Diskussion:Führungsaufsicht

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Hallo Lenny222,

mich hat gewundert, daß der im Strafrecht wichtige Begriff der Führungsaufsicht in der Wikipedia nicht enthalten und erläutert ist. Also habe ich mein eigenes Buch StGB-Kommentar gewälzt und einige beschreibende Sätze zur Führungsaufsicht (Bewährungshelfer und so) selbst ausgedacht und aufgeschrieben.
Außerdem habe ich aus § 68a StGB zitiert. Kann das sein, daß Du das alles wieder gelöscht hast?
Übrigens, wenn jemand anders ebenfalls aus dem StGB zitiert, dann bedeutet das noch nicht, daß ich von dort abgeschrieben hätte.
Es gibt bestimmte Quellen, aus denen darf jedermann zitieren, z.B. Grundgesetz, Bundestagsreden usw., und auch StGB.
Könntest Du so freundlich sein, meinen Text wiederherzustellen?
Danke!
Detlef Lindenthal, mailto:detlef@lindenthal.com

-- Nun habe ich den Text selbst wiederhergestellt. Das nächste Mal nicht so übereilt, ja? Danke! Gruß, Detlef Lindenthal

Hinweis auf Unvollständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel war dieser Hinweis eingetragen. Selbst kann ich's nicht beurteilen. --Howwi Disku · MP 13:39, 18. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

der Artikel ist in der Tat geradezu grotesk unvollständig geblieben, trotz des sehr zutreffenden Hinweises von [141.20.12.73] vom 09.02.2010 (!). Ich werde das in nächste Zeit beheben. --Johann Nepomuk (Diskussion) 14:39, 30. Dez. 2014 (CET)[Beantworten]

Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101208_1bvr110608.html --FrobenChristoph 23:13, 4. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Menschenrechte und Grundrechte[Quelltext bearbeiten]

Zum Beispiel die Verpflichtung zur Einnahme von Medikamenten (Psychopharmaka) ist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Was passiert jemanden, der sein Recht auf körperliche Unversehrtheit in Anspruch nimmt, obwohl die Maßregel ihm dieses Recht abspricht ?? (nicht signierter Beitrag von Wawa (Diskussion | Beiträge) 01:23, 18. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]

Ganz einfach, wenn er in einem der Bundesländer wohnt in denen Führungsaufsicht angewendet wird, dann hat er Pech gehabt, dann ist nix mit Verfassung und Menschenrechten. Dann hat er Pech gehabt. Btw., Zwangsmedikation wird in Deutschland ohnehin in jedem Krankenhaus praktiziert. Wer auch immer diese Führungsaufsicht eingeführt hat, hätte sicher auch gerne wieder Konzentrationslager und Folter eingeführt... --178.7.187.173 (21:58, 19. Apr. 2015 (CEST), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)[Beantworten]

Strafcharakter - zur Begründung meines Reverts[Quelltext bearbeiten]

Maßregeln "gelten" nicht nur als Strafe - was eine Fiktion beschreiben würde - sondern "sind" keine, weil sie lediglich der Bekämpfung von künftigen Gefahren des Täters dienen und nicht vergangenes Unrecht sanktionieren sollen. -- Stechlin (Diskussion) 23:01, 13. Okt. 2016 (CEST)[Beantworten]

Bestimmte Straftaten[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es, dass die FA bei "bestimmten Straftaten" angeordnet werden kann. Nur, welche Straftaten sind denn das?--Maxvorstadt (Diskussion) 07:24, 16. Aug. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich habe den Artikel entsprechend erweitert. Vielleicht kann das nochmal jemand prüfen. --130.180.18.14 15:01, 5. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Verhältnismäßigkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht, eine pauschale Weisung, keine rechtsextremen Schriften veröffentlichen zu dürfen, sei zu unbestimmt und zu einschränkend, mit Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht. Jetzt gibt es aber den Fall des Horst Mahlers, der seit längerer Zeit nach jeder Haft Hitlergrüße und Holocaustleugnungen zeigte/geäußert hat bzw. schriftlich versendet hat, teilweise auch vor Gericht. Nach der letzten Haft wurde wohl beantragt, dass er ein komplettes Publikationsverbot bekommen soll bzw Äußerungen vorher genehmigen lassen muss. Da könnte vllt jemand mal recherchieren, ob das vielleicht also doch geht, wenn jemand eine gewisse Menge an Hitergrußbedingten Haftstrafen überschreitet, ich glaube nämlich, dass damals das Urteil berücksichtigt hat, dass in dem speziellen Fall kein begründeter Verdacht vorliegen würde, dass in Zukunft Straftaten in diese Richtung wahrscheinlich wären, was im Wiki Artikel aber so formuliert ist, als sei das allgemein zu unverhältnismäßig --Rainiger Winkler (Diskussion) 09:03, 8. Jan. 2021 (CET)[Beantworten]

Führungsaufsicht[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wird jeder wegen eine Straftat belangt. AliausSVL06 (Diskussion) 21:56, 18. Mai 2022 (CEST)[Beantworten]