Diskussion:Kennzeichnungspflicht für Polizisten

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 2001:16E0:105:1102:2D18:E0C7:6A7F:61AD in Abschnitt Wie kann die Dienstnummer für Nachweiszwecke fixiert werden?
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Spricht etwas dagegen, den Artikel zu verschieben auf Kennzeichnungspflicht von Polizisten oder Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Mir erschiene das sinnvoller. --Mushushu 18:43, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Das nehm ich als Zustimmung :) Kann man irgendwie dafür sorgen, dass der Link oben noch funktioniert...? --Mushushu 19:49, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Grammatisch richtig sind wohl "Kennzeichnung von Polizisten" und "Kennzeichnungspflicht für Polizisten". Ich habe eine Verschiebung gemacht wie vorgeschlagen. -- Conda Ana (Diskussion) 23:04, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Mich würde noch die Situation in der Schweiz interessieren. Vielleicht hat jemand Lust, das zu recherchieren. --Mushushu 18:49, 25. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Weil die Kantone sehr autonom sind, ist das nicht so einfach. -- Conda Ana (Diskussion) 23:04, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Berlin[Quelltext bearbeiten]

Kennzeichnungspflicht aber nicht für die Bereitschaftspolizei, also genau den Einheiten, die in der Kritik wg. brutaler Übergriffe auf Demonstranten stehen. Für die gibt es lediglich eine "taktische Kennzeichnung" für den gesamten Zug. Damit kann weiter wie bisher gegen Proteste agiert werden. (nicht signierter Beitrag von 188.102.107.183 (Diskussion) 11:07, 11. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Dazu habe ich Belege gesucht und das dann im Artikel aufgenommen. -- Conda Ana (Diskussion) 23:51, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Tabelle[Quelltext bearbeiten]

Findet ihr wirklich alle Tabellen ansprechender als Fließtext? Na gut, mir soll's recht sein. Die Herauslösung von Österreich und der Schweiz fand ich sinnvoll, um der Deutschlandzentriertheit entgegenzuwirken. Nicht dass der Artikel nicht trotzdem ziemlich deutschlandzentriert wäre... Die Trennung in EU und andere kam dadurch zustande, dass es für die Informationen über die EU-Staaten eine gemeinsame Quelle gibt. Wenn ihr findet, dass das jetzt trotzdem klar wird, können auch alle in einer Tabelle bleiben – nur hinter jede Zeile jeweils denselben Einzelnachweis zu kleben hätte ich nicht so viel Lust. --Mushushu (Diskussion) 21:11, 12. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Sobald es zu den einzelnen Ländern mehr als jeweils nur einen Satz zu sagen gibt, kann die Tabelle gerne wieder in erläuternde Textabschnitte umgewandelt werden. Aber so lange es kaum Fließtext gibt finde ich eine Tabelle doch übersichtlicher und besser geeignet als viele Überschriften für wenig Text.
Die Deutschlandzenriertheit lässt sich nicht lösen indem zwei ausgewählte andere Staaten aus der Tabelle heraus gelöst werden, obwohl sie nicht mehr Text enthalten als alle anderen gelisteten Staaten. Damit schaffen wir dann höchstens zusätzlich noch eine Zentriertheit deutschsprachiger Staaten. Wenn es wirklich stört dass bisher deutlich mehr Information über die Situation in Deutschland zu finden ist als zu allen anderen Ländern, könnte man diesen Abschnitt vielleicht in einen eigenen Artikel auslagern. Ich halte das aber derzeit nicht für notwendig. --Nicor (Diskussion) 01:04, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Eine Herauslösung für Deutschland, Österreich und die Schweiz aus der Tabelle ist in sofern ok, weil sich die deutschsprachige Wikipedia im Fokus mehr mit der Situation dieser Länder beschäftigen dürfte. Was wir dort bisher stehen haben, ist leider noch sehr wenig. Absätze bieten sich an, wenn man mehr Informationen hat.
Außerdem wäre es gut, wenn man für die anderen Staaten noch mehr Angaben (zum Beispiel Zeitpunkt der Einführung der Kennzeichnung) und insbesondere Verweise zu weiterführenden Texten finden könnte. Mit der Zeit wird das aber schon kommen. Conda Ana (Diskussion) 09:39, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Da muss ich widersprechen. Die deutschsprachige Wikipedia ist eine Universalenzyklopädie in deutscher Sprache, aber explizit nicht auf den deutschsprachigen Raum fokusiert. Dass dies in der Realität etwas anders aussieht liegt nicht etwa daran dass dies gewollt wäre, sondern an den deutschsprachigen Autoren, deren Wissen und Interessen sich eher auf diese Region konzentriert und natürlich der Verfügbarkeit von Quellen in deutscher Sprache. Eine Situation der man eher entgegen wirken müsste. --Nicor (Diskussion) 10:47, 13. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Portugal[Quelltext bearbeiten]

Ich kann mich erinnern, dass Polizisten in Portugal Namensschilder tragen, allerdings habe ich keine zitierfähige Quelle dafür. Da aber im Artikel auch keine Quelle genannt ist, werde ich Portugal vorerst löschen. -- Inlandsgeheimdienst (Diskussion) 08:10, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Ich wundere mich über deine Löschung, denn der gelöschte Abschnitt behauptete doch gar nicht, dass Polizisten Namensschilder tragen, sondern nur, dass sie sich auf Wunsch identifizieren müssen – was sie ja nicht müssten, wenn sie Namensschilder hätten. In der Tabelle stand auch eindeutig, dass in Portugal keine Kennzeichnungspflicht herrscht. Insofern stimmte der Satz vollkommen mit deiner Erinnerung überein. Entschuldige! Ich habe deinen Kommentar falsch gelesen. Als Quelle dafür dient aber trotzdem wie für alle anderen europäischen Staaten der über der Tabelle zitierte Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Vielleicht hat sich die Situation seit 2011 geändert? Dafür wäre aber tatsächlich eine Quelle gut, sowas passiert doch nicht undokumentiert! Kannst du zufällig Portugiesisch?
(Vielleicht sollte man die Quelle hinter jedes Land setzen, für das sie gilt, auch wenn es für jedes dieselbe ist.) --Mushushu (Diskussion) 10:15, 11. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Zitat der Aussage unter Sachsen-Anhalt[Quelltext bearbeiten]

Das Holger Stahlknecht gesagt haben soll, dass "man [...] als Demokrat damit leben [müsse], dass nicht alle Straftaten aufgeklärt werden könnten." ist mit diesem Beleg schlichtweg falsch, das hat CDU-Innenexperte Jens Kolze gesagt. Wer hat denn das hier hereingeschrieben ? (nicht signierter Beitrag von Johann Anonym (Diskussion | Beiträge) 10:23, 7. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Danke für den Hinweis; ich habe den entsprechenden Satz entfernt, da dieser Einzelfall m. E. auch nicht notwendigerweise erwähnt werden muss. — ireas (Diskussion) 00:02, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten
Auch meinerseits - der Fehler geht auf meine Kappe - danke für den Hinweis! Leider hat er sich auch schon verbreitet (ein Argument mehr, warum Neues Deutschland für mich keine zuverlässige Informationsquelle ist).
Für den Artikel finde ich es richtig und wichtig, wenn die politischen Diskussionen über die Kennzeichnungspflicht abgebildet werden, da sie ja wesentlicher Teil der Geschichte der Pflicht sind. --Qaswed (Diskussion) 11:09, 23. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Wie kann die Dienstnummer für Nachweiszwecke fixiert werden?[Quelltext bearbeiten]

Welche Form ist rechtmäßig, die Dienstnummer eines Polizisten rechtskräftig zu fixieren? Ein Polizist bei einem Einsatz hat mir verweigert, seine Dienstnummer zu fotografieren. Was nützt die Dienstnummer aber, wenn man sie im Falle einer Beschwerde nur aus dem eigenen Gedächtnis oder aufgrund einer Notiz angeben kann? der betreffende Polizist und seine solidarischen Kollegen können jederzeit behaupten, man habe eine falsche Nummer... Daher auch die gleiche Frage in Bezug auf den Dienstausweis... im Text ist nur die Rede davon, das ein Polizist "auf Wunsch" den Dienstausweis vorzuzeigen hätte; ist es, konkreter gefragt, eine Pflicht des Polizisten bzw ein Recht des Bürgers, den Dienstausweis vorgezeigt zu bekommen, und kann er diesen fotografieren? Danke!--HilmarHansWerner (Diskussion) 13:01, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ich frage mich, wieso das hier unter Diskussionen steht. Das gehört auf GuteFrage oder sonstige Plattformen.
Gesetztlich muss ein Polizist den Dienstausweis vorzeigen, wenn er eine Maßnahme gegen einen Bürger vollzieht und der Bürger (der Betroffene) dies verlangt. Zumindest in Bayern ist dies so geregelt durch das BAYPag Art. 6. Und in anderen Bundesländern ist das ähnlich meines Erachtens. Fotografieren darfst du den Ausweis aber nicht!
Die Nummer alleine zu fotografieren sollte (SOLLTE) okay sein, aber da immer ein Teil des Körpers des Polizisten mit drauf ist kann sich der Polizist wie in deinem Fall wegen "Rechte am eigenen Bild" wehren. Fotos von Einzelpersonen ohne deren Zustimmung sind rechtswidrig.
Aufschreiben ist sicherlich rechtmäßig okay! --2001:16E0:105:1102:2D18:E0C7:6A7F:61AD 15:05, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Urteil Bundesverwaltungsgericht[Quelltext bearbeiten]

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/09/kennzeichnungspflicht-polizei-brandenburg-bundesverwaltungsgeric.html (nicht signierter Beitrag von 80.187.118.81 (Diskussion) 09:41, 27. Sep. 2019 (CEST)) https://www.bverwg.de/de/pm/2019/67 (nicht signierter Beitrag von 80.187.118.81 (Diskussion) 09:49, 27. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Danke für die Erinnerung – ist im Artikel ergänzt. – ireas (Diskussion) 10:20, 27. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Etwas seltsam wirkt es…[Quelltext bearbeiten]

…in Anbetracht der Lage in z. B. Deutschland wirkt es, wenn z. B. deutsche Journalisten in Berichten über die Proteste in Weißrußland 2020 die Vermummung und mangelnde Kennzeichnung der dort eingesetzten Prügel-Polizisten des Regimes rügen, oder meinen, diese ähnelten RoboCops. - Ja, bei uns gibts sowas nicht und die volle Einsatzmontur wirkt unvergleichlich freundlicher und gar nicht roboterhaft. Oder wie ? --2001:A61:BF3:ED01:FDE6:12C3:E4A4:6C7E 09:32, 30. Nov. 2020 (CET)Beantworten