Diskussion:Fachhochschulreife

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2A01:C23:8018:F601:48AE:69F4:7E36:A8AC in Abschnitt So vieles falsch hier
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Das <Redirect> gehört hier nicht hin. Die Fachhochschulreife kann man auch mit dem Abschluss der Kl. 12 eines Gymnasiums / einer Gesamtschule erreichen, nicht nur nach der Fachoberschule. Daher habe ich es rausgenommen und durch einen noch zu ergänzenden ersten Text ersetzt. Ludger Lampen 11:33, 15. Mär 2004 (CET)

Einteilung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Die Einteilung des Artikels in mehrer Abschnitte mag ja gut gemeint sein, aber ich bin der Meinung, dass sich dies bei einem solch kurzen Artikel ehr negativ auf die Lesbarkeit auswirkt. Es währe deshalb besser, der Artikel würde nur aus Fliestext ohne Unterabschnitte bestehen. -- Daniel B 13:34, 11. Apr 2004 (CEST)

ACK. Du kannst es ruhig ausbessern. Sei mutig --diddi 13:43, 11. Apr 2004 (CEST)

Das leidige Fachabitur-Thema[Quelltext bearbeiten]

Also warum der Abschnitt über das Fachabitur ohne Kommentar geändert wurde verstehe ich nicht so ganz: Die Fachhochschulreife und das Abitur sind zwei ganz verschieden Dinge. Mit der Fachhochschulreife ist es in der Regel nicht möglich, an der Universität (=Hochschule) zu studieren, in Baden Württemberg nicht mal an einer BA. Mit dem fachgebunden Abitur ist dies in bestimmten Fächern aber durchaus möglich. Da es sich beim fachgebunden Abitur tatsächlich um ein Abitur handelt ist der Begriff Fachabitur meiner Meinung nach hier richtig. Umgangssprachlich mag das oft falsch verwendet werden, macht es aber auch nicht richtig. -- Daniel 19:47, 8. Jul 2004 (CEST)

Was meinst du mit "ohne Kommentar"? Der Kommentar war, dass das ein Kompromissversuch ist. Mich hat auch geärgert, dass der Passus über das Fachabitur alle paar Tage wieder geändert wird. Als ich mich jedoch auf die Recherche begeben habe, habe ich über Google nicht eine Seite gefunden, die das Wort nach der alten Bedeutung verwendet. Das Problem ist, dass das kein juristisches Wort ist, sondern ein rein Umgangssprachliches. Und wenn das überall in der Umgangssprache anders als früher verwendet wird, muss man darauf halt eingehen. Deswegen habe ich im Kompromissvorschlag auf beide Bedeutungen und die meistgebrauchte verwiesen und ausgesagt, worauf juristisch zu achten ist. Besser kann man es IMHO nicht machen und deswegen werde ich nen Revert machen. --Blubbalutsch 21:37, 8. Jul 2004 (CEST)
So, ich habe mal nochmals Nachforschungen angestellt: Dabei sind mir vor allem die folgenden beiden Internetseiten aufgefallen: [1] und [2]. Wie es scheint kann der Ausdruck sowohl für die Fachhochschulreife wie auch dir fachgebundene Hochschulreife verwendet werden. Bei Google bekomme ich bei Fachabitur für Fachhochschulreife und fachgebundene Hochschulreife ungefähr die gleiche Anzahl Treffer. Ich schlage deshalb den folgenden Text vor:
Der Begriff „Fachabitur“ wird häufig für die Fachhochschulreife sowie für die fachgebundene Hochschulreife verwendet. Da es in Deutschland keine Abschluss mit dieser Bezeichnung gibt, ist nicht eindeutig festgelegt um welchen Schulabschluss es sich handelt. Umgangssprachlich wird die Bezeichnung „Fachabitur“ für beide Schulabschlüsse verwendet.
... oder so ähnlich (werde Morgen nochmals drübergehen). Jemand aus Österreich und der Schweiz sollte dann nochmals reinschreiben wie es in diesen Ländern gehandhabt wird (gilt auch ganz allgemein für die Fachhochschulreife) -- Daniel 23:12, 8. Jul 2004 (CEST)
Zitat "Bei Google bekomme ich bei Fachabitur für Fachhochschulreife und fachgebundene Hochschulreife ungefähr die gleiche Anzahl Treffer". Kannst du nochmal erläutern, was genau du da gemacht hast und was für Schlüsse daraus gezogen werden können? Falls damit gemeint war, dass du eine Google-Suche jeweils mit "Fachabitur Fachgebundene Hochschulreife" (bei mir 475 Treffer) und "Fachabitur Fachhochschulreife" (bei mir 2,850 Treffer) gestartet hast, dann ist dass ohne Ansehen der Treffer nicht besonders aussagekräftig. Die ersten Treffer bei "Fachabitur Fachgebundene Hochschulreife" beeinhalten unseren alten Text, der auf anderen Webseiten übernommen wurde, oder das Leute in Foren fragen, ob die beiden Begriffe gleichbedeutend sind. Die beiden Links, die du da angegeben hast, haben ja nicht ganz unrecht. Im Moment kann man halt Text mit beiden Wortbedeutungen finden, wie ichs im Artikel auch schon geschrieben habe. Ich werde morgen versuchen, den Text noch etwas kompromissfähiger zu schreiben, dann sind hoffentlich alle zufrieden damit. --Blubbalutsch 22:18, 9. Jul 2004 (CEST)
Also gut. Folgende Formulierung:
Der Begriff "Fachabitur" wird häufig für die Fachhochschulreife, teilweise aber auch für die fachgebunden Hochschulreife verwendet. Da es in Deutschland keine Abschluss mit dieser Bezeichnung existiert, ist nicht eindeutig festgelegt um welchen Schulabschluss es sich handelt. Umgangssprachlich wird die Bezeichnung "Fachabitur" für beide Schulabschlüsse verwende.
Besser? -- Daniel 22:33, 9. Jul 2004 (CEST)
Ja, finde ich gut, ich würde es noch um ein/zwei Sätze ergänzen. Außerdem sollte der längere Text unter Fachabitur stehen und überall sonst nur ein kurzer Satz mit Verweis auf den Artikel. --Blubbalutsch 22:45, 9. Jul 2004 (CEST)
So, ich habe mal Fachabitur überarbeitet und hier nur einen Satz zum Verweis eingebaut. --Blubbalutsch 23:17, 9. Jul 2004 (CEST)
Ja, das sieht jetzt sehr gut aus. Nur noch eins: Ich verstehe ich offengesagt noch nicht, was mit dem Satz ist im Zweifelsfall auf die juristisch eindeutigen Wörter "Fachhochschulreife" im Gegensatz zu "fachgebundene Hochschulreife" zu achten gemeint ist. -- Daniel 08:28, 10. Jul 2004 (CEST)
Damit will ich andeuten, dass man bei Texten, die das Wort enthalten, sich nicht sicher sein kann, was gemeint ist und man deshalb auf eines der juristisch eindeutig definierten Wörter achten soll. Das könnte man vielleicht noch besser formulieren, ich habs mal dort probiert. --Blubbalutsch 21:04, 10. Jul 2004 (CEST)

So wie es jetzt ist gefällts mir. Fachabi wird, allein aufgrund der deutlich höheren Absolventenzahlen, eher für die Fachhochschulreife verwendet, so mein Eindruck. Ausserdem ist das Analogon -Hochschulreife entspricht -abitur gewahrt. Ach übrigens: Google doch mal nach "fachgebundene Fachhochschulreife", Blubbalutsch. Der Begriff wird allerdings unterschiedlich von Land zu Land verwendet und ist nur normalen FH-Reife in der Minderheit, das gebe ich zu. Thufir 22:50, 25. Aug 2005 (CEST)

Ok, ich die fachgebundene Fachhochschulreife doch wieder eingefügt. Danke für den Hinweis. --Blubbalutsch 02:51, 26. Aug 2005 (CEST)

Nur Umgangssprachlich? Ich habe heute meine letzte FH-Reifeprüfung hinter mich gebracht. Und auf jedem Angabenblatt, das vom bayerischen Kultusministerium kam, stand "Fachabiturprüfung". Wir durften diese Angaben sogar mitnehmen. Ich habe sie allesamt noch hier. Scheint wohl in Bayern ein offizieller Begriff zu sein. --92.75.9.220 13:42, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Aber nur die Bayern nennen die Fachhochschulreife "Fachabitur", in allen anderen Bundesländern wird es nur umgangssprachlich benutzt und mal so und mal so verwendet. Wir haben in der Studienberatung ständig das Problem, Leute enteuschen zu müssen, die FH-REife haben, bei irgendwem wegen "Fachabitur" angefragt haben, der "fachgebundene Hochschulreife" gemeint hat und wir nun sagen müssen, dass er nicht bei uns studieren darf. D.h. der erste Absatz ist definitiv falsch. --87.168.11.145 13:45, 20. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Zu Recht! Denn in Bayern erwirbt man die FHR nur durch eine Zusatzprüfung (meist in Mathe)- ins FHR-Zeugnis werden dann noch Englisch, Deutsch und andere relevante Fächer mit eingerechnet. Die FHR wird oft nur in Weiterbildungen zu höheren technischen Berufen oder anderen (pädagigischen, etc.: s.g. Techniker, s.g. Erzieher etc.) angeboten, deren Regelfächer durchaus ein sehr hohes (wenn auch fachspezifisches) Niveau haben. Man kann die Nomenklatur betreiben wie man will, der Abschluss in Bayern befähigt jedenfalls in allen 16 Bdl. zum fachgebundenen Studium an FH's und durchwegs auch an Unis. Sicher ist es kein Voll-Abi, aber ich brauch kein Latein wenn ich z.B. im Maschinenbau tätig bin. Also bitte keine Grabenkämpfe, eher mal ein Umdenken...--91.38.96.251 23:31, 15. Feb. 2014 (CET)Beantworten


Finde es klasse, wie sich der Artikel wiederspricht das liegt wohl an den Autoren die nicht den Unterschied sehen:

Fach-Abitur=Fachabitur


Gut, man könnte jetzt annehmen das Deutschland aus Erbsenzählern besteht aber das o.a. Beispiel zeigt das Wikipedia sehr oft falsch liegt. Es gibt theoretisch drei Abschlüsse, die zum Besuch einer Uni berechtigen praktisch gibt es nur zwei: Fachabitur/Fachhochschulreife und Abitur. Punkt. Mehr gibt es nicht toll, wie Wikipedia das anstellt und auch die Regierung wirklich klasse muss ich schon sagen. Wikipedia fällt ja sehr auf weil es immer mehr falsche Informationen gibt. Bevor man Wiki aufruf sollte man sich auch aus anderen seriöseren Quellen informieren. (nicht signierter Beitrag von 79.245.19.193 (Diskussion) 02:37, 16. Mär. 2014 (CET))Beantworten

... oder so:

  • Abitur = allgemeine Hochschulreife
  • fachgebundenes Abitur oder Fach-Abitur = fachgebundene Hochschulreife
  • Fachabitur = Fachhochschulreife

--5.147.51.93 16:45, 29. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ein Jahr Berufspraktikum?[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus Artikel:

Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung (Lehre) erlangt.

Sicher? In Bayern bekommt man an der FOS nach Abschluss der 12. Klasse die Fachhochschulreife - mit einem halben Jahr Berufspraktikum (absolviert in der 11. Klasse). Entweder bin ich zu blöd das zu verstehen oder ihr lebt alle in einem anderen Bundesland *g* --E7 11:18, 8. Aug 2006 (CEST)

Die Regelungen und die Praxis in den Bundesländern sind in der Tat nicht ganz einheitlich. Mich stört auch noch der Begriff "einschlägig". Was soll das sein? Die FH-Reife ist doch eine allgemeine (Ausnahme Fachgebundene mal außer Betracht). Was soll da "einschlägig" sein und was nicht? Auch sollte es imho heißen "zweijährige Berufsausbildung (meistens Lehre)". Es gibt nämlich auch Länder in denen eine schulische Berufsausbildung an einer Berufsfachschule (das ist keine Lehre im Sinne des Berufsbildungsgesetzes) anerkannt wird. --BartB 07:02, 13. Dez. 2006 (CET)Beantworten

ja, was heißt denn nun einschlägig?

Einschlägig heißt: Als Ausbildungsberuf vom Gesetzgeber anerkannt.


nochmal zu dem "durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum" ...ich weis nicht ob es in jedem Bundesland verschieden ist, auf jeden Fall sollte man es nach Bundesländern aufteilen! Jemand der sich darüber informieren möchte, bekommt erstmal einen Schock, wenn er zu lesen bekommt das es 1 Jahr ist! (wie ich) :D

Hier der Nachweis eines nur halbjährigen Berufspraktikum für Niedersachsen:

    § 33  BbS-VO (Verordnung über berufsbildende Schulen)
    Absatz (2) 
    Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt, wer an der Berufsfachschule 
    nach der Anlage 5 zu § 36 die Abschlussprüfung und die Zusatzprüfung nach § 16 der 
    Anlage 5 zu § 36 bestanden hat.  

    Absatz (3)
    1. Wer die Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllt und eine zweijährige 
    hauptberufliche Tätigkeit, eine zweijährige Berufsausbildung oder 
    ein halbjähriges einschlägiges Praktikum nachweist, erwirbt die Fachhochschulreife.

Quelle: http://www.mk.niedersachsen.de/master/C2138362_N2138334_L20_D0_I579.html --91.4.181.42 14:00, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wenig Durchblick[Quelltext bearbeiten]

"Die Fachhochschulreife (umgangssprachlich auch „Fachabitur“, siehe unten) ist nach der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) der zweithöchste allgemeine Schulabschluss."

Also Abitur ist am besten, dann folgen Fachabitur und Fachoberschulreife...


Warum (s.o.) ist die Fachoberschulreife also nach denen nur der 2.Beste, also was liegt dazwischen und wie kommt man an eine Fachhochschulreife, ohne, dass man Fachabi oder abi gemacht hat??


Ganz einfach: Das Abitur, auch Hochschulreife, ist hierzulande der höchste Schulabschluss (wenn man Studium oder schulische Ausbildungen nicht mitzählt). Der zweitnächste, also nach dem Abitur, ist die Fachhochschulreife. Dazwischen ist nichts, es sei denn man zählt das fachgebundene Abitur als eigenständigen Abschluss.

Habe eben noch mal recherchiert... Und erfahren, dass das fachgebundene Abitur nicht völlig gleichgestellt mit dem Abitur ist und somit ergibt sich folgende Reihenfolge:

Abitur

fachgebundenes Abitur

Fachhochschulreife

Quelle? --Denkfehler 17:30, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Zu fachgebundenes Abitur: das ist KEIN Abschluss im Sinne der Definition siehe Hauptartikel Schulabschlüsse in Deutschland und kann auch nicht als solcher gelten oder genannt werden! Dieser Irrtum zieht sich leider durch die Bank durchs Web.

möglicher Erwerb der Fachhochschulreife in NRW[Quelltext bearbeiten]

Bestehen der 11. Klasse (Oberstufe Gymnasium) mit Versetzung in die 12. Klasse (Oberstufe Gymnasium) (schulischer Teil).

Abgeschlossene Berufsausbildung (praktischer Teil).

schulischer + praktischer Teil = "ganze" Fachhochschulreife.

Berechtigung zum Studium aller Studiengänge an Fachhochschulen in NRW, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland.

Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

Beachte!!! Zuerst den schulischen Teil-, dann den praktischen Teil der Fachhochschulreife!!!

--84.61.178.81 21:01, 6. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sicher? Bei der Berufsoberschule erlangt man schließlich auch die allgemeine Fachhochschulreife nach einem Jahr Vollzeitunterricht. Ohne den schulischen Teil gilt der praktische Teil zwar nicht als FH-Reife, allerdings ist es egal ob man diese VOR der schulischen macht oder NACH dieser. --Denkfehler 17:27, 18. Nov. 2007 (CET)Beantworten

außerdem:

  • Bestehen der 12. Klasse (Oberstufe Gymnasium) mit Versetzung in die 13. Klasse (Oberstufe Gymnasium) (schulischer Teil).
  • abgeschlossenes 1jähriges Berufspraktikum (praktischer Teil).
  • schulischer + praktischer Teil = "volle" Fachhochschulreife. (nicht signierter Beitrag von 5.147.51.93 (Diskussion) 16:51, 29. Jul. 2018)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [3]. --KuhloBot 22:22, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Was Studieren mit der Fachhochschulreife?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe mir den Artikel durchgelesen, konnte aber nichts zu meiner Frage finden, ansonsten entschuldige ich mich schonmal im voraus.

Nun zu meiner Frage: Kann ich mit einer Fachhochschulreife, die ich an der Fachoberschule Wirtschaft erworben habe, zum Beispiel auch Architektur an einer Fachhochschule studieren oder wäre dies nicht möglich aufgrund der Fachbereiches?

Vielen Dank schonmal im voraus.

LG Happy

Bitte signiere deine Beiträge. Zitat: "Neben der (allgemeinen) Fachhochschulreife kann in einigen Beundesländern auch eine fachgebundene Fachhochschulreife erworben werden." Wenn du also einen allgemeinen und keinen explizit "fachgebundenen" Abschluss hast, bist du nicht im Studiengang eingeschränkt. Grüße, --Bartian 11:45, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die schnelle Antwort (-: Das bedeutet, ich müsste mich jetzt bei der Schule informieren um zu erfahren ob das eine fachgebundene Fachhochschulreife ist, die ich dort erwerbe. SChon mal gut zu wissen.

Lg --Happydelic 15:40, 27. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Vergleich mit anderen Schulabschlüssen (international)[Quelltext bearbeiten]

Ich frage mich, inwiefern die Fachhochschulreife mit Abschlüssen, beispielsweise aus den U.S.A. verglichen werden kann. Ich bin schon kräftig am Suchen nach Antworten. Für mich sieht das bisher wie ein Dschungel aus. Kann jemand vom Fach helfen? Es wäre doch sinnvoll wenn eine Tabelle den Vergleich von Bildungsabschlüssen auf einen Blick ermöglicht, oder? Könnte auch übergreifend für die verschiedensten Abschlüsse angelegt werden... das mal als Idee meinerseits. -- JohnBrown 15:59, 30. Jun. 2009 (CEST)Beantworten


Das wird schwer möglich sein, weil es eine Stufunng im Hochschulbereich (FH und Uni) wie in Dtl. nur in wenigen anderen Ländern gibt. Dort wird an den "Universities" nach anwendungs- und forschungsorientiertem Profil unterschieden. Die Abschlüsse sind gleich (Bachelor/Master). Gerade in den USA ist zwischen Sekundar- und Tertiärbereich keine übereinstimmende Trennung wie in Dtl. möglich. Im Bachelor wird dort vielfach breit gestreutes Wissen vermittelt, der bei uns schon Bestandteil des Abis ist. Dafür ist dieser Bachelor auf 4 Jahre angelegt. Der Highschoolabschluß vermittelt eher etwas weniger als das deutsche Abitur. Vom einheitlichen Hochschulraum sind wir noch meilenweit entfernt. --87.172.248.227 18:25, 10. Feb. 2010 (CET)Beantworten

einjährig/halbjährig[Quelltext bearbeiten]

In welchen Bundesländern ist das Berufspraktikum einjährig und in welchen ist es halbjährig? Gibt es da irgendwo eine Übersicht? (nicht signierter Beitrag von 95.33.47.71 (Diskussion) 10:42, 22. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Änderungen durch Abitur nach 12 Jahren[Quelltext bearbeiten]

Hallo, durch das erreichen des Abiturs nach 12 Jahren in einigen Bundesländern müsste dort der schulische Teil der Fachhochschulreife nach Abschluss der 11. Klasse erreicht sein. Sollte im Abschnitt Aufbau entsprechend geändert werden. (nicht signierter Beitrag von 77.183.175.68 (Diskussion) 20:20, 16. Apr. 2011 (CEST)) Beantworten

Wenn ein Schüler die 11 Klasse abschlißt und in Klasse 12 wechselt hat dieser dann automatisch den Schulischen teil der Fachhochschulreife ? (nicht signierter Beitrag von 91.12.228.191 (Diskussion) 23:54, 20. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Elf-Länder-Vereinbarung[Quelltext bearbeiten]

... ist doch meines Wissens inzwischen hinfällig, oder nicht!? (nicht signierter Beitrag von 80.123.56.107 (Diskussion) 17:40, 11. Jan. 2013 (CET))Beantworten

"Die Fachhochschulreife ist nach der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) und der fachgebundenen Hochschulreife (Fach-Abitur bzw. fachgebundenes Abitur) die dritte Form einer Hochschulzugangsberechtigung. Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife manchmal auch „Fachabitur“ genannt."

Ok, also ist Fach-Abitur bzw. fachgebundenes Abitur = "Umgangssprachlich wird die Fachhochschulreife manchmal auch „Fachabitur“ genann"

Finde es klasse, wie sich der Artikel wiederspricht das liegt wohl an den Autoren die nicht den Unterschied sehen:

Fach-Abitur=Fachabitur

Gut, man könnte jetzt annehmen das Deutschland aus Erbsenzählern besteht aber das o.a. Beispiel zeigt das Wikipedia sehr oft falsch liegt. Es gibt theoretisch drei Abschlüsse, die zum Besuch einer Uni berechtigen praktisch gibt es nur zwei: Fachabitur/Fachhochschulreife und Abitur. Punkt. Mehr gibt es nicht toll, wie Wikipedia das anstellt und auch die Regierung wirklich klasse muss ich schon sagen. Wikipedia fällt ja sehr auf weil es immer mehr falsche Informationen gibt. Bevor man Wiki aufruf sollte man sich auch aus anderen seriöseren Quellen informieren. (nicht signierter Beitrag von 79.245.19.193 (Diskussion) 02:37, 16. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Vollkommen richtig. Lediglich umgangssprachlich sind die Bezeichnungen Fachabitur und Fach-Abitur; offiziell sind Abitur/ Matura/ Reifezeugnis, allgemeine Hochschulreife, fachgebundene HR, Fachhochschulreife. Die Fachhochschulreife in D, Ch, A ... berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule; die anderen Abschlüsse auch an Universitäten ... --109.90.199.98 06:22, 20. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Link zur FH-Reife an Gymnasien[Quelltext bearbeiten]

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - II A – (Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.07.1972 i.d.F. vom 06.06.2013) siehe: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1972/1972_07_07-Vereinbarung-Gestaltung-Sek2.pdf (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:FD30:1D80:C562:A4C4:B7FD:D7CE (Diskussion | Beiträge) 01:37, 11. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Es gibt keine Fachgebundene Fachhochschulreife als Schulabschluss[Quelltext bearbeiten]

Der bestehende Redirect (Fachgebundene Fachhochschulreife) und die entsprechende Aussage im Artikel sind falsch. Es gibt nirgendwo eine Regelung zu dieser Form der HZB. Es gibt

  • 1.) ein vollwertiges Abitur
  • 2.) eine fachgebundene Hochschulreife für Absolventen von Berufsoberschulen etc., denen aber aus früherer Schulbildung (auf der Realschule) Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache, die fürs Abitur zwingend sind, fehlen, und ansonsten die fürs Reifezeugnis notwendigen Leistungen erbracht haben. Auf welche Fächergruppen sich die Hochschulreife beschränkt, richtet sich nach dem gewählten beruflichen Schwerpunkt an der beruflichen Schule. Dementsprechend ist es auch nicht möglich an einem allgemeinen Gymnasium eine fachgebundene Hochschulreife zu erwerben. Wer von der Realschule in die dortige Oberstufe wechselt, muss die zweite Fremdsprache gegebenenfalls nachholen, ansonsten bekommt er keinen Abschluss, auch nicht die fachgeb. Hochschulreife (auf welche Fächer sollte die sich dann auch beziehen?).
  • 3.) eine (allgemeine) FH-Reife, deren schulischer Teil aus nur zwei anstatt wie im Abitur vier Kurshalbjahren der sog. Qualifikationsphase besteht. Zusätzlich ist eine berufspraktische Tätigkeit nach entsprechenden Vorgaben abzuleisten. Erst nach Erfüllung beider Bedingungen (schulischer plus berufspraktischer Teil) wird das Zeugnis der FH-Reife ausgestellt. Eine zweite Fremdsprache ist anders als fürs Abitur nicht vonnöten.

Daraus leiten sich sich vier verschiedene Personengrupen ab:

  • 1.) Inhaber eines vollwertigen Abiturs
  • 2.) Inhaber der der fachgeb. Hochschulreife, die nur bestimmte Fächer an Unis, und nur bestimmte Fächer an FHs studieren können
  • 3.) Inhaber der FH-Reife, die ALLE Fächer an FHs und KEINE an Unis studieren können.
  • 4.) Inhaber von 2.) plus 3.): Erlangung der fachgeb. Hochschulreife (wegen fehlender zweiter Fremdsprache) plus z.B. abgeschlossene Berufsausbildung (mit der dann auch der praktische Teil der FH-Reife erfüllt ist). Der Ausschluss bezieht sich dann nur noch auf bestimmte Uni-Studiengänge.

Fakt ist jedenfalls, dass es keine fachgeb. Fachhochschulreife gibt. Das ist nirgendwo geregelt. WANN bzw. unter WELCHEN Bedingungen sollte die denn verliehen werden? Ronny Michel (Diskussion) 22:01, 3. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

NACHTRAG Zumindest in Bayern gibt es tatsächlich die Einrichtung der "fachgebundenen FH-Reife". Siehe http://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/fachhochschulreife.html Es handelt sich hierbei aber NICHT um eine weitere Form des Schulabschlusses wie bei den drei anderen Formen, sondern um den Tatbestand, dass mit erfolgreicher Absolvierung bestimmter beruflicher Fortbildungsprüfungen das Recht zuerkannt wird, bestimmte FH-Studiengänge aufzunehmen.

Es bestätigt sich hier also die Tatsache, dass es keine fachgeb. FH-Reife als eigenständigen Schulabschluss gibt, sondern dass sie allenfalls IMPLIZIT im Rahmen bestimmter beruflicher Fortbildungsabschlüsse verliehen wird. Ronny Michel (Diskussion) 00:14, 4. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Umgangssprachliche Definition des Begriffs Hochschule, kaum Beachtung von Landesrecht[Quelltext bearbeiten]

Mir ist aufgefallen, dass der Artikel den Begriff "Hochschule" mit "Universität" gleichsetzt, was schlichtweg falsch ist und gerade im Bezug auf die Besonderheiten der Landesrechte eklatante Lücken aufweist(so ist bspw in Brandenburg ziemlich unkompliziert ein Universitätsstudium mit einer Fachhochschulreife möglich). Cephskop (Diskussion) 07:21, 22. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

So vieles falsch hier[Quelltext bearbeiten]

Ich weiß gar nicht, wo anfangen.

dass es -zumindest in BW- keine Fachhochschule mehr gibt sondern nur Hochschule (für Angewandte Wissenschaften) ist die FHSR ein sprachliches Relikt. Das „Fach“ lässt sich nicht weglassen, weil das Abitur auch Hochschulreife genannt wird.

Für BW stimmt der große Teil des Artikels nur bedingt. Die FHSR wird an beruflichen Schule in Berufskollegs mit einer Prüfung erworben, an der Berufsoberschule hingegen, erwerben die Schüler die fachgebundene HSR oder allgemeine Hochschulreifen.

Allerdings können in BW die Oberstufenschülerinnen und -schüler diese auch ohne Abschluss erwerben, müssen allerdings ein Jahr Praktikum, FSJ, Bundeswehr (ohne Laufbahnvoraussetzung) oder das erste Jahr einer Ausbildung als berufsbezogenen Teil machen. Diese FHSR gilt allerdings nicht in Bayern und Sachsen und deswegen auch nicht in der Schweiz (wegen fehlender bundesweiter Anerkennung). Das steht übrigens nicht in der Verordnung sondern erst auf dem Zeugnis,

Dass man mit der FHSR nicht an einer Uni oder Dualen Hochschule in BW studieren kann, ist ebenfalls nicht richtig. Man benötigt dazu einen Delta-Test. Dann geht das auch. --2A01:C23:8018:F601:48AE:69F4:7E36:A8AC 15:48, 7. Jan. 2024 (CET)Beantworten