Diskussion:Handelsfachwirt

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Ich war mal so frei den Abschnitt über das Meisterstudium rauszuschmeißen weil: Ländersache. In diesem Fall hat das nur Hessen betroffen, jedoch ohne verweis darauf. Die ländersüezifischen Regelungen unterscheiden sich erheblich! --160.109.120.64 08:48, 24. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

Nungut wurde direkt wieder rückgängig gemacht... --160.109.120.64 08:50, 24. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]


Liebe Leute, der Handelsfachwirt ist eine Aufsteigsfortbildung auf MEISTERNIVEAU, und zwar überall in der BRD! Warum darf dieser Verweis nicht in den Artikel? Bitte um Begründung! (nicht signierter Beitrag von 79.206.4.183 (Diskussion) 19:51, 15. Dez. 2010 (CET)) [Beantworten]

Ich sehe das Problem im ersten Satz. Für das Handwerk ist die HWK Handwerkskammer zuständig. Für den Handel ist die IHK Industrie und Handelskammer zuständig wie schon der Name der Kammer sagt. Beste Grüße --Schmettau (Diskussion) 01:26, 20. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Abgeschriebene Passage[Quelltext bearbeiten]

Der Abschnitt "Arbeitsgebiete und Aufgaben" wurde nahezu identisch aus der Website der Arbeitsagentur (http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=6535) übernommen. --TjuTju (Diskussion) 00:42, 11. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:10, 23. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Gesetzestexte für Fachwirte[Quelltext bearbeiten]

Habe den Hinweis "Gesetzestexte für Fachwirte" herausgenommen. Ist Werbung. Ein Hinweis, dass die üblichen Gesetzestexte erlaubt sind sollte reichen, die Nennung eines bestimmten Buches ist nicht notwendig und sieht eher wie Werbung aus.