Diskussion:Johann Jacoby

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Imbarock in Abschnitt Unzulässige Wertung
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Wertung entfernt[Quelltext bearbeiten]

Es ist wurscht ob zutrifft: "Der Rechtshistoriker Uwe Wesel bezeichnet ihn als größten deutschen Demokraten des 19. Jahrhunderts." Wenn JJ tatsächlich der gdDd19Jh war - was durchaus denkbar aber nicht beweisbar ist, auch durch die Superautorität UW nicht, gehört das in den Text und nicht an den Beginn des Artikels. Die nicht verifizierbare Inthronisation dürfte sowohl JJ Selbstverständnis als auch dem Neutralitätsgebot der Wikipedia widersprechen. Ich habe den Satz deshalb entfernt. Bei dem Artikel über UW mag die Wertung passen, weil sie den geistigen Hintergrund des UW beschreibt. Leonhardt 21:32, 16. Mai 2005 (CEST)

Kürzungen und Ergänzungen[Quelltext bearbeiten]

Gut, Machahn, das Du hier ausgemistet hast, vor allem das war ja schauderhaft: "Auch Matull fand heraus, dass Jacoby die Deutschen der direkten Demokratie für fähig hielt". Jetzt hat das Ganze eine solide Basis. -- Imbarock 00:24, 17. Mai 2010 (CEST)Beantworten

So [1] kommt man wieder dahin, aber ist das der alte Eintrag? War mal drauf und fand ihn schon früher nicht sehr ergiebig. -- Imbarock 21:06, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Werd verrückt, soeben, beim Suchen, hat es noch geklappt, jetzt aber, bei der Kontrolle, nicht mehr?! Einerlei, s.o. -- Imbarock 21:11, 19. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Gen. Zeichen[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Lesart ist die Version ohne Kreuz die Version, für die das Moratorium (Start 22/23.4.2014) gilt.--Pacogo7 (Diskussion) 12:44, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Es gilt kein Moratorium, es gelten vielmehr die Meinungsbilder. --Zipferlak (Diskussion) 13:52, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
So sagst Du es, andere sagen, dass die Formatvorlagen von Empfehlung sprechen. Meinungsbilder können den Empfehlungscharakter nicht aufheben. Bist Du der endgültige Richter in dieser Frage? Wer hat Dich dazu bevollmächtigt?--Pacogo7 (Diskussion) 13:58, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Die Einheitlichkeit der Darstellung mit Kreuz und Stern wurde im Mai 2010 beschlossen; indivuelle Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Mache ein neues Meinungsbild, wenn Du daran etwas ändern möchtest. --Zipferlak (Diskussion) 14:14, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Formatvorlagen haben einen "Empfehlungscharakter". Die MBs können nur den Inhalt ändern, nicht den Empfehlungscharakter. Die genealogischen Zeichen diskriminieren. Dies ist verboten und darf nicht aufgehoben werden. So sagen jedenfalls die anderen Autoren.--Pacogo7 (Diskussion) 14:39, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Aber selbstverständlich kann man zu einer konkreten Einzelfrage einer Metaseite mit Empfehlungscharakter ein MB durchführen, so dass das Ergebnis des MB verbindlich wird. Das Diskriminierungsargument war nicht wichtig genug, dass es beim letzten MB (März/April 2014) als Pro-Argument für eine Änderung angeführt wurde. Und nun soll es plötzlich so wichtig sein, dass es das Meinungsbild insgesamt aushebelt ? Das ist absurd. --Zipferlak (Diskussion) 16:21, 28. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Das Diskriminierungsverbot kann aber dazu führen, dass man den Empfehlungscharakter der Formatvorlage stärker betont als die Verbindlichkeit des MBs. - Du denkst, dass bei dieser Diskussion ein Argumentationsstand herauskommt, der zum Konsens führt. Wenn Du Dich da mal nicht täuscht.--Pacogo7 (Diskussion) 12:30, 30. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Spekulationen darüber, was ich denke oder nicht denke, tragen nichts zur Artikelverbesserung bei und sind daher hier deplaziert. Wenn Du allerdings glaubst, dass sich hier kein Konsens ergeben wird, solltest Du Dir die Frage stellen, welchen Zweck dann Deine hiesigen Diskussionsbeiträge verfolgen. --Zipferlak (Diskussion) 19:48, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Inhaltlich, also was für Gründe (Du: MB-Mehrheit, Ich: Diskriminierung (Empfängerseite) deshalb Unverbindlichk. der Formatvorlage) für Kreuz oder nichtkreuz stehen, ist eine Pattsituation. Deshalb brauchen wir eine Metakonvention um Editwars zu vermeiden.--Pacogo7 (Diskussion) 00:37, 2. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Im Gegensatz zu Zipferlaks Darstellung, dass es keine Ausnahmen geben darf, hat das letzte Meinungsbild genau das klargestellt: Es darf Ausnahmen vom Kreuzzwang geben. Damit ist diese Diskussion wohl erledigt. --Hardenacke (Diskussion) 18:28, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Nein. --2A02:810D:10C0:6F4:2869:8E:E0E2:977 18:57, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Das ist ein Argument von ähnlicher Qualität, wie wir sie seit langem kennen. --Hardenacke (Diskussion) 20:55, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Das Meinungsbild, das am 3. August 2014 endete hat dieses Ergebnis: Das Meinungsbild wurde von der einfachen Mehrheit formal angenommen. Der Vorschlag, die Zeichen * und † für Biographie-Einleitungen ausnahmslos verbindlich vorzuschreiben, verfehlte die einfache Mehrheit und wurde damit abgelehnt. Das ist eindeutig. --Schlesinger schreib! 22:29, 23. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Unzulässige Wertung[Quelltext bearbeiten]

Zitat aus dem Abschnitt "Hinwendung zur Sozialdemokratie": "Die Grundlagen seiner Schrift von 1870, sein „soziales Glaubensbekenntnis“ wie er es nannte, hat er nie wesentlich korrigiert."

Eine Korrektur setzt zunächst mal einen oder mehrere Fehler voraus. Selbst wenn der Autor dieses Satzes Jacobis Schrift für fehlerhaft hält, gehört eine solche Wertung nicht in diesen Artikel. (nicht signierter Beitrag von 91.47.24.25 (Diskussion) 19:21, 16. Jan. 2017 (CET))Beantworten

"Nie wesentlich korrigiert" ist tatsächlich irreführend. Danke für den Hinweis! --Imbarock (Diskussion) 18:28, 17. Jan. 2017 (CET)Beantworten