Diskussion:Hessisches Datenschutzgesetz

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Review 26. April – 4. Juli 2010[Quelltext bearbeiten]

Ein Artikel zum ersten und ältesten Datenschutzgesetz der Welt. Leider sind Gesetzestexte immer etwas spröde. Artikel über Gesetze können deshalb schnell unverständlich oder uninteressant werden. Eine vereinfachende Darstellung verbietet sich jedoch, weil in der Juristerei Vereinfachungen häufig falsch oder zumindest ungenau sind. Zwar sagt ein Bild mehr als tausend Worte, aber welche Bilder sollte man für so einen Artikel wählen? Insgesamt also ein schwieriges Unterfangen, an dem ich mich versucht habe. Ich bitte um euer Feedback! --Haschen nach Wind 01:49, 26. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ich habe mir deinen Artikel am 26. April ausgedruckt und durchgelesen. Dabei sind Verbesserungsvorschläge zusammengekommen, die ich dir hier mitteilen möchte. Lies dir bitte auch Benutzer:Umweltschützen/Review durch.

  • Einleitung und Infobox
    • Beides einwandfrei.
  • Abschnitt 1: Gesetzeszweck
    • Ebenfalls in Ordnung.
  • Abschnitt 2: Geltungsbereich
  • Abschnitt 3: Inhalt
    • Bis-Striche könnten ausgeschrieben werden. Das gilt dann auch für die Unterabschnitte.
    • Unterabschnitt 3.1: Erster Teil: Allgemeiner Datenschutz
      • Der Abschnitt, ganz besonders der erste Absatz, wirkt aufgrund des Satzbaus ziemlich einschläfernd.
    • Unterabschnitt 3.2: Zweiter Teil: Hessischer Datenschutzbeauftragter
      • Im zweiten Teil des Gesetzes (§§ 21–31) […] Den Inhalt der Klammer sollte man in den Satz einbauen.
      • […] die Aufgaben und Befugnisse sowie die Pflichten des Hessischen Datenschutzbeauftragten geregelt. Darauf kann hier trotz der Verweisung ruhig in ein, zwei kurzen Sätzen eingegangen werden. erledigtErledigt --Haschen nach Wind 12:10, 9. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
    • Unterabschnitt 3.3: Dritter Teil: Besonderer Daenschutz
      • […] (§§ 32–37) […] (§§ 32, 33 und 35) […] (§§ 34 und 36) […] Die Klammern sollten aufgelöst und die Inhalte geschickte in die Sätze eingearbeitet werden.
    • Unterabschnitt 3.4: Vierter Teil: Rechte des Landtags und der kommunalen Vertretungsorgane
    • Unterabschnitt 3.5: Fünfter Teil: Schlussvorschriften
      • […] (§§ 40–44) […] Auch das bitte in den Satz einarbeiten.
  • Abschnitt 4: Geschichte
    • Es gab doch sicherlich eine Art Vorgeschichte zum Gesetz, die sollte man noch einfügen.
    • […] des Bundes und der Länder. und bitte durch sowie ersetzen.
    • Nach heutigen Maßstäben wäre das Datenschutzgesetz vermutlich verfassungswidrig. Bitte belegen, ansonsten scheint es TF zu sein. erledigtErledigt --Haschen nach Wind 12:10, 9. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
  • Abschnitt 5: Literatur
    • Okey.
  • Abschnitt 6: Weblinks
    • Ebenfalls in Ordnung.
  • Abschnitt 7: Einzelnachweise
    • Dito.

Fazit: Ja, der Artikel ist recht trocken. Er hat keine Bilder – aber ich sehr für Bilder auch keinen Bedarf. Die Trockenheit liegt aber leider nicht daran, dass es um ein Gesetz geht, und Gesetzestexte in der Regel ja schon extrem öde sind. ;-) Nein, der Artikel ist stilistisch gesehen nicht gut. Besonders beim Gesetzesinhalt erhält jeder Paragraph seinen eigenen Satz, aber die Sätze sind in keinster Weise verknüpft. Weite Teile gleichen sich sogar in Abschnittstruktur und Satzbau. Da müsste man dringend dran gehen. Außerdem ist der Artikel noch möglicherweise lückenhaft: Gab es keine Vorgeschichte, die dazu führte, ein solches Gesetz zu entwerfen? Die Entwicklung an sich könnte man auch etwas genauer schildern. Ebenfalls vielleicht öffentliche Reaktionen, und auch die Quellenlage ist nicht gerade vorbildlich. Alles in allem muss ich ziemlich viel meckern, ich hoffe aber, du kannst das verstehen. Ich habe übrigens so ein wenig den Eindruck gewonnen, dass du selbst beim Schreiben, nun ja, vielleicht etwas gelangweilt warst, aber das ist nur mein Eindruck, und ich verstehe eigentlich häufig Sachen falsch – also mach dir nichts draus. :-D

Ich hoffe dennoch, dass mein Review dir weiterhilft, den Artikel zu verbessern, auch wenn du keine Kandidatur planst. Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 18:44, 1. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank für deine ausführlichen Hinweise (obwohl „einschläfernd“ und „stilistisch nicht gut“ mir schon weh tun). Nein, ich war beim Schreiben ganz und gar nicht gelangweilt (hey, ich bin freiwillig hier, niemand zwingt mich). Es trifft zu, dass die Sätze nicht miteinander verknüpft sind, aber das sind die Paragrafen, die erwähnt werden, auch nicht. Gesetze erzählen eben keine Geschichte, sondern regeln bestimmte Sachverhalte. Dies erklärt vielleicht die Tatsache, dass es kaum „lesenwerte“ Artikeln zu Rechtsthemen gibt. Aber ich will nicht an deinem Review meckern. Du hast dir Mühe gemacht und ich bedanke mich dafür. Einige deiner Vorschläge werde ich gewiss umsetzen. --Haschen nach Wind 13:18, 2. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]
Moin, ich weiß schon, dass meine Wortwahl wohl hart war – ich hab versucht, es möglichst einfach auszudrücken, aber das ist leider so mein Eindruck. Aber ich denke, du solltest dich davon lösen, zu meinen, der Artikel könnte nicht lesenswert werden; du deutest so etwas zumindest an. Ich bin nämlich er Meinung, der Artikel hat durchaus Potenzial, sollte aber nur stark ausgebaut werden, und dieses einschläfernde, das stilistisch nicht gute möchte ich noch etwas genauer erklären: Die Nacherzählung der Paragraphen läuft eigentlich immer nach dem gleichen Schema. Manchmal sind es ein, zwei, drei Sätze, das ist abwechslungsreich. Doch wenn ich mehrere kurze Sätze, wirklich nach exakt dem gleichen Muster hab – ja, das wirkt dann einschläfernd. Diese kurzen Sätzchen solltest du lediglich verbinden, mehr ist das nicht. Wenn du magst kann ich das auch versuchen – wenn ich Zeit finde. ;-) Grüße Umweltschutz Sprich ruhig! Bewerte ruhig! 13:24, 2. Mai 2010 (CEST)[Beantworten]

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:28, 20. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Neue Fassung zum 25.05.2018[Quelltext bearbeiten]

Zum 25.05.2018 ist eine neue Fassung in Kraft getreten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:8074311,2,20180525

Somit sollte der Artikel, insbesondere die Teile "Basisdaten", "Inhalt", "Geschichte" und "Literatur" aktualisiert werden.

Ich bin mir nicht sicher: Sollte für die Neufassung ein neuer Artikel angelegt werden, oder der bestehende Artikel geändert werden? Falls letzteres der Fall ist würde wohl ein Großteil des heute bestehenden Artikels wegfallen. --31.164.120.6 11:54, 3. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]
Ich fange einfach mal an, den bestehenden Artikel zu aktualisieren. Rückmeldung sehr gerne erwünscht. --Legesikon (Diskussion) 13:47, 5. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]