Diskussion:Großer Befähigungsnachweis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Großer Befähigungsnachweis“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Begriff "Großer Befähigungsnachweis"[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Großer Befähigungsnachweis" ist meines Erachtens noch um einiges weniger neutral, wenn auch in die andere Richtung. Dazu ist er sachlich falsch, weil darin nichts über die Pflicht zur Erbringung des Nachweises steht, und die entsprechenden Anpassungen im Text dementsprechend oft nicht stimmen. Ich schlage vor, den Artikel aufzuteilen in zwei Artikel - "Großer Befähigungsnachweis" für einen Artikel über die eigentliche Prozedur beim Erwerb des Meistertitels, "Meisterzwang" für den Artikel über die gesellschaftliche Diskussion über Sinn und Unsinn der Nachweispflicht. --Carl de 14:16, 29. Okt. 2006 (CET)Beantworten

Dieser Artikel scheint stark von "Meistern" bearbeitet zu werden. --Wikisearcher 01:50, 9. Aug 2005 (CEST)

ein anonymer Benutzer hat diesen Mangel offenbar ein wenig abgefedert. Stern !? 16:33, 14. Aug 2005 (CEST)

sorry ich seh einem Jungen nicht an ob er Autobremsen reparieren kann. Ich kann auch nicht beurteielen ob jemand weiss wie eine isolierte Haussfassade richtig hinterlüftet wird. Ich kann DIr aber nach 3 Zahnarztkontakten sagen ob der Mann ein Abzocker ist. Ebenso wiess ich nach kurzer Zeit ob dein betieblicher Steuerberater dich angemessen behandelt. Und angesichts von einer geschätzten Kunstfehlerquote von mehr als 25 % bei ärztlichen Behandlungen ist es doch sehr fraglich ob eine einmal erworbene Qualifikation auch in 50 Jahren noch ein Qualitätsbeweis ist. Ich glaube wir haben da unterschiedliche Kenntnisse. Oder ich habe weniger Scheu die heiligen Männer der modernen Gesellschaften als einfache Leistungserbringer zu sehen. Muss dazu allerdings auch sagen, dass ich in einer der wenigen echten ärztlichen Qualitätskontrollen gearbeitet habe. Bei Analyse der Langzeitdaten zeigen sich dann plötzlich so banale Sachen die jeder Schrauber kennt. Der eine Arzt liefert bessere Ergebnisse wenn die rechten Körperhälfte operiert, genauso wie der Mechaniker der ewig braucht wenn er mal ein paar Schweissnähte über Kopf ziehen soll.

Unabhängig davon, wie man jetzt zum Meisterzwang steht: Ein Enzyklopädieartikel ist kein Schulaufsatz. Kontroversen sollten so wie sie stattfinden oder stattgefunden haben beschrieben werden, Argumente sollen denen zugeschrieben werden, die sie tatsächlich gebraucht haben. Mehr dazu auf Wikipedia:Neutraler Standpunkt. Ich habe meiner Ansicht nach die zentralen Argumente rausgepickt und in den Artikel in attributierter Form im Fließtext eingearbeitet, das kann man gerne noch ein bißchen weiter ausbauen, aber solche Pro-und-Contra-Listen gehen einfach nicht, sorry. --Elian Φ 15:32, 16. Aug 2005 (CEST)

Ich weiss Listen sind den Wikingern ein Greul, weil sie immer noch glauben Wissen verliere an Qualität wenn es nicht wie in der Bibliothek von Alexandria präsentiert wird. Gerade Listen, die im Handling einen ähnlichen infotechnischen Effelt wie Links haben, erhöhen die Infogeschwindigkeit sowohl für Fachfremde als auch für Fachleute. Allerdings sollten Listen themenbezogen gegliedert sein und nicht die miserabele kategorisierter undifferenzierte Pro und Contra Diskussionen durchziehen. Z.B. Unter Qualitätsniveau bitte beide Richtungen argumentieren. Aber bis die Wikinger zu reformierten Lexikakonzepten fähig sind, werden sie sich erstmal noch ein paar Jahre feiern, bis die Click&Shoot Generation genug vom Ballern hat und die höchst effizienten Methoden der Infovermittlung dieses Genre in ernsthafte Projekte integriert.

Der Aberglaube, ein Freiberufler hätte generell eine hörere Verantwortung als ein Meister ist völliger Unsinn. Aufgabenprofile bestimmen die Verantwortung. Ein Steuerberater der unfähig zur Addition einer G&V ist richtet weniger Schaden an als ein Meister der den Querlenker eines Autos zusammenflickt (Tatsachen). Gerade das Argumnent der Auftragsbören mit Bewertungen gegen die sich die Freiberufler mit Händen und Füssen wehren zeigt doch, dass in dieser Gruppe ein Mythos gepflegt wird um sich einer Leistungsbewertung zu entziehen. Das sieht mittlerweile die Politik genauso und führt erste sogar teilweise öffentliche Leistungskennzahlen für ärztliche Dienstleistungen ein.

Ganz piknat wäre es, wenn die Behauptung stimmen sollte, dass die noch heute gültigen Verordnungen im Bereich Rechtsanwalt und Steuerberater in den 1930er erlassen wurden um Anhänger der jüdischen Religion aus diesen Arbeitsfeldern zu drängen.

untenstehendes aus dem Artikel entfernt

Argumentation[Quelltext bearbeiten]

Pro Meisterzwang[Quelltext bearbeiten]

  • Qualitätsniveau: Die hohen Anforderungen an handwerkliche Berufe können nur durch eine entsprechende Ausbildung sichergestellt werden. Dies soll durch die Meisterausbildung gewährleistet werden.
  • Existenzsicherung der Meisterbetriebe: Die Ausbildung zum Meister beinhaltet neben dem Erlernen der handwerklichen Fähigkeiten auch den Erwerb von Kenntnissen beispielsweise im Bereich der Betriebswirtschaft, des Rechts und der Unternehmensführung. Damit auch hier langfristig ein hohes Niveau garantiert werden kann, muss der selbständige Handwerker im Rahmen der dualen Ausbildung entsprechende Kenntnisse erwerben. Die geringe Insolvenzrate der Handwerksbetriebe verglichen mit ähnlichen Unternehmen anderer Wirtschaftszweige wird daher oft auch als Rechtfertigung der Meisterausbildung angeführt.
    Im Jahr 2004 wurde die Zahl der Handwerke, in denen eine Meisterpflicht besteht, deutlich reduziert. Dies führte zu einer Gründungswelle von Einmannbetrieben (teilweise osteuropäische Einwanderer), die so die Arbeitnehmerschutzvorschriften in Deutschland umgehen können. Dieses Phänomen hat vielschichtige Ursachen, wie z. B. unterschiedliche Einkommen, starre Strukturen (die entsprechende Veränderungen schmerzhaft machen), fehlende Harmonisierung humaner Standards in der EU usw.
  • Meister sichern die Ausbildung: Die Meisterqualifikation sichert die Ausbildung und damit die Ausbildungsplätze in den Berufen. Die Abschaffung des Meisterzwangs wird auch oft mit einer Senkung der Ausbildungsbereitschaft in Zusammenhang gebracht. Dabei wird argumentiert, dass die Auszubildenden durch ihre detaillierten Betriebskenntnisse nach bestandener Prüfung unmittelbar zu einem Mitbewerber des Ausbildungsbetriebs werden können. Die Entwicklungen nach der Novelle der HwO im Jahr 2004 bestätigen, dass in den oftmals neugegründeten Ein-Mann-Betrieben der zulassungsfreien Handwerke kaum Ausbildungsplätze geschaffen wurden.
  • Ausnahmeregelungen:Die in der Handwerksordnung vorgesehenen Ausnahmenregelungen (wichtige Stichworte: Anerkennung gleichwertiger Abschlüsse, Altgesellenregelungen) sichern den Zugang für qualifizierte Personen zur Unternehmensführung im Handwerk. Mit den Regelungen wurden ausreichende Möglichkeiten geschaffen, auch ohne die formale Meisterprüfung einen Handwerksbetrieb zu führen und gleichzeitig das hohe Niveau der Auftragsabwicklung zu sichern. Durch die Ausnahmeregelungen wurde die Durchlässigkeit der Bildungsgänge gefördert.

Contra Meisterzwang[Quelltext bearbeiten]

  • Qualitätsniveau: Wegen des schwächeren Konkurrenzdrucks fehlt der Anreiz zu Qualitätsarbeit.
  • Quantität: In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Versorgungsengpässen und Schwarzarbeit, da Meisterbetriebe aufgrund ihrer Kostenstruktur Kleinaufträge nicht zu marktgerechten Preisen erfüllen konnten. So kommt es, trotz eines Angebotsüberhang auf dem Arbeitsmarkt, immer wieder zur Unterversorgung im Bereich der handwerklicher Tätigkeiten, die eine geringe Qualifikation erfordern, oder deren Auftragsvolumen in einem traditionell geführten Handwerksbetrieb noch nicht mal einen Deckungsbeitrag liefert. Es ist z. B. für Marktbefürworter unverständlich, dass sinnvolle Arbeiten unterbleiben oder unfachmännisch in Selbsthilfe ausgeführt werden, wenn auf der anderen Seite geeignete Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, die diese Arbeiten zu einem vom Markt akzeptierten Preis anbieten würden.
  • Verringerter Wettbewerb: Durch die Beschränkung der Anbieteranzahl ist die Gründung besonders effizient arbeitender Spezialbetriebe rechtlich oder wirtschaftlich uninteressant. Weniger Möglichkeiten, sich z. B. das Qualitätsniveau nach Bedarf auszusuchen, reduzieren die Effizienz für die Auftraggeber und die Größe des Markts.
  • Existenzsicherung der Meisterbetriebe: Betriebe mit einer geringen Realwertschöpfung können wirtschaftlich überleben. Befürwortern des Meisterzwangs zufolge binden sie zwar so Mitarbeiter, die in qualifiziert geführten Betrieben einen höheren volkswirtschaftlichen Nutzen erzielen würden. Dies kann aber insofern angezweifelt werden, als dass ein differenzierter Markt i. d. R. größer ist, und der eventuell höhere Nutzen des Meisterzwangs durch geringere Beschäftigung oder mehr Schwarzarbeit mehr als ausgeglichen wird.
  • Meister sichern die Ausbildung: Der verschärfte Wettbewerb führt dazu, dass typische Lehrlingsarbeiten durch preiswertere spezialisierte oder auch weniger qualifizierte Betriebe übernommen werden. Als Folge davon schränkt das Handwerk seine Ausbildungstätigkeit ein. Diese Entwicklung zeigt, dass die Ausbildung ein gesetzlich garantierter Ergebnisträger der Handwerksbetriebe war. Der Abbau dieser verdeckten Subvention führt heute wegen fehlender alternativer Konzepte zu einem Ausbildungsplatzmangel. Bisher wurde noch nicht ernsthaft geprüft, ob eine außerbetriebliche Ausbildung bzw. eine offen bezahlte betriebliche Ausbildung quantitativ und qualitativ besser ist als dass bisher praktizierte Verfahren.
    Die Konkurrenzgefahr durch ehemalige Auszubildende oder Gesellen wird in der Regel überschätzt. Sie ist bei einer Neugründung sogar niedriger als bei einem Wechsel des Angestellten in einen anderen Meisterbetrieb - was aber andersrum genauso möglich ist und einen gesamtwirtschaftlich willkommenen Wissenstransfer bedeutet. Außerdem bilden Unternehmen i. d. R. nicht viel mehr Leute aus, als sie in den nächsten Jahren voraussichtlich benötigen, sodass der Gesamtmarkt i. d. R. relativ konstant bleibt.
  • Zusätzlicher Kapitalbedarf und Zeitbedarf: Der Erwerb des Meisterbriefes ist kostenpflichtig und dauert mehrere Jahre.

Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Da dieser Artikel sich nicht ein einziges mal auf den "Handwerksmeister", oder "Meister im Handwerk", sondern nur allgemein auf "Meister" bezieht, und obendrein vorwiegend aus einer dem Handwerksmeister ablehnenden Seite abgekupfert wurde, wozu auch ein unten aufgeführter Link führt, ist er inhaltlich falsch.

Der Link, der vom Handwerksmeister hierher führt muß deshalb gelöscht werden.

Außerdem sind, wie bereits in der Vergangenheit schon aufgeführt, manche Stellen nicht nur kritisch dem Handwerksmeister gegnüber, sondern sogar regelrecht zynisch formuliert.

Die Vergangenheit der Entstehung dieses Artikels, sowie deren Zeitpunkt deuten auf Meinungsmache gegen den Meisterzwang zu einer Zeit, als die Hanwerksordnung reformiert wurde, um scheinbar entscheidungsbezogene Personen in die Irre zu führen.

Auch wenn Sie wiederholt die Meinung und die Kritik anderer vorsätzlich löschten, um deren Teil zu diesem irreführenden Beitrag zu unterdrücken, werden Sie um die Fakten nicht herumkommen.

Da hilft auch der Verweis auf Nichteinhaltung der Etikette nichts, um Ihre Vorgehensweise zu rechtfertigen.

Ihr Artikel hat mit dem Handwerk und dem Befähigungsnachweis nichts zu tun, da dies hier nicht aufgeführt ist.

Löschen Sie den Link zu Ihrem Artikel!

Oder nehmen Sie endlich die Gelegenheit wahr, den Artikel "sachbezogen" zum großen Befähigungsnachweis zu gestalten, bevor Ihnen andere die Arbeit aus der Hand reißen.

Eine rechtliche Prüfung kann ein kostspieliges Verfahren nach sich ziehen. Eine Verunglimpfung Anderer kann strafrechliche Schritte nach sich ziehen.

Wenn Sie unrechtmäsiges Verhalten unterstützen, können Sie wegen Mittäterschaft mit zur Verantwortung gezogen werden.

MfG,

(-- 188.99.112.16 18:20, 5. Okt. 2010 (CEST))Beantworten

Ich kann deine, mir zum Teil etwas wirr vorkommenden Einlassungen, nicht recht nachvollziehen. Zunächst einmal weise ich dich erneut darauf hin, dass dies keine Meinungsseite ist, deine Meinung interessiert hier genauso wenig wie meine Meinung, da wir thematisch nicht den Relevanzkriterien genügen. Es scheint so als hast du das Wikipediaprinzip nicht vollständig verstanden: Dies ist weder mein Artikel, noch gehört er irgend jemand anderem. Jeder kann hier mit seinem Wissen beitragen, dies sollte dann belegt und neutral formuliert sein. Wenn dich etwas stört dann bleibt es dir unbenommen es zu ändern. Bezüglich der rechtlichen Prüfung (von unsachgemäßem Verhalten! *rofl*) und wegen angeblicher Verunglimpfung: Ich gehe davon aus, dass du keine Vorstellung davon hast, was du hier für einen Unsinn daherschreibst... ThomasStahlfresser 19:49, 5. Okt. 2010 (CEST)Beantworten
Hinweis zur Nachvollziehbarkeit der obigen Beiträge: Die IP bezieht sich auf diese Löschungen[1][2] meinerseits und diesen Beitrag auf der Diskussionsseite von Benutzer Meistersinger69

Großer Befähigungsnachweis dient allem nur nicht dem Verbraucherschutz[Quelltext bearbeiten]

"Der Große Befähigungsnachweis dient dabei in erster Linie dem Verbraucherschutz, da er nur für Gewerbe mit einer besonderen Gefahrengeneigtheit und entsprechend hohen Anforderungen an die Qualifikation der Betriebsinhaber gilt."

Der große Befähigungsnachweis dient dazu alteingesessenen Betrieben und Billigketten die auf Lohndumping setzen auf Kosten der normalen Mitarbeiter, die als 2. Wahl gelten obwohl sie oft deutlich mehr als Meister drauf haben, zur Standortsicherung. Es gibt z.B. unzählige Billigfriseurketten in denen ein einziger Meister für x-Filialen gemeldet ist und in einem "Notfall" gar nicht zur Verfügung stehen könnte. Ganz besonders lächerlich wird das vor dem Hintergrund dass es im Ausland auch völlig ohne diesen sogenannten Schutz geht. Selbst bei Elektrikern machen das oft Hiwis irgendwo ausm Osten und am Ende der Installation kommt ein Meister vorbei um zu kontrollieren. Dieser Vorgang würde aber auch mit einem Kontrollzwang aber keiner Meisterpflicht funktionieren. Weil damit auch dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet ist wird zusätzlich auch noch die Schwarzarbeit gefördert. (nicht signierter Beitrag von 93.208.94.100 (Diskussion) 17:54, 3. Aug. 2012 (CEST)) Beantworten

Redundanzdiskussion: Großer Befähigungsnachweis - Meisterzwang[Quelltext bearbeiten]

Im Rahmen der Redundanzdiskussion Großer Befähigungsnachweis - Meisterzwang überarbeite ich die beiden Artikel Unter Großem Befähigungsnachweis nur die Erklärung des Begriffs und die Abgrenzung zum Kleinen Befähigungsnachweis. Die Argumente zu der in Fragestehende Regelung unter dem Begriff Meisterzwang zusammenführen. Zum Argument der Gefahrenabwehr findet sich unter Meisterzwang wenig – dies kann dort ergänzt werden. Einzelnachweise (Referenzen) die unter „Großer Befähigungsnachweis“ nicht mehr verwendet werden (teilweise) unter Literatur bei Meisterzwang weiter führen. Die Passage zum „Markenartikelimage“ ist unter dem Begriff Meister passender aufgehoben und könnte dort noch aufgenommen werden. Die Anlagen A, B1 und B2 der Handwerksordnung gehören nicht zum Begriff des großen Befähigungsnachweises sondern zum Begriff Handwerksordnung. Da sie den Gesetzestext unmittelbar wiedergeben halte ich es für fraglich ob sie überhaupt erhalten bleiben sollten. --Benutzer:Hansbeuter (Diskussion) 19:03, 7. Okt. 2012 (CEST)Beantworten