Diskussion:Einhandmesser

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Tminus7 in Abschnitt Springmesser vs Einhandmesser
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Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Das Waffengesetz sagt hier "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" aus. Es heisst dort nicht "und" sondern "oder"! Damit sind feststehende Messer mit längeren Klingen als 12 cm zur Führung verboten, Einhandmesser aber unabhängig ihrer Klingenlänge. Das sollte dringend nachgebessert werden! Setzt man aus der Anlage 1 des Waffengesetzes die Definitionen (Spring-, Fall-, Faust- + Faltmesser sowie Einhand- + feststehende Messer mit >12 cm-Klinge) in den § 42a - Verbot des Führens (...) - ein, sind praktisch alle Messer zur Führung verboten, außer zweihändig zu öffnende (Taschenmesser) + feststehende mit kürzerer Klinge. Klappmesser mit 12cm-Klinge müsste man auch lange suchen, wenn es denn überhaupt welche geben sollte. Über den Unfug, Einhandmesser zur Führung zu verbieten, aber feststehende mit 11,9 cm-Klinge zuzulassen, sollen sich andere streiten.

Auch die "Abgrenzung zum Springmesser" finde ich unglücklich gewählt: Ich glaube, in der öffentlichen Wahrnehmung haben die Dinger vorn die Klinge + hinten hat jemand den Griff in der Hand, Der Öffentlichkeit ist die Mechanik wohl eher völlig egal, auch wenn es natürlich richtig ist. (nicht signierter Beitrag von 91.39.250.157 (Diskussion) 23:31, 16. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Da ich dazu gerade einen Eintrag auf meiner temporären Diskussionsseite hatte, möchte ich hierzu anmerken, dass der Gesetzestext interpretierbar ist, was die Klingenlänge für Einhandmesser angeht. Es finden sich im Netz dazu auch diverse von Laien verfasste Interpretationen. Was hier allerdings als einziges hilfreich wäre, ist die Angabe einer Durchführungsverordnung oder eines entsprechenden Gerichtsurteils, dass die mehrdeutige Formulierung ("und" oder "oder" bedeutet logisch betrachtet, dass es verboten ist auch nur eines davon zu führen) klarstellt. Der obige Text ist leider auch nur eine mögliche Deutung der Rechtslage. Das Führen bei berechtigtem Interesse oder sozial adäquatem Gebrauch ist übrigens erlaubt. Was das bedeutet? Tja... --178.11.51.140 14:01, 7. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Quelle für unerhebliche Klingenlänge eingefügt. Eine anders lautende Verordnung aus einem anderen Bundesland wäre wirklich ganz nett. --Trac3R 11:51, 9. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Die Quelle sagt aus, dass Messer ab einer Klingenlänge von 12cm verboten sind. In keiner seriösen Quelle steht etwas anderes! Deshalb versteh ich nicht, warum meine Änderung rückgängig gemacht wurde!!! -- Demien Bartók 02:52, 3. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Hi Demien. Schau dir den Gesetzestext mal genau an. "3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm". Verstehst du?. LG--MittlererWeg 17:06, 16. Okt. 2011 (CEST)Beantworten
Die Formulierung mit „oder“ erlaubt – wie schon weiter oben festgestellt – beide Interpretationen. Ich versuche es mal mit mathematischer Klammerschreibweise, um das zu verdeutlichen:
[1] „Messer {mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer} mit einer Klingenlänge über 12 cm.“
[2] „Messer {mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)} oder {feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm}.“
Gibt es irgendwo belastbare Quellen, wie die Gerichte etc. das bewerten? Und falls sie verboten sind, warum kann man sie dann so einfach überall kaufen? -- drummerboy 21:56, 5. Jan. 2012 (CET)Beantworten
Wie hier bereits vorher schon festgehalten wurde, sind die für die Polizei geltenden Dienstanweisungen, die aus dem Gesetzestext folgen, relevant für die Auslegung des oder im Gesetz. Die durch Benutzer:Demien Bartók entfernte Quelle sagt nun eindeutig aus, dass zumindest für der Berliner Polizei die Klingenlänge für den Einzug und die Verfolgung des Führens von Einhandmessern ohne Bedeutung ist. Mir ist nicht ganz klar, warum Handlungsanweisungen, welche die Interpretation des Gesetzes klären, einfach wieder aus dem Artikel verschwinden, aber von mir aus. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Polizei jedes Einhandmesser einziehen wird, dass außerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen leicht zugreifbar geführt wird. Da kann die Wikipedia Quellen ignorieren, so viel sie will. --Trac3R 14:13, 6. Jan. 2012 (CET).Beantworten

Da "Feststehend" ein klar definiertes Merkmal ist, grenzt es alle anderen Messer natürlich aus. Wer also ein zweihändig zu öffnendes Messer mit einer 22cm Klinge führt (Opinel No13), begeht laut Gesetz keine OWi. Allerdings ist selbst ein Schlüsselanhängermesser mit Öffnungshilfe verboten. Insbesondere der Grund der Gesetzesinitiative, das verdeckte Führen, ist absoluter Humbug, mal abgesehen davon, dass man Gewalt eh nicht mit Gesetzen, sondern mit Erziehung bekämpfen sollte... --Annodazumal (01:09, 30. Jan. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Die Problematik mit der Klingenlänge bei Einhandmessern lässt sich im Moment dahin gehend lösen, indem ich auf das Urteil des OLG Stuttgart verweise. Dort steht in den Gründen am Ende von Punkt 9: Dabei kommt es für das Verbot von Einhandmessern nicht auf deren Klingenlänge an [...]. Damit sollte für den Moment geklärt sein, wie das oder in §42a Abs. 1 Punkt 3 zu deuten ist, nämlich so wie die Variante [2] von drummerboy. --141.20.50.147 14:24, 22. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Zolllineal als Massstab der Abbildung[Quelltext bearbeiten]

Ist nicht besonders hilfreich. (nicht signierter Beitrag von 2003:71:F00:6CCA:2434:9D0A:103A:93E9 (Diskussion | Beiträge) 01:37, 17. Mai 2017 (CEST))Beantworten

Öffnungshilfen[Quelltext bearbeiten]

Sehe ich das richtig, das "Einhandmesser von CRKT" auf der 3. Abbildung hat beides, einen Flipper und einen Pin? Gibt es Messer nur mit Flipper evtl. gar nicht? --ph0nq (Diskussion) 08:30, 20. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Doch doch. Zum Beispiel der Urban Trapper von Böker. Leider haben wir keine Bilder.--Tminus7

Spezielle Gesetze in anderen Ländern[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "In vielen Ländern unterliegen Messer, die sich einhändig öffnen lassen, speziellen Gesetzen." Dafür hätte ich gern ein paar Beispiele.

Dito, mir is da jedenfalls weltweit keine weitere einschänkung bekannt. Das scheint eine ausschliesslich deutsche überreaktion zu sein. Und das sollte dann auch aus dem text raus.--Peter.dittmann (Diskussion) 10:59, 5. Mai 2018 (CEST)Beantworten
Nein, es sollte im Text in der Form bleiben, daß in Deutschland mal wieder ganz besondere "Freiheiten" gelten. Übrigens ist schon der Anfang des Artikels komisch. Einhändig bedienbar als Merkmal für Kampfmesser? Kampfmesser sind in der Regel überhaupt nicht klappbar. Die allermeisten "Einhandmesser" sind ganz normale Taschenmesser, mit einer zeitgemäßen, praktischen Öffnung.
Messer sind Werkzeuge, und Werkzeuge sind unendlich besser, wenn man nicht erst das, womit man das Werkzeug gebrauchen möchten, aus der anderen Hand legen muß, um es unnötig umständlich beidhändig funktionsfähig zu machen. Aus dem Grund gibt es z. B. "Einhandkugelschreiber" und "Einhandfeuerzeuge".
Oder, nach hiesiger Auffassung, Kampfkugelschreiber und Kampffeuerzeuge. (nicht signierter Beitrag von 89.244.88.250 (Diskussion) 16:18, 24. Okt. 2020 (CEST))Beantworten

Bildauswahl[Quelltext bearbeiten]

Die Bilder zeigen allesamt mehr oder weniger nutzlose Messer, also Pseudo-Kampfmesser. Ein Bild eines Schweizer Taschenmessers von Victorinox oder Wenger wäre sinnvoller. -- Alexey Topol (Diskussion) 01:48, 30. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Und wie öffnest Du den McGyver mit einer Hand? Ein Opinel ginge da noch eher, Ring drehen und dann mit Schwung, bei meinem aktuellen Ledermann bekomme ich die Klinge auch mit einer Hand auf, aber die Schweizer sind Zweihandmesser. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:17, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Springmesser vs Einhandmesser[Quelltext bearbeiten]

Leider hat die IP die Diskussion auf meiner Seite gestartet und war trotz meiner Aufforderung nicht gewillt, sie hierher zu verlegen.

Benutzer:Itti, könntest du bitte bis zum Abschluss der Diskussion die Version wiederherstellen, die vor dem EW bestand.--Tminus7 23:38, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Du kannst diese Anfrage nicht ernsthaft stellen, da du den betreffenden Abschnitt selbst erstellt hast? siehe (Änderung unten): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einhandmesser&diff=prev&oldid=140299280 lg --95.90.251.164 23:52, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Nicht notwendig, da das nicht gesichtet ist und daher nur Sichter die undiskutierte Version sehen können, mit entsprechendem Hinweis. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:55, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Ich hatte mich an einen Edit War beteiligt, weil ich glaube, dass der Benutzer nicht richtig liegt, zwar weiß ich jetzt dass ich teilweise falsch lag, kurz um stelle ich die Frage: Ist meine letzte Änderungen akkurat oder nicht? In dem Abschnitt und gesamten Artikel fehlt im Übrigen der Punkt über Federsystem und das Einhandmesser Federsysteme haben, die extrem effizent sind (bsp der seitliche Federstift-Mechanismus). Ich hatte auch ein Beleg angeführt, der das Federstift-System in Einhandmessern ein wenig erläutert und füge auch noch meine Änderung an. Wie sieht's aus? (https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Einhandmesser&type=revision&diff=206612876&oldid=206612799) (https://everydaycarry.com/edc-knife-locks-guide) LG --95.90.251.164 23:46, 16. Dez. 2020 (CET)Beantworten

EDIT Nr 2: Es geht nicht um meine Änderung, was ich möchte, ist das unbedingt die fehlerhafte gesichtete Version terminiert wird, die verlautbart, dass Einhandmesser KOMPLETT !! per Hand geöffnet werden müssen, dies ist niemals der Fall (WELCHES Einhandmesser wird komplett manuell von Hand geöffnet??). Außerdem ist fast JEDES Einhandmesser federunterstützt, im Artikel hört es sich an, als seien federunterstützte Messer eine GANZ andere Kategorie von Messer. Das Gegenteil ist der Fall. --2A02:8108:280:6FA4:18E8:3A44:9F39:A637 07:26, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Edit 3 Mein Vorschlag zur Güte wäre folgende Berichtigung: Einhandmesser hingegen müssen in der Regel teilweise von Hand geöffnet werden. Der bei Einhandmessern meist verwendete Mechanismus ist der federunterstützte Klappmechanismus. Bei diesem Mechanismus schnellt die Klinge erst dann automatisch in die Endposition, wenn das manuelle Ausklappen ca. ein Drittel vollzogen ist. Die Klinge springt dadurch sehr selten ungewollt auf.--2A02:8108:280:6FA4:18E8:3A44:9F39:A637 07:32, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Es geht um eine Feder zum Unterstützen der Öffnung, nicht um eine Feder zur Arretierung der Klinge in der Endposition. Wo wäre denn diese Feder bei diesem Messer? Oder bei den ganzen anderen auf den Bildern? Auch mein Lederman hat viele Einhandklingen, die einzige Feder dabei ist die, die die geöffnete Klinge arretiert. Zum Schließen der Klinge benötige ich allerdings auch keine zweite Hand, das geht mit Daumen und Zeigefinger gut zu machen, ich gehe davon aus, dass das bei den andern Messern auch so gehandhabt wird. Kannst Du ein Beispiel für einen federuntestützten Öffnungsmechanismus nennen? Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 09:46, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Ja, das stimmt, wie gesagt ich las immer englische Quellen, und bin dadurch sehr oft in Verwechslungen reingeraten. Wäre es okay wenn wir die Abhandlung kurz anhand des Flipper-Messers erklären?
1. - Den Flipper-Rückenbolzen wird gedrückt - dadurch "rutscht" die Klinge Mithilfe des Gelenkes in die Endposition, aber es fehlt eben die Beschreibung, was passiert vom ersten Milimemter bis zum letzten Milmeter. Klar beim Springmesser knopf Drücken und das war es. Aber der Abschnitt muss mit Information gefüttert werden, wie es ist, das bedeutet ich meine es ist interessant zu wissen wo da der Unterschied zwischen den beiden Messer-Varianten liegt. lg --95.90.251.164 10:16, 17. Dez. 2020 (CET)Beantworten
Edit: Ich muss nochmal sagen ich hab überhaupt keine Ahnung und das ist schade, weil der Artikel hier soll ja weiterhelfen, doch die Beschreibung im Abschnitt "Abgrenzung zum Springmesser" wirft viel mehr Fragen auf als Antworten (oder liegt es an mir?) (nicht signierter Beitrag von 95.90.251.164 (Diskussion) 10:24, 17. Dez. 2020 (CET))Beantworten

Also können wir die Änderung jetzt revertieren?--Tminus7 23:23, 28. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Wenn sich hier nichts mehr rührt, werde ich den Unsinn nächstes Jahr rückgängig machen.--Tminus7 02:48, 31. Dez. 2020 (CET)Beantworten