Diskussion:Grunderwerbsteuer (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jeansverkäufer in Abschnitt Wer bekommt das Geld?
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Wieviele S ?[Quelltext bearbeiten]

IMO falscher REDIRECT. Siehe Diskussion:Grunderwerbssteuer. --Bubo 23:01, 29. Nov 2004 (CET)

"Grunderwerbsteuer" ist schon richtig. Das zweite s wäre zuviel. Siehe dort. (anonym ohne Datum)

Höhe und Fälligkeit[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, die wesentliche Information ist, wie hoch die Grundsteuer ist. Der restliche Artikel ist natürlich auch wichtig, aber das mit den 3,5% (oder vielleicht auch ein Beispiel) sollte schon kommen, bevor man sich den halben Artikel durchlesen muss. 88.65.92.205 17:36, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Hier wird nur der 08/15-Fall behandelt. Viel interessanter, weil nicht allgemein bekannt, wäre die Behandlung der steuerpflichtigen Fälle nach §1 Abs. 2, 2a, 3

Sollten hier wirklich alle Sonderfälle der Grunderwerbsteuer diskutiert werden? Dafür gibt es Spezialliteratur. (nicht signierter Beitrag von 92.195.11.118 (Diskussion) 19:08, 17. Jul 2012 (CEST))

Es wäre vorteilhaft, wenn im Artikel der Zeitpunkt der Entstehung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs definiert wird oder mit den gängigsten Beispielen angereichert wird. Es ist für den interessierten Leser nicht zu erkennen, ob die Steuer bereits bei Abschluß eines notariellen Kaufvertrags, der Auflassung oder mit der Eintragung ins Grundbuch fällig wird.

Fällig wird die Grunderwerbsteuer nach Anforderung durch das Finanzamt. Wie bereits im Artikel beschrieben, sind die Notare verpflichtet, die FinÄ über den Kaufvertrag zu benachrichtigen. Die Grundbuchämter wiederum sind angewiesen, erst dann die Umschreibung des Eigentums vorzunehmen, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde und dies vom FinA mit Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt wurde. Diese geht dem Notar zu, der darauf folgend beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung beantragt und dazu die Unbedenklichkeitsbescheinigung einreicht. Gruß Thogru 12:12, 5. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Konkrete Frage dazu: Zum 1. Oktober 2011 erhöht sich der Steuersatz in BaWü auf 5%. Welche mit einem Grunderwerb im Zusammenhang stehenden Handlungen müssen bis zum 30. September abgeschlossenen sein, damit noch der niedrigere Steuersatz angewandt wird? --109.193.211.159 13:53, 21. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Antwort: Laut Auskunft des Finanzamts Heidelberg vom 08.09.2011 wird "wahrscheinlich" das Datum des notariellen Kaufvertrags entscheidend sein. Dies wird letztendlich (wahrscheinlich) im Gesetz stehen. Desweiteren weiss man beim Finanzamt offiziell nichts von einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer zum 01.10.2011, das Gesetz könnte durchaus auch später in Kraft treten. Die Quelle myimmo.de ist da meiner Meinung nach auch nicht verlässlich, sondern könnte eher darauf abzielen, kurzfristig die Umsätze zu erhöhen. --149.217.1.11 11:58, 8. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Der Steuersatz wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 mit Wirkung ab 1. Januar 1997 von 2 % auf 3,5 % erhöht. (nicht signierter Beitrag von 92.195.80.72 (Diskussion) 15:30, 14. Jul 2012 (CEST))

Bemessungsgrundlage ist Gründstückspreis+Hauspreis[Quelltext bearbeiten]

Ja, indirekt kann ich das aus dem Artikel herauslesen, aber ich finde, man muss es explizit hinschreiben, in der Art "inklusive des Kaufpreises eines eventuall auf dem Grundstück befindlichen Hauses und weitere Gebäude ohne den eventuell mitverkauften Hausrat", oder so (je nach dem, wie es halt gesetzlich geregelt ist). (nicht signierter Beitrag von 79.198.21.50 (Diskussion) 11:32, 13. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

"Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt." Was jedoch zu einem Grundstück gehört, habe ich dank deines Hinweises nun im Lemma Grundstück ergänzt. § 94 BGB weißt ausdrücklich darauf hin, dass Gebäude zum Grundstück gehören. Weiterhin wird im Abschnitt Bemessungsgrundlage angeführt, dass i.d.R. die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis zu entrichten ist. Gruß Loofer 17:24, 12. Feb. 2011 (CET)Beantworten

letzte Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine Redundanz herausgenommen, die Frage der Gegenleistung wird bei der Bemessungsgrundlage thematisiert und musste deshalb nicht noch einmal unter eigener Überschrift aufgeführt werden. Ferner habe ich einen Hinweis auf die neuere verfassungsrechtliche Thematik hereingenommen.--Noisl 11:39, 1. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Befreiung bei Grundstücksveräußerungen unter Lebenspartnern[Quelltext bearbeiten]

Künftig sind Lebenspartner wie Ehepartner bei Veräußerungen von der Grunderwerbssteuer befreit. 92.252.43.248 01:05, 24. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

NRW bitte nachtragen[Quelltext bearbeiten]

http://www.wdr.de/themen/_config_/kurznach/index.jhtml?knid=44945 87.78.122.108 14:21, 23. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Bemessungsgrundlage Grunderwerbsteuer bei USt Option[Quelltext bearbeiten]

Gem FinMin Baden-Württemberg vom 22.6.2004 3-S 4521/24 ist die Umsatzsteuer im Falle der Option bei einer Grundstücksveräusserung nicht mehr Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer, da gem. § 13b USTG der Erwerber des Grundstücks die UST schuldet! (nicht signierter Beitrag von 188.107.15.20 (Diskussion) 15:33, 17. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Sozialiberale Koalition[Quelltext bearbeiten]

Es war die sozialliberlale Koalition von Helmut Schmidt und Hans-Dietrich Genscher, die Ende der 70'er, Anfang der 80'er Jahre, die Grunderwerbsteuer erfunden und mit Wirkung zum 01.01.1983 eigeführt hat. Woher namen die eigentlich die Berechtigung, Erwerber von Grundstücken zu bestrafen, und völlig unschuldige und legale Erwerber von Grundstücken dazu zu nötigen, ohne Gegenleistung an die Regierung Geld abzudrücken? Was ist (bzw. soll) die innere Rechtfertigung (sein)? Wurde die Grunderwerbsteuer eigentlich schon einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft? Das ganze riecht doch ziemlich nach mittelalterlichem Raubrittertum oder sizilianischer Schutzgelderpressung.--91.52.161.178 22:28, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Weder wurde die Grunderwerbsteuer erst 1983 eingeführt, noch sehe ich in diesen Punkten wesentliche Unterschiede zu anderen Steuern. Dass keine Gegenleistung erbracht wird, macht sogar das Wesen einer Steuer aus. Ich gehe auch legal arbeiten und muss dafür Steuern zahlen.217.110.209.235 08:39, 9. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Stundung oder nicht Stundung ??[Quelltext bearbeiten]

Wie heißt es so schön im Abschnitt Stundung: Eine Stundung der Steuer ist grundsätzlich nicht möglich, weil es sich bei der Grunderwerbsteuer um eine so genannte Verkehrsteuer handelt. Jedoch steht es in freiem Ermessen der Finanzbehörde gemäß § 15 Satz 2 GrEStG eine längere Zahlungsfrist einzuräumen. Von dieser Regelung wird in der Praxis von der Finanzbehörde jedoch kaum Gebrauch gemacht. Genau deshalb habe ich um eine längere Zahlungsfrist laut dieses §15 GrEStG gebeten. Und was wird mir gewährt? Eine Stundung von Abgaben gemäß § 222 Abgabenordnung. Ist eine Stundung jetzt doch möglich, oder hat das zuständige Finanzamt einen Fehler gemacht?--Ratzer (Diskussion) 21:58, 12. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Weiterhin ist im Bescheid ausgeführt, dass die Stundung die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht hemmt (das wäre im Gegensatz zu einer späteren Zahlungsfrist nach Ermessungsentscheidung, die die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung sehr wohl hemmt).--Ratzer (Diskussion) 10:40, 13. Mai 2013 (CEST)Beantworten

falscher Link?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt 8 des Artikels zeigt der letzte Link auf die Sozialleistung Wohngeld, nicht auf die WEGKassenumlage. Das sieht nicht richtig aus. (nicht signierter Beitrag von 80.144.142.114 (Diskussion) 01:01, 20. Feb. 2015 (CET))Beantworten

erledigt, --Daceloh (Diskussion) 22:42, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Bitte Link auf englischen Artikel[Quelltext bearbeiten]

https://en.wikipedia.org/wiki/Stamp_duty_in_the_United_Kingdom#Stamp_Duty_Land_Tax (nicht signierter Beitrag von 81.105.160.157 (Diskussion) 16:53, 13. Jul 2015 (CEST))

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Gerade bei Steuern ist für uns als Bürger wichtig, ihre Geschichte zu kennen. So vertritt jemand die Auffasssung, sie sei als Ersatz der Vermögenssteuer eingeführt worden, weshalb eine Diskussion über eine erneue Einführung einer Vermögenssteuer -ohne Eeneute Abschaffung der Grunderwerbssteuer- unsinnig sei. Weiß jemand etwas über die Geschichte? (nicht signierter Beitrag von 88.130.4.174 (Diskussion) 08:41, 28. Jan. 2016 (CET))Beantworten

Die Vermögensteuer wurde bis 1996 erhoben. Da gab es die Grunderwerbsteuer schon lang, wie aus dem Artikel ersichtlich ist. Aber: aus diesem ist auch ersichtlich, dass sie ab dem Jahr 1997 auf 3,5 % erhöht wurde. Ein Zusammenhang zwischen der Erhöhung und der weggefallenen Vermögensteuer ist daher schon mal recht plausibel.217.110.209.235 13:57, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Nebenkosten des Grundstückskauf[Quelltext bearbeiten]

Die Aussage ist grundsätzlich richtig. Jedoch fällt die Grunderwerbsteuer auch bei einer Vielzahl von Vorgängen an, die nur mittelbar die Übertragung von Grundstücken beinhaltet. Ich halte die Aussage an dieser Stelle für nicht nützlich und verwirrend. Ich schlage vor des bei den Weblinks zu verorten. --Michael Metschkoll (Diskussion) 21:29, 6. Feb. 2017 (CET)Beantworten

-1 Danke für den Hinweis. -2 Mir ging es darum den Artikel in die WP einzubinden (Waise). Meinten Sie 'Siehe auch'? Gruß Avernarius (Diskussion) 06:24, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Ja, so hatte ich es mir gedacht und habe es auch gleich gemacht (wegen Reim :-)) --Michael Metschkoll (Diskussion) 13:23, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ziele[Quelltext bearbeiten]

Die Ziele, die mit der Festlegung des Steuersatzes erreicht werden sollen/können ? Avernarius (Diskussion) 08:00, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Warum?[Quelltext bearbeiten]

Weshalb wird diese Steuer überhaupt erhoben? Also warum wird eine derart Hohe Summe bei einem Immobilienkauf an den Staat abgegeben? --2A00:C1A0:4886:C00:79F2:C1B4:4C92:551B 02:16, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Warum werden Steuern erhoben? https://de.wikipedia.org/wiki/Steuer Der Staat sucht sich seine Möglichkeiten... Sehe nicht, was bei der GrESt außergewöhnlich ist.217.110.209.235 14:05, 3. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Wer bekommt das Geld?[Quelltext bearbeiten]

"ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können" steht hier, aber wie sieht es tatsächlich aus? Baden-Württemberg als Beispiel gibt 56 % an die Kommunen weiter [1]. Oder hier Rheinland-Pfalz: [2] Eine Übersicht im Artikel über die Verhältnisse in Deutschland wäre schön. --Jeansverkäufer (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von Jeansverkäufer (Diskussion | Beiträge) 12:31, 6. Feb. 2023 (CET))Beantworten