Diskussion:Franz Nüßlein
Wirklich irrelevant?
[Quelltext bearbeiten]Mit dem Hinweis "Ehrenerklärungen sind keine Artikelverbesserung" hat Benutzer "Miraki" folgenden Absatz aus dem Artikel gelöscht:
- "Zugunsten von Franz Nüßlein haben sich nach dem Kriege u.a. 1946 der späetere CDU-Bundesfamilienminister Franz-Josef Wuermeling und 1958 der Schweizer Gesandte Huber (bis 1945 Generalkonsul der Schweiz in Prag) ausgesprochen.
- Wuermeling erklärte 1946, Nüßlein habe in der NS-Zeit "mit stetem Interesse die Veranstaltungen des von mir geleiteten, später durch die Gestapo aufgelösten katholischen Akademikerverbandes" in Kassel besucht und "regelmäßig an kirchlichen Veranstaltungen, insbesondere auch ostentativ an der Fronleichnamsprozession" teilgenommen (Quelle: "Meister des Geschäftsgangs", Der Spiegel, Nr. 41/1962). Huber erklärte Anfang 1958, Nüßlein habe sich "mehrfach in mutiger und aufopfernder Weise für Fälle eingesetzt, in denen Schweizer Staatsangehörige ungerechten Verfolgungen" der Nationalsozialisten ausgesetzt gewesen sei, und habe "eine Oase des Rechtsempfindens in der sonst so rechtlosen Atmosphäre des Protektorats um sich aufgebaut" (Quelle: "Zerrbild Nüßlein", FAZ, 9.12.2010.)"
Darf man fragen, warum diese Aussagen über Nüßlein keine Verbesserung des Artikels sein sollen? Zur Aussage von Wuermeling: Der Besuch von Fronleichnamsprozessionen war in der NS-Zeit zwar noch kein Akt des Widerstandes, aber klar karriereschädigend. Er wurde von allen Seiten als Zeichen der Distanz vom Regime wahrgenommen. Die Erklärung des Schweizer Gesandten Huber von 1958 zugunsten von Nüßlein ist besonders aussagefähig, denn 1. war Huber in der Zeit des Protektorats als Schweizer Generalkonsul in Prag, also als Zeitzeuge nahe am Geschehen und zudem glaubwürdig; die neutrale Schweiz war die letzte Demokratie in Mitteleuropa und selbst vom NS-Regime bedroht. 2. Hatte Huber in den innenpolitischen Kämpfen der Bundesrepublik nach 1945 "keine Aktien", er hätte keinerlei Interesse daran haben können, einen tatsächlich belasteten Altnazi irgendwie zu fördern. Auch die beiden Quellen "Spiegel" und "FAZ" sind wohl gut genug für Wikipedia. Ob Benutzer Miraki es hinsichtlich des Wikipedia-Prinzips der Neutralen Standpunktes (sowie der Unschuldsvermutung und der Rücksicht auf Persönlichkeitsrechte gerade von Verstorbenen) auch ist, möchte ich hiermit zur Diskussion stellen - verbunden mit dem Vorschlag, die gestrichene Passage schnell wieder in den Artikel aufzunehmen. --DownUnder36 21:23, 15. Jun. 2011 (CEST)
- Ich fasse mich kurz: Solche Ehrenerklärungen a la hat "an Fronleichnamprozessionen teilgenommen" werden in der wissenschaftlichen Literatur nicht als relevante Quellen erachtet, da sie häufig persönlich motivierte "Persilscheine" darstellen. Sie dienen nicht der Artikelverbesserung. Wikipedia würde sich mit der Aufnahme derartiger Inhalte auf qualitativ abwegiges Terrain begeben. Das wollen wir nicht. Gute Nacht -- Miraki 22:34, 15. Jun. 2011 (CEST)
- Da irren Sie sich aber: Natürlich wurden nach 1945 massenhaft billige Persilscheine ausgestellt, das weiß ich aus der eigenen Familie. Zu meinem Großvater, der sich sehr in der Bekennenden Kirche exponiert hatte, kamen nach 1945 viele kleine Nazis und wollten sich bescheinigen lassen, dass sie bestenfalls Mitläufer waren. Die bloße Aussage auch durch den glaubwürdigsten Nazigegner: "War kein schlimmer Nazi." ist ein billiger Persilschein in diesem Sinne und würde nicht in eine Wikipediaartikel gehören. Die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession ist etwas anderes: Dafür gab es je nach Größe des Ortes Dutzende oder auch Tausende Zeugen, das konnte nach 1945 nicht so einfach behauptet werden. Dass ein ambitinierter Beamter, von dem das Regime eher den Kirchenaustritt erwartet hätte, sich damit vom Regime abgegrenzt hat, ist evident. Bitte nennen Sie mir Belege in der Literatur, die etwas anderes sagen. Mit keinem Wort gehen Sie auf die noch deutlich stärkere Aussage des Schweizer Diplomaten ein. Was soll sein "persönliches Motiv" gewesen sein, einem "furchtbaren Juristen" so etwas Positives zuzuschreiben? Meine Meinung ist: Das "qualitativ abwegige Niveau" betritt Wikipedia dann, wenn Verstorbene in die Nähe von Massenmördern gerückt werden, ohne dass solche Stimmen zumindest ebenfalls angeführt werden. Also wenn schon nicht: "De mortuis nihil nisi bene", dann wenigstens: "audiatur et altera pars"!--DownUnder36 02:28, 16. Jun. 2011 (CEST)
- "De mortus nihil nisi bene" - über Tote Nichts außer Gutes sagen?! Hier wird das Wikipedia-Lemma mit einem Nachruf verwechselt. "Das weiß ich aus der eigenen Familie...". Was wir aus der eigenen Familie wissen oder auch nicht, tut nichts zur Sache. Persönliche Betrachtungen gehören nicht hierher. Es ist in der Sache alles gesagt. -- Miraki 08:57, 16. Jun. 2011 (CEST)
- Weder hat DownUnder36 einen Artikel mit einem Nachruf verwechselt (wobei die Gültigkeit dieser Regel für Nachrufe an anderer Stelle durchaus für das Thema relevant ist) sondern "audiatur et altera pars", also NPOV, angemahnt. Er hat für seinen Edit auch Quellen angegeben, nicht bloß auf seine Familie verwiesen. Insofern war seine Ergänzung vielleicht nicht an der richtigen Stelle, aber ansonsten absolut richtig. Str1977 (Diskussion) 22:34, 2. Jun. 2023 (CEST)
- "De mortus nihil nisi bene" - über Tote Nichts außer Gutes sagen?! Hier wird das Wikipedia-Lemma mit einem Nachruf verwechselt. "Das weiß ich aus der eigenen Familie...". Was wir aus der eigenen Familie wissen oder auch nicht, tut nichts zur Sache. Persönliche Betrachtungen gehören nicht hierher. Es ist in der Sache alles gesagt. -- Miraki 08:57, 16. Jun. 2011 (CEST)
Franz Nüßlein
[Quelltext bearbeiten]Wenn ich mich nicht sehr täusche, war Dr. Nüßlein nicht nur bis 1972 sondern bis 1974 Generalkonsul in Barcelona. Zumindest ziert seine Unterschrift mein Abiturzeugnis von 1974. Das würde passen, da er im Oktober des gleichen Jahres 65 Jahre alt wurde. -- Iberoserv 16:53, 11. Jun. 2009 (CEST)
Franz Nüsslein
[Quelltext bearbeiten]Franz Nüsslein wurde erst am 5. 5. 1948 in Prag verurteilt - Kopie des Urteils - erhaeltlich in mehreren prager Archiven.-- Marka7 20:35, 10. Dez. 2010 (CET)
Defekter Weblink erl.
[Quelltext bearbeiten]– GiftBot (Diskussion) 07:47, 8. Sep. 2012 (CEST)
- Webauftritt nichtmehr existent. Link gelöscht. --Orik (Diskussion) 18:23, 4. Okt. 2013 (CEST)
Prozeß ohne Verteidiger
[Quelltext bearbeiten]Woher stammt diese Information? Auch andere Informationen in der Bearbeitung seit dem 20.2. durch Downunder sind nicht belegt. --Orik (Diskussion) 00:17, 28. Feb. 2015 (CET)
- Erledigt, weitere Quellenangaben sollen folgen. Auch viele der Angaben in der Fassung des Artikels bis Januar sind noch unbelegt ("Generalstaatsanwalt und höchsten Ankläger im Protektorat", "Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften bei den Sondergerichten", "an etwa 900 Todesurteilen beteiligt").--DownUnder36 (Diskussion) 01:18, 2. Mär. 2015 (CET)
Problematische Passage
[Quelltext bearbeiten]Die folgende Passage im Artikel ist in vielerlei Hinsicht problematisch:
Insgesamt soll Franz Nüßlein an etwa 900 Todesurteilen beteiligt gewesen sein. Daneben bearbeitete er die Gnadensachen. 95 Prozent der Gnadengesuche wurden abgelehnt. So lehnte Nüßlein in mehr als 100 Fällen eine Begnadigung ab und ordnete die Vollstreckung der Todesstrafe an. Diese Angaben aus dem Braunbuch der DDR von 1965,[Ref Braunbuch, S. 254 und 271.] das keine weiteren Quellen benennt, treffen nach Auffassung einer Unabhängigen Historikerkommission weitgehend zu, ... [Ref Das Amt und die Vergangenheit, S. 18.]
Probleme in der Reihenfolge im Text:
- Nüßlein SOLL daneben an 900 Todesurteilen beteiligt gewesen sein, daneben die Gnadensachen. Ansonsten ist im Text aber nur von den Gnadensachen die Rede. Und das obwohl 900 Todesurteile quantitativ die "mehr als 100" Gnadengesuchte weit übertrifft. Ein Leser dürfte daran interessiert sein. Ansonsten wäre es nur geraunt.
- Beziehen sich die 95% Ablehnungen nur auf Nüßlein oder sind sie eine allgemeine Zahl, die für das ganze Protektorat gilt?
- Was heißt überhaupt "mehr als 100"? 105? 110? 120? 130?
- Was heißt "SOLL beteiligt gewesen sein"? War er es nun oder nicht?
- Was bedeutet überhaupt "beteiligt"? War er Ankläger? Dagegen spricht, dass im Text gesagt wird, Nüßlein sei in der Verwaltung beschäftigt gewesen, nicht in der Judikative. Die Gnadengesuche können es nicht sein, da sie ja extra aufgeführt wurden. Welche Beteiligungen gibt es noch? Selbst geschossen wird er ja wohl eher nicht.
- Als Quelle wird hier das Braunbuch angegeben, was allein schon problematisch ist, weil es sich zum einen um Propaganda handelt, zum anderen nicht weiter nachprüfbar ist, da es keine Quellen nennt. Zwar wird dann gesagt, dass diese Angaben "nach Auffassung einer Unabhängigen Historikerkommission weitgehend zu[treffen]", aber dann stellt sich die Frage, wie sehr "weitgehend" zu verstehen ist. Warum benutzten wir nicht gleich die Ergebnisse der Historikerkommission anstatt des veralteten, parteiischen, nicht nachprüfbaren Braunbuchs? Schließich geht es hier darum, was Nüßlein tatsächlich getan hat, nicht wie es die DDR in den 60ern dargestellt hat.