Diskussion:Eisenbahnrecht

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Normalo in Abschnitt Fehlende Artikrl
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Länderliste[Quelltext bearbeiten]

Liebe(r) Benutzer(in) liesel. Bitte lies dir zu Deiner heutigen EInfügung die Diskussion zum Artikel Verwaltungsrecht durch. Es besteht Konsens im Portal Recht, dass vor solchen Einfügungen für jede Rechtsordnung einzeln nachzuweisen ist, dass ein Rechtsgebiet solchen Namens (in reputabel belegter Übersetzung) besteht. Falls Du es für selbstverständlich hältst, dass es überall ein Rechtsgebiet Namens "Eisenbahnrecht" gibt/gab, kannst du gerne z.B. im Jagdrecht#L.C3.A4nderberichte oder Vertragsrecht#Rechtsfamilien nachlesen, dass du irrst. Jede Rechtsordnung teilt ihre juristische Landkarte nunmal anders auf und benennt die Gebiete eben anders. Ceterum censeo, dass Du Dir Portal:Recht/FAQ respektive die Literatur, aus der darin zitiert wird intensiv durchlesen solltest. Besten Dank! --UHT 20:15, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Wenn es in diesem Land eine Eisenbahn gibt, dann wird es auch den dementsprechende Rechtsrahmen für die Eisenbahnen, also Eisenbahnrecht, geben. liesel Schreibsklave 20:19, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Völlig unabhängig von der Frage, ob es in den von dir aufgeführten Ländern wirklich ein Eisenbahnrecht gibt, ist eine solche lange Liste von Rotlinks für unsere Nutzer nicht hilfreich. Sich vorerst auf Deutschland, Österreich und die Schweiz zu beschränken, ist zwar DACH-lastig, was wir grundsätzlich nicht gerne haben, aber eine BKL muss keine abschliessende Aufzählung sein und es bleibt natürlich jederzeit möglich, sie um weitere Links zu erweitern - oder dann eben doch mal den wünschenswerten rechtsvergleichenden Artikel zu schreiben, was aber offenbar eine sehr anspruchsvolle Aufgabe wäre. Gestumblindi 20:32, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Entweder wir haben eine BKL, dann kann auch jeder Link aufgenommen werden, nicht nur ein paar wenige. Machen wir ja bei den anderen BKL ja auch nicht. Warum also hier eine Sonderregelung. Auf welcher Grundlage. dann können wir diese nutzlose BKL auch gleich löschen und erst dann wieder anlegen wenn wir mehrere Artikel zum Eisenbahnrecht haben. Und dann werden nur diese verlinkt. liesel Schreibsklave 20:39, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Wir haben viele BKLs, die nicht versuchen, abschliessend alle wahrscheinlich relevanten Artikel zum Lemma zu nennen. Nimm z.B. nur mal die ganzen Abkürzungs-BKLs: Natürlich gibt es noch viel mehr mit der Abkürzung ABC bezeichnete Gegenstände, als in unserer BKL stehen, darunter auch sicherlich viele relevante. Allein in den anderssprachigen Wikipedias fänden sich noch diverse fehlende Einträge für diese BKL. BKLs sind ein Hilfsmittel für unsere Nutzer, damit sie finden, was sie gesucht haben. Rotlinks haben da grundsätzlich schon nur einen eingeschränkten Nutzen (immerhin sieht man auf den ersten Blick, dass ein Artikel zum Thema noch fehlt), wenn ich ihren Einsatz als solchen auch nicht in Frage stellen möchte. Mit deiner Mammutliste zu unbelegtem "Eisenbahnrecht" weltweit hilfst du unseren Nutzern aber sicher nicht weiter, schon gar nicht mit dem im Alphabet versteckten Eisenbahnrecht (Deutschland), und ich glaube eigentlich, dass du das auch selbst weisst. Ich fasse das als SWN-Aktion auf, weil ich deinen Löschantrag nicht gutgeheissen habe (dabei habe ich ihm ja sogar soweit zugestimmt, dass ich aus dem von dir kritisierten "Alibi-Artikel" wieder eine BKL gemacht habe). Um nun nicht etwa in den Ruch zu kommen, zusammen mit UHT einen Editwar gegen dich führen zu wollen, werde ich nun aber nicht einfach zurücksetzen, sondern auf WP:AN darum bitten, dass sich dies noch ein anderer Admin anschaut. Gestumblindi 20:53, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Denk' dir doch was du willst. Du bist Admin, ich nur Autor. Damit hast du doch schon alle Trümpfe in der Hand um deine Meinung durchzusetzen. Ich muss hier doch sowieso kuschen. So ist das Leben als Schreibsklave. liesel Schreibsklave 21:00, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe ja extra um einen bisher Unbeteiligten gebeten und nicht administrativ eingegriffen. Möge ein solcher "Schiedsrichter" spielen. Gestumblindi 21:23, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
(BK) Analog:
"Wenn es in einem Land Verträge gibt, dann wird es auch den entsprechenden Rechtsrahmen für Vertrage, also Vertragsrecht geben." Die AUssage ist falsch, in Deutschland gibt es kein Rechtsgebiet "Vertragsrecht", sondern ein "Schuldrecht" und ein "Allgemeines Zivilrecht", in der Schweiz ein "Obligationenrecht".
"Wenn es in einem Land Jagd gibt, dann wird auch den entsprechenden Rechtsrahmen für Jagd, also Jagdrecht geben". Die Aussage ist falsch, in England betrachtet man die Jagd als Sport, entsprechend das Jagdrecht als Sportrecht, das sog. Law of country sports.
"Wenn es in einem Land Mietverträge gibt, dann wird auch den entsprechenden Rechtsrahmen für die Miete, also Mietrecht geben". Die Aussage ist falsch. Dem Engländer ist völlig unbegreiflich wie man die "Miete" eines Motorrads (Mobiliarmiete) und die "Miete" von Wohnraum (Immobiliarmiete) mit den gleichen rechtlichen Regelungen erfassen will, entsprechend gibt es Landlord and tenant law und Law of bailment
Und zuletzt "Wenn es in einem Land Fahrräder gibt, dann wird auch den entsprechenden Rechtsrahmen für Fahrräder, also Fahrradrecht geben." Muss eigentlich nicht weiter kommentiert werden.
Merkst Du was? --UHT 20:37, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Och wie süß. Oberjurist Benutzer:UHT hat wieder nix zu tun und belästigt andere mit seinem selbsterfundenen Rechtsgeschwafel. Hatten wir das nicht schon ein paarmal? --Normalo 22:59, 30. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Fehlende Artikrl[Quelltext bearbeiten]

Durch willkürlichen Adminentscheid aus der BKL entfernte Rotlinks.

liesel Schreibsklave 08:39, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Also ich sehe keine Fehlendscheidung, alle diese "Artikel" dürfen ja rein sobald einen Artikel besteht. Das wir die DACH rein tun ob jetzt mit oder Ohne Artikel, das mag ich ja noch verstehen, aber die restlichen Rotlinks kommen bei mir als BNS-Aktion rüber (und da bin ich sicher nicht alleine). Aber bei ALLEN ist das Lema schon mal fraglich, denn die haben keine deutsche Amtssprache. Was ist z.B. in den Staaten die ein Verkehrsrecht für alles haben? Gehörte dann nicht ein LinkVerkehrsrecht (Land) in diese Liste rein rein? Und ich sehe erst Recht nicht der Sinn von Eisenbahnrecht (Preußen) usw. da gehört in die Geschichte des Eisenbahnrechts von Deutschland! --Bobo11 08:47, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten
Schon mal U.S. Post Office oder Smith Creek gesehen? --Normalo 11:38, 31. Jul. 2011 (CEST)Beantworten