Diskussion:Frische Nehrung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Dschir in Abschnitt Name
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Name[Quelltext bearbeiten]

In diesem Artikel wird der Namensursprung von "Frische" entweder auf "aislu" oder auf das englische "fresh water" bezogen, bei Frisches Haff wird allerdings eine Verkürzun von "Friesisches Haff" angegeben. Ist nicht anzunehmen, dass beide "Frischen" den selben Ursprung haben (zumal sich "fresh water" ja eher auf das Haff beziehen müsste, als auf die Nehrung)? Weiß jemand dazu mehr, oder sollte man alle drei Varianten in beide Artikel einpflegen? Dschir (Diskussion) 23:38, 23. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Geographische Einwände[Quelltext bearbeiten]

Ich habe gegen den vorgefundenen Text zwei Einwände:

  • 1. Die Ortsbestimmung Weichselmündung "in Polen" ist überflüssig wie ein Kropf. Es gibt keine Weichselmündung in China und auch keine in Australien, wie ein Blick in jeden Atlas zeigt. Niemand wird auf die Idee kommen, von der Mündung der Themse "in England" oder von der Mündung der Loire "in Frankreich" zu sprechen.
  • 2. Die Frische Nehrung beginnt nicht an der Weichselmündung, sondern einige Kilometer ostwärts davon. Heinz.czaya 23:22, 20. Feb 2006 (CET)

Aus dem Lemma entfernt, da die Freie Stadt Danzig betreffend[Quelltext bearbeiten]

Hallo Carl, folgendes gehört zu Danzig! --1rhb (Diskussion) 17:23, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Trivia[Quelltext bearbeiten]

Die Grenze zwischen der damaligen Volksrepublik Polen und der UdSSR an der Frischen Nehrung wurde erst am 3. März 1957 festgelegt, als fast 12 Jahre nach der Potsdamer Konferenz, die das Verfahren mit den übrigen Gebieten Deutschlands und der Freien Stadt Danzig ab 1945 regelte, die unter die polnische oder die sowjetische Verwaltung kommen sollten. Davor endete die Grenze der Freien Stadt Danzig (die 1945 aufgrund der Potsdamer Konferenz komplett unter polnische Verwaltung kam) auf der Frischen Nehrung hinter der Ortschaft Vogelsang, direkt vor Ortseinfahrt in die Ortschaft Pröbbernau, die zuvor politisch zum Gau Ostpreussen und somit zum Deutschen Reich gehörte. Somit blieb der Verwaltungsstatus des faktisch seit 1945 polnisch verwalteten Gebiets zwischen und einschließlich Pröbbernau bis Neukrug bis 1957 zwischen Polen und der Sowjetunion ungeregelt.

Den faktischen Verzicht auf die Restitution der zu Ostpreussen und somit zum Deutschen Reich bis 1945 gehörenden Teile der Nehrung auf polnischer Seite, also zwischen Pröbbernau und Neukrug, äußerte das vereinigte Deutschland gegenüber Polen im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990. Zusätzlich deuten die Völkerrechtler Jochen Frowein (Deutschland) und Jan Barcz (Polen) in einem Gutachten im Auftrag der polnischen und der deutschen Regierung eine Äußerung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder vom August 2004 als bindenden Verzicht auf deutsche Entschädigungsansprüche seitens individueller Petenten. Völkerrechtlich nicht eindeutig verhält sich dies jedoch zum Gebiet der Freien Stadt Danzig, somit auch hier zum Teil der Frischen Nehrung zwischen und einschließlich der Orte Bodenwinkel und Vogelsang, da diese seit 1920 nicht mehr zu Deutschland gehörte und die nationalsozialistische Annexion 1939 unstrittig völkerrechtswidrig war. Aus diesen Gründen konnte Deutschland stellvertretend für das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937, selbst wenn dies gegenüber der faktischen Zugehörigkeit der Danziger Gebiete zu Polen seit 1945 auch nur eine akademische Polemik sein mag, auch 1990 für die früheren Gebiete der Freien Stadt Danzig keine rechtsgültigen Verträge schließen. Hierzu wurde in einer Antwort der Bundesregierung ausgeführt, dass sich „mit dem ‚Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland‘ vom 12. September 1990 […] nach Einschätzung der beteiligten Mächte die Frage einer weiteren friedensvertraglichen Regelung der Folgen des Zweiten Weltkrieges erledigt [habe]“ [1] ohne jedoch diese Aussage in Bezug auf speziell frühere Danziger Gebiete zu präzisieren. Auf der anderen Seite wurde im neuesten Danzig-Artikel der Max-Planck-Encyclopedia of Public International Law (Oxford University Press), die in völkerrechtlichen Fragen der herrschenden Meinung entspricht, im Mai 2009 ausgeführt: (…) Die Klarstellung des Status der Freien Stadt, unter Beteiligung ihrer Vertreter, der Vereinten Nationen (…) und Polens, blieb bislang aus; ob die Voraussetzungen der polnischen Ersitzung erfüllt sind, bleibt zweifelhaft. (…)[2]

Ende des Auszugs --1rhb (Diskussion) 17:23, 15. Mär. 2016 (CET)Beantworten

  1. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/3181 –, Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. April 2000 (Drucksache 14/3263) (PDF; 54kB)
  2. Frei übersetzt aus: Christian Hattenhauer, Rn 26, 27; Rüdiger Wolfrum: „Danzig, Free City of“, Max Planck Encyclopedia of Public International Law (MPEPIL) online edition, Oxford University Press, Mai 2009 ([1]).