Diskussion:Kindesmisshandlung/Archiv/1

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Zahlen aus der PKS

Ich hatte versucht, im Artikel die Zahlen aus der PKS kritisch zu besprechen. Wenn das nicht angemessen gelungen ist, verändert das bitte!! MAK 10:20, 26. Apr 2004 (CEST)

Zur PKS: Straftaten, die laut Definition Kindesmisshandlung sind, sind wesentlich breiter gefächert als in der Tabelle dargestellt. Darunter fallen u.a. sämtliche Formen vorsätzlicher (wenn nicht anders vermerkt) Körperverletzung sowie der Verletzung persönlicher Rechte. Sehr schwierig wird das Feld, wenn es um sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen geht. So besteht einerseits eine hohe Korrelation zwischen sexuellem Missbrauch und Misshandlung (Missahndlung forgesetzt in den sexuellen Bereich) und andererseits hat Sexualität den Charakter besonderer persönlicher - wenn auch manchmal "falscher" - Zuwendung. Sexueller Missbrauch spielt sich zwischen beiden Polen ab. Im Zusammenhang mit der PKS und dem Strafrecht ist hier besondere Aufmerksamkeit geboten, da das Strafrecht im Falle von sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindern weder Gewalt noch eine Schädigung voraus setzt. Eine Misshandlung nach o.a. Definition liegt demnach nicht zwingend vor, kann aber vor liegen. Dies wird insbesondere daran deutlich, dass im Falle der Körperverletzung eine Beeinträchtigung nachgewiesen werden muss während beim sexuellen Missbrauch dies lediglich abstrakt, d.h. ohne erforderlichen konkreten Schadensbnachweis, angenommen wird. In der Literatur wird diesbezüglich oft unterschieden zwischen Misshandlungen ohne sexuellem Hintergrund und solchen mit sexuellem Hintergrund sowohl unterschieden als auch zusammen gemengt.

Verteilung der Täter: die PKS gibt Auskunft jeweils über das Alter der angezeigten Opfer einer Straftat sowie über das Alter der Täter. Beide Beziehungen werden i.d.R. (Ausnahme: Straftaten, in denen Kinder deklarierte Opfer sind) ohne Zusammenhang zueinander erfasst. Eine Auflistung der Straftaten in Bezug auf Kinder und der Aufteilung der auf das Geschlecht aller Täter in ein und der selben Tabelle ist nicht zulässig. F65.4 09:01, 26. Apr 2004 (CEST)


Quellenangabe: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2001 Tabelle 5 auf Seite 9/10. Sie ist weiter aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Aufenthalt vor der Maßnahme. --Mondlichtschatten 15:00, 20. Jun 2004 (CEST)

Kinderschutz

Ich will den Abschnitt Hilfe in den Artikel Kinderschutz verschieben, weil dort noch eindeutig zu wenig über Kindesmisshandlung steht. Gibt es Einwände? Wenn nein, welche Literatur/Weblinks sollte ich mitverschieben? --Mondlichtschatten 21:34, 13. Jul 2004 (CEST)

Ja ich bin dagegen. Der Artikel Kinderschutz in der jetzigen Form ist kaum haltbar. Ich werde mich in der nächsten Zeit daran sezten und ihn überarbeiten MAK 21:58, 13. Jul 2004 (CEST)

Häufigkeit

Hier steht etwas über die Häufigkeit von Kindesmisshandlung in Spanien und den USA: Child Abuse Prevention Überschrift: Epidemiological importance. Data from a problem

Ich weiß aber nicht genau, wie die Zahlen zu interpretieren sind. Mit "annual incidence rate" ist doch der Anteil der neu-misshandelten Kinder in jedem Jahr gemeint!? Dann passt aber können 10.7% unmöglich stimmen. Vielleicht ist aber auch gemeint, dass bei diesem Prozentsatz von Kindern die Misshandlung noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt? --Mondlichtschatten 20:00, 10. Sep 2004 (CEST)


Zu den Zahlen lassen sich aus aktuellen Quellen genauere Angaben machen. In dem Artikel Häusliche Gewalt habe ich entsprechende Informationen referenziert:

  • Das BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Jugend und Frauen) nennt jährlich 1,4 Millionen misshandelte Kinder Quelle
  • Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat folgendes ermittelt: Für Deutschland wurde bei Dunkelfelduntersuchungen ermittelt, dass mehr als ein Viertel der bis zu 12-Jährigen im Verlauf ihrer Kindheit häufige oder massive Gewalt erfahren haben und dass es bei 10 % zu besonders schweren Misshandlungen kam (Innerfamiliäre Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Auswirkungen, Christian Pfeiffer, Peter Wetzels und Dirk Enzmann, Forschungsbericht Nr. 80, 1999; Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen). Aus diesen Zahlen hat das BMFSFJ die 1,4 Millionen berechnet.

Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik sind demnach eine völlige Unterschätzung der tatsächlichen Situation. Einerseits sind sie daher irreführend, andererseits zeigen sie, dass die Strafverfolgung von Kindesmisshandlung ein gesellschaftspolitisch völlig ungelöstes Problem ist.

--Robert T. Mueller 00:08, 12. Apr 2005 (CEST)

Battered-Child-Syndrom

Das "Battered-Child-Syndrom" klingt merkwürdig - wie soll Kindesmisshandlung ein Syndrom sein? In jedem Fall aber wäre es doch sinnvoll, den Begriff hier einzubauen und aus Battered-Child-Syndrom einen redirect zu machen --Roterraecher 23:37, 12. Jan. 2007 (CET)


Ich habe folgenden Satz gelöscht: „Häusliche Gewalt meint männliche Gewalt gegen Frauen und ihre hiervon mitbetroffenen Kinder im engen sozialen Nahbereich.“

Es gibt für häusliche Gewalt einen eigenen Artikel und außerdem stimmt es nicht, dass die Gewalt nur von Männern ausgeht, also habe ich es gelöscht. Gruß, Kukl Kukl 11:21, 18. Nov. 2007 (CET)

RISKID

Hinweis auf RISKID fehlt. http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/RISKID --86.103.228.131 14:04, 14. Feb. 2009 (CET)

Wo beginnt die Kindesmisshandlung?

Hallo,

der Artikel verliert sich völlig in Nebensächlichkeiten. Ich vermisse völlig eine brauchbare Definition. Woran erkenne ich, dass eine strafbare Handlung vorliegt?

Wenn z.B. ein Fünfjähriger allabendlich von seinem Stiefvater unter erzieherischen Vorwänden "übers Bett gespannt" (Hände werden vorne zusammengehalten, der Hintern wird mit eigens zu dem Grunde aufbewahrten Bodenleisten traktiert) wird, liegt dann eine Misshandlung vor? --80.141.221.119 19:22, 1. Nov. 2009 (CET)

Bild

Ich finde das Bild unpassend. Es zeigt eher sexuellen Missbrauch als Misshandlung.-- Happygolucky 23:17, 8. Feb. 2010 (CET)

Lexikonartikel - keine Erörterung

Da sind mir zuviele persönliche Meinungen des Autors im Artikel. Die Frage, ob z.B. die Herangehensweise durch Behörden bei Kenntnis von Kindesmißhandlung gleich die Polizei eingeschaltet werden muss, oder ob eine psychotherapeutische Betreuung der Familie u. U besser ist, kann man durchaus kontrovers diskutieren. Kindesmißbrauch bleibt eine Straftat, daran ändern auch Verwaltungsvorschriften grundsätzlich nichts. Das hat mit paradox nichts zu tun. Schließlich heißt es im GG auch "Die Würde des Menschen ist unantastbar", trotzdem gibt es Gefängnisstrafen.--91.50.45.92 15:41, 31. Mai 2010 (CEST)

Foto

Bild mit Symbolwirkung (zeigt kein tatsächlich misshandeltes Kind)

Das Foto wäre vielleicht in einem Artikel über Angst, Furcht oder was auch immer angebracht, wo die Abbildung der Emotion einen zusätzlichen Informationsgehalt hat; das ist hier nicht gegeben. Bei dem Lemma Kindesmisshandlung halte ich es kurz und knapp für komplett daneben. Was soll mit der Bebilderung erreicht werden? Soll der Leser emotional auf das eingestellt werden, was im Artikel folgt? Bin für rausnehmen, da es keinen zusätzlichen Informationsgehalt bietet. --Tiktaalik 11:22, 18. Aug. 2010 (CEST)

Ich bin selbst ein Missbrauchsopfer. Wenn Kunst ein Ausdrucksmittel von Gedanken und Gefühle ist, dann passt dieses Bild schlicht in diese Rubrik als ein solches Werk. Womöglich sehe ich das anders als andere, die nicht vorbelastet sind. Für mich persönlich ist das ein Symbolbild für dieses Thema.
Zum Informationsgehalt: Auch wenn es unangenehm ist, zeigt dieses Bild, dass es hierbei nicht um ein Zusammenspiel von Ereignissen oder Handlungen einer bestimmten Sache, sondern um Menschen geht. -- ηeonZERO  14:03, 18. Aug. 2010 (CEST)
Hallo, ok, das kann ich so akzeptieren. Bin zwar der Meinung, dass eine Bebilderung bei solchen Themen sehr schwierig ist und man viel falsch machen kann, aber ich habe auch eben nie persönlich mit diesem Thema zu tun gehabt. Passender als das alte Bild und das anderssprachiger Wikipedias ist es aber definitiv. Ich hoffe meine Formulierung "komplett daneben" war nicht zu ruppig. War nicht böse gemeint. Viele Grüße --Tiktaalik 09:47, 19. Aug. 2010 (CEST)
Ich kann Deine Reaktion durchaus nachvollziehen und fühle mich nicht persönlich angegriffen. Alles im grünen Bereich. -- ηeonZERO  10:28, 19. Aug. 2010 (CEST)

Persönliche Betroffenheit und künstlerischer Aspekt sind in so einem sensiblen Thema nicht wikipediakonform. Der symbolische Mehrwert ist ebenfalls nach Wikipediastatuten nicht gefragt. Wikipedia bildet ab, interpretiert weder, noch lenkt sie. Das Bild ist das Bild eines Kindes, das in die Kamera guckt, wo ist da ein Missbrauchszusammenhang? Es besteht, wie in der Bildunterschrift bestätigt, eben kein Zusammenhang, der ist interpretiert und eben das will Wikipedia nicht. Siehe hierzu auch WP:AI. Wir wollen hier keine Emotionen puschen, deshalb nehm ich das Bild wieder weg; wenn Du es drin haben willst, dann belege bitte den Zusammenhang. Schwieriges Thema, weiss ich wohl. Grüsse --Dansker 16:07, 25. Aug. 2010 (CEST)

Dansker, ich habe nichts dagegen, wenn das Bild nach erfolgtem Argumentationsaustausch wieder aus dem Artikel entfernt wird. Schade dass Du das anders siehst und als ersten Schritt erst einmal das Bild wieder entfernst, trotz meinem Hinweis auf diese Diskussion, die Du bei Deiner ersten Löschaktion[1] wohl übersehen hattest. Damit signalisierst Du mir, dass Deine Meinung fest steht und ich Dich nicht mit Tatsachen oder Gedanken und einem anderen Standpunkt verwirren soll. Unter dieser Voraussetzung möchte ich mit Dir nicht darüber diskutieren. Schade dass Du eine derartige Vorgehensweise nutzt, um Deine Meinung durchzusetzen. -- ηeonZERO  16:38, 25. Aug. 2010 (CEST)
Bitte? Wieso? Du drückst Dich um Argumente, sowas kann doch jederzeit wieder eingefügt werden, nur sollte die Relevanz im Sinne der Enzyklopädie vorhanden sein. Grüsse an Deinen Fratz --Dansker 17:46, 25. Aug. 2010 (CEST)
Bitte? Wieso? So etwas kann doch jederzeit gelöscht werden; bei einem _ernsthaften_ Interesse an einem Austausch von Argumenten gerne nach der Diskussion. Stattdessen signalisierst Du mit Deiner Aktion deutlich, dass Deine Meinung fest steht, denn der Bitte nach einer vorherigen Diskussion kommst Du nicht nach.[2],[3] Du wurdest auf den Umstand hingewiesen und solange Du das Foto zunächst nicht wieder einfügst, gibst Du zu versehen, dass sich an dem Zustand nichts geändert hat. Ich drücke mich nicht vor den Argumenten, sondern habe schlicht keine Lust mit jemanden zu diskutieren, der sich selbst nicht in Frage stellt. Auch wenn ich große Teile Deiner Argumente für nicht zutreffend halte, kann der Artikel auch ohne das Bild leben; da bin ich recht leidenschaftslos. Gruß ist angekommen. Danke. -- ηeonZERO  23:10, 25. Aug. 2010 (CEST)

Ausmaß

Die im Abschnitt Ausmaß genannten Zahlen von 15.000 bis 20.000 Fällen sexueller Misshandlungen an Kindern passen überhaupt nicht zum nachfolgenden Abschnitt, wo für 2005 < 14.000 Fälle genannt werden. Für das Jahr 2009 listet das BKA noch 12.174 Fälle (s. Sexueller Missbrauch#Statistik, dort findet sich auch der Link zur BKA-Statistik). Zudem kennen wir immer nur die erfassten Fälle, die tatsächliche Anzahl bleibt naturgemäß im Dunkeln. Die genannten Zahlen sind also unbelegt und können in dieser Form nicht stehenbleiben. --Burkhard 04:36, 6. Feb. 2011 (CET)

Ich wundere mich doch sehr, dass trotz der ausgesprochen schwerwiegenden Auswirkungen für Kinder und Jugendliche, das Thema Passivrauchen nicht einmal ansatzweise Erwähnung findet. - Wohl aber thematisiert man die Übergewichtigkeit von Jugendlichen. Das sind ja wohl die Verhältnismäßigkeiten etwas durcheinande geraten. - Oder? Hier die Veröffentlichung des Deutsches Krebsforschungszentrum Heidelberg zu diesem Aspekt: Passivrauchende Kinder in Deutschland - Frühe Schädigung für ein ganzes Leben [[4]] --Gregor Weißenborn 07:55, 24. April 2011 (CET)

Ausmaß

Es gibt eine neue Veröffentlichung aus Deutschland: Häuser W, Schmutzer G, Brähler E, Glaesmaer H: Maltreatment in childhood and adolescence - results from a survey of a representative sample of the German population. Dtsch Arztebl Int 2011; 108(17): 287-94. DOI:10.3238/arztebl.2011.0287 (mit Literaturverzeichnis)--80.133.44.163 16:07, 3. Mai 2011 (CEST)

Neue Studie: Gewalt lässt Kinder schneller altern

Gewalt lässt Kinder schneller altern --Franz (Fg68at) 11:10, 25. Apr. 2012 (CEST)

Misshandlung

Laut http://www.berlin.de/polizei/kriminalitaet/kindesmisshandlung.html ist einmaliges Schlagen keine Misshandlung. Das Wiederspricht dem Satz: "In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte, gesetzlich als Misshandlung angesehen".

Ich denke auch die Definition auf der LKA-Seite ist wesendlich besser - da griffiger - als diese hier.

LG Stefan3 (nicht signierter Beitrag von 217.66.32.203 (Diskussion) 16:34, 3. Dez. 2012 (CET))

Sexueller Missbrauch

Der ganze Teil "Sonderfall: sexueller Kindesmissbrauch" kann noch nicht so richtig überzeugen. Das beginnt mit der Definition, die erhebliche Lücken aufweist und überhaupt nicht darüber aussagt, welche Formen von Übergriffen als sexueller Missbrauch gedeutet werden. Seltsam ist hier auch die Quellenangabe, "(Bange/Deegener 1996)" wird weder im Text noch in den Nachweisen aufgeführt, die anschliessend Fussnote (30) verweist auf ein ganz anderes Werk - dass die grundlegende Definition des Begriffs "Sexueller Missbrauch" ausgerechnet in "Sozialwissenschaften für die Ergotherapie" zu finden sein sollte ist eine eher verwegene Idee.

Es folgt eine völlig unvermittelte Aneinanderreihung von "Feministisches Ursachenverständnis", "Familiensystematisches Ursachenverständnis" und "Vier-Faktoren-Modell nach Finkelhor". Warum diese drei Modelle hier relevant sind im Gegensatz zu anderen bleibt völlig im Dunkeln, warum wird hier das feministische Verständnis der Sache refereriert und nicht das christdemokratische, maskulistische oder liberale? Wer oder was ist ein Finkelhor und welche Bedeutung hat dieses Modell? Im Detail zum Absatz "Feministisches Ursachenverständnis": man kann meines Erachtens eine Angabe wie "mehrheitlich männlich (80-99 Prozent)" nicht unkommentiert lassen. Die enorme Unsicherheit der Aussage deutet ja darauf hin, dass hier erhebliche Forschungsdefizite bestehen, der Anteil von Täterinnen schwankt da immerhin um den Faktor 20. Eine wie mir scheint recht gute aber leider unbequellte Zusammenfassung findet sich auf http://www.gegen-missbrauch.de/frauentaeter, ich denke so viel Differenziertheit sollten wir uns auch leisten.--Nico b. (Diskussion) 14:17, 3. Apr. 2014 (CEST)

Ich habe den Abschnitt entfernt, das war m.E. unrettbar, offensichtlich von irgendwo zusammenkopiert.--Nico b. (Diskussion) 23:19, 9. Apr. 2014 (CEST)
Also das feministische Ursachenverständnis war eigentlich nicht das Schlechteste an dem Artikel. Es stand ja in dem Abschnitt nicht "das ist die heilige Wahrheit", sondern es war deutlich als feministische Sicht beschrieben. Woran es dem Artikel vor allem mangelt, ist das Beschreibende. Es ist über weite Strecken eine Auflistung von allem Möglichen, insbesondere dieser Kasten mit den Risikofaktoren lt. Senatsverwaltung Berlin ist furchtbar - und welche fachliche Kompetenz hat die Senatsverwaltung Berlin, daß sie AlleinerzieherInnen stigmatisiert? Irgendwie scheint dort schon einige Jahrzehnte lang nicht ausgemistet worden zu sein. Oder daß die meisten Fälle in der "Unterschicht" vorkommen - wer ist die sich ebenfalls gegen AlleinerzieherInnen richtende und die Ärmsten der Gesellschaft beschuldigende Christel Hopf, wenn es um Kindesmißhandlung und sexuellen Mißbrauch geht? Ich sehe in ihrem Artikel keinen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf dem Gebiet. Ihre Meinung wird hier aber groß als Wahrheit dargelegt, während die Kindheitsforscherin Alice Miller, deren Spezialgebiet es ihr Leben lang war, nur unter ferner liefen und in Möglichkeitsform zu Wort kommt. So wirkt der Artikel sehr nach persönlicher Meinung zurechtgebogen. Miller schreibt z.B., daß es in der Oberschicht bloß häufiger zur Vertuschung kommt (will Wikipedia sich daran beteiligen?).
Zur angeblichen Sonderstellung des sexuellen Mißbrauchs, die dem Leser so eindringlich nahegebracht werden soll, daß man gleich drei Sätze dafür braucht:

„Eine Sonderstellung bei Kindesmisshandlung hat der sexuelle Missbrauch von Kindern und der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen. Diese sexuelle Art der Misshandlungen von Kindern ist eine besondere Form der Gewaltanwendung. In der Fachliteratur wird weitgehend zwischen sexuellem Missbrauch von Kindern und Misshandlungen unterschieden.“

Um welche Fachliteratur handelt es sich dabei? Alice Miller belegt deutlich, daß sexueller Mißbrauch immer eine Steigerungsform von körperlicher und psychischer Gewalt gegen Kinder ist und daß der sexuelle Mißbrauch diese autoritäre Form der Erziehung sogar voraussetzt, sie also untrennbar miteinander verbunden sind. Auch in den Heimstudien, mit denen ich derzeit arbeite, wird hervorgehoben, daß der sexuelle Mißbrauch grundsätzlich nicht von den anderen Gewaltformen zu trennen ist. Z.B.:

„Nimmt man die hier analytisch unterschiedenen Grundformen der Gewalt in der Heimerziehung zusammen, erscheint der Fokus des phasenweise erheblich verstärkten aktuellen Medieninteresses auf sexuelle Gewalt unangemessen und eher der Sensationslust des Boulevards und seines Publikums zu entspringen. Dieser Fokus entspricht weder der immer auftretenden Verbindung von sexueller Gewalt mit anderen Gewaltformen, noch ist er durch Ausmaß und Schwere der Schädigung der Opfer zu begründen. Es kann nicht behauptet werden, dass sexuelle Gewalt generell schwerer schädige als die anderen Formen der Gewalt, zumal die Gewaltformen immer in Kombinationen auftreten und sich das Verhältnis der Gewaltformen zueinander in relativ kurzer Zeit verschieben kann.“

Auffallend ist auch, daß sich zwar ein Abschnitt mit den Tätern, aber keiner mit den Opfern befaßt. Nur aufgelistete mögliche Folgen, die ohne Erklärung ein abstruses Bild der Opfer abgeben. Besonders wichtig - jedenfalls wenn man die dafür verwendete Textmenge betrachtet - scheint die angebliche Widersprüchlichkeit in der deutschen Gesetzgebung zu sein. Wobei ich den Eindruck habe, daß das Privatmeinung eines der Autoren ist. - Ich empfehle die Lektüre von "Du sollst nicht merken" von Alice Miller. Liebe Grüße, --Häferl (Diskussion) 02:27, 10. Apr. 2014 (CEST)
Das feministische Ursachenverständnis habe ich vor allem deshalb gelöscht, weil es nicht eingebettet war in den Artikel und auch nicht vernünftig belegt. Dass der sexuelle Missbrauch von Kindern, bei dem wir ja auch von einer erheblichen Zahl weiblicher Täterinnen ausgehen müssen, tatsächlich in den gleichen Kontext gehört wie massenhafte Vergewaltigung in Kriegssituationen müsste schon ausserordentlich sauber dokumentiert werden. Zuvor wäre aber erstmal zu zeigen, welche Relevanz dieses feministische Verständnis hier überhaupt hat, es ist ja nicht so als müssten wir überall neben dem Stand der wissenschaftlichen Forschung noch die feministische Position dokumentieren.--Nico b. (Diskussion) 09:06, 10. Apr. 2014 (CEST)
@Haeferl: Zum Absatz "Widersprüchlichkeit in der Gesetzgebung": Ich finde das sehr wohl widersprüchlich. Einerseits wurde im Lauf der letzten Jahrzehnte des letzten Jahrhunderts eigentlich etabliert, auch in den Strafgesetzbüchern europäischer Länder, dass Kindesmisshandlung schon eine Straftat ist. Dann wird ein Gesetz erlassen, das sagt man will diese (nunmehr) Kriminellen eigentlich nicht kriminalisieren (steht in Fußnote 5). Das ist schon einmal widersprüchlich. Was dann einen großen Teil des Absatzes ausmacht, ist allerdings eine Beschreibung dessen, was die Verwaltung so macht. Die machen, wenig überraschend, ganz was anderes, das soll ja vorkommen. Verwaltung ist allerdings Exekutive und nicht Gesetzgebung. Es ist eigentlich ja auch alles, was da geschrieben wird, mit Quellen belegt, die Formulierung hapert nur selten: Hie und da läßt der Autor seine Meinung durchblicken (Unterhaltsrecht wurde mittransportiert) aber es ist sonst alles neutral formuliert. Interessant wäre, das stünde auch in der Quelle, wenn man die Problematik einbezöge, dass die Straftat von vielen nicht als solche akzeptiert wird, sondern als sogenanntes "traditionelles Züchtigungsrecht."--Melody Lavender (Diskussion) 11:06, 7. Aug. 2014 (CEST)

Links zu Hilfsorganisationen

Fehlen nicht Links zum Kinderschutzbund usw.? Ich selbst bin auf der Suche danach auf den Artikel gestoßen und vermisse solche Hinweise. (nicht signierter Beitrag von 2003:6E:E1E:A435:4839:7C14:D438:2B16 (Diskussion | Beiträge) 14:54, 25. Jun. 2014 (CEST))

Nein, dafür gibt es Suchmaschinen, Wikipedia ist kein Linkverzeichnis.--Nico b. (Diskussion) 10:52, 26. Jun. 2014 (CEST)

Meldepflicht

Könnt Ihr das vielleicht nochmal genauer recherchieren? In Deutschland besteht mit §8a sehr wohl eine Meldepflicht für soziale Dienste -- das sollte unbedingt aktualisiert werden. Ich bin Mitarbeiter einer solchen Einrichtung (Erziehungsberatung), und es sollte im Sinne des Opferschutzes hier keine Missverständnisse oder Fehlinformationen geben.

Ich vermisse hier, wem man die Misshandlung melden soll: der Polizei, dem Jugendamt? Und geht es anonym oder nicht? --37.201.229.87 (20:52, 10. Dez. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Links zu anderen Sprachen

Griechisch fehlt, aber ich wusste nicht, wie ich es selbst korrigieren kann: http://el.wikipedia.org/wiki/%CE%A0%CE%B1%CE%B9%CE%B4%CE%B9%CE%BA%CE%AE_%CE%BA%CE%B1%CE%BA%CE%BF%CF%80%CE%BF%CE%AF%CE%B7%CF%83%CE%B7 --37.201.229.87 (20:52, 10. Dez. 2014 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

Stichpunkte

In diesem Artikel gibt es viele Aufzählungen von Fakten in Form von Fakten -- meiner Meinung nach zu viele! IMHO besteht somit ein Überarbeitungsbedarf, diese Listen in Fließtext umzuwandeln (wofür mir gerade leider die Zeit fehlt). Wie seht ihr das? (nicht signierter Beitrag von 87.149.79.60 (Diskussion) 13:51, 29. Dez. 2014 (CET))

Abschnitt "Ursachen"

Nach "Kindesmisshandlung als Kriminalität" und "Kindesmisshandlung als sozialpädagogisches Problem" taucht unter der selben Überschriftsgröße die Kategorie "Täter" auf. Aus dem Kontext, besonders dem Punkt "Täterstrategien" wird offensichtlich, dass sich der ganze Abschnitt "Täter" auf den Bereich "sexueller Missbrauch" bezieht. Dies ist aber nicht kenntlich gemacht, der ganze "Täter"-Abschnitt steht unter der Überschrift Ursachen[für Kindesmissbrauch]" Während weiter oben beschrieben wird, Kindesmissbrauch werde zu einem signifikanten Anteil auch von Frauen, besonders alleinerziehenden Müttern verübt, erweckt der Abschnitt "Täter" aufgrund der fehlenden Zuordnung zur Thematik "Sexueller Missbrauch", den Eindruck, Kindesmisshandlung werde überwiegend (80-90%) durch Männer begangen. Aufgrund dessen, weil hier "Täter" fälschlicherweise unter der Abschnittsüberschrift "Ursachen (für Kindesmissbrauch] steht.

Außerdem ist allein schon die Formulierung "Täter" verzerrend, es wäre erforderlich, hier von "Täterinnen und Tätern" zu sprechen, selbst wenn Frauen (geschätzt!) nur 10-20% der Taten verüben, so ist dies eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Opfern, oder sollen die Opfer von weiblichen Täterinnen unter den Tisch fallen, bzw. sexueller Missbrauch als Delikt dargestellt werden, zu dem Frauen prinzipiell nicht in der Lage seien?
Bei "Tätertypologie" wird auf die Täterinnen gar nicht erst eingegangen. Haben die keine, oder wird die gar nicht erst erfasst? Ist es nicht von Interesse für die Prävention, ob und welche spezifisch weiblichen Muster für sexuellen Missbrauch vorhanden sind? Folgen die Autorinnen hier etwa dem christlichen Marienkult, der Frauen generell fürsorglichere Eigenschaften zuschreibt als Männern? Von Dunkelziffern reden wir hier ja noch gar nicht.

Wie passt aber die Aussage von 80-90% männlichen Tätern zu der obigen Aussage "Die Datenlage zu Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern ist bislang mehr als unbefriedigend."

Die Aussage "Der Anteil an Frauen ist nach Studien von Russel und Finkelhor gering" ist nicht bequellt.

Reden wir hier von gemeldeten Fällen? Wie hoch ist die Zahl der gemeldeten Fälle im Verhältnis zur Dunkelziffer? Werden Fälle von sexuellem Missbrauch durch Frauen vielleicht nur seltener bekannt? Und ab wann ist bei einer verhältnismäßig hohen Dunkelziffer eine Zuordnung von 80-90% männlichen Tätern nur aus bekanntgewordenen Taten methodologisch nicht mehr haltbar? Zählen Opfer von Misshandlung und sexuellem Missbrauch weniger bis gar nicht, wenn Frauen die Täterinnen sind?

Außerdem fände ich es wünschenswert, wenn hier die Statistik für Kindesmisshandlung (Mord, Körperverletzung, Vernachlässigung etc.) auch mal nach Geschlechtern aufgeschlüsselt würde. Es gibt Autoren, die statistisch das Risiko für ein Kind, durch die Mutter getötet zu werden, als deutlich am höchsten ansetzen, als gegenüber jeder männlichen Person.

Auch wird hier kaum darauf eingegangen, ob emotionale Misshandlung/Vernachlässigung weniger gefährliche Spätfolgen für das Kind hat, z.B. Unfähigkeit zu sozialen Bindungen, Phobien, Neigung zu Depressionen, Minderwertigkeitsgefühle, gestörte Geschlechterbeziehungen o.ä. Wie verhalten sich denn die Tätergruppen nach Geschlecht bei emotionaler Misshandlung?

Da körperliche Misshandlung von Kindern durch weibliche Täterinnen anscheinend um die 50% der Fälle betrifft, ist emotionale Misshandlung durch weibliche Täterinnen noch höher anzusetzen, da Frauen gegenüber Erwachsenen seltener zu körperlicher Gewalt greifen, sondern eher zu struktureller/institutioneller/emotionaler Gewalt?

Oder ist die körperliche wie seelische Gewaltausübung durch Frauen generell dort stärker, wo das Opfer wesentlich schwächer, hilfloser oder sozial schwächer gestellt ist?

Anders gesagt, neigen Frauen noch stärker zu beiden Formen von Gewalt gegen deutlich unterlegene Opfer als Männer das tun?

Ich werde hier mal einen Baustein für unzureichende Quellenlage setzen, und hoffe, dass hier möglichst zeitnah für Abhilfe gesorgt wird, sonst werde ich gegebenenfalls Anzeige wegen Volksverhetzung erstatten bzw. eine Unterlassungsklage wegen Geschlechterdiskriminierung einreichen. --46.115.17.58 16:41, 4. Apr. 2015 (CEST)

Du solltest nicht mit Klagen drohen, sondern selbst den Artikel verbessern, wenn dir das möglich ist. Und was soll da Volksverhetzung sein? Wenn es das wäre, wäre es längst gelöscht. Andernfalls wärst du verpflichtet, es sofort zu löschen oder löschen zu lassen. Also hast du da wohl zu dick aufgetragen. MfG Harry8 18:11, 4. Apr. 2015 (CEST)
Bei obigen IP-Beitrag ist dem oder der Betreffenden offensichtlich - der vom Grundsatz her vollkommen berechtigte Zorn - etwas durchgegangen. Das ändert nichts daran, dass der gesamte 'Täter'-Abschnitt in der aktuellen Fassung in die Tonne gehört. Zur Qualität der einzig angegebenen Quellen:
  • Russel & Finkelhor: keine Angabe welche Arbeiten der beiden Autoren gemeint sind.
  • Helena Ahmann: http://www.inhypnos.de/fileadmin/downloads/SexMissbrauchKinder.pdf - Hausarbeit im Rahmen des 1. Staatsexamens. Dort finden sich mit dem Artikel gleichlautende Formulierungen, z.B.: "Nach einer Studie von Russel und Finkelhor, ist der Anteil der Frauen als Täter sehr gering."
Fazit - keine der in diesem Abschnitt getroffenen Aussagen ist belegt; der Abschnitt ist zumindest in Teilen aus einer Hausarbeit abgeschrieben. Aus meiner Sicht gehört er vollständig gelöscht, damit er von Grund auf neu aufgebaut werden kann. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 12:26, 5. Apr. 2015 (CEST)
Stimmt, hab den Abschnitt gelöscht, in dieser Form auf jeden nicht Enzyklopädie-tauglich.--Nico b. (Diskussion) 18:13, 5. Apr. 2015 (CEST)

Fragezeichen zu TäterInnengruppen

Was mir hier ein wenig fehlt, ist eine Aussage zu Kindesmisshandlung durch Erziehungspersonal(Kitas, Pflegepersonen, LehrerInnen, religöse Institutionen usw.) Gibt es dazu keine bekannten Zahlen? Werden überhaupt Anzeigen gegen Erziehungspersonal gestellt bzw. ermittelt? Nebenbei möchte ich darauf hinweisen, dass das Oberhaupt der katholischen Kirche, Jorge Mario Kardinal Bergoglio SJ, jüngst die Körperverletzung an Kindern in "würdevoller Form" ausdrücklich gerechtfertigt hat. Im Artikel zu seiner Heiligkeit wurde dies unter "Kontroversen" leider nicht erwähnt, sonst hätte ich dazu verlinkt. Ich werde ggflls. dort zumindest das Zitat einfügen. Dass hierzu in der demokratischen Öffentlichkeit, auch von politischer Seite, wenig Kritik zu vernehmen war, lässt die im Artikel erwähnte zwiespältige Haltung des Staates zum Thema mMn. noch deutlicher hervortreten.

--176.4.109.61 22:38, 25. Jun. 2015 (CEST)

Unbegründete und fehlerhafte Rechtsdarstellung im Bereich Meldepflicht

Im Abschnitt Meldepflicht heisst es nach der korrekten Darstellung des § 34 StGB: "Vielmehr sind sie bei einer Kindeswohlgefährdung (z. B. wiederholte Misshandlungen) verpflichtet, das Jugendamt zu informieren, wenn Betroffene keine geeigneten Hilfemaßnahmen annehmen. Entsprechendes gilt auch für andere Berufsgruppen, beispielsweise Pädagogen, die keine Schweigepflicht haben, u. U. aber ihren Klienten einen besonderen „Vertrauensschutz“ garantieren, der die Weitergabe von Informationen verbietet."

Diese Aussage ist - wenn auch ggf. wünscheswert - rechtlich nicht haltbar. Die berufliche Schweigepflicht _darf_ nur nach Abwägung, die sinnvollerweise auch dokumentiert sein sollte, durchbrochen werden. Eine Pflicht dazu besteht indessen nicht. So sieht es auch § 4 KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz) vor, der das mögliche gestufte Vorgehen für Berufsgeheimnisträger treffend zusammenfasst. Eine den § 203 StGB ausdrücklich durchbrechende Pflicht, wie sie z.B. für bestimmte Infektionskrankheiten im InfSchG festgeschrieben ist, besteht nach meinem Wissen nicht.

Auch wenn in Wikipedia kein Rechtsrat gegeben werden darf, sollten zumindest keine rechtlich falschen Hinweise gegeben werden. Soweit die oder der ursprüngliche Autor des Abschnitts die behauptete Pflicht belegen kann, sollten Hinweise angebracht werden. Nach derzeitigem Stand ist eine Pflicht aber wohl weder in Gesetzen noch in den Auffassungen der Datenschutzaufsichtsbehörden begründbar.

Vorschlag: Abschnitt ändern in: "Bei einer Kindeswohlgefährdung (z. B. wiederholte Misshandlungen) sind Berufsgeheimnisträger berechtigt, das Jugendamt zu informieren, wenn Betroffene keine geeigneten Hilfemaßnahmen annehmen. Entsprechendes gilt auch für andere Berufsgruppen, beispielsweise Pädagogen, die keine Schweigepflicht haben, u. U. aber ihren Klienten einen besonderen „Vertrauensschutz“ garantieren, der die Weitergabe von Informationen verbietet. Die Entscheidungsfindung und Ablehnung von Hilfsangeboten durch die Betroffenen sollten schriftlich werden. Die Berufsträger haben gegenüber dem Träger der Jugendhilfe einen Beratungsanspruch." --Datenschutzrechtler (Diskussion) 22:32, 4. Aug. 2015 (CEST)

Mit kleinen Überarbeitungen wurde die Korrektur eingestellt. --Datenschutzrechtler (Diskussion) 13:46, 2. Sep. 2015 (CEST)

Darf ich Dich bitten, die Änderung im Text mit einer Quellenangabe zu belegen. Der Artikel hat zur Zeit mehrere ungesichtete Änderungen, die auf Dein Edit folgen, wäre gut, wenn diese abgearbeitet werden können - aber dazu bedarf es einer belastbaren Quelle. Ansonsten sollten wir die ursprüngliche, von Dir angezweifelte, Darstellung ohne Ersatz rauswerfen. Gruß, --Burkhard (Diskussion) 23:39, 26. Sep. 2015 (CEST)