Diskussion:Knaack-Klub

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von APPER in Abschnitt Rechtsstreit Lärm
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Rechtsstreit Lärm

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Vollkommen falsch, der Text. Das Gericht hat keinesfalls im März die betreffende "Auflage", die übrigens eine Anordnung war, zurückgenommen. Vielmehr hatte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Anordnungsbescheid des Bezirksamtes wiederhergestellt. Für Laien: Das Bezirksamt hatte gesagt, daß der Knaack-Klub keinen Krach mehr machen dürfe. Weiter hatte es gesagt, daß wenn ihm dies nicht passe und er vor Gericht ginge, es aber bei dieser Anordnung bliebe, bis das Gericht abschließend über den Krach beschlossen hätte. Da dies natürlich erhebliche Geschäftseinbußen bedeutete, beantragte der Klub die "Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung". Dem wurde im März entsprochen. Daraufhin ging das Bezirksamt den Instanzenweg und das Oberverwaltungsgericht entschied nun im Juni, daß die Aufschiebende Wirkung nicht wiederhergestellt werden könne. Hob also die Entscheidung der Vorinstanz auf. Und zwar weil sie 1. in der Sache damit rechneten, daß die Anordnung des Bezirksamtes bestand haben würde und 2. sie den Anwohnerschutz höher bewerteten, als die unternehmerischen Interessen des Knaack-Klub. Im März fiel keine Entscheidung zur Anordnung des Bezirksamtes selbst. Und bis mindestens Juni 2010 ist das auch noch nicht geschehen. (nicht signierter Beitrag von 141.15.31.1 (Diskussion) 15:16, 19. Jul 2010 (CEST))

Danke für den Hinweis, hab das mal überarbeitet. --APPER\☺☹ 15:46, 19. Jul. 2010 (CEST)Beantworten