Diskussion:Haushaltseinkommen

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Verfügbares Einkommen == Nettoeinkommen? (meine Meinung: Verfügbares Einkommen = Nettoeinkommen + Transfereinkommen)[Quelltext bearbeiten]

Eine Unklarheit, die selbst in manch öffentlichen Stellen nicht beseitigt ist. Deshalb bin ich mir manchmal selbst unsicher. Aber sicher ist: es gibt einen Unterschied zwischen Nettoeinkommen und verfügbarem Einkommen. Und zwar: . Grenzbeispiel: Ein erwerbsloser ALG 2 - Empfänger hat ein Nettoeinkommen von 0 - aber ein verfügbares Einkommen in Höhe der Sozialleistung ALG 2. So ist das auch in der VGR definiert. Warum sollte das bei Haushalten anders sein? Werde bei Gelegenheit weitere Belege suchen. Ich sage ja auch bei "Durchschnittseinkommen - Mittleres Einkommen, Pro-Kopf-Einkommen ist es ähnlich: diese Begriffe werden selbt von "reliablen" Stellen (z.T. auch Behörden und Journalisten) durcheinander gebracht. Deshalb gerade mein LA bei der Weiterleitung DurchschnittsE. und die Abgrenzungsergänzungen in den entsprechenend Artikeln. --BrutFork (Diskussion) 21:20, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ich behaupte mal ganz frech, die Definition auf der Website des Bundesamtes für politische Bildung ist schlicht falsch (Das verfügbare Einkommen ist der Betrag, der dem privaten Haushalt nach Abzug der direkten Steuern (z. B. Einkommensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttoeinkommen übrig bleibt.)

WP Verfügbares Einkommen sagt wie die VGR:

= Volkseinkommen 1.827,07 Mrd. €
direkte Steuern (z. B. Einkommensteuer) − 272,10 Mrd. €
Sozialbeiträge (z.B. RV, KV, AV,) − 399,87 Mrd. €
+ Transfereinkommen (z. B. BAföG) 653,74 Mrd. €

= verfügbares Einkommen 1.808,84 Mrd. €

Über diese Widersprüchlichkeiten zwischen den einzelnen WP-Artikeln bin ich darauf gestoßen. Nur die VGR-Definition verf.E. = Netto + Transfers macht alle Artikel zueinander konsistent. --BrutFork (Diskussion) 21:50, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Und hier: Statistisches Bundesamt: Vom Verfügbaren Einkommen in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum Haushaltsnettoeinkommen. Übersicht 1, S. 831. --BrutFork (Diskussion) 22:01, 9. Jun. 2016 (CEST) Da gehts sogar noch weiter (gleiche Seite), destatis sagt: verfügbares Einkommen = Nettoeinkommen + Transfereinkommen - private Abschreibungen. --BrutFork (Diskussion) 22:04, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

So, das hier dürfte die "höchste qualifizierende Stelle" sein: EU - Definition ESVG 1995 - Stelle aus obigem Dokument, rechte Spalte, S. 830:

„Die Bestandteile des verfügbaren Einkommens in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen sind im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 1995 definiert. Im Vordergrund steht dabei das verfügbare Einkommen nach dem Ausgabenkonzept. Dazu zählen alle Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit und Vermögen sowie empfangene laufende Transfers abzüglich geleisteter Transfers und Zinsen auf Hypotheken- und Konsumentenkredite. Zu den empfangenen laufenden Transfers gehören alle Geldleistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (Rente, Arbeitslosengeld, Zahlungen der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung), öffentliche Pensionen sowie Zahlungen aus betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen und monetäre Leistungen im Rahmen der Grundsicherung (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter, Arbeitslosengeld II) sowie eine Vielzahl weiterer staatlicher Geldleistungen, wie Kinder- und Erziehungsgeld, Ausbildungsbeihilfen und Wohngeld. Geleistete Transfers enthalten vor allem alle Formen der Einkommensteuer und Sozialbeiträge an gesetzliche wie auch private Sozialversicherungssysteme.“

--BrutFork (Diskussion) 22:12, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

(Einen edit-Kommentar beim Speichern einzutragen muss ich mich noch dran gewöhnne, vergesse ich oft. Deshalb dieser Eintrag für die vorigen. :) --BrutFork (Diskussion) 22:22, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Und noch einen - dieser explizit für Haushalte: Statistisches Bundesamt: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen Nettoeinkommen und Zahl der Haushalte nach Haushaltsgruppen - Je Haushalt, Haushaltsmitglied und Verbrauchereinheit -. Wiesbaden, 2006. S. 5 ff.

„Das Nettoeinkommen wird aus dem verfügbaren Einkommen wie folgt abgeleitet:
Verfügbares Einkommen gemäß ESVG 1995
- Unterstellte Einkommen für eigen genutztes Wohneigentum
- Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen
- Konsumierte Finanzserviceleistungen
- Erstattungen privater Krankenkassen für medizinische Leistungen
- Beihilfezahlungen öffentlicher Arbeitgeber
= Nettoeinkommen“

Reicht das für die Artikeländerung oder nicht?

--BrutFork (Diskussion) 23:14, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Und noch einer: Gesundheitsberichterstattung des Bundes: Definition: Verfügbares Einkommen. In: Gesundheitsberichterstattung des Bundes 09.06.2016, verantwortlich: Bundesministerium für Gesundheit, 2016.

„Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch, dass dem Primäreinkommen einerseits die monetären Sozialleistungen und sonstigen laufenden Transfers hinzugefügt werden, die die privaten Haushalte überwiegend seitens des Staates empfangen; abgezogen werden dagegen andererseits Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialbeiträge und sonstige laufende Transfers, die von den privaten Haushalten zu leisten sind. Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte entspricht damit den Einkommen, die den privaten Haushalten letztendlich zufließen und die sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.“

Das reicht jetzt aber, oder? --BrutFork (Diskussion) 23:32, 9. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber du hattest bei der Definition von "Haushaltseinkommen" die Transferleistungen raus gestrichen. Damit bin ich nicht einverstanden, denn die BPB sagt was anderes. Deine Quellen sagen alles mögliche aus, nur nichts über den Begriff "Haushaltseinkommen". Der taucht in deinen Quellen, die du raus geschrieben hast, nur am Rande auf, wird nicht definiert. Somit taugt das nicht als Beleg dafür, dass man das Haushaltseinkommen ohne Transferleistungen definiert. In deinem privaten Glossar definierst du Haushaltseinkommen übrigens mit Transferleistungen, hier im Artikel willst du es aber aus der Definition streichen. ?? --TheRandomIP (Diskussion) 14:59, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
hi TheRandomIP, jetzt müssen wir aufpassen, dass wir kein Missverständnis reinbekommen: Der Edit hier war über die im Artikel gemachte Gleichsetzung von Haushaltsnettoeinkommen und Verfügbarem Haushaltseinkommen - nicht über den Begriff des Haushaltseinkommens. Oder erinnere ich mich falsch? (ist ja nicht auszuschließen, grad noch mal gucken) --BrutFork (Diskussion) 15:51, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Bei deinen beiden Edit hast du "Kindergeld" und "Rente" aus der Definition gestrichen, siehe hier: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Haushaltseinkommen&type=revision&diff=155132426&oldid=154405067 --TheRandomIP (Diskussion) 15:58, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
ha! genau das wollte ich grad schreiben, du warst schneller! :) Die hätte ich im ersten Satz stehenlassen können, meine Editbegründung und die Änderung des Satzes über Gleichsetzung H-netto und H-verfügbar war aber richtig, hatte in der Edtitbegründung auch geschrieben: "Nettohaushaltseinkommen ist nicht synonym verfügbares Haushaltseinkommen (verf. Haushaltseinkommen = Nettohaushaltseinkommen + Transfereinkommen)". Hatte Kindergeld und Rente deshalb zu verf.HE geschoben, damit der Transfer sichtbar ist. Allerdings finde ich beim Allgemeinbegriff immer noch zwei unterschiedliche Defs, nämlich die HE = komplettEinkommen + Saldo Transfers; als auch komplettEinkommen ohne Transfers. --BrutFork (Diskussion) 16:03, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ja, so ganz stimmt das dann immer noch nicht mit den Definitionen. Die Definition des Haushaltseinkommens lautet Haushaltseinkommen = "normale" Einkommen + Transfers. Dann weiter Haushaltsnettoeinkommen = Haushaltseinkommen - Abgaben und schließlich verfügbares Haushaltseinkommen = Haushaltsnettoeinkommen + Transfers, daraus folgt, dass verfügbares Haushaltseinkommen = "normale" Einkommen - Abgaben + 2 * Transfers. Die Transfers werden schließlich zweimal gezählt. Aber deswegen kannst du die Transfers nicht einfach aus der Definition von Haushaltseinkommen löschen, vor allem, weil die BPB das eindeutig mit Transfers definiert. Der Fehler muss woanders liegen. Was mir auffällt ist, dass in deinen Quellen immer nur von Nettoeinkommen (ohne Haushalt) die Rede ist. Aber kann es nicht auch sein, dass man Nettoeinkommen zwar ohne Transfers, das Haushaltsnettoeinkommen aber mit Transfers definiert? --TheRandomIP (Diskussion) 16:21, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Richtig. Deshalb bin ich auch der Meinung das "Haushaltseinkommen" eigentlich ohne Transfers sein müsste. Möglicherweise haben wir es hier mit einer tatsächlichen Inkosistenz der Begriffsbildung zu tun, die sozusagen durch Tradierung nun aber etabliert ist. Einen Denkfehle machst du aber bei "2 x Transfers", denn Haushaltsnetto ist definitiv ohne Transfers, und damit ist verf.HE = HEnetto + Transfers in jedem Falle richtig. Der Allgemeinbegriff HE scheint ganz einfach aus der Rolle zu fallen (falls er Transfers einschließt).
Bzgl. verf.E und verf.HE: alle obigen Quellen besprechen speziell Haushalte. GAnz explizit formuliert ist es im letzten Beleg (Gesundheitsbericht): Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (Ausgabenkonzept) ergibt sich dadurch ... = Verf.HE. Ausserdem: ...dass den Primäreinkommen... - Brutto und Netto sind Primäreinkommen, Transfers sind Sekundäreinkommen.
Also entweder ist der allgemeine HE-BEgriff eine "taxonomische Anomalie" oder wir haben noch nicht die richtige Quelle/Beleg gefunden, das HE ohne Transfers ist. --BrutFork (Diskussion) 16:53, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Haushaltsnetto ist definitiv ohne Transfers? Das sehen selbst deine Quellen aber anders. Einmal das statistische Bundesamt: "Das Nettoeinkommen schließt die den privaten Haushalten aus unselbständiger Arbeit, aus selbstständiger Tätigkeit, aus Vermögen und aus laufenden Transfers, wie z.B. Rente, Pension, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kinder- und Erziehungsgeld sowie Unterhaltszahlungen anderer Haushalte zugeflossenen Einkommen ein." Das Statistische Landesamt Hessen macht es nochmal explizit. Ganz unten steht: "Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen (alle Einnahmen des Haushalts aus Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung) Einkommensteuer/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden." Fazit: Ich sehe wenig, was deine These stützt, dass das Haushalts(netto)einkommen ohne Transferleistungen definiert sei. Daraus folgt auch, dass sich Nettoeinkommen und verfügbares Einkommen zumindest nicht durch die Transferleistungen unterscheiden. --TheRandomIP (Diskussion) 17:54, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
So, habe nochmals ein bischen recherchiert, im Monet nur Zwischenstand: Des Pudels Kern könnte möglicherweise in einem Unterschied oder unterschiedlicher Verwendung der Begriffe "Transfers" und "Transfereinkommen" und "Transferzahlungen" liegen. Möglicherweise sind das verschiedene Bedeutungen.
Zu dem Zitat: "Das Haushaltsnettoeinkommen errechnet sich, indem vom Haushaltsbruttoeinkommen (alle Einnahmen des Haushalts aus Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung) Einkommensteuer/Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung abgezogen werden."
Das ist ja schon wieder was neues - die rechnen Transfereinkommen zum HaushaltsBRUTTO??? Überall ist Brutto definiert als Arbeitnehmerentgeld - AG-Sozialabgaben. Und Netto als Brutto - Steuern - AN-Sozialabgaben. Und Verfügbares E. als Netto + Transfers. Eine ganz andere Taxonomie bei Haushalten gegenüber Einzelpersonen? Das wäre doch total unlogisch.
Beim derzeitigen Stand bedeutet das:
1. Einzelpersonen und -einkommen: Es gibt BruttoE., NettoE. und VerfE., alle drei sind unterschiedlich. Das BruttE. enthält keine Transfereinkommen, sondern Brutto = Arbeitnehmerentgeld - AG-Sozialabgaben und Verf.E = Netto + Transfereinkommen.
2. Haushalten: HEbrutto enthält Transfereinkommen. Und ein echtes Netto wie bei Einzelp./einkommen gibt es eigentlich garnicht, sondern das VerfHE wird einfach gleichfalls NettoHE genannt.
3. Effektiver Unterschied: Bei Einzelperson wird Transfereinkommen zum Netto addiert. Bei Haushalten wird Transfereinkommen zum Brutto addiert?
Wieso machen die sonen Quatsch? (Korrigiere mich, falls ich wieder einen neuen Fehler eingebaut habe. ;)
--BrutFork (Diskussion) 21:29, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
P.S. Oder auch so formuliert: Beim Personen-/Einzeleinkommen enthält das Netto keine Transfers. BEi Haushalten enthält das NEtto Transfers?
--21:32, 10. Jun. 2016 (CEST)
P.P.S: Bei Personen-/einzeleinkommen zählen die Sozialbeiträge zu den Lohnnebenkosten und sind keine Transferzahlungen. Bei Haushalten gehören Sozialbeiträge zu den Transferzahlungen? Wo ist der Sinn?--BrutFork (Diskussion) 21:36, 10. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich habe einen Hinweis auf die Abweichung von der Einkommen-Taxonomie im Artikel ergänzt. Ob es so vollständig korrekt ist, bleibt im Moment noch offen. "Richtiger" als vorher ist es aber auf jeden Fall denke ich. --BrutFork (Diskussion) 16:31, 17. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]
P.S. Ganz zufrioedenstellend ist das allerdings immer noch nicht, denn nun ergibt sich ein Widerspruch zur Defintion des Äquivalenzeinkommens --BrutFork (Diskussion) 16:42, 17. Jun. 2016 (CEST)[Beantworten]