Diskussion:Filmjahr 1895

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Uwe Martens in Abschnitt Gewaltdarstellung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Kamera von Birt Acres ist meines Wissens nicht nach dem Vorbild des Kinetographen gebaut worden. Bei Bedarf nachweisbar. Filmtechniker 23:26, 13. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gewaltdarstellung[Quelltext bearbeiten]

Die Verbreitung im Internet von Hinrichtungsvideos ohne Altersbeschränkung (eine welche es ja bei Wikipedia und Wikicommons nicht gibt) ist gesetzeswidrig. Unbeschadet strafrechtlicher Verantwortlichkeit sind Angebote unzulässig, wenn sie grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt [§ 4 (1) JMStV - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV)]. Es steht außer Frage, daß die Menschenwürde des dargestellten, wenn auch nur filmischen Enthauptungsopfers durch die Darstellung der Enthauptung verletzt wird. Hieran ändert auch die Historizität der Darstellung bzw. der Verfilmung nichts. Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen, § 5 (1) JMStV. Ich stelle daher hier berechtigter Weise - unabhängig der Löschdebatte auf Wikimedia! - die Löschung des Videos zur Diskussion!

-- Uwe Martens (Diskussion) 02:19, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Auch hier ist Dein Vorschlag abzulehnen. Es gilt weiterhin das Dir in all den anderen Diskussionen gesagte. Sag mal, wird das jetzt eine Kampagne von Dir? Damit solltest Du vorsichtig sein. 141.90.9.62 07:02, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Klar, ich wußte es, daß mindestens wieder einer, und dazu noch ein IP-Nutzer, Probleme bereiten und eine Metadiskussion lostreten würde, ich habe nur darauf gewartet! Soll das eigentlich eine Drohung sein? Damit solltest Du vorsichtig sein! Was kommt als Nächstes? Die Androhung der Sperrung? Weil ich eine "Diskussionskampagne" gestartet haben soll? Gerät man jetzt in Wikipedia schon in Mißkredit, weil man Diskussionen startet?? Na dann vielen Dank auch! Scheinbar ist das in Wikipedia tatsächlich Usus, diejenigen zu torpedieren, die Wikipedia verbessern wollen! Wenn Du meinst, für Wikipedia gelten die deutschen Gesetze nicht, dann kannst Du das ja hier in der Diskussion sachlich kundtun. Auf wikipediatypische Machtkämpfe lasse ich mich nicht ein, und wenn ihr so weiter macht, verschwinde ich aus Wikipedia ganz schnell wieder! Unter den Diskussionregeln stehen zu Deiner geschätzen Kenntnisnahme folgende Punkte:
  • Sei sachlich und freundlich
  • Greife niemanden persönlich an
  • Gehe von guten Absichten aus
Vielleicht solltest Du über diese Punkte mal meditieren!
-- Uwe Martens (Diskussion) 08:47, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten


Der Vollständigkeit halber zitiere ich hier noch folgenden Rechtsakt der EU vom 24. September 1998:


Rechtsakt 98/560/EG

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION

Die vorliegende Empfehlung befaßt sich insbesondere mit der Problematik des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde in audiovisuellen Diensten und Informationsdiensten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, unabhängig von der šÜbertragungsart (z. B. Rundsendedienste, anbieterspezifische Online-Dienste oder Internet-Dienste).

Anhang

LEITSÄTZE FÜR DIE SCHAFFUNG VON SELBSTKONTROLLSYSTEMEN DER MITGLIEDSTAATEN FÜR DEN JUGENDSCHUTZ UND DEN SCHUTZ DER MENSCHENWÜRDE IN DEN ONLINE ANGEBOTENEN AUDIOVISUELLEN DIENSTEN UND INFORMATIONSDIENSTEN

2.2.1. Jugendschutz

(b) Darstellung von Inhalten, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind

Ziel: Inhalte, die zwar legal, aber jugendgefährdend sind oder die körperliche, geistige oder charakterliche Entwicklung von Jugendlichen beeinträchtigen konnten, sollten - soweit möglich - so dargestellt werden, daß die Benutzer grundlegende Informationen über ihre potentiell jugendgefährdende Wirkung erhalten.

Die Verhaltenskodizes sollten daher beispielsweise die Frage von Grundregeln für die betreffenden Anbieter von Online-Diensten, Benutzer und Inhalteanbieter behandeln. In den Regeln sollte festgelegt werden, unter welchen Bedingungen bei der Bereitstellung und Verbreitung jugendgefährdender Inhalte - soweit dies möglich ist - Schutzmaßnahmen getroffen werden sollten, wie z. B.:

- eine Begrüßungsseite mit einem Warnhinweis, ein Ton- oder Bildsignal;

- eine beschreibende Kennzeichnung und/oder Einstufung der Inhalte;

- Systeme zur Kontrolle des Alters der Benutzer.

Vorrang sollten dabei Schutzsysteme haben, die bei der Ankündigung von Inhalten zur Anwendung kommen, die zwar legal sind, aber eindeutig jugendgefährdend sein können, wie z. B. Pornographie oder Gewaltdarstellungen.



Und rein vorsorglich: Wer weiterhin der Meinung ist, Wikipedia könne sich über deutsche Gesetze und EU-Richtlinien hinwegsetzen, möge es bitte sachlich formulieren und jedweden persönlichen Angriff auf meine Person oder meine Intention unterlassen! Auf Metadiskussionen - insbesondere hinsichtlich etwaiger Löschdiskussionen auf Wikimedia - werde ich mich nicht weiter einlassen! Vielen Dank für euer Verständnis!

-- Uwe Martens (Diskussion) 18:18, 9. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Und wie an den anderen Schauplätzen Deiner Kampagne auch, wirst Du schwerlich einen Konsens erzielen, dass hier irgendwas gesetzwidrig sei. Drum bleiben Informationen in Schrift, Ton und Bild drin, sofern sie für den Artikel relevant sind, woran im vorliegenden Fall ja nicht der mindeste Zweifel bestehen kann. Gruß --Logo 09:49, 12. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Daß die gesamte Wikipedia auf der Blockliste des staatlich anerkannten Jugendschutzprogramms des JusProg e.V. steht, hatten wir ja bereits anderweitig. Wikipedia ist nicht jugendfrei - das ist einmal die verbindliche Ausgangsbasis... -- Uwe Martens (Diskussion) 11:10, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Auf diesem löblichen Block steht die Wikipedia zusammen mit Brockhaus, heute und Tagesschau. Dein Vorschlag, die Enzyklopädie auf die Bekömmlichkeit der Teletubbies herunterzuredigieren, wurde jetzt auf mehreren Seiten abgeschmettert. Hör bitte auf, Zeit und Diskussionsseiten zu verschwenden. --Logo 11:25, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Klar, 7 Stimmen sprechen in einer drei Tage alten Diskusssion für den Rest der zigtausend Autoren, aber das hatten wir ja schon. Und Brockhaus ist seit dem 7. Januar 2015 offline... -- Uwe Martens (Diskussion) 12:07, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Du bist bislang der einzige, der meint, die WP würde sich über Gesetze hinwegsetzen und die erwähnten Abbildungen seien Rechtsverletzungen. Dem ist aber nicht so, deine Argumentation ist unglaubwürdig. Die Bilder sind in einer Enzyklopädie wie der WP zulässig. Es gibt keinen Grund für die Annahme, die WP begehe damit eine Rechtsverletzung. Insbesondere wird in der WP der Jugendschutz insoweit gewahrt, als die WP sich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften bewegt. Die WP setzt sich weder über deutsche noch über EU-Richtlinien hinweg. Dies zur Klarstellung! Benatrevqre …?! 18:19, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Siehe exemplarische Diskussion: Enthauptung - Gewaltdarstellung, dort ist alles gesagt, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen zu verweisen ist. -- Uwe Martens (Diskussion) 18:28, 13. Jul. 2015 (CEST)Beantworten