Diskussion:Historischer Atlas von Bayern

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Hvs50 in Abschnitt Atlasband Schwaben I, 19 (Dillingen) ??
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Schwächen in der örtlichen Zuständigkeit

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Der HAB folgt dem Zuschnitt und der Regierungsbezirkszuordnung der bayer. Landkreise, wie sie vor der Gebietsreform 1972 bestanden. Da kann es auch mal zu beachtlichen Schnitzern kommen: so fühlte sich für die Gemeinden, die 1880 von Donauwörth zu Neuburg an der Donau wechselten, in den Heften 16 und 17/Schwaben offenbar keiner der beiden Bearbeiter von Donauwörth bzw. Neuburg an der Donau zuständig (also eigentlich: der ND-Bearbeiter) mit der Folge, dass diese Gemeinden in der Umgebung von Rennertshofen unter den Tisch fielen. Und keiner näheren Betrachtung unterzogen wurden. --Widlotic (Diskussion) 19:35, 31. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Wenn das stimmt, dann wäre das beschämend. Der HAB hätte vielleicht anders zugeschnitten werden sollen. Offenbar fehlt es zudem an einer ausreichenden übergeordneten Kontrolle, Steuerung und Führung. --89.12.121.132 12:03, 2. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Den Bearbeitern wird wohl kein Vorwurf gemacht werden können. Pfister hat korrekterweise den LK Donauwörth bearbeitet. Nadler hat offenkundig nicht den LK Neuburg a.d.Donau, sondern die Pfalz-Neuburgischen Ämter an der Donau bearbeitet. Dass er dabei die 7 vormals zum Landgericht bzw. Bezirksamt Donauwörth nicht einfach übersehen hat, beweist sein mehrfacher Hinweis darauf, dass sein Bearbeitungsgebiet nicht den gesamten Landkreis einschließt. Warum Prof. Fried hier nicht koordinierend eingriff, ist unklar. Vielleicht kann Frau Pfister ja ein Heft als Anhang zu ihrem Werk beitragen, um die peinliche Blindstelle zu erhellen - auch wenn ihr Vorwort zu Heft 17 den Eindruck erweckt, dass sie lieber nicht wieder in diese Materie eintauchen möchte. --Hvs50 (Diskussion) 12:36, 14. Sep. 2018 (CEST)Beantworten
Dem Bearbeiter des vorgeblichen Beitrages "Neuburg an der Donau", also im Sinne der Vorgabe sollte das dann wohl doch eine Behandlung des Gebiets des (Alt) Landkreises Neuburg an der Donau vor Wirksamwerden der Gebietsreform am 1.7.1972 sein, kann sehr wohl der Vorwurf gemacht werden, dass er sich nur dem Territorium der "Pfleggerichte Neuburg und Reichertshofen" zugewandt hat. Und das ist ein vom og. Territorium doch deutlich abweichender Raum. --213.172.123.242 20:21, 6. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Neuer Teil Innviertel

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Es gibt einen neuen Teil für das Innviertel. Ist die geplante Aufteilung/Gliederung vielleicht schon bekannt? Vgl. [1], [2] --Ortenburger 12:29, 19. Jan. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 10:27, 14. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Atlasband Schwaben I, 19 (Dillingen) ??

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Abgesehen davon, dass der Band Dillingen wohl noch nicht im Handel ist -> auf der KBL-Website wird als S I 19 der (ebenfalls noch nicht als Buch erschienene) Band über den Altlandkreis Illertissen geführt. Dillingen wäre dann (frühestens) Band 20. --Hvs50 (Diskussion) 14:09, 29. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Nach Himmelfahrt 2024 liegt mir nun der (Doppel-)Band „Dillingen an der Donau“ als Nr. S 19/I und S 19/II vor. Im Verzeichnis der HAB-Bände auf der website der KLG (letzte Änderung angeblich 2024) gilt aber weiter „Illertissen“ als Band 19. --Hvs50 (Diskussion) 10:27, 15. Mai 2024 (CEST)Beantworten