Diskussion:Kinderpornografie/Archiv/2007

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herstellungsverbot

Es fallen auch freiwillige und selbstgemachte Aufnahmen darunter.

angenommen ein 13jähriges pärrchen filmt sich aus freien willen beim sex (ohne einfluss eines erwachsenen). jemand erfährt davon, erstattet anzeige und die ermittler finden die aufnahmen. was passiert mit den aufnahmen und den protagonisten, wenn sie a) 13 jahre b) 23 jahre alt sind? -- Qopep 13:24, 10. Mär. 2007 (CET)

Wenn beide 13 sind wird die Aufnahme eingezogen, die Kinder sind eigentlich strafunmündig, aber den Eltern könnte möglicherweise etwas blühen und auf jedem Fall jedem, der die Aufnahmen besitzt. Möglicherweise kommtnoch die Führsorge. Wenn beide 23 jahrealt sind und dasselbe machen passiert nicht. Wenn sie sich mit 13 Filmen und mit 23 kommt es heraus und sie haben die Aufnahmen noch, dann sind sie starffällig wegen Besitz. --Franz (Fg68at) 18:35, 11. Mär. 2007 (CET)

Kinderpornografie auf Wikimedia Commons?

Franz von Bayros 006
Franz von Bayros 008
Franz von Bayros 023

Auf Wikimedia Commons bin ich auf Bilder von Franz von Bayros (österreichischer Grafiker, 1866-1924) gestoßen, die möglicherweise Kinderpornografie darstellen. Kann das bitte mal jemand prüfen. Für mich sehen die jungen Damen, mit denen sich die älteren sexuell vergnügen, jedenfalls minderjährig aus. Die betreffenden Bilder habe ich rechts eingebunden. --84.155.231.139 16:27, 22. Jul. 2007 (CEST)

Die Bilder sind nach EU-Recht Kinderpornographie, aber nicht nach US-Recht. --Dabljuh Talk 21:25, 27. Jul. 2007 (CEST)

Nach deutschem Recht ja, aber wieso nach EU-Recht? --NeoUrfahraner
Wen interessiert denn das deutsche Recht? Die EU gibt hier die Vorgabe, wie die Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten auszusehen hat. --Dabljuh Talk 00:55, 28. Jul. 2007 (CEST)
Hab's grad nachgeschaut. Es ist auch Kinderpornographie nach US-Recht:
any visual depiction, including any photograph, film, video, 
picture, or computer or computer-generated image or picture, 
whether made or produced by electronic, mechanical, or other 
means, of sexually explicit conduct, where -
 ...
 (B) such visual depiction is, or appears to be, of a 
     minor engaging in sexually explicit conduct;
 ...
Siehe auch: Gesetzgebung --Dabljuh Talk 01:16, 28. Jul. 2007 (CEST)
Mich interessiert nicht das deutsche Recht, sondern das EU-Recht. Woraus schließt Du dass offensichtliche Zeichnungen nach EU-Recht als Kinderpornographie zählen können/müssen? --NeoUrfahraner 06:05, 28. Jul. 2007 (CEST)

http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32004F0068&model=guichett "Im Sinne dieses Rahmenbeschlusses bezeichnet der Ausdruck

a) "Kind" jede Person unter achtzehn Jahren;

b) "Kinderpornografie" pornografisches Material mit bildlichen Darstellungen

i) echter Kinder, die an einer eindeutig sexuellen Handlung aktiv oder passiv beteiligt sind, einschließlich aufreizendem Zur-Schau-Stellen der Genitalien oder der Schamgegend von Kindern, oder

ii) von echten Personen mit kindlichem Erscheinungsbild, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind, oder

iii) von realistisch dargestellten, nicht echten Kindern, die aktiv oder passiv an der genannten Handlung beteiligt sind;"

Der österreichische Gesetzgeber verwendete bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses statt des Wortes "realistisch" das Wort "wirklichkeitsnah" und erklärte in den Gesetzeserläuterungen, dass das "photographisch im Sinne von dokumentaristisch" bedeutet. Liegt der österreichische Gesetzgeber falsch? --NeoUrfahraner 06:22, 28. Jul. 2007 (CEST)

POV in der Einleitung

Pornographiefeindliche Kreise können aber eine direkte Überwachung / Verfolgung von Pornographie in den meisten westlichen Staaten politisch nicht direkt durchsetzen, weswegen die Randerscheinung der Kinderpornographie als Grund herangezogen wird, um gegen jede Art von Pornographie zu diskriminieren.

Das Verbot von Kinderpornographie gibt es nur, damit "Pornographiefeindliche Kreise" irgendwen diskriminieren können? Mag sein, dass das irgendwer so sieht, aber so eine gelinde gesagt unkonventionelle Position als Tatsache darzustellen (der Satz steht im Indikativ) und ihn auch noch in die Einleitung zu setzen, halte ich für völlig unvertretbar. --Sommerkom 00:45, 28. Jul. 2007 (CEST)

...weswegen die Randerscheinung der Kinderpornographie als Grund herangezogen werden könnte...,
Besser? Oder wie wäre es korrekt? Ich entschuldige mich hierbei für meine grammatische Legasthenie. Den Platz in der Einleitung finde ich allerdings passend, da es mir widerstrebt, einen "Kritik"-Teil anzufangen, und ich diesen POV finde ich hochgradig interessant. Tatsächlich ist es ja nämlich so, dass Gesetze, die Kinderpornographie verbieten sollen, oft sehr viel mehr als nur Kinderpornographie kriminalisieren. --Dabljuh Talk 00:54, 28. Jul. 2007 (CEST)
Zum besseren Verständnis zitiere ich am besten den entsprechenden Text. Es handelt sich um eine englischsprachige Enzyklopädie, und der Artikel ist "Pornography", der Abschnitt behandelt Verbote von Pornographie und die diversen Strategien der Anti-Porno-Liga:
...Tactics employed by opponents of pornography include emphasizing 
the minimal amount of 'kiddy porn' and lobbying against this, as
people will rarely defend this type of child abuse. The 'kiddy porn'
laws are then written in a way that eliminates many innocuous types
of pornography or nudity...
Übersetzt:
Zu den Taktiken, die von Pornographiegegnern angewandt werden, gehört
auch das betonen der Randerscheinung der Kinderpornographie, und
Lobbyarbeit dagegen, da nur wenige diese Form des Kindesmissbrauchs
verteidigen würden. Die Gesetze gegen Kinderpornographie werden dann
in einer Form geschrieben, die viele harmlosere Arten von Pornographie
und Nacktheit kriminalisieren.
Es gibt noch mehr zum Thema, wie z.B. Eltern verhaftet werden, die ihre Badenden Kinder fotographieren und dergleichen juristische Abgründe. Und weiter zitiert der Artikel Studien, nach denen Kindesmissbrauch in Ländern nach der Legalisierung von Pornographie aprupt abgenommen habe usw. --Dabljuh Talk 01:04, 28. Jul. 2007 (CEST)
So. Krass, was? "POV" ist in Wikipedia nicht verboten, solange man eine gute Quelle dafür hat. Und die Quelle hier ist allererste Sahne für die Art Thema. Also würd ich sagen, wieder rein damit. Bleibt nur die Frage (da ja einige damit unzufrieden waren) - wie soll es formuliert werden? --Dabljuh Talk 01:10, 28. Jul. 2007 (CEST)

Nein, nicht krass das, sondern da steht etwas völlig anderes als Du in die Einleitung geschrieben hast. In dem Buch werden Taktiken von Pornogegnern beschrieben, Du hingegen hast gesagt, dass die Verfolgung von Kinderpornographie [...] als Angriff mit sexualfeindlichem Hintergrund eingeschätzt wird, also auf deutsch der Gesetzgeber nicht Kinder schützen, sondern Leute vom Spaß haben abhalten will. Ich weiß nicht, was Du jetzt überhaupt im Artikel haben willst, aber in die Einleitung gehört die Definition des Begriffes Kinderpornographie und eine kurze Darstellung der Gesetzeslage, Dein Zitat hat damit nichts zu tun. Wenn Du belegte Beispiele dafür findest, dass Gesetze gegen Kinderpornographie [...] in einer Form geschrieben [werden], die viele harmlosere Arten von Pornographie und Nacktheit kriminalisieren, dann schreib das rein. Ich denke aber, dass die Grenzbereiche, die es da tatsächlich gibt (virtuelle Pornographie, wirklichkeitsnahes Geschehen usw), ohnehin im Lemma ausreichend abgehandelt werden; zudem bestreitet da niemand die Intention der Gesetze. Die einzigen Fälle, die etwas mit Deinem Zitat zu tun haben (Verbot der Blechtrommelverfilmung und andere eher unter humoristischen Gesichtspunkten bekannte Geschichten) findest Du vermutlich in den USA. Wenn Du meinst, dass es den Artikel wirklich weiterbringt, dann such da halt was zusammen, aber schreib's nicht in die Einleitung. --Sommerkom 01:49, 28. Jul. 2007 (CEST)

PS: "The Encyclopedia of Unusual Sex Practices" als "allererste Sahne-Quelle" zum Thema Kinderpornographie zu bezeichnen, hat für mich etwas Zynisches, die Autorin würde Dir da sicher widersprechen. --Sommerkom 01:53, 28. Jul. 2007 (CEST)

Ich glaube, Miss Love würde eher dir Widersprechen. So würde ich beispielsweise den Artikel über Pädophilie als ausführlich und gelungen bezeichnen. Ein Artikel, der sich ausschliesslich und mit der selben Ausgiebigkeit mit Kinderpornographie selbst ist bedauerlicherweise nicht vorhanden.
Die Intention der Gesetze gegen Kinderpornographie wird aber sogar in dem Teil, den ich übersetzt habe, gut beschrieben. Welchen Politiker würde Kinderpornographie interessieren, wenn die Gesetzeslage zum Kindesmissbrauch ausreichend ist, und die Kinderpornographie selbst nichts weiter als Beweismaterial darstellt? Alleine die Anwendungsbreite der Gesetze gegen Kinderpornographie spricht für sich: Die oben angezeigten Abbildungen sind nach dem EU Gesetz hochgradig Illegal.
Entsprechend ist es angebracht, diesen von einer reputablen Quelle gemachten Vorwurf auch in den Artikel einfliessen zu lassen. Ich schlage vor, den (reverteten) Textblock durch den folgenden zu ersetzen:

Sexualforscher vermuten in der agressiven Gesetzgebung gegen Kinderpornographie den Versuch sexualfeindlicher, moralkonservativer Gruppen, Pornographie allgemein zu kriminalisieren. Da dies aber wegen des politischen Klimas in westlichen Staaten oftmals nicht möglich ist, werden stattdessen Gesetze gegen Kinderpornographie forciert, die auf eine Weise geschrieben werden, die nicht nur Kinderpornographie, sondern auch viele andere Medien mit pornographischem Inhalt, oder blosser Nacktheit, zu kriminalisieren. <ref name=brendalove>Love, Brenda (2002). The Encyclopedia of Unusual Sex Practices, S. 393. Abacus. ISBN 0-349-11535-4 </ref> So wurden beispielsweise in den USA mit dem Child Pornography Prevention Act of 1996 die rechtlichen Massnahmen zur Verfolgung von Kinderpornographie so weit verschärft, dass jede pornographische Darstellung, die als Sexuelle Handlungen von unter 18 Jährigen interpretiert werden könnte, so auch mit 30jährigen Darsteller mit Zöpfen, bereits rechtlich als Kinderpornographie eingestuft werden muss. Diese Legislation wurde aber 2002 von der Pornoindustrie als Verfassungswidrig vor dem Supreme Court zu Fall gebracht. <ref name=courtcase>11th Circuit decision in United States v. Williams</ref> 2003 wurde mit dem PROTECT Act in den USA aber eine ähnliche Gesetzesvorlage in Kraft gesetzt, der Rechtsstreit dauert noch an.

--Dabljuh Talk 03:16, 28. Jul. 2007 (CEST)
So, jetzt hat der Artikel eine "Kritik"-Sektion. Zufrieden? --Dabljuh Talk 03:22, 28. Jul. 2007 (CEST)

Nein, denn Du hast immer noch POV in den Artikel geschrieben. Dein angeführtes Beispiel finde ich völlig in Ordnung, denn genau diese Debatte gibt es ja in den USA. Aber wenn Du Dich auf die Ansicht von einzelnen berufst, kannst Du daraus nicht allgemeine Tatsachen basteln, dafür gibt's wie gesagt den Konjunktiv 1.

Während manche Menschen „virtuelle Kinderpornografie“ als opferlose Straftat und deren Verbot als Angriff auf die Kunstfreiheit ansehen, wird deren gesetzliche Gleichstellung zu kinderpornografischem Foto- und Filmmaterial damit begründet, dass solches Material zu realem Kindesmissbrauch anstiften oder diesen verharmlosen könne. In der Wissenschaft gilt Zugang zu (Kinder-?)Pornographie allerdings als verhindernder Faktor von Kindesmisbrauch.

Vorher stand da, dass genau dieser Punkt umstrittten ist, und so kenne ich auch den Stand der Debatte. Einen Beleg dafür, dass "die Wissenschaft" einhellig der Ansicht ist, dass Kinderpornographie Kindesmissbrauch verhindert, wirst Du wohl kaum finden, einzelne Belege für beide Ansichten sehr wohl. Ich habe die alte Formulierung da wiederhergestellt.

Und weiter: Du schreibst, dass die "Sexualforscher vermuten" und führst genau einen, nämlich Brenda Love, an. Dann (natürlich wieder im Indikativ) die allgemeine Aussage: Da [ein allgemeines Verbot jeder Pornographie] aber wegen des politischen Klimas in westlichen Staaten oftmals nicht möglich ist, werden stattdessen Gesetze gegen Kinderpornographie forciert, die auf eine Weise geschrieben werden, die nicht nur Kinderpornographie, sondern auch viele andere Medien mit pornographischem Inhalt, oder blosser Nacktheit, zu kriminalisieren. Und dafür führst Du einen Beleg an, in dem Brenda Love schreibt, dass Pornogegner das ihrer Ansicht nach gerne so hätten. Welche vielen anderen Medien mit bloßer Nacktheit werden denn in Europa unter dem Vorwand des Vorwurfs der Kinderpornographie kriminalisiert? Dein Beispiel aus den USA illustriert die dortige Debatte ganz gut, aber daraus zu konstruieren, dass Gesetze gegen Kinderpornographie generell nur Nacktheit kriminalisieren sollen und nichts mit Kinderschutz zu tun haben, ist ein bisschen gewagt und als wichtigste "Kritik" am Verbot der Kinderpornographie am Thema vorbei.

Dein Beispiel zum habe ich natürlich dringelassen, aber den Absatz davor umgeschrieben und weniger allgemeingültig formuliert. Bei mir steht da jetzt "nach Ansicht einiger Sexualforscher", ich weiß nicht genau, wer alles diese Position zum PROTECT Act vertritt, es mögen nicht nur Sexualforscher sein. Wenn Du andere Gruppen belegen kannst, schreib's rein.

Der Satz zu virtuellen P. ist jetzt "übriggeblieben" und ich habe ihn wieder in die Einleitung eingefügt. Wenn Du ihn da für überflüssig hälst, nimm ihn raus oder setz ihen woanders rein. Ich habe keine andere Stelle gefunden, wo er passt.--Sommerkom 11:09, 28. Jul. 2007 (CEST)

Erstens: Wenn du was reineditierst, musst du das mit Quellen untermauern. Ich tue das. Du nicht. Mehr zum momentanen Stand der Debatte findest du bei der Free Speech Coalition, der Organisation der Pornoindustrie die in den USA gegen Gesetze vorgeht.
Zweitens: Du scheinst das Argument, dass Gesetze gegen Kinderpornographie nicht primär dem Schutz der Kinder dienen, für unglaubwürdig zu halten. Interessiert aber keinen weil du keine Quelle bist. Dennoch solltest du dir folgendes überlegen: Wäre die Herstellung von Kinderpornographie nicht genauso illegal, ohne das Gesetz, also wenn nur die Gesetze zum Schutz von Kindern von Sexuellen Handlungen existierte? Dieses wirkt aber nicht massiv auf alle Arten von Pornographie Diskriminierend.
Schlussendlich scheint sich dir die Relevanz in Europa zu entziehen, du scheinst das ganze für "lustige Ami-Spinnereien" oder dergleichen zu halten. Dann guck doch mal die EU für Vorgaben gemacht hat bezüglich der Gesetze gegen Kinderpornographie - praktisch gleich wie die der USA.
Letztlich: Für die Aussage dass der Zugang zur Pornographie Kindesmissbrauch verhindern kann, gibt es recht gute Belege. --Dabljuh Talk 11:30, 28. Jul. 2007 (CEST)
Vorher stand da, dass genau dieser Punkt umstrittten ist, und so kenne ich auch den Stand der Debatte.
Schau, du kennst einen Scheiß. Du kennst die Diskussion aus den Medien. Ich habe FACHLITERATUR. Fachliteratur > Dummgeschwurbel von Leuten wie Frau Zypries und der BILD-Zeitung. --Dabljuh Talk 11:40, 28. Jul. 2007 (CEST)

Können wir Persönliches mal außen vor lassen, Du hast FACHLITERATUR und ich lese nur Bild und kenne einen Scheiß, das gehört nicht hierher.

Wenigstens hast Du Deine Position klar dargestellt und wir müssen uns nicht mehr über Konjunktive streiten und darüber, ob manche Gesetze über das Ziel hinausschießen, was im Artikelabschnitt zum EU-Rahmenbeschluss ohnehin schon lange angeführt war.

Du bist generell der Ansicht, dass Gesetze gegen Kinderpornographie nicht primär dem Schutz der Kinder dienen und die Politik das auch genau weiß. Ich halte das für eine (extreme) Minderheitenposition und bin der Meinung, dass das auch im Artikel kenntlich gemacht werden muss. Belege dafür, dass Deine Position Konsens in der Wissenschaft ist, hast Du außer dem Zitat von Brenda Love auch nicht geliefert. Aus dem Zitat ergibt sich auch nicht, dass sie eine Freigabe des Besitzes und Handels von Kinderpornographie fordert, wie Du das hier darstellst. Und dass es ohne Kriminalisierung von Vertrieb und Besitz extrem schwierig sein kann, das Herstellungsverbot praktisch durchzusetzen, zweifelst Du ernsthaft an? Siehe z. B. hier oder alle sonstigen Analysen zum Vertriebs- und/oder Besitzverbot.

Dass die Stimulations-, Habitualisierungs und Wirkungslosigkeitsthesen bzgl Kinderpornographie widerlegt und nur die Karthasisthese wissenschaftlich einhellig bestätigt wurde, hast Du nirgendwo belegt, sondern einfach geschrieben - übrigens im Widerspruch zu den sonstigen Erläuterungen im Lemma, die Du vermutlich vergessen hast zu entfernen. Die Studien, die ich kenne, kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen, meist abhängig vom Auftraggeber, da solche Korrelationen schwierig kausal zu interpretieren sind. Ich werde Deine Änderungen nicht noch einmal editieren/revertieren, denn das führt mit Sicherheit zu einem Editwar, aber korrigiere wenigstens die Rechtschreib- und Grammatikfehler - auch den Konjunktiv, denn der ist rein grammatikalisch bedingt. --Sommerkom 18:35, 28. Jul. 2007 (CEST)

Du bist generell der Ansicht, dass Gesetze gegen Kinderpornographie nicht primär dem Schutz der Kinder dienen und die Politik das auch genau weiß. Ich bin keinerlei Ansicht. Ich habe bis vor ein paar Tagen, als ich zufällig den entsprechenden Teil gelesen habe, noch nie über Kinderpornographie nachgedacht. Da ich aber diese (in Fachliteratur) geäusserte Meinung für hochinteressant halte, habe ich mich entschlossen, sie in diesen Artikel hier einfliessen zu lassen. Dass ein Verbot der Herstellung von Kinderpornographie (Was sinnvoll sein mag) nicht Artikel § 184Bff benötigt, erschließt sich mir aber von selbst- § 176 ist ausreichend zum Schutz der Kinder vor Missbrauch, auch Pornographischer Art. --Dabljuh Talk 01:44, 29. Jul. 2007 (CEST)

Kürzer, Bitte

Bitte kürzt den Artikel zusammen, besonders der Teil "Gesetzeslage in Deutschland" ist völlig überlang, und größtenteils in Fachchinesisch geschrieben. --Dabljuh Talk 03:57, 28. Jul. 2007 (CEST)

Keine Reaktion? Sonst entferne ich den gesamten Abschnitt "Gesetzeslage" und ersetze diesen durch Links auf die Gesetzesartikel der EU, .de, .at, .ch und .us... --Dabljuh Talk 09:11, 31. Jul. 2007 (CEST)

Was gefällt Dir am Abschnitt "Österreichisches Recht" nicht? --NeoUrfahraner 09:26, 31. Jul. 2007 (CEST)
Zu lang. Verdient schon fast einen eigenen Artikel, Internationale Rechtsentwicklung und -sprechung zur Kinderpornographie --Dabljuh Talk 09:32, 31. Jul. 2007 (CEST)
Wenn der Artikel die internationale Rechtsentwicklung und -sprechung ausklammert, welche Themen soll dann überhaupt noch drinnen bleiben? --NeoUrfahraner 09:59, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ein Artikel über Kinderpornographie? --Dabljuh Talk 10:08, 31. Jul. 2007 (CEST)
Und wie willst Du Kinderpornographie definieren, wenn Du die internationale Rechtsentwicklung und -sprechung ignorierst? --NeoUrfahraner 10:16, 31. Jul. 2007 (CEST)
Da reicht doch ein kurzer verweis. Wie will man Kinderpornographie definieren, wenn die in jedem Land anders aussieht? --Dabljuh Talk 10:50, 31. Jul. 2007 (CEST)
Genau diese Problematik gehört in dem Artikel behandelt, oder etwa nicht? Du willst ja schließlich Fakten und kein "Dummgeschwurbel" (Dabljuh, 28. Jul. 2007) --NeoUrfahraner 11:00, 31. Jul. 2007 (CEST)
Und genau dazu reicht ein kurzer Verweis auf die verschiedenen Gesetzesartikel. Den Rest des Artikels reichert man stattdessen an mit Informationen wie Verbreitet das Zeug ist, von mir aus mit ein paar Dunkelziffern, dann noch "Auswirkungen auf das Kind". Da eine Menge sinnvoller Dinge zu den Gesetzen gesagt werden, kann man diesen Teil ja auslagern. --Dabljuh Talk 12:44, 31. Jul. 2007 (CEST)
Genau, Dunkelziffern, die man nicht kennt, "Auswirkungen auf das Kind" bei virtueller KP, und fertig ist das "Dummgeschwurbel". --NeoUrfahraner 12:57, 31. Jul. 2007 (CEST)
Äh, ja. Für sowas macht man Wikipedia:Recherche... (Danke Fossa, btw) --Dabljuh Talk 18:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
Alternative: Verschieben des Rechtszeugs ans Ende, so dass der Lesefluss nicht gestört wird, hobby-juristen trotzdem auf ihre kosten kommen und kein weiterer Artikel aufgemacht werden muss? --Dabljuh Talk 18:02, 31. Jul. 2007 (CEST)
Insofern besteht kein Handlungsbedarf. Das wiedergegebene Wissen ist zum einen kompakt, zum anderen sinnvoll bezüglich dieses Artikels. Ergänzungen zu anderen Themengebieten können erfolgen.--Berlin-Jurist 19:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
Habs jetzt mal ans Ende verschoben. --Dabljuh Talk 20:04, 2. Aug. 2007 (CEST)

Mehr Content

Ich will mehr Content im Artikel, z.B. - Zuverlässige Daten über die Häufigkeit von KP - Zahlen zur Herstellung - Mehr & bessere Informationen über die Konsumenten --Dabljuh Talk 20:12, 3. Aug. 2007 (CEST)

Ich auch ;-). Die Frage ist allerdings, wo man diese Information hernehmen soll. Machst Du Dich an die Recherche? --NeoUrfahraner 20:31, 3. Aug. 2007 (CEST)
Argh, jetzt soll ich noch was tun? Dabei bin ich doch so faul :(
"Wünschen kann man sich viel" - Ich denke es ist nicht schlecht, wenn auch klare Forderungen gestellt / Ziele gesteckt werden, so kann man zielorientierter arbeiten. Der Artikel ist immer noch verbesserungswürdig. --Dabljuh Talk 20:49, 3. Aug. 2007 (CEST)
"Forderungen" sollten gar nicht gestellt werden, denn von ehrenamtlichen anderen Benutzern hat niemand etwas zu "fordern". Dass der Artikel "noch" verbesserungswürdig ist, stimmt. Wie fast alle WP-Artikel!--Berlin-Jurist 00:03, 4. Aug. 2007 (CEST)
Achwas. In Ermangelung der Möglichkeit oder Sinnhaftigkeit von Sanktionen gegen Leute die nichts machen, ist der Begriff "Forderung" in diesem Zusammenhang nicht falsch zu verstehen. Desweiteren werden gerne auch Beispielsweise Quellen gefordert, um eine unbelegte Aussage zu belegen. --Dabljuh Talk 11:14, 4. Aug. 2007 (CEST)
Vorschlag: Mach einfach, it's a Wiki. Viel Erfolg!--Berlin-Jurist 15:15, 4. Aug. 2007 (CEST)

Hinweis

Der Artikel ist überaltet und bedarf der Überarbeitung. Die Gesetzeslage hat sich aufgrund der EU Regelung geändert (Paragraph wurde Ende 2006 angepasst). Nunmehr sind auch "Jugendpornos" mit Darstellern zwischen 14 und 18 Jahren illegal. Ich finde den Artikel auch recht unklar formuliert. Man merkt, dass zu viele Köche dran rum gekocht haben.

Nein, der EU-Rahmenbeschluss ist nicht unmittelbar wirksam, er verpflichtet lediglich die Mitglieder zur Umsetzung in nationales Recht. Die Gesetzeslage in Deutschland wurde bisher noch nicht angepasst. Ein Entwurf befindet sich nach erster Beratung im Bundestag nun in den Ausschüssen. DoBu 16:31, 2. Apr. 2007 (CEST)
Das ist nicht ganz unumstritten. Nach der Pupino-Entscheidung will der EuGH auch Rahmenbeschlüsse nach Ablauf der umsetzungsfrist unmittelbare Wirkung zukommen lassen. Allerdings hat er hier auch direkt auf das Verfahrensrecht angespielt. Inwieweit auch materiell-rechtliche Regelungen betroffen sind, ist noch nicht vollständig abzusehen. Die Justiz in Dtld. ist jedenfalls wegen der Strafrechtsgarantien vorsichtig. --AHK 11:20, 13. Dez. 2007 (CET)
Aus der Pupino-Entscheidung (pdf) Satz 43-45: Aus den vorstehenden Erwägungen ist zu schließen, dass der Grundsatz gemeinschaftsrechtskonformer Auslegung in Bezug auf Rahmenbeschlüsse, die im Rahmen von Titel VI des Vertrages über die Europäische Union ergangen sind, anzuwenden ist. Soweit das vorlegende Gericht das nationale Recht bei dessen Anwendung auszulegen hat, muss es seine Auslegung so weit wie möglich an Wortlaut und Zweck des Rahmenbeschlusses ausrichten, um das mit ihm angestrebte Ergebnis zu erreichen und so Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe b EU nachzukommen. Die Verpflichtung des nationalen Gerichts, bei der Auslegung der einschlägigen Vorschriften seines nationalen Rechts den Inhalt eines Rahmenbeschlusses heranzuziehen, wird jedoch durch die allgemeinen Rechtsgrundsätze und insbesondere durch den Grundsatz der Rechtssicherheit und das Rückwirkungsverbot begrenzt. Nach diesen Grundsätzen darf die genannte Verpflichtung insbesondere nicht dazu führen, dass auf der Grundlage eines Rahmenbeschlusses unabhängig von einem zu seiner Durchführung erlassenen Gesetz die strafrechtliche Verantwortlichkeit derjenigen, die gegen die Vorschriften dieses Beschlusses verstoßen, festgelegt oder verschärft wird [...]. DoBu 08:51, 20. Nov. 2008 (CET)

Absatz "Konsumenten" entfernt

"Über die Konsumenten von Kinderpornografie liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor; so lassen sich lediglich Vermutungen anstellen. So steht zu vermuten, dass ein überwiegender Teil der Konsumenten pädophil sind, die entsprechende Darstellung zur sexuellen Stimulation und zur Triebabfuhr verwenden. Ein weiterer Teil der Konsumenten konstituiert sich aus Nicht-Pädophilen, die dieses Bildmaterial zur sexuellen Stimulation verwenden oder es aus dem Anreiz des „verbotenen Materials“ sammeln."

  1. Der Absatz ist, wie er selbst sagt, nicht durch Quellen belegt. Es werden nur Vermutungen angestellt.
  2. Die Behauptung, dass die meisten Konsumenten von Kinderpornographie pädophil wären, ignoriert die problematische Diskrepanz zwischen dem biologischen und dem rechtlichen Konzept "Kind". In vielen Rechtsprechungen ist ein Kind eine Person unter 18 Jahren, aber viele Teenager sind heutzutage mit 16 oder 17 längst körperlich kein Kind mehr. Pädophilie bezeichnet sexuelles Interesse an Kindern, die sich vor oder am Beginn der Pubertät befinden. Auf den Punkt gebracht: Wer auf 17-jährige Schulmädchen steht, ist noch lange nicht pädophil. Das behauptet der Absatz aber indirekt.

--Neg 15:48, 15. Okt. 2007 (CEST)

Literatur Vorschlag

Korinna Kuhnen: Kinderpornographie und Internet (Internet und Psychologie)

Hogrefe-Verlag - Auflage: 1 - Mai 2007 - ISBN: 3801720853

Weitestgehend vollständige Zusammenfassung des Themas.--Peter Enz 21:00, 19. Okt. 2007 (CEST)

Weblog

Ich denke daran, einen Weblink zum Weblog http://schutzalter.twoday.net/ hinzuzufügen. Dort soll der Prozess der aktuellen Gesetzesänderung in Deutschland verfolgt werden, allerdings auch persönlich kommentiert. Da das Blog von mir ist, bitte ich andere Autoren dieses Artikels um eine Meinung, ob ein Weblink legitim und wünschenswert ist oder nicht. -- DoBu 2. Mai 2007 (CEST)