Diskussion:Konkordienbuch

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Oudeís in Abschnitt Quatenus-Bindung
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Ein bisschen mehr...[Quelltext bearbeiten]

... könnte nicht schaden, oder?

Die englischsprachige Seite ist ungefähr zehnmal so ausführlich. Und das bei einem Buch, das zur deutschen Geschichte gehört! Können wir das auf uns sitzen lassen? Gruß --Anna 10:28, 10. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Quatenus-Bindung[Quelltext bearbeiten]

"Dabei ist zu beachten, dass die beiden zuletzt genannten Kirchenkörper [SELK und luth Freikirche] das Konkordienbuch anerkennen, weil (lat. quia) die Bekenntnisschriften der Heiligen Schrift entsprechen, während die Landeskirchen die Bekenntnisschriften nur anerkennen, insofern (lat. quatenus) sie der Schrift entsprechen": In der Fußnote wird auf eine Erläuterung der SELK verwiesen. Ich finde es ein bisschen problematisch, sich zur neutralen Darstellung eines kontroverstheologisch verminten Feldes auf die Verlautbarung eines der beiden Konfliktpartner zu stützen. Wird die Quatenus-Bindung der Landeskirchen durch eine kirchenamtliche Verlautbarung von ihrer Seite oder eine zitierfähige "neutrale" konfessionskundliche Darstellung gestützt? Sonst würde ich diese Gegenüberstellung streichen. --Oudeís (Diskussion) 14:44, 8. Mai 2021 (CEST)Beantworten

In der Kirchenverfassung der EKM steht in Artikel 4: »Diese Verpflichtung schließt ein, die Bekenntnisse immer wieder an der Heiligen Schrift zu prüfen.« Das geht jedenfalls in die Richtung. Altſprachenfreund; 02:01, 16. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Ja, das stimmt, das geht in die Richtung und ich finde die Beobachtung auch sonst der Tendenz nach nicht abwegig, aber "in die Richtung gehen" und "der Tendenz nach" reicht m. E. nicht, die zugespitzte SELK-Formulierung als 'neutrale' Faktendarstellung zu übernehmen. Denke ich.--Oudeís (Diskussion) 20:48, 22. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Zustimmung. Altſprachenfreund; 01:20, 23. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Meiner Ansicht nach ist die sogenannte "quatenus-Bindung" diejenige, die dem reformatorischen Schriftprinzip und auch der Konkordienformel selbst entspricht (die Bekenntnisschriften als „Zeugnis und Erklärung des Glaubens“ deutlich unter die Heilige Schrift, die „einig Richter, Regel und Richtschnur“ ist). Dies nimmt der zitierte Artikel aus der Kirchenverfassung der EKM auf, und es ist wohl in den Landeskirchen die allgemeine Auffassung. Trotzdem kann man darauf hinweisen, dass dies in altlutherischen Kirchen anders gesehen wird, aber ohne dass deren Aussagen über die Landeskirchen einfach übernommen werden. Ich schlage vor, den Abschnitt in veränderter Form wieder hineinzunehmen:
"Altlutherische Kirchen wie z.B. die SELK und die ELFK legen Wert darauf, dass sie das Konkordienbuch anerkennen, weil (lat. quia) die Bekenntnisschriften ihrer Auffassung nach der Heiligen Schrift entsprechen, und nicht nur insofern (lat. quatenus) sie der Schrift entsprechen.[1]
  1. SELK - Lexikon - Q auf der Website der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche abgerufen am 25. Mai 2021; John J. Sullivan: Unsere Verpflichtung auf das Bekenntnis – quia oder quatenus? In: Theologische Handreichung und Information für Lehre und Praxis der lutherischen Kirche 16 (1998) Nr. 3, S. 2–7.

Akzeptabel? --Zweioeltanks (Diskussion) 12:08, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Halte ich für eine sinnvolle Variante, die quia/quatenus-Sache knapp darzustellen. Gruß Altſprachenfreund; 20:21, 25. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Finde ich auch gut, ich hab's mal eingebaut.--Oudeís (Diskussion) 13:20, 16. Jun. 2021 (CEST)Beantworten