Diskussion:Feuerwehranfahrtszone

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von R2Dine in Abschnitt WL
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WL[Quelltext bearbeiten]

Stationierungsverbot gem. § 12 Abs. 1 Nr. 5, 41 Abs. 2 StVO, mit Zusatzzeichen „Feuerwehranfahrtszone“ in Deutschland

Den Begriff „Feuerwehranfahrtszone“ gibt es weder in der StVO noch in der VVB. Das ist für die WP als Enzyklopädie maßgeblich. Inhaltlich überschneidet sich der Artikel mit Feuerwehrzufahrt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 10:43, 29. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Betr. diff und diff Ob in Rechtsnormen genannt oder nicht, ist unerheblich; FAZ gibt es trotzdem (siehe Abbildung), und es ist nicht dasselbe wie Fw-Zufahrt. Das sind zwei ganz unterschiedliche Beschilderungen. Eine Überscheidung gibt es nicht. Ich plädiere daher für zwei Einträge. Hoffentlich melden sich noch andere Kollegen. Service: Die FAZ wird im Bußgeldkatalog und in der Bußgeldkatalog-Verordnung eigenständig genannt und distinguiert sich von der FW-Zufahrt.[1] --Mateus2019 (Diskussion) 11:31, 29. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Die Erwähnung im Bußgeldkatalog ist keine Rechtfertigung für einen eigenen Artikel. Dazu fehlt jeder Beleg, auch für die Abkürzung als „FAZ“. Die Bezugnahmen auf ein anderes Wiki ist keine reputable Quelle. Dass es sich um „zwei ganz unterschiedliche Beschilderungen“ handeln sollen, ist ebenfalls TF. Das kannst Du nicht einfach behaupten. Es sind bestenfalls zwei unterschiedliche Wörter, die ein und dasselbe meinen. Wenn Du Deinen Standpunkt überzeugend belegen könntest, wäre es etwas anderes. Ein „Stationierungsverbot“ ist übrigens eine weitere Wortschöpfung, die weder die StVO noch die VVB kennen. Das Verkehrszeichen heißt Haltverbot. R2Dine (Diskussion) 12:28, 29. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Wie mies ist das denn? ICH soll die Disk abwarten, und Du setzt eigenmächtig die Änderungen zurück? Pfui Teufel. R2Dine (Diskussion) 21:46, 30. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Für wie blöd hälst Du mich?
Punkt 1: Vorgehensweise Erst WL, dann Disku → ich revertiere und erbitte VORHERIGE Diskussion → Du revertierst taggleich wieder. Was soll das denn? Zum Thema Eigenmacht: diff
Punkt 2: “Den Begriff „Feuerwehranfahrtszone“ gibt es weder in der StVO noch in der VVB. Das ist für die WP als Enzyklopädie maßgeblich.” Wo steht das denn geschrieben?
Punkt 3: „Unterschiedliche Beschilderungen, es sind bestenfalls zwei unterschiedliche Wörter, die ein und dasselbe meinen.“ Ah ja:
Punkt 4: Stationierungsverbot (bei Google 1090 Treffer (String: "Stationierungsverbot parken")
--Mateus2019 (Diskussion) 03:58, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ich halte Dich nicht für blöd, sondern Deine Arbeitsweise für unsorgfältig und TF. Die enzyklopädischen Relevanz-Kriterien der WP sind Dir ja sicher geläufig. Und ja, "Feuerwehranfahrtszone" und "Feuerwehrzufahrt" meinen offenkundig dasselbe, wie Deine Bildbeispiele zeigen (unzulässiges Halten gem. § 12 StVO, Verstoß ist Verkehrsordnungswidrigkeit). Sie werden im Bußgeldkatalog auch nicht unterschieden, sondern gleichgesetzt. Unterschiedlich sind die "amtliche Kennzeichnung" als "Feuerwehrzufahrt" und das Zeichen 283 "Haltverbot." Das hast Du durch die Löschung meiner Bilddateien und die Änderung der Abschnittsüberschriften ja zunichte gemacht. - Ich war auf den Artikel wegen des QS-Bausteins aufmerksam geworden, bearbeite ihn entsprechend und belege ihn und Du setzt ihn einfach so in einen weitgehend unbelegten (und sachlich fragwürdigen) Zustand zurück. Das ärgert mich. R2Dine (Diskussion) 10:44, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten

OK dann bin ich froh. Ich hab die Problematik mal im Portal:Recht vorgetragen → Portal_Diskussion:Recht#Straßenverkehrsrecht:_(a)_Feuerwehranfahrtszone_und_Feuerwehrzufahrt_(jeweils_ZZ_zu_Z._283);_(b)_rot_umrandetes_Schild_„Feuerwehrzufahrt“_(c)_„Anfahrtszone_für_Feuerwehr_§_22_VVB“_(freihand)_in_Bayern.
Ciao, --Mateus2019 (Diskussion) 13:47, 31. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Was eine "Feuerwehrzufahrt" und eine "Feuerwehranfahrtszone" ist, ist in folgendem Link gut dargestellt: https://www.brand-feuer.de/index.php/Feuerwehranfahrtszone (Dort finden sich auch Links, zu Feuerwehrzufahrt und Feuerwehrzugang.)
Demnach ist eine "Feuerwehrzufahrt" nur die eigentliche Zufahrt zu einem Grundstück bzw. einem Gebäude. Aber eine "Feuerwehranfahrtszone" beschreibt einen Anfahrtsweg schon davor, wenn z.B. die Straßenverhältnisse in Altstädten sehr eng sind.--Frankenschorsch (Diskussion) 00:40, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo, Frankenschorsch, da drehen wir uns im Kreis, denn die von Dir verlinkte Seite hat aus der Wikipedia „abgeschrieben,“ so dass sie natürlich als Quelle für die WP ausfällt. Grüße, R2Dine (Diskussion) 08:10, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Kein Problem, ich habe noch eine andere mit Info aus erster Hand, die garantiert nicht von Wiki abgeschrieben haben.: Hier--Frankenschorsch (Diskussion) 17:30, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Danke für die Quelle. Das ist jetzt doch mal überzeugend. Der Regelungsgehalt ist bei einem Zusatzschild „Feuerwehranfahrtzone“ zu Zeichen 283 StVO allerdings derselbe wie bei dem Zusatzschild „Feuerwehrzufahrt“ und gibt für einen gesonderten Artikel nichts her. Ich habe deshalb den Artikel Feuerwehrzufahrt entsprechend ergänzt. R2Dine (Diskussion) 18:27, 3. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Hallo Mateus2019, wenn von Dir dann keine Argumente mehr kommen, würde ich die WL wieder herstellen. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:29, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Ich verstehe nicht, um welche Überschneidungen es gehen soll (mein IQ ist bei 130, Stand 2018). Der Regelungsgehalt ist ähnlich, aber nicht gleich (siehe meinen abstrahierenden Vorschlag auf der Portalseite). Ebenfalls verstehe ich nicht, wieso man plötzlich eine Rechtsgrundlage für Wikipedia-Artikel haben muß (vermutlich Fake-Begründung), wobei die BKatV eine solide Rechtsgrundlage darstellt. Mittlerweile ist mir das Thema latte = bumms. Der Begriff Feuerwehranfahrtzone wird im Eintrag Feuerwehrzufahrt mit keinem Wort erwähnt. Schönes Rest-WE, --Mateus2019 (Diskussion) 13:44, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten
Schade, aber das ist Deine Entscheidung. Dein abstrahierender Vorschlag hat auf der Portalseite nun mal keine Zustimmung gefunden. Und die Quelle von Frankenschorsch ist doch überzeugend. Die Feuwehranfahrtszone wird im Artikel Feuerwehrzufahrt übrigens hier im 3. Absatz erwähnt. R2Dine (Diskussion) 14:32, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten