Diskussion:GNU General Public License/Archiv/2005

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Freiheiten

Meines Erachtens ist innerhalb der genannten "Freiheiten" nicht ersichtlich, dass auch der ursprüngliche Quellcode frei ist, und für jeden einsehbar ist. Es wird nur erwähnt, dass die modifizierten Versionen des Quellcodes offengelegt sein müssen. Prinzipiell könnte man daher denken, dass der ursprüngliche Quellcode nur durch Reverse Engineering einsehbar ist. --Abdull 22:25, 23. Jan 2005 (CET)

Was soll überhaupt die Freiheit, "ein Programm für jeden Zweck zu nutzen" überhaupt bedeuten? Ich als GPL-Unwissende hab keine Ahnung, was damit gemeint ist. Und die Seite soll ja schließlich nicht nur Leute informieren, die eh schon wissen, was gemeint ist... Wäre nett wenn jemand diesen Punkt präzisieren könnte... -- Emilia Ragems 20:44, 12. Aug 2005 (CEST)
Das heißt, ihr wärt für einen Punkt "Erklärungen" oder so?--Liquidat Diskussion 22:20, 13. Aug 2005 (CEST)
Wieso einen Extrapunkt? Es reicht doch, wenn die Phrase "ein Programm für jeden Zweck nutzen" ein wenig präzisiert wird. Die Aussage, wie sie da steht, ist genauso vielsagend als wenn ich sagen würde: "Bischöfe sind Männer." Zumindest kommt mirs so vor. Auf der andern Seite bin ich das Musterbeispiel für einen DAU in Sachen GNU & Co. So gesehen... Man muss die Beschreibung ja auch nicht wieder so schreiben, dass es jedes Kleinkind verstehen könnte. -- Emilia Ragems 22:09, 14. Aug 2005 (CEST)
Die Idee eines Extrapunkts kommt daher, dass die vier Freiheiten möglichst kurz und möglichst nah am Original aufgelistet werden sollte, denke ich. Ich habe mal versucht, es anzupassen, ist das so besser? --Liquidat Diskussion 23:32, 14. Aug 2005 (CEST)
Ist besser verständlich, ja. Das mit dem Extrapunkt müsste man noch einmal überlegen... Möglichst nah am Original zu bleiben ist an sich ein guter Vorsatz. Vielleicht seh ich mir bei Gelegenheit noch einmal an, wie man das vielleicht stilistisch netter lösen kann. Im Moment hab ich nicht wirklich eine Idee (also wegen der Sache mit den Extrapunkten, Erläuterungen oder wie auch immer). -- Emilia Ragems 01:25, 15. Aug 2005 (CEST)

Änderungen

kann sich bitte mal jemand die beiden änderungen anschauen? bin mir nicht sicher ob das so korrekt ist. --Kristjan' 10:18, 24. Apr 2005 (CEST)


-- Frage -- Microsoft will die OpenSource- Community verklagen weil 253 Patentverletzungen seitens der OpenSource- Community gegen M$ begangen sein sein sollten: http://www.zdnet.de/news/software/0,39023144,39154415,00.htm Was hat M$ dann von irgendwelchen Patentabkommen mit Novell (oder warum hat es überhaupt Vereinbarungen geben können), wo Novell ihre Betriebssysteme, z.B. OpenSuse10.2 doch unter der GPL veröffentlicht? Ferner müsste für einen Vergleich doch der Quellcode von M$ offen gelegt werden, oder täusche ich mich da?

Du täuschst Dich. Es reicht die Patentschrift Microsofts und die inkriminierte Codestelle in GNU/Linux. Microsoft muß die eigene Implementierung nicht offenlegen. -- 213.235.200.3 11:23, 13. Jun. 2007 (CEST)

jedermann?

Wie ist das wenn eine Firma ein GPL-basiertes-Programm weiterentwickelt. Muss sie dann den Quellcode kostenlos zugänglich machen an jedermann oder reicht es aus, wenn sie denjenigen, die die Software kaufen den Quellcode zugänglich machen? Vinci 17:47, 31. Jul 2005 (CEST)

Der Quellcode muss nur den Empfängern der Software zugänglich gemacht werden (kostenlos oder gegen Kopierkosten). Allerdings schreibt die GPL auch vor, dass der Empfänger das uneingeschränkte Recht bekommt, den empfangenen Quellcode nicht nur zu verändern, sondern auch kostenlos weiter zu geben! Das kann bedeuten, dass die Firma ihr weiter entwickeltes Programm nur ein einziges Mal verkauft bekommt, weil der erste Verkäufer das Programm ja - zu einem geringeren Preis oder auch kostenlos - an weitere Interessenten verteilen darf. Die aktuelle Formulierung der "Freiheiten" beschreibt übrigens den Preisaspekt falsch: Es klingt so, als müsste GPL-Software kostenlos verteilt werden, das ist aber Unsinn. Im Gegensatz zu anderen freien Lizenzen erlaubt die GPL ausdrücklich, dass man für die Software Geld verlangt; nur kann man den Empfänger nicht verpflichten, ebenfalls Geld zu verlangen.

--Dubu 13:03, 26. Okt 2005 (CEST)


Ich hätte noch eine Frage dazu: Was ist wenn ich ein Programm entwickle, das z.B. seine Daten in einer Datenbank speichert, die unter GPL lizensiert ist. Muss ich mein Programm dann auch unter die GPL stellen? Eigentlich ändere ich die Datenbank ja nicht, ich nutze Sie nur. -- RedTiger 21:45, 1. Okt 2006 (CEST)

In der Regel nicht. Genausowenig wie bei anderen Programmen (Bedenke: Wenn ich ein Programm schreibe das auf Windows läuft, das ich es dann nicht unter der GPL verteilen?). Im Zweifelsfall beim Datenbankhersteller nachfragen, der kann sogar eine eigenen Abmachung mit dir vereinbaren. --Mot2 23:46, 20. Okt. 2007 (CEST)

Angebliche Rechtsprechung des OLG Rostock

Ich habe den Teil mal ausgeschnitten, weil ich davon in der deutschen Medienlandschaft nichts mitbekommen habe. Bitte nur wieder einfügen, wenn eine Quelle angegeben werden kann.

Das OLG Rostock wiedersprach der bisherigen Rechtssprechung am 02.12.2005 Az. 6 U 97/05. Die Richter sind der Meinung das die Urheber nicht bestimmen dürfen was mit ihrer geleisteten Programmierarbeit geschiet. Sie gehen sogar so weit, dass Programme die unter der GNU Lizenz stehen in neu Programme eingearbeitet werden dürfen und als ihr eigenens Eigentum betrachtet werden können.

Zitat aus dem Beschluss:

Ein solcher Anspruch [auf Herausgabe der Programmierung, Anm. d. Unterz.] läßt sich - anders als es die Verfügungsklägerin neu in der Berufungsinstanz vorgebracht hat - auch nicht damit begründen, daß die Beklagten bei der von ihnen entwickelten Software sogen. open-source-Bestandteile verwandt haben und die dazu gehörigen Lizenzbedingungen (GNU Lesser General Public License) den Verwender anhalten, bei der Verbreitung von Kopien der Software dafür Sorge zu tragen, daß sie dem Empfänger kostenfrei zuteil werden.
 
Zu Recht weisen die Beklagten darauf hin - und der Senat liest die "Muster-AGB" in gleicher Weise -, daß sie insofern nicht schlicht eine OSS Software in das Kooperationsprojekt einbrachten, sondern aufbauend auf einer solchen Software ein eigenständiges neues Produkt (nebst neuer Programmierung) entwickelten, an dem ihnen, nicht aber der Verfügungsklägerin, die Eigentumsrechte zustanden.

Und, um das klar zu stellen: mit einer Quelle meine ich irgendwas, was andere Nutzer einfach nachvollziehen können, sprich einen Link zu irgendeiner Nachrichtenseite, die das aufgegriffen hat, oder ein Link direkt zur Behörde, wenn die technisch schon so weit fortgeschritten sind. Es ist unwahrscheinlich, dass so was statt findet, ohne dass z.B. heise.de darüber berichten würde. --Liquidat, Diskussion, 16:08, 20. Dez 2005 (CET)

Da der IP-Autor sich hier vermutlich nicht äußern wird, habe ich eine Anfrage an das OLG per Mail gestellt, ob sie mir da was zukommen lassen können. Mal sehen, was das gibt. --Liquidat, Diskussion, 16:39, 20. Dez 2005 (CET)
Sicher melde ich mich... man merkt gleich das Sie keine Ahnung haben. Urteile kann man nur als Rechtsanwalt anfragen (Akteneinsicht). Der Beschluß des OLG wird erst im Januar vröffentlicht. So lange es Menschen wie Sie gibt, werden auch die negativen Berichte über Wikipedia nicht aufhören. Sie werden in der ersten Januar Woche einen Bericht im Handelsblatt und in der FAZ finden. Tut mir leid, das ich dachte das Wikipedia aktuell bleiben möchte
Schön das du dich meldest - und, was die Akteneinsicht als Anwalt eingeht: hier im Artikel ist ja bereits ein anderer Fall verlinkt, besteht da nicht die Möglichkeit, das in diesem Fall ebenfalls zu machen? Ich habe ja nie gesagt, dass ich von den genauen juristischen Hintergründen Ahnung habe, deswegen frage ich da ja an.
Was die Wikipedia und die Aktualität und die "negativen Berichte" angeht: die Seigenthaler-Affäre und die DDR-Katastrophe sind dir hoffentlich ein Begriff. Und dieser erfordern unbedingte Quellennachweise bei solchen krassen Sachen. Wenn die wegen bisher fehlender Bekanntheit ausblieben, dann braucht man die Fakten nicht aufnehmen, weil sie dann noch nicht in eine Enzyklopädie gehören: wir bilden hier bekanntes Wissen ab, was du aber gerne unterbringen willst, sind Schlagzeilen. Dafür gibt es andere Projekte, wikinews ist dafür ein Beispiel.
Im Übrigen wäre es deutlich produktiver, wenn du dich einfach mal in die Lage deiner Mit-Autoren reinversetzt: auch wenn ich dir gerne glauben würde (du scheinst ja schon zu wissen, wovon du redest), wie kann ich mir sicher sein, dass es stimmt, was du sagst? Als Autor, der etwas Verantwortung mit übernimmt, darf ich deine Behauptung nicht drin stehen lassen, bis die Artikel in der FAZ, etc. auftauchen. Bis dahin gilt der Grundsatz: im Zweifel gegen kritische Änderungen, wir können uns ganz einfach nicht noch eine Katastrophe der Art leisten. Dann lieber "nur" einen Aktualitätsstand haben, der auf dem Level der schnell reagierenden Nachrichtenportalen liegt.
Und: das Siezen, die Vorwürfe, das reinsetzen-ohne-auf-Diskussion-eingehen, etc. wird hier alles nicht gerne gesehen, es schadet dem produktiven Zusammenarbeiten, insbesondere bei kritischen Fällen wie hier. Wikipedia:Wikiquette hat dazu auch einige weiterführende Bemerkungen. --Liquidat, Diskussion, 04:50, 22. Dez 2005 (CET)

Hierzu noch eine erst mal abschließende Bemerkung: es ist mittlerweile Anfang Februar, und der Bericht in den genannten Medien bleibt noch immer aus. Sucht man mit diversen Suchmaschinen nach den Begriffen, findet man nur eine einzige Seite, die mögliche Bezüge des OLG Rostock und der GPL herstellt - diese Seite. So lange keine eindeutige und glaubwürdige Quelle dazu vorgelegt werden kann, wird der Text oben nicht übernommen. --Liquidat, Diskussion, 16:47, 7. Feb 2006 (CET)

Selbst wenn o.g. Urteil wirklich existieren sollte und das zitierte wirklich darin stehen sollte, dann widerspricht das weder der bisherigen Rechtssprechung, noch spricht es der GPL in irgendeiner Form die Wirksamkeit ab. --Rtc 19:58, 17. Aug 2006 (CEST)
Doch, das Urteil würde sowohl die Copyleft-Wirkung absprechen als auch, dass die GNU LGPL eine freie-Software-Lizenz ist. Ersteres kann ich mir bei einem Gericht noch vorstellen, aber wo will der Senat in der Lizenz gelesen haben, dass die Software nur »kostenfrei« verbreitet werden darf. Es handelt sich offensichtlich um einen Hoax. --Mms 10:38, 25. Jul. 2007 (CEST)
Das kommt darauf an, wieviel GPL Code entnommen wurde. Falls eine 10 Zeilen Funktionsschnipsel benutzt wurde um ein 500000++ Zeilen Programm zu schreiben, dann kann man das als Trivialbeitrag sehen. Wäre also ganz nett zu wissen um was es hier überhaupt geht, was wurde überhaupt verhandelt und so. Ansonsten würde ich auch von einem Hoax ausgehen. --Trac3R 03:22, 8. Okt. 2007 (CEST)