Diskussion:Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von R2Dine in Abschnitt Relevanz
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Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Die Neutralität dieses Artikels stelle ich unter Frage, da es sich in mehreren Fällen nach einem Ratgeber liest. Das ist die Wikipedia nicht (siehe Was Wikipedia nicht ist, Punkt 9). Außerdem ist die Neutralität nicht vollständig gegeben, da es sich nicht unterscheiden lässt, ob es sich um ein Zitat einer Organisation handelt, die das Gesetz kritisiert, oder um die Meinung der Autorin oder des Autors. --TheAmerikaner (Diskussion) 20:53, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Kannst Du bitte etwas konkreter präzisieren, bei welchen Passagen genau Du die Neutralität in Frage stellst?
Ich könnte Deine Kritik nachvollziehen für einen Teil des Abschnitts "Kritik am Rundbrief". Der erste Absatz ist recht gut belegt und sagt genau, wer welche Kritik übt. Ab dem zweiten Absatz und in den Unterpunkte 1-3 allerdings könnte er deutlich mehr Konjunktive vertragen, um klarzustellen, wessen Positionen hier zum Ausdruck gebracht werden.
Problematisch ist auch der nahezu unbelegte Abschnitt "Auswirkungen". Es kann nicht angehen, dass Wikipedia eine völlig unbelegte Wertung wie "blamierte man sich" abgibt, die von keiner der Quellen gedeckt ist. --87.150.11.67 23:14, 12. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:58, 17. Aug. 2020 (CEST)

Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Was bringt der Artikel Neues, das nicht schon bei Personenstandsgesetz (Deutschland)#Personenstandsgesetz 2018, divers und Drittes Geschlecht beschrieben wäre? Allenfalls das Rundschreiben vom 10. April 2019 könnte bei den bereits bestehenden Artikeln noch ergänzt werden. R2Dine (Diskussion) 10:26, 13. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. R2Dine (Diskussion) 10:58, 17. Aug. 2020 (CEST)