Diskussion:Ghost Rider (Motorradfahrer)

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Ghost Rider (Motorradfahrer)“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Was jemand auf einem Bikertreff an welcher Nordschleife auch immer erzählt hat oder nicht abgestritten hat: Wenn es dafür keine zitierfähigen Quellen gibt (siehe WP:QA), dann passt das nicht in den Artikel. Und dann wäre auch noch die Frage, was -selbst wenn es irgendwo amtlich erwiesen wäre- nach Persönlichkeitsrecht (siehe WP:BIO) von uns erwähnbar ist. Wir dürfen schließlich nicht alles schreiben, was eine Tageszeitung schreiben kann, weil dort "aktuelle Berichterstattung". Ich habe den Absatz daher wieder entfernt und bitte das auch draußen zu lassen, bis Quellenlage und Persönlichkeitsrechtsfrage geklärt ist. --jha 16:34, 31. Okt. 2007 (CET)[Beantworten]

Guten Tag, ich wollte mal hier was ergänzen bei den Fahrzeugen unswar hat der Ghost Rider auch schon mal einen VW Golf 5er GTI gefahren. MfG H.T


Eine Frage zu den Fahrzeugen: Was ist es für eine Supermoto, die er im 5. Teil fährt?

Alle Fahrzeuge aufzulisten wär denk ich mal zu viel, entweder 2 Beispiele oder alle aber alle ist bei den vielen Videos denk ich mal nicht so einfach machbar...

Gesetzeslage[Quelltext bearbeiten]

"Nach der bisherigen schwedischen Gesetzeslage muss der „Ghost Rider“ auf frischer Tat von der Polizei gefasst werden."

Damit was passiert? und was reicht nicht? Da ist einiges implizit. Gruß, --PhilipWinter 14:01, 19. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Außerdem finde ich das so auch irgendwie unlogisch. Wenn ich in eine schwedische festaufgestellte Radarfalle - die es dort auch gibt - fahre, bin ich ja auch nicht von der Polizei auf frischer Tat ertappt, sondern nur von einem Fotoapparat, und muss vermutlich trotzdem blechen. Außerdem werden von Ghost Rider auch Polizeisperren "durchbrochen", also wenn das nicht strafbar sein soll... --84.168.95.111 19:55, 24. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]
Was ist daran so schwer zu verstehen? Das schwedische Recht kennt nicht die sog. "Halterhaftung", im übrigen gilt im STRAFRECHT sowieso nur das Täterprinzip. Einer Straftat wird man diesen Idioten nur dann überführen können, wenn man ihm den Helm abnimmt. Hoffentlich wird dieser Mistkerl mal von einem LKW-Fahrer "übersehen". Er hat bereits mehrere Schwerverletzte auf dem "Gewissen". --95.119.92.101 23:17, 11. Mär. 2009 (CET)[Beantworten]

Ich habe gehört, der Ghost Rider sei tot, aber ich weiß nicht ob es wirklich stimmt

Das hab ich auch; Es kursierte 2007 ein Video im Netz, welches zeigt, wie jemand in Schweden mit knapp über 300km/h durch eine Ortschaft rast. Die Kamera war auf dem Tank der Hayabusa befestigt, und man sah, wie er vor dem Ort beschleunigte, durchfuhr, einem Auto auswich und krachend in der Leitplanke landete. Natürlich überlebt niemand so etwas, aber es gab deutliche Zeichen dafür, dass es nicht "der" Ghostrider war, z.B. konnte (selbst ich) den Tacho leicht mit den Leitpfosten vor dem Dorf vergleichen und berechnen, dass das "nur" knapp über 200 Stundenkilometer waren. Tod ist der Mann so oder so, aber "Ghostie" stellt den Tacho immer nahezu genau auf die Realität ein, denn das ist ja das, was seine Filme so einzigartig macht; es ist alles real. auch die Geschwindigkeit.

da Mika aus 6 einzelfahrern "zusammengesetzt" ist und es jetzt "nur" noch 5 sind, kann ghost rider nicht tot sein.--84.185.117.100 23:14, 14. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]
Man darf hier Ghostrider (der Schwede) nicht mit Turborider (ein Deutscher) verwechseln, letzter ist bei einem Unfall 2011 mit seinem Motorrad gestorben. --77.0.45.212 03:15, 17. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mir ist grad mal aufgefallen, dass er in die Kategorie Stuntman eingeordnet ist. Das finde ich total daneben, da ihm das erstens Recht zu geben scheint und außerdem ist er nicht nur kein Stuntman er benimmt sich nicht mal annähernd so und hat außerdem weder da Niveau noch die Fähigkeiten eines Stuntman. Jan Kiro 15:34, 26. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Ich würde sagen die Fähigkeit hätte er schon dazu, aber ich muss dir Recht geben, ich finde auch, dass er nicht als "Stuntman" betitelt werden sollte, da er ja nicht gerade legal seine "Stunts" macht.92.77.61.76 19:17, 22. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]
Wieso steht dann im Titel/Lemma Stuntman? Verkehrsrowdy hielte ich für angebrachter. --Bob Andrews 10:43, 23. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Bitte, persönliche Betrachtungsweisen haben hier nichts zu suchen, auch wenn das Thema natürlich polarisiert. Die Kat ist wohl die, die am nächsten einer passenden Kat für den Artikel entspricht. Das Lemma ist ein BKL-Lemma. Als einzige Alternative sähe ich hier lediglich Ghost Rider (Schweden). Alles andere würde wohl im POV versinken. Hofres 11:44, 23. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Stuntman ist definitiv falsch. --212.95.7.128 16:00, 16. Nov. 2010 (CET)[Beantworten]

Also ich meine mal eine Art von Biografie gesehen zu haben oder ein Interview k.A., nachdem es hieß er war VOR Ghost Rider wirklich Rennfahrer und Stuntman. (nicht signierter Beitrag von 80.187.96.36 (Diskussion) 21:50, 18. Apr. 2015 (CEST))[Beantworten]

Nachdem Stuntman keine geschützte Berufsbezeichnung ist, erübrigt sich doch diese Diskussion --178.12.19.242 12:11, 9. Dez. 2021 (CET)[Beantworten]

Ghostrider = Patrick Fürstenhoff[Quelltext bearbeiten]

Patrick Fürstenhoff ist der legendere "Ghost Rider" und lebt noch! ..das ist sicher! (nicht signierter Beitrag von 91.67.220.254 (Diskussion) 14:05, 3. Feb. 2011 (CET)) [Beantworten]

https://www.watson.ch/international/spass/627110850-oha-motorradrowdy-ghost-rider-meldet-sich-mit-einem-neuen-video-zurueck es ist zwar nicht sicher, aber es wird vermutet dass er es ist. und es gab 2014+2016 videos die nebst den dvd's erwähnt werden sollten. (nicht signierter Beitrag von 46.5.5.113 (Diskussion) 14:18, 31. Aug. 2019 (CEST))[Beantworten]

Die angebliche "Deutsche Website über den Ghostrider" (ghostridermovie.de) ist nichts weiter als eine Landeseite mit Google-Werbung. Unter Trailern wird man sogar aufgefordert auf einen Werbelink zu klicken. Einen Trailer bekommt man dadurch allerdings nicht zu sehen. Bitte entfernen bzw. sichten! (nicht signierter Beitrag von Hiddentruth (Diskussion | Beiträge) 12:29, 16. Jul 2012 (CEST))

Die erwähnte Suzuki GSXR 1000 die der Ghost Rider in seinen Filmen verwendet ist eine GSXR 1000 K4 (mit k4 wird das Baujahr angegeben, in diesem Falle 2004) Bitte nachtragen. (nicht signierter Beitrag von Leonardo Valmont (Diskussion | Beiträge) 20:45, 18. Aug. 2012 (CEST)) [Beantworten]