Diskussion:Gisa Pahl

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Wiguläus in Abschnitt Mandatenauswahl
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Relevanz[Quelltext bearbeiten]

Sind mittlerweile (nach den Botschaftern) auch die Rechtsanwälte relevant? – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 23:44, 13. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Mandatenauswahl[Quelltext bearbeiten]

Gibt es dazu eine seriöse Quelle (wissenschaftliche), oder ist das eine Originäre Forschung des Autors. Wenn ja, nach welchen Kritierien wurde die Auswahl zusammengestellt? – Bwag, eine Socke von Arcy lt. den DE-WP-Spionageprogrammen, die im Hintergrund laufen 19:15, 14. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Die Auswahl orientierte sich im Kern nach den Aufzählungen in den Verfassungsschutzberichten aus Hamburg, nach der NDR-Sendung Panorama 3 und dem Netz gegen Nazis: Im Abschnitt Verfahren sind 11 von 22 Bsp. explizit diesen Dreien entnommen. Die 22 Bsp. habe ich nach Personen, Organisationen, Parteien gegliedert. Daher würde eine explizite Standortzuweisung, eine Umgruppierung erzwingen. Nun zu den 6 weiteren Bsp. mit der NPD+Gliederungen als Vollmachtgeber: Es werden Einzelpersonen in den Artikeln über Pahl im DRB aufgeführt. Bei den Organisationen wird kürzer behandelt: VS-Bericht HH"Darüber hinaus trat PAHL für Mitglieder und Verbände der NPD mehrfach als Bevollmächtigte und Rechtsbeistand auf." oder "Rechtsbeistand der NPD" (Johanna Sigl: „Mädchen und Frauen in der extremen Rechten“, Hamburg 2013, S. 10). Denn in obergerichtlichen Verfahren (OVG, BVerfG) vertritt sie häufig Organisationen, insb. der NPD. Zähle ich nur die Personen auf und die NPD einmal, wird das Bild verzerrt, denn in den Medien taucht sie häufiger als Beistand von NPD-Organisationen in obergerichtlichen Verfahren auf. Da es Zeitungsberichte dutzendweis' mit Pahl gibt, habe ich eine Auswahl getroffen.Im Einzelnen: sie ist häufige Klägervertreterin beim BVerfG. Ich hab zwei typische BVerfG-Entscheidungen mit ihr genommen, einmal gewonnen (Fn. 23), einmal verloren (Fn. 24). Sie selbst wirbt auf ihrer Seite mit Erfolgen vor Obergerichten. Diese Erfolge tauchen dann im Fall der Fn. 23 in den DRB-Monatsnachrichten auf, und hier ein Zeitungsbericht dazu, in Fn. 24 handelt es sich um ein bekanntes Versammlungsrechtsurteil [1], Spiegelbericht. In Fn. 18, (19), 21, 26 habe ich Zeitungsnachweise mit Pahls Nennung genommen. Der kleine Fall in Fn. 18 taucht auf, weil dort ein Foto Pahls im Artikel ist. In Fn. 21 geht es um einen Prozess um ihr Buch beim VAWS-Verlag "Mäxchen Treuherz". Fn. 26 behandelt einen aktuellen Fall, in der sie für die neugegründete Partei Die Rechte tätig wird. Bei Fn. 20 habe ich die Seite von Schälike genommen, um eine Gerichtsreportage mit ihr in Dialogform zu haben. Formal klar ungeeignet, stattdessen geht auch für denselben Verein mit Pahl als RA: Kai Budler: Tauziehen um rechtsextreme Immobilie, Blick nach rechts vom 6. Dezember 2013. Im Übrigen habe ich viele weitere Urteile in der [Rubrik: Gisa Pahl beim Blick nach rechts gesehen. Da aber kostenpflichtig, sind nach WP:BLG: besser erreichbare Seiten vorzuziehen. Bei npd-dvu-Fall (Fn. 22) deute ich an, dass sie auch in anderen Rechtsgebieten als Demos, Straftäter und Rechtsgutachten tätig ist. Für diesen Bereich hatte ich was besseres, find' aber die Kopie schlicht nimmer. Bei Fn. 25 hab ich eine Tätigkeit für die LT-Fraktionen SN analog zu LT-Fraktion MV darstellen wollen, die die einzigen NPD-LT-Fraktionen sind. Allerdings ist der Beschluss ohne Medienresonanz geblieben. Da gibt es auch andere mit Medienecho. Für mich war da interessant, warum die Klage unzulässig war.Abschließend: Wikipedia:Keine Theoriefindung ist mir bekannt „Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen.... Analysierende oder interpretierende Aussagen sowie eine selektive oder suggestive Zusammenstellung des Inhaltes solcher ursprünglicher Quellen sind nicht zulässig.“ Ich habe teilweise Inhalte ursprünglicher Quellen zusammengestellt. Eine mediale Rezeption ist nachtragbar. Ich denke aber, dass es sich nicht um selektive oder suggestive Zusammenstellung handelt. Wie oben dargelegt, denke ich, dass ohne einzelne Organisationen/Parteien die Personen überrepräsentiert sind. Ich weiß, dass in der Sekundärliteratur Mandanten genannt werden. Soviel mir bekannt sind, sind solche Aneinanderreihungen in der Sekundärliteratur nicht vorhanden. Wenn ich nun selbst aus der Sekundärliteratur die Namen einzeln rauspicke, hab ich das Problem, dass ich dem selben Vorwurf ausgesetzt bin, selektiv oder suggestiv zusammenzustellen. Daher hab ich mich an die Listen beim VS, Panorama, Netz gegen Nazis gehalten.--Wiguläus (Diskussion) 02:12, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Zu Standortzuweisung Murck: Ich wollte die Einleitung kurz halten. Ich denke, sämtliche Tätigkeiten Pahls zu umreißen macht die Einleitung kopflastig. Ich hab daher eine kurze Funktionsbeschreibung für besser gehalten, zumal der Abschnitt Inhalt gleich danach die Stichpunkte im Einzelnen aufführt. Und in meinen Augen leistet das Zitat diese Funktionsbeschreibung kurz und prägnant.
Zur Relevanzfrage:
„Anwältin Pahl wird nicht nur in diversen Verfassungsschutzberichten, sondern auch in der „Vorläufigen Materialsammlung für ein mögliches NPD-Verbotsverfahren“ des Bundesamtes für Verfassungssschutz genannt.“ Anton Maegerle: Recht für Rechte, Blick nach rechts vom 25. Oktober 2013.--Wiguläus (Diskussion) 02:12, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
@Benutzer:Bwag: Wie sollen wir weiter verfahren? Löschen der beschriebenen 11 von 22 Fn. in dem Abschnitt ist mE regelkonform, halte ich aber für verzerrend bei einer "Hausanwältin" der NPD. Ein Vorschlag deinerseits wäre super. --Wiguläus (Diskussion) 11:52, 20. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Da nix mehr kam, hab ich den Neutralitätsbaustein wieder entfernt.--Wiguläus (Diskussion) 01:21, 29. Dez. 2013 (CET)Beantworten