Diskussion:Klage

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Verwaltungsgerichtliches Verfahren[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beginnt mit dem Satz: "Die Klage ist im Zivilprozess die Verfahrenseinleitung ...". Und wie ist das mit dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren? --Reinhard Dietrich 10:28, 27. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Kurz zur Info: Die beiden Links zu den Klageverfahren sind zwischenzeitlich tot. Da ich nicht weiß, nach welchen Prinzipien die eingefügt wurden, kann ich sie auch nicht ersetzen, sry. Aber ich wollte wenigstens den Hinweis hinterlassen :) --89.247.1.167 20:14, 21. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Klageschrift bei Google[Quelltext bearbeiten]

Der Internetkonzern Google bezeichnet mit dem Wort "Klageschrift" auch Beschwerden, Anwaltsschreiben und Unterlassungsverfügungen. Ich vermute mal, das ist Googles Beitrag zur Fortentwicklung der deutschen Rechtssprache. Wegen Googles massivem Einfluss auf die Gesellschaft im Allgemeinen sollte man das nicht ignorieren. --217.226.92.48 10:36, 1. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Vorweg: Es wird sich an der juristischen Sprache durch falschen Gebrauch einzelner (und auch nicht der Mehrheit!) nichts ändern. Und was meinst Du mit "Google bezeichnet..."? Veröffentlichungen von Google selbst, Zeitungsartikel über Rechtsschritte von Google oder Suchergebnisse? Oder deren Suchfilter, sprich "Suche nach (a) ergibt Treffer für (b)"?. --Mideal (Diskussion) 16:27, 25. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Warum wird unter der Überschrift § 130 ZPO ein einziger, isolierter Aspekt aus § 130a ZPO eingefügt? Weiss man, ob die Klage per De-Mail ohne Unterschrift mehr ein absolutes Randphänomen ist? --Lapp (Diskussion) 15:54, 26. Mär. 2023 (CEST)[Beantworten]

Ich habe das jetzt im Artikel noch ein bisschen ausgeweitet. --Rechtsberatung (Diskussion) 06:45, 11. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]