Diskussion:Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Dr.cueppers in Abschnitt 1992
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URV?[Quelltext bearbeiten]

siehe :http://www.geschichtetoday.de/Geschichte_der_Sozialversicherung_in_Deutschland Alles nur geklaut ???... (nicht signierter Beitrag von 194.25.103.128 (Diskussion) 14:52, 4. Nov. 2005 (CET))Beantworten

Hä? Was willst du uns sagen? Wer hat was von wem geklaut? Der von dir angegebene Link führt zu einer Website die selbst angibt, auf unseren Texten aufzubauen und die die Lizenzbedingungen inhält. --C.Löser Diskussion 00:11, 18. Jun 2006 (CEST)

GKV 1883[Quelltext bearbeiten]

Mehr Infos über das GKV-Gesetz von 1883 wären schön. Waren die Beiträge proportional zum Einkommen, gab es schon eine Pflichtversicherungsgrenze? --Roentgenium111 16:14, 21. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Abschnitt Bundesrepublik_Deutschland_bis_1990[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt Geschichte_der_Sozialversicherung_in_Deutschland#Bundesrepublik_Deutschland_bis_1990 findet sich ein Satz bzw. eine Wortgruppe, die auf mich (als Laien, was dieses Thema betrifft) seltsam wirkt:

„Diese Rentenreform wurde vorbereitet durch das wissenschaftliche Gutachten "Neuordnung der sozialen Leistungen". Denkschrift auf Anregung des Herrn Bundeskanzlers erstattet von Hans Achinger/Joseph Höffner/Hans Muthesius und Ludwig Neundörfer, Mai 1955. Köln 1955.

Fehlt hier im zweiten Teil ein Prädikat oder ist ein Punkt zu viel gesetzt hinter dem Zitat? Möglich wäre auch eine Syntax, die hier seltsam wirkt, aber allgemeiner Standard bei Angaben dieser Art ist (wenn bspw. der Titel ab „Denkschrift“ bis „Köln 1955” reichen würde, würde ich für eine Ausweitung des Zitats plädieren).

Wäre schön, wenn nochmal jemand hier drüber schaun könnte.

MfG --Esperosoph 19:35, 19. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis. Dem Satz fehlt kein Verb. Richtigerweise müsste er lauten: „Diese Rentenreform wurde vorbereitet durch das wissenschaftliche Gutachten Neuordnung der sozialen Leistungen. Denkschrift auf Anregung des Herrn Bundeskanzlers erstattet von Hans Achinger/Joseph Höffner/Hans Muthesius und Ludwig Neundörfer, Mai 1955. Köln 1955.“ Der Gutachten-Titel ist ein echtes Wortungetüm. Ich habe den Hinweis deshalb zum Anlass genommen, den Artikel in diesem Punkt ein wenig zu überarbeiten. --Forevermore (Diskussion) 12:29, 9. Jun. 2013 (CEST)Beantworten


Abschnitt Deutsches Kaiserreich[Quelltext bearbeiten]

Invaliditäts- und Alterssicherung 1889 (Gesetzliche Rentenversicherung = GRV)

Der Reichstag hat das Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung bereits am 24. Mai 1889 verabschiedet und nicht wie im Artikel erwähnt am 22. Juni. Quelle: http://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt3_k7_bsb00018655_00645.html (nicht signierter Beitrag von Rentenforscher (Diskussion | Beiträge) 12:55, 11. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Artikel berichtigt --Arpinium (Diskussion) 20:07, 11. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

NS[Quelltext bearbeiten]

Gibt es auch eine Quelle für diesen Satz: 1. August 1941: Alle Rentner werden in die Krankenversicherung übernommen und sind seitdem automatisch krankenversichert. --Agentjoerg (Diskussion) 08:33, 16. Apr. 2016 (CEST) [1] Gabel1960 (Diskussion) 13:11, 16. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

1992[Quelltext bearbeiten]

wird die Rentenversicherung reformiert: Freiwillig Versicherte wurden den Pflichtversicherten gleichgestellt (zuvor mussten sie dafür 50 % ihrer Versicherungszeit pflichtversichert gewesen sein).
Ich glaube mich zu erinnern, dass 1992 noch mher geändert wurde, habe aber weitere Details vergessen.
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 13:42, 12. Jul. 2016 (CEST)Beantworten