsausschüssen des Bundes bzw. der Länder als Meineid.

Eid des Sokrates?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Ende des ersten Absatzes:"Der Eid des Sokrates verpflichtet Lehrer und Erzieher auch heute noch zur Achtung gegenüber Kindern." Sieht man allerdings unter Eid des Sokrates nach, findet man dort: "Der Eid des Sokrates (auch sokratischer Eid) ist ein Eid für Lehrer, den der Pädagoge Hartmut von Hentig als pädagogisches Pendant zum antiken Eid des Hippokrates, den Ärzte bei ihrer Approbation leisten müssen, entworfen hat." Die Quelle ist ein Buch von von Hentig aus dem Jahr 2003. Sollte man zitierten Satz umformulieren, ganz entfernen oder weiter nach unten stellen? --Manutius 00:15, 25. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist korrekt, der "Eid des Sokrates" ist ein moderner Vorschlag von Hartmut von Hentig, der diesen 1993 in seinem Buch Die Schule neu denken veröffentlicht hat. Er ist keineswegs für alle Lehrer und Erzieher verpflichtend, sondern stellt eine freiwillige Richtlinie dar. Ich habe das im Artikel entsprechend geändert. Feliz 20:46, 18. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]
Und diese freiwillige, von einer Einzelperson erdachte Richtlinie ist so ein wichtiger Unterfall des Eides, daß man sie gleich in der Einleitung erwähnen muß...? Bayernparteiler 16:17, 8. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Nein, ich habe ihn herausgenommen. --Kurt Jansson 12:27, 8. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Religiöse Überzeugung[Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn des Artikels wird zwar erwähnt, dass aus religiöser Überzeugung immer wieder das Ablegen eines Eides umstritten war, andererseits schweigt sich der Artikel darüber aus, dass im heutigen (deutschen) Recht aus religiöser Überzeugung der Eid zugunsten einer ersatzweisen juristisch gleichbedeutenden Bekräftigung verweigert werden darf. Soweit ich weiß machen davon regelmäßig Zeugen Jehovas (und einige freikirchlich geprägte Gemeindebewegungen) gebrauch. Falls diese Regelung nicht inzwischen abgeschafft worden ist (kann ich mir eigentlich nicht vorstellen), sollte diese Sonderform des Eids ebenfalls im Artikel vermerkt werden. -- Qhx 23:51, 12. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

In der Weimarer Verfassung war dies in Art. 136 (4) und in Art. 177 geregelt (Art. 177: Wo in den bestehenden Gesetzen die Eidesleistung unter Benutzung einer religiösen Eidesform vorgesehen ist, kann die Eidesleistung rechtswirksam auch in der Weise erfolgen, daß der Schwörende unter Weglassung der religiösen Eidesform erklärt: ",ich schwöre". Im übrigen bleibt der in den Gesetzen vorgesehene Inhalt des Eides unberührt.). Laut Art. 140 GG ist Art. 136 WRV Bestandteil des Grundgesetzes und damit auch Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. --Iovialis (Diskussion) 09:42, 18. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Germanische Wurzeln[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie hat man den Eindruck, dass in Deutschland neuerdings alles ursprünglich Christliche aus dem Germanentum abgeleitet wird. So auch beim Artikel Eid. Der Abschnitt Germanische Wurzeln steht völlig ohne Belege da. Man wünschte sich in diesem Abschnitt eine bessere Quellenangabe oder löschen. -- Delfin 16:45, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Judentum - Hier ist der Eid zu finden unter ´Schwurbrunnen´. -- gast 13:45, 27. Sep. 2012 (CET)[Beantworten]
Da gabs schon im 18. heute unsägliche Forschungsarbeiten dazu. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 16:16, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Unter Eid jemanden belasten, ohne Beweise[Quelltext bearbeiten]

Was geschieht eigentlich, wenn man unter Eid eine Beschuldigug machen muss, diese aber nicht nachweisen kann? Kann man dann wegen Verleumdung/übler Nachrede schuldig gesprochen werden? Oder gar wegen Meineides, selbst wenn es die Wahrheit gewesen ist, die man aber nicht beweisen konnte? --80.121.61.5 21:10, 13. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Satz: "Lügen vor Behörden ist daher straflos."[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den obigen Satz im Abschnitt "Vor Behörden" zu der aktuellen Rechtslage in Deutschland für missverständlich. Eine Strafbarkeit kann in solchen Fällen durchaus gegeben sein. Z. B. wenn in einer Erklärung über die persönlichen Verhältnisse - etwa bei den Angaben zur Berechtigung von Sozialleistungen - unwahre Angaben gemacht werden. In diesen Fällen ist regelmäßig eine Strafbarkeit wegen Betruges denkbar. (nicht signierter Beitrag von 87.189.141.207 (Diskussion) 11:54, 18. Jul 2012 (CEST))

Einzig der Angeklagte im Strafprozess darf lügen, steht dort. Heißt das also, dass es legal ist, wenn der Angeklagte eine Falschaussage macht und deswegen freigesprochen wird, obwohl er die Tat begangen hat?!--LaBumm (Diskussion) 00:36, 31. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ja, natürlich ist dies legal, denn (wie in jedem Staat, der die Menschenrechte achtet) nicht der Angeklagte muss seine Unschuld beweisen, sondern der Staat muss ihm nachweisen, dass er schuldig ist, wobei der "Staat" vertreten wird bzw. handelt durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter. Stellt sich später auf andere Weise heraus, dass der Beschuldigte gelogen hat und doch schuldig ist, so steht in der Schweiz grundsätzlich immer die Revision des Urteils (nicht zu verwechseln mit der Revision in Deutschland, entspricht eher der Wiederaufnahme des Verfahrens) offen, solange die Tat nicht absolut verjährt ist. Im übrigen kann ein Beschuldigter zur Sache auch schweigen, was aber oft kontraproduktiv ist, da es als indirektes Geständnis wirken kann bzw. im Falle einer Verurteilung gestützt auf andere Beweise als mangelnde Einsicht ins Verschulden, mangelnde Reue usw. auch strafverschärfend wirken kann. Auch offenkundige Lügen oder sog. "Schutzbehauptungen" wirken in der Regel kontraproduktiv. PSW --178.197.229.208 10:32, 7. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

Erzwungener Eid[Quelltext bearbeiten]

Irgendwie scheint mir die Problematik des erzwungenen Eides zu fehlen. Oder steht das unter einem anderen Lemma?--Karsten11 (Diskussion) 19:55, 5. Okt. 2012 (CEST)[Beantworten]

Satz: „In bestimmten Fällen ist es eine Wahrheitspflicht jedoch tunlich.“[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz ist unverständlich. Kann ihn jemand mit juristischem Sachverstand bitte überarbeiten? (nicht signierter Beitrag von 178.8.252.192 (Diskussion) 14:54, 14. Feb. 2013 (CET))[Beantworten]

„Tunlich“ ist veraltend für „angebracht“. Das „es“ gehört da offensichtlich nicht hin; ich hab's gelöscht. --Lowenthusio (Diskussion) 04:51, 2. Mär. 2014 (CET)[Beantworten]

"unter Eidesantrag"[Quelltext bearbeiten]

Könnte dieser Begriff aus dem 19. Jh. im Artikel erklärt werden? Wäre schön! 77.3.48.11 16:12, 29. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist ziemlich veraltet und wenig konsistent. Sowas wie Paolo Prodi: "Der Eid in der europäischen Verfassungsgeschichte" wäre da hilfreich. Vgl. Rezension. Bei den Schriften des Historischen Kollegs, München 1992, Nr 33. ist ein 1991 in der Bayerischen Akademie der Wissenschaften gehaltener Vortrag Prodis dazu abgedruckt und auch online verfügbar. Ich habe letzteren nun genutzt, um den wohl seit Herrmann der Cherusker schon bebausteinten Abschnitt zu den Germanischen Wurzeln aufzumöbeln. Aber der Artikel könnte mehr in der Richtung vertragen. Polentarion DiskTebbiskala : Kritik 16:20, 8. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Verschlechterung[Quelltext bearbeiten]

Durch Weglassen von "stattgefundenen" wurde der Satz verschlechtert. [1] --91.20.1.73 03:04, 26. Mai 2020 (CEST)[Beantworten]

Versicherung an Eides statt[Quelltext bearbeiten]

Soeben erst entdeckt, es gibt ja für diesen Unter-Unter-Abschnitt, den ich bearbeitet habe, einen eigenen Artikel. Ich werde dann heute Abend noch prüfen, ob meine Einfügung lieber dorthin sollten, oder sogar schon sind, und hier lieber ein deutlicher "Siehe Auch: Versicherung an Eides statt" Link stehen sollte. LG --BrunnenKind (Diskussion) 14:07, 29. Jun. 2020 (CEST)[Beantworten]

Wurde dorthin verschoben ... und hier hab ich einen Verweis auf jenen Artikel mit Link eingeFügt. Da gibts ja aber auch noch eine Redundanzen-Diskussion zum Eid- und Schwur Gesamtthema. Schwer den Überblick zu behalten ;) LG --BrunnenKind (Diskussion) 01:38, 1. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]

Fehlt da etwas ...[Quelltext bearbeiten]

... oder stehe ich auf dem Schlauch? Folgenden Satz kapiere ich nicht: "Laut Prodi besteht ein innovatives Element in der Einbindung des Gottes der Juden seinen Eid zum Bund mit Israel, während in anderen antiken Kulturen die Götter nur als Zeugen und Rächer (-innen, vgl. Erinnyen ) des Eides fungieren." Bis "Juden" ist noch alles okay, aber dann scheint doch ein Verb ("einzugehen" hinter "Israel"?) oder etwas Anderes zu fehlen oder das "seinen" könnte auch ein Typo sein. 176.5.133.18 17:40, 23. Feb. 2024 (CET) Bezieht sich die Äußerung oben unter "Verschlechterung" auf diesen Satz? 176.5.133.18 17:42, 23. Feb. 2024 (CET)[Beantworten]