Diskussion:Europäischer Binnenmarkt
binnen
[Quelltext bearbeiten]Schon in der Schule konnte ich mit dem Wort nichts anfangen. Erst von hier: [[1]] nach hier [[2]] (das Wort habe ich auch oft gehört, nie verstanden, aber habe einfach dieses Summen im Kopf bei der Aussprache von "Binnen" mit Seerosen und quakenden Fröschen assoziiert), zur Sicherheit noch über das hier: [[3]], wobei bei den 2 letztgenannten nur der erste Satz wichtig ist, habe ich endlich verstanden, was binnen bedeutet, wollte mir noch die Sendung "buten um binnen" ansehen, damit ich mir auch ganz sicher bin, obwohl ich es für überflüssig halte, das es folgende Bedeutung hat:
(von niederdeutsch binnen: „innen“)
Sollte man ergänzen meiner Meinung nach. (nicht signierter Beitrag von Dnvuma (Diskussion | Beiträge) 15:29, 9. Jul 2014 (CEST))
Größter gemeinsamer Markt der Welt!!!
[Quelltext bearbeiten]Laut Europäischer Wirtschaftsraum und Beleg (1) dieses Artikels ist der EWR der größte gemeinsame Markt der Welt. Der E.B. ist nur ein Teil des EWR, zu dem weitere Volkswirtschaften gehören. Bitte ggf. korrigieren. --Jeisenba 14:01, 23. Nov. 2009 (CET)
Zollgebiet
[Quelltext bearbeiten]Dem Autor ist kein inhaltlicher Fehler in den letzten Zeilen passiert. Die dort genannten angeblich zum Zollgebiet der EG gehörenden Gebiete gehören mit Ausnahme der Isle of Man eben nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft. Das Zollgebiet der Gemeinschaft ist im Zollkodex, der allen Gemeinschaftlichen Zollvorschriften zugrunde liegt, abschließend definiert. So, wie es jetzt da steht ist es einfach falsch.
- Wenn du es besser weißt, warum änderst du es nicht einfach? Wäre genauso schnell gegangen, wie zu schrieben, dass es falsch ist... Sei mutig --Manja 17:18, 20. Jan 2006 (CET)
Überarbeiten
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beschreibt ausschließlich den Binnenmarkt, ohne die Bedeutung von Binnenmarkt zu erklären. Nach Europäischer Binnenmarkt verschieben und hier komplett neu schreiben?
Gibt es eigentlich einen Baustein für "Thema verfehlt"?--Qualle 13:09, 16. Nov 2005 (CET)
Der Binnenmarkt ist unter "Binnenmarkt" erklärt,also wenn du hier suchst. Warum steht hier eigentlich nichts über die vier Freiheiten der EBM ? SAGT ES MIR!!! Ciau ps Benny
Zustand heute...
[Quelltext bearbeiten]Der Verweis auf die Marktwirtschaft im europäischen Binnenmarkt schein mir gerade für die aktuelle Zeit alles andere als passend. Wir haben tatsächlich seit Einführung des Binnenmarktes keine Preissenkungen oder gar Qualitätsverbesserungen bei Produkten zu verzeichen. Relevant wäre eher der europaweite Lohnabbau. Wobei m.E. natürlich die Erklärung an der verfehlten Theorie über die Marktwirtschaft liegt. Angebot/Nachfrage funtionieren halt nicht wie behauptet. (z.B: Überangebot von KfZ seit Jahren. Fallende Preise hier Fehlanzeige. Das Gegenteil geschieht: Wenn der Umsatz nach Stückzahl zurückgeht, die Gewinnerwartung von z.B. Aktionären oder Börse befriedigt werden m u ß, dann stegen nämlich die Preise auf Grund des zu geringen Umsatzvolumens der Produkte.) (nicht signierter Beitrag von 129.247.247.240 (Diskussion | Beiträge) 13:17, 15. Sep. 2009 (CEST))
Wieso ist der Teil Schutzpflichten so unübersichtlich? Es wäre sinnvoll Absätze zu setzen. Ich komm da gar nicht zurecht. Ansonsten aber Gut der Artikel (nicht signierter Beitrag von 94.216.200.253 (Diskussion) 16:54, 10. Jun. 2010 (CEST))
Abbildung Erweiterter Binnenmarkt
[Quelltext bearbeiten]Zur zweiten Abbildung (erweiterter Binnenmarkt mit EFTA und DCFTA) bitte diese Diskussion beachten: Diskussion:Binnenmarkt#Abbildung Binnenmarkt mit der EFTA). --BlackEyedLion (Diskussion) 21:07, 12. Sep. 2017 (CEST)
Nordirland und Gibraltar?
[Quelltext bearbeiten]Nach dem Brexit ist das Vereinigte Königreich de jure raus aus dem Binnenmarkt. Wenn ich die neuen Abkommen richtig interpretiere, verbleiben aber zumindest Nordirland und Gibraltar de facto im Binnenmarkt. Ist das korrekt?--Plantek (Diskussion) 11:47, 2. Jan. 2021 (CET)
- Gute Frage, ist mit dem bisher in der Presse bekannt gewordenen Material aber nocht nicht klar zu beantworten. Die vier Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes gelten im Vereinigten Königreich, also auch in Nordirland und Gibraltar, nicht mehr. Wie der Status von Nordirland und Gibraltars sein wird, ist unklar. In beiden Fällen sollen die Grenzen offen gehalten werden. Im Fall Gibraltars soll dies durch eine Einbeziehung in den Schengen-Raum geschehen. Da geht es vor allem um den Wegfall von Personengrenzkontrollen, nicht so sehr von Zöllen und Einfuhrabgaben. Wahrscheinlich wird es zwischen Gibraltar und Spanien weiter Zollkontrollen geben, so wie jetzt zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Einigung zwischen dem UK und Spanien ist eine Vorstufe; geschlossen werden muss das "Gibraltarabkommen" aber zwischen der EU und UK. Und darüber ist bisher noch gar nichts bekannt geworden.
- Im Falle Nordirlands geht es aus politischen Gründen (Karfreitagsabkommen) um die Vermeidung jeglicher Kontrollen. Was man gegenwärtig hört, ist, dass Nordirland dazu wirtschaftlich an die EU angenähert werden soll, um gleiche Bedingungen zu erreichen. Das wird aber zu Zollkontrollen zwischen UK und NI führen müssen, was zumindest die DUP in NI auf keinen Fall will. Schengen-Regeln brauchen Irland und Nordirland nicht, da sie sie auch bisher nicht hatten.
- Wie zu hören ist, ist das Brexit-Abkommen auf europäischer Seite auch noch keineswegs unter Dach und Fach, da sich das Europäische Parlament noch Abänderungen vorbehalten hat. Man wird wohl noch einige Zeit warten müssen, bis hier mehr Klarheit herrscht. --Opihuck 15:48, 2. Jan. 2021 (CET)
Pflanzenschutz/Spritzmittel/Tierschutz
[Quelltext bearbeiten]Waren, die in den Ländern der EU gemäß deren nationalen Regeln hergestellt wurden, müssen in der EU auch in andere Länder geliefert werden können. Damit heben die nationalen Regeln den Verbraucherschutz und anderes aus. Beispiel Obst: Ein (giftiges) Pflanzenschutzmittel (ich nenne jetzt keine Namen) hat in Deutschland eine Wartezeit von drei Wochen, in Frankreich aber nur von zwei und in Italien noch kürzer. --Fachwart (Diskussion) 00:33, 12. Okt. 2021 (CEST)
Können weitere Drittstaaten dem Binnemarkt der EU beitreten?
[Quelltext bearbeiten]Ich beziehe mich auf den Abschnitt "Mit dem Europäischen Binnenmarkt besonders verbunden sind des Weiteren: ..." Hat die EU geregelt, ob sie anderen Drittstaaten den Zugang gewähren könnte/würde? Oder hat sie geregelt, daß keine neuen Staaten dem Binnenmarkt beitreten können, wenn diese nicht Mitglied der EU sind? --2001:9E8:43B7:2900:9562:D77C:2B3D:7AC4 15:04, 1. Okt. 2024 (CEST)