Diskussion:Grauer Markt
Lizenzhinweis
[Quelltext bearbeiten]Die Artikel Grauer Markt und Graumarktware haben sich thematisch überschnitten. Daher wurden aus dem Artikel Graumarktware einige Textpassagen übernommen und in Grauer Markt eingefügt.
- hier findet sich der Artikel Graumarktware zum Zeitpunkt der Übernahme
- hier findet sich die zusammengefasste Versionsgeschichte des Artikels Graumarktware.
Cymothoa 16:17, 27. Aug. 2019 (CEST)
Begriff
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff wird sehr einengend verstanden bzw. definiert. Von "Grauem Markt" wird bei weitem nicht nur bei Arzneimitteln gesprochen und es handelt sich überhaupt nicht nur um Vertriebskanäle, die gesetzlich nicht autorisiert sind. Ein Grauer Markt existiert zum Beispiel auch für Luxusgüter wie Uhren. Dort wird unter dem Begriff verstanden, dass Produkte ohne Wissen und Zustimmung einer Marke in einem bestimmten Vertriebskanal in einem bestimmten geographischen Gebiet verkauft werden. (nicht signierter Beitrag von 46.126.236.91 (Diskussion) 07:33, 19. Dez. 2011 (CET))
- Also der Begriff "grau" stammt eigentlich davon ab, dass unter den ganzen weißen sich ab und zu auch mal ein schwarzes Schaf befindet mit unlauteren Geschäftspraktiken, fehlenden Garantieleistungen etc. Genau das passierte ab und an z. B. beim Parallelimport von Motorrädern. Daher kenne ich den Begriff überhaupt und das ist auch die eigentliche Erklärung, warum es "Graumarkt" heißt; wegen der Färbung von weiß und schwarz. --onkelrocco (Diskussion) 09:04, 5. Nov. 2021 (CET)
Belege zu "...grauer Markt entwickelt, der nicht vom Staat kontrolliert wird"
[Quelltext bearbeiten]Hallo @Iwesb, da ich den Satz nicht 1:1 übernommen habe, habe ich die relevanten Stellen der Quellen zusammengefasst. Der zentrale Punkt ist ja nicht, dass es viel illegale Beschäftigung gibt, sondern dass der Mindestlohn untergraben wird, indem Pflegekräfte als z.T. geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen angemeldet werden.
1. Zitat aus dem bereits verlinkten Interview mit Prof. Dr. Helma Lutz:
"...in diesen Bereich haben die Migrantinnen Einzug gehalten; sie werden häufig über das Pflegegeld, das an die Familien gezahlt wird, finanziert und zwar tendenziell überall dort, wo Angehörige berufstätig sind und die Pflege nicht übernehmen können oder wollen. Das Geld wird also weiter gegeben. So entsteht eine Art Outsourcing-System, das im Prinzip vom Staat gefördert wird, obwohl der Staat selbst behauptet, die Familien seien die Pflegenden. Öffentlich wird dieses Outsourcing-Modell nicht anerkannt. Ich spreche daher von einem "komplizenhaften Modell": Die gesamte Gesellschaft weiß, dass es einen großen Bedarf an Pflegekräften gibt, die in Privathaushalten Pflegebedürftige versorgen, aber niemand spricht darüber, dass die Versorgungs- und Pflegelücken im Privathaushalt durch Migrantinnen geschlossen werden. In diesem Bereich hat sich ein großer Markt entwickelt, der nicht vom Staat kontrolliert wird."
2. Umfassend erläutert werden die Zustände in einem Fachartikel Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP)
Verständnis von einem „Grauen Pflegemarkt“
Von einem Grauen Pflegemarkt wird überwiegend mit Blick auf das häusliche Pflegearrangement gesprochen, wenn 24-Stunden-Versorgungen in der Häuslichkeit durch eine (im Haushalt lebende) und pflegerisch nicht oder ungenügend qualifizierte Hauswirtschaftshilfe geleistet werden. Die grundsätzlichen Merkmale, die ein solcher Markt ausmacht, sind beispielsweise eine unklare Berufsfelddefinition und umstrittene Qualifikationen, schwere Abgrenzungsmöglichkeiten zu einer äußerst flexiblen Leistungserbringung bei gleichzeitig starker Abhängigkeit von einem Auftraggeber, großes Risiko, dass für die Tätigkeit nicht ordnungsgemäß Steuern oder Sozialabgaben abgeführt werden oder, dass sogar illegal, d. h. ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, beschäftigt wird. Überwiegend werden solche Leistungen derzeit von Frauen aus den Staaten Osteuropas erbracht, deren Arbeitsverhältnisse nach unterschiedlichen Modellen zustande kommen. [...] Die drei gängigsten Modelle zur Beschäftigung EU-ausländischer Hilfskräfte in deutschen Privathaushalten gelten als Risikoträger eines „Grauen Pflegemarktes“ oder führen im schlechtesten Fall in eine illegale Beschäftigung: 1. Entsandte Arbeitskräfte eines beauftragten ausländischen Unternehmens [...] 2. Grenzüberschreitend tätige selbstständige Arbeitskräfte [...] 3. Unmittelbar im Haushalt angestellte Personen [...] Der Status der Hauswirtschaftshilfe ist zudem geeignet, die seit 1. Januar 2015 geltende Mindestlohnregelung [derzeit 9,40 Euro (alte Bundesländer) bzw. 8,65 Euro (neue Bundesländer)] in der Pflegebranche zu unterlaufen. Denn selbst wenn die Beschäftigung legal und ordnungsgemäß angemeldet ist, gilt eine angestellte Haushaltsunterstützung bei einem Pflegebedürftigen nicht als Pflegekraft – führt aber in der Praxis häufig trotzdem pflegerische Tätigkeiten durch....
3. Gründe für die geringe Verfolgung von Schwarzarbeit im Pflegebereich:
„LEGALISIERTE SCHWARZARBEIT“: KONTROLLE HÄUSLICHER PFLEGE SCHWIERIG "... Doch anders als beim Bau sind Kontrollen im Pflegebereich schwierig. Zwar darf der Zoll jederzeit eine Firma betreten, um nach dem Rechten zu sehen. Doch im Privathaushalt braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, um ein Anstellungsverhältnis zu prüfen, wie der Sprecher der Generalzolldirektion, Klaus Salzsieder, erklärt. „Solche Beschlüsse kriegen wir, aber dafür braucht es einen heftigen Anfangsverdacht. “Studienautor Schneider spricht von „legalisierter Schwarzarbeit“ im Pflegebereich. Wenn sich eine Betreuerin aus dem Ausland als selbstständige Unternehmerin präsentiert, werde von den privaten Auftraggebern oft nicht kontrolliert, ob sie ihr Geld in der Heimat versteuert. Angehörige der Betreuten müssten sich dafür in ausländisches Recht einlesen - je nachdem, wo die Pflegekraft herkommt, sagt Bohl vom Verband für häusliche Betreuung und Pflege. „Das ist zu kompliziert für Frau Müller, die eine Betreuung für ihren Vater braucht.“
4. Als Zitat in der Deutschen Ärztezeitung (Pflegemarkt in der Grauzone)
"Die Nachfrage auf dem Pflegemarkt boomt, längst ist der Personalnotstand in der Altenpflege ausgebrochen. Besonders prekär wird es, wenn betagte Menschen rund um die Uhr betreuungsbedürftig werden, nicht in ein Heim wollen, die Angehörigen mit dem Ausmaß an Pflege und Versorgung aber überfordert sind. Der Ausweg führt oft in die Grauzone eines Versorgungsmarktes ohne jede Regulation: die Betreuung durch eine polnische, bulgarische oder rumänische Arbeitskraft. Keine Seltenheit: Inzwischen nehmen über 200.000 Haushalte in Deutschland Rund-um-die-Uhr-Dienstleistungen dieser Betreuungskräfte in Anspruch. Ob sie dabei gegen Gesetze verstoßen, wissen sie meist selbst nicht. "Die Entwicklung dieses prosperierenden Dienstleistungsmarktes wird von der deutschen Politik seit Jahren konsequent ignoriert", kritisiert der Jurist Professor Lothar Knopp von der TU Cottbus-Senftenberg.
--1falt (Diskussion) 03:57, 26. Okt. 2018 (CEST)
- Ich zweifle das garnicht an, ich haette nur gerne den gueltigen Beleg fuer die Aussage, die den gesamten Abschnitt "Pflegekräfte" mit dem Lemma zusammenbringt. Im Einzelnen: 1) ist OK, allerdings eine Einzelmeinung (wenn auch von relevanter Seite). 2) halte ich fuer wenig geeignet, ("es wird davon gesprochen") 3) Ist gerade nicht zutreffend (vgl. einleitende Definition dieses Artikels) 4) hilft auch nicht weiter, denn dort heisst es "Der Ausweg führt oft in die ..." und das ist nicht inhaltsgleich mit "es gibt einen". Gibts denn nirgendwo die exlizite Belegstelle, die explizit sagt "In Deutschland gibt es einen Graumarkt fuer [auslaendische] Pflegekraefte"? MfG -- Iwesb (Diskussion) 04:07, 26. Okt. 2018 (CEST)
- In 1) steht es auch noch mal explizit auf die Frage "Welche Herausforderungen ergeben sich durch die Zuwanderung ausländischer Pflegekräfte, die in Privathaushalten arbeiten, für den Pflegebereich in Deutschland?" Im Pflegebereich ist ein grauer Markt entstanden. ... bleibt natürlich Einzelmeinung. --1falt (Diskussion) 04:12, 26. Okt. 2018 (CEST)
- Die verlinkte Studie der Hans-Böckler-Stiftung Seite 63: Die Ausführung haushaltsnaher Dienstleistungen in Deutschland ist im Rahmen der ambulanten Versorgung begrenzt und wird entweder von den Familien selbst übernommen oder von unterschiedlichen privaten Dienstleistern bis hin zu Anbietern auf einem grauen Markt hinzugekauft (vgl. Hielscher/Kirchen-Peters/Nock 2017).--1falt (Diskussion) 04:17, 26. Okt. 2018 (CEST)
- Ja, ist OK. Ich haette noch Ursula Dallinger, Antje Eichler: Der graue Markt für Altenpflege : institutionelle Voraussetzungen und Ambivalenzen transnationaler Pflege. In Hans-Georg Soeffner, Kathy Kursawe, Margrit Elsner, Manja Adlt (Hrsg.), Unsichere Zeiten (pp. 169-182). Wiesbaden: VS Verl. für Sozialwiss. 2010, online unter: https://www.researchgate.net/publication/301965204_Der_graue_Markt_fur_Altenpflege_Institutionelle_Voraussetzungen_und_Ambivalenzen_transnationaler_Pflege PDF]. Dort steht die Aussage gleich im zweiten Satz. Irgendeinen der angefuegten Belege einbauen und den Abschnitt wieder einkommentieren. Dank und Gruss -- Iwesb (Diskussion) 04:29, 26. Okt. 2018 (CEST)
Onlineshop in den Einzelnachweisen
[Quelltext bearbeiten]Aus meiner Sicht bringt der nun verlinkte Online-Shop für Holzuhren keinen Erkenntnisgewinn zum Thema "Grauer Markt" sondern ist lediglich eingeschleuste Werbung. --1falt (Diskussion) 12:34, 23. Aug. 2019 (CEST)
Integration "Graumarktware"
[Quelltext bearbeiten]Hallo zusammen, ich bräuchte Hilfe bei der Übernahme der Versionsgeschichte und der Autoren aus dem integrierten Artikel Graumarktware. Herzlichen Dank für die Unterstützung!--1falt (Diskussion) 20:25, 25. Aug. 2019 (CEST)
- Na hoppla, dass fiel mir auch gerade ins Auge. Danke dass Du Dich darum kümmerst. Ich kann Dir diesbezüglich leider nicht helfen. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 10:49, 26. Aug. 2019 (CEST)
- Adminantrag ist gestellt und die Inhalte, wie Du ja schon bemerkt hast, bereits übernommen. :) (nicht signierter Beitrag von 1falt (Diskussion | Beiträge) 10:55, 26. Aug. 2019 (CEST))
- erledigt, Dankeschön! 1falt (Diskussion) 17:52, 27. Aug. 2019 (CEST)
- Adminantrag ist gestellt und die Inhalte, wie Du ja schon bemerkt hast, bereits übernommen. :) (nicht signierter Beitrag von 1falt (Diskussion | Beiträge) 10:55, 26. Aug. 2019 (CEST))