Diskussion:Einkünfte

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HilmarHansWerner in Abschnitt brutto oder netto?
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Einleitungssatz

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Dem Artikel würde ein Einleitungssatz noch gut stehen. Freiwillige vor!--134.2.3.102 12:50, 11. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Ein Anfang ist gemacht ;o) Jensen 20:38, 27. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Gliederung, Abschnitt Betriebswirtschaft unklar

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Kann es sein, dass der Begriff Einkünfte im Wesentlichen ein steuerrechtlicher Begriff ist? Dann würde der Abschnitt "Betriebswirtschaft" keinen Sinn ergeben. Der Betriebswirtschaftliche Teil gibt auch nur die Kurzfassung des steuerrechtlichen Teils wieder. Hat jemand einen Beleg dafür, dass es Einkünfte als eigenständigen wirtschaftswissenschaftlichen Begriff gibt? VWL/BWL sprechen doch eher von Gewinn oder Einkommen. Ich behaupte, wenn der Begriff eine eigenständige wirtschaftswissenschaftliche Bedeutung hätte, müsste sich eine Entsprechung in der englischen Wikipedia finden lassen.

Die Gliederung ist nicht so glücklich, weil im ersten Abschnitt deutsches und österreichisches Recht dargestellt wird und im nächsten Abschnitt (außerordentliche Einkünfte und Dualismus der Einkunftsarten) wieder nur deutsches Recht. Wenn man einen rechtsvergleichenden Artikel schreibt, sollte man meiner Meinung nach in einem allgemeinen Teil auf der metasprachlich-funktionalen Ebene länderunabhängig schreiben. Anschließend sollte die Lösung in einzelnen Rechtsordnungen in jeweiligen Länderabschnitten dargestellt werden. Aus den oben genannten Gründen halte ich den Begriff "Einkünfte" jedoch nicht für ein meta-sprachliches Problem, sondern für einen konkreten Rechtsbegriff der nur gleichklingend in verschiedenen Rechtsordnungen existiert. Es sollten eher zwei getrennte Artikel mit Begriffsklärungsseite angelegt werden. --mundanus Disk. 22:11, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

brutto oder netto?

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"Für die Einkünfte gilt das Nettoprinzip. Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den durch die Einkünfteerzielung veranlassten Aufwendungen." diese aussage ist leider nicht klar. sie scheint zu definieren, was das "Nettoprinzip" ist. sie sagt aber nicht deutlich, ob die "Einnahmen" und die "Aufwendungen" netto oder brutto, also mit umsatzsteuer bzw. vorsteuer (diff. = mehrwertsteuer) oder ohne, anzusetzen sind. könnte dies bitte eindeutig geklärt werden? danke.

ps: immerhin beeinflusst die am ende zu zahlende oder vom finanzamt zurückzuzahlende mehrwertsteuer das geschäftsergebnis bzw. das schließlich zur verfügung stehende geld/vermögen... entsprechend meiner bescheidenen laien-logik: wenn man "Einnahmen" und "Ausgaben" einkommensteuerlich brutto rechnet, hätte man im ergebnis die mehrwertsteuer (entweder zahllast, also die "einkünfte" mindernd, oder schuld des finanzamts, also die "einkünfte" mehrend). wäre z.b. die mehrwertsteuer positiv, müsste man auf das, was das finanzamt zu zahlen hat, einkommensteuer zahlen, und käme u.u. in eine andere steuerklasse. ergo: "Einkommen" bzw. (?) "Einkünfte" netto rechnen. diesen überlegungen scheinen folgende auskünfte aus dem netz zu entsprechen:

"Ebenso wie Betriebseinnahmen müssen auch die Betriebsausgaben mit dem Nettowert - also ohne Umsatzsteuer - angegeben werden ([zitator:] bei der steuererklärung). Gleichwohl gehört die gezahlte Umsatzsteuer zu den Betriebsausgaben und ist daher gesondert unter "Gezahlte Vorsteuerbeträge" einzutragen." (https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2020/2278/muessen_betriebsausgaben_netto_oder_brutto_angegeben_werden; visum 09.11.2020)

"Das reine Betriebsergebnis bildet sich aus der Differenz deiner Umsätze und Ausgaben. Genauer gesagt aus den Aufwendungen und Kosten, die du hattest, um diesen Umsatz zu erzielen. Die Berechnung der Umsätze minus Aufwendungen findet mit den Nettobeträgen ohne Mehrwertsteuer statt." (https://rechnung-schreiben.de/betriebsergebnis/; visum 11.11.2020) --HilmarHansWerner (Diskussion) 09:58, 3. Okt. 2023 (CEST)Beantworten