Diskussion:Helix-Turmfischpass
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Kulac in Abschnitt Fischtreppenzwang laut EU-Richtlinie
„... in Form einer Wendeltreppe.“
[Quelltext bearbeiten]Eine Wendeltreppe sieht anders aus. Auch die Form. -- Hans Koberger 08:45, 15. Dez. 2013 (CET)
- Das Bild zeigt die andere Form am Kieler Hafen die eigentliche Version des Turmbaues siehe hier FH Bochum, Infoblatt zum Turmfischpass. Bild sollte deshalb auch besser raus. --Search and Rescue (Diskussion) 08:51, 15. Dez. 2013 (CET)
- Ja, alles klar, das Foto bitte rausnehmen. -- Hans Koberger 08:55, 15. Dez. 2013 (CET)
- Hab es gleich selber getan. -- Hans Koberger 09:00, 15. Dez. 2013 (CET)
- Ok somit erledigt, danke --Search and Rescue (Diskussion) 09:02, 15. Dez. 2013 (CET)
Fischtreppenzwang laut EU-Richtlinie
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel steht: "Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen bis 2015 alle europäischen Staumauern mit geeigneten Fischpässen ausgestattet werden." Wie stellt sich die EU eine Fischtreppe vor bei einem Staumäuerchen in der Art wie hier abgebildet? Gibt es auch Fisch-Lifte? --178.195.134.244 13:44, 10. Feb. 2014 (CET)
- Unpassendes Bild: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wie aus den heutigen Schlagzeilen wieder deutlich wird. Aber in Frankreich, Österreich und Italien gibt es ähnliche Talsperren. -- Olaf Studt (Diskussion) 14:58, 10. Feb. 2014 (CET)
- in die aber in der regel keine fische rein müssen. ausführlichere disk findet sich hier lg, --kulacFragen? 16:48, 10. Feb. 2014 (CET)