Diskussion:Fraktionsgemeinschaft
Bildeten Linkspartei.PDS und WASG nach der Wahl 2005 wirklich eine "Fraktionsgemeinschaft" im eigentlichen Sinne? Dazu hätte ja die WASG als eigenständige Partei zur Wahl antreten und in den Bundestag einziehen müssen. Das war aber nicht der Fall. Zur Wahl ist nur die Linkspartei.PDS angetreten und ins Parlament eingezogen. Individuelle Mitglieder der Partei WASG haben dabei als Bewerber der Linkspartei.PDS kandidiert. Rein formal sind aber gar keine Abgeordnete von der WASG in den Bundestag gewählt worden. - H-C, 23:01, 5. Okt. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 92.225.43.211 (Diskussion | Beiträge) )
Eigene Kandidaten der Parteien CDU/CSU?
[Quelltext bearbeiten]So steht es derzeit im Artikel über CDU/CSU: Sie treten im Wahlkampf, etwa bei Talkshows, als getrennte Parteien mit zwei eigenen Kandidaten auf und haben eigene Listen auf dem Stimmzettel. Welche zwei Kandidaten sind damit gemeint? So weit ich weiß, haben sich CDU/CSU stets VOR Beginn des offiziellen Wahlkampfes auf einen Kanzlerkandidat geeinigt. Auch, wenn es 1980 bei Strauß/Albrecht im Vorfeld einigermaßen eng war. --Pyrometer 14:55, 4. Okt. 2011 (CEST)
5%-Klausel
[Quelltext bearbeiten]Inwieweit gilt die für die einzelnen Parteien einer Fraktionsgemeinschaft? --Itu (Diskussion) 22:06, 4. Jun. 2014 (CEST)
Dieser Artikel leidet ...
[Quelltext bearbeiten]unter diversen vorgenommenen Beschränkungen. Er befasst sich vom Inhalt her ausschließlich mit der CDU/CSU-Fraktionsgemeinschaft im Deutschen Bundestag. 1. Fraktionsgemeinschaften gab und gibt es nicht nur im Deutschen Bundestag, sondern u.a. im Deutschen Reichstag, im Europäischen Parlament, in der DDR-Volkskammer nach der Wahl 1990 (u.a. zwischen CDU und DA). 2. Auch im Deutschen Bundestag existierten mehr als nur die eine aus CDU und CSU: es gab es Fraktionsgemeinschaft zwischen Zentrum und Bayernpartei, eine zwischen Grünen und der damals noch eigentändigen AL aus Berlin, nach der Wende eine zwischen den Grünen, der AL, dem Bündnis 90 und der Grünen Partei in der DDR. 3. Zu vermeiden ist, die für den Deutschen Bundestag geltenden Regelungen zur Bildung einer Fraktionsgemeinschaft zur generellen Definition zu erklären. --Iiigel (Diskussion) 13:36, 2. Jul. 2018 (CEST)
- zu 1. außerdem in anderen Parlamenten wie Gemeinderat.
- Ich hatte außerdem auf eine plausible Erklärung über Sinn und Zweck einer Fraktionsgeminschaft gehofft, schließlich kann man auch ohne einen solchen Vertrag gemeinsame Ziele verfolgen. --Andreas Schwarzkopf (Diskussion) 22:05, 22. Jun. 2019 (CEST)