Diskussion:Landwirtschaftliche Alterskasse

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Sitacu
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doppelt gemoppelt[Quelltext bearbeiten]

Die Artikel Alterssicherung der Landwirte und dieser hier überschneiden sich. Ersteres ist der Oberbegriff und dieser hier dreht sich "nur" um den Träger, die ausführende Behörde. Sollte das nicht in einem Artikel zusammengefaßt werden ? Ich weiß rein "handwerklich" nicht, wie das geht und fange daher jetzt nicht das Rumprobieren an ... --KarleHorn 20:44, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Durch Übernahme von Alterssicherung der Landwirte in Landwirtschaftliche Alterskasse#Geschichte will ich versuchen, die Redundanz zu beheben. Vermutlich werden aber noch Anpassungen und wohl auch Korrekturen erforderlich sein. Deshalb möchte ich ausdrücklich andere Benutzer um Mitarbeit bitten. Zum Abschluss könnte man den Artikeltext dort vielleicht löschen und eine Weiterleitung einrichten?--Sitacu (Diskussion) 14:15, 21. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Alterskasse Beitragszahlung[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel Alterskasse Beitragszahlung fehlt der alterskassenspezifische Teil Beitragszuschuss. Dabei erhalten die Versicherten je nach Betriebsgröße und Einkommenshöhe gestaffelt einen Zuschuss zum Beitrag. Interessant ist das dieser Zuschuss zumindest teilweise aus den Beiträgen der Zahler stammt. Der Alterskasse ist dieser Zuschuss irgendwie peinlich . Neue Veröffentlichungen zu dem Thema finde ich nicht mehr das ganze wird totgeschwiegen weils auch einige ärgert ,wenn diese die Beiträge der weniger erfolgreichen Nachbarn mitfinanzieren.Nichtdesotrotz muss ein Artikel über den Beitragsuschuss zur Alterskasse eingestellt werden. Leider habe ich keine aktuellen Werte sonst könnte ich den Artikel verfassen. (nicht signierter Beitrag von 91.9.150.108 (Diskussion) 10:25, 22. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Moin, vielleicht kann ich zur Aufklärung beitragen: Der Beitragszuschuss ist eine Leistung (auf Antrag). Seine Höhe hängt nicht von der Betriebsgröße ab, sondern ausschließlich vom Einkommen (lt. Steuerbescheid). Bei nicht-buchführungspflichtigen Landwirten, die nach § 13a EStG pauschal veranlagt werden, wird das Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft gem. § 15 SGB IV errechnet, ist also ein fiktiver Wert. Finanziert wird er ausschließlich aus Bundesmitteln. Und "peinlich" ist er auch nicht, es gibt halt nur nichts zu berichten, da er seit 1995 im Gesetz (ALG) verankert ist und für Bezieher des Zuschusses die Daten automatisch von der Finanzverwaltung übermittelt werden. Google hilft: [[1]] sowie [[2]] Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 16:39, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 02:50, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten