Diskussion:Lastenausgleichsgesetz

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was bedeutet den "erhebliches Vermögen" ?[Quelltext bearbeiten]

Man sollte hier wohl mal genauer definieren was "erhebliches Vermögen" war. Hier wird wohl absichtlich die Sache heruntergespielt um dem Leser zu vermitteln das hier nur die Superreichen betroffen waren und niemals er selbst ;) Wäre das so hätte man sich das ja sparen können. Die paar Leute die da noch WIRKLICH ein erhebliches Vermögen hatten.. die teilweise zu enteignen hätte wohl wenig gebracht . Wieviele Leute waren es denn die hier als "erheblich Vermögend" bezeichnet werden? 10 tausend oder 10 Millionen? (nicht signierter Beitrag von 84.74.122.193 (Diskussion) 16:55, 30. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Das steht auch nicht explizit im Gesetzestext, sondern nur indirekt; das Gesetz bezieht sich auf die damalige Vermögenssteuer: Herangezogen wurden also alle, die damals zur Vermögenssteuer veranlagt waren. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 16:59, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Falsch: Das war keine Vermögenssteuer, sondern eine Lastenausgleichsabgabe mit Zweckbindung. Die Vermögenssteuer floss in den allgemeinen Haushalt, die Lastenausgleichabage in den Fonds. --House1630 10:56, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Lastenausgleich, Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel gibt (außer den Gesetzeszitaten) hauptsächlich die Situation nach 1989 an. Die vier Jahrzehnte vorher waren aber das eigentlich wichtige. 172.183.126.248 12:30, 11. Jun 2005 (CEST)

Ist jetzt wohl o.k.: entsprechend überarbeitet und ergänzt (war als Spätheimkehrer und Flüchtling selbst Empfänger von Lastenausgleichszahlungen und -Darlehen) Überarbeitungvermerk entfernt!--Dr.cueppers 19:35, 1. Jul 2006 (CEST)

Was mich etwas gestört hat, war der Hinweis, dass die Abgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz leicht zu leisten waren. Das war zumindest zu Beginn in den 1950er Jahren nicht der Fall. Mehrere Betroffene der damaligen Zeit haben erzählt, wie schwierig es war, gerade in den ersten Jahren die Abgaben aufzubringen. Erst ab ca. 1960, als der wirtschaftliche Aufschwung stark war, änderte sich die Situation selbstverständlich wesentlich.--87.193.64.241 10:57, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Vermögensschäden[Quelltext bearbeiten]

Später wurden auch Vermögensschäden an Produktionsmitteln erstattet. Aufgrund welchen Gesetzes war das denn?--Ulamm 01:59, 15. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Unbekannt. Betraf das denselben Personenkreis?

Ausgleichs- und Entschädigungswirkung[Quelltext bearbeiten]

Nach meiner Kenntnis (Berichte aus der eigenen Herkunftsfamilie) betrug der Lastenausgleich etwa 1 Promille der verlorenen Werte(6 überlebende Kinder, je etwa 150,-- DM (1952), verloren war ein Bauernhof (Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, Möbel, Inventar, Geräte, Vieh), 100 Hektar gutes Ackerland, Zeitwert (Fortführungswert) vor dem Krieg knapp gerechnet jedenfalls 1 Mio. DM. Der Lastenausgleich war also eher ein Begrüßungsgeld als eine Entschädigung. Wer weiß dazu Genaueres und schreibt es im Artikel?

Vielfach entsteht heute nämlich der Eindruck, die Vertriebenen seien entschädigt worden. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Entschädigung war nicht vorgesehen, da die "Rückkehr" bis etwa 1969 politisches Programm war. Und die Vertriebenen sich danach lieber mit Radikalismen ("Willy Brandt - Widerstand") aufhielten, statt 1970 eine Bodenwertzuwachssteuer einzufordern, aus der angemessene Entschädigungen hätten bezahlt werden können. --89.53.69.193 15:32, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Das stimmt unter keinen Umständen so: Die vorgenannten 150 DM waren auf keinen Fall eine "Einmalentschädigung", sondern die typische monatliche Vorauszahlung auf die "Hauptentschädigung" als "Hilfe zum Lebensunterhalt", die es gab, solange von den Betroffenen keine oder nur geringe sonstige Einnnahmen erzielt wurden. Diese "Hilfe zum Lebensunterhalt" hat sich im Laufe der Jahre (der Inflation entsprechend) auch erhöht und lief jeweils bis zur Auszahlung der "Hauptentschädigung" (auf die jedoch mancher arg lange zu warten hatte).
In meiner Familie war es aber auch so: Wertpapiere für mehrere zehntausend Reichsmark auf Firmen in Ostpreußen bzw. Goldmark wurden einmalig mit wenigen hundert D-Mark lastenausgeglichen. Mehr gab es nicht. Weder in der Höhe, noch in der Auszahlung. Keine monatliche Zahlung. Einmalig.134.247.251.246 19:23, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Mein Vater hat für ungefähr 90.000 RM nachgewiesene Verluste (Beteiligung an einer in der DDR enteigneten Fabrik und deren eingefrorene Erträge) auch zunächst "Hilfe zum Lebensunterhalt" bekommen und im Bescheid zur Hauptentschädigung dann über 21.000 DM (worauf die bereits gezahlte Unterhaltshilfe der Anfangsjahre angerechnet, d. h. nur der überstehende Betrag ausbezahlt wurde).
Ich selbst bekam keine monatliche Zahlungen und habe als Hauptentschädigung rd. 1.500 DM erhalten für rd. 2.500 RM Verluste: D. h., die Entschädigung für die "kleinen" Vermögen war relativ groß, je größer jedoch die Verluste, desto prozentual weniger Entschädigung gab es. Die Bewertungen von Geldvermögen, Immobilien und Inventar unterlagen auch unterschiedlichen Berechnungsformeln, weil z. B. bei Geldvermögen der Verlust wegen der Währungsreform anders gewertet wurde (diesen Verlust hatte ja alle anderen Bevökerungsteile auch erlitten).
"Hilfe zum Lebensunterhalt" bekamen übrigens auch Flüchtlinge, die zuvor nur kleine Vermögen hatten und somit auch einen vergleichsweise kleinen Anspruch auf "Hauptentschädigung": Mein Schwiegervater war (als vormaliger Lehrer) davon betroffen (nur verlorenes Mobiliar und Hausrat) und meine Schwiegereltern haben bis zur Rente mehr "Hilfe zum Lebensunterhalt" bekommen als dann die Hauptentschädigung betrug - das musste nicht zurückgezahlt werden.
In diesem Zusammenhang darf ich auch an einen in den 50iger Jahren umlaufenden Witz erinnern:
"Wie nennt man jemanden, der ein Auto hat?": "Autobesitzer"
"Wie nennt man jemanden, der ein Haus hat?": "Hausbesitzer"
"Wie nennt man jemanden, der eine Fabrik hat?": "Fabrikbesitzer"
"Wie nennt man jemanden, der ein Auto, ein Haus und eine Fabrik hat?": "Flüchtling"
Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 17:58, 1. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Entschuldigung, wenn ich mich hier mal kurz "einklinke" : Im Sinne der kommunistisch verfolgten deutschen Binnen-Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone (SBZ), d.h. politisch Verfolgte mit Flüchtlingsausweis C, erfolgten die Entschädigungen gemäß Präambel zum LAG unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass, Zitat : "...die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des (eingefügt Gordito1869: von diesen politischen Flüchtlingen und Zwangsvertriebenen) zurückgelassenen Vermögens bedeutete." (Zitat-Ende) --- Alle Bundesregierungen vor 1990 (!) hatten den den binnendeutschen Opfern dieser kommunistischen Zwangsenteignung mittels : - Kreisverweisung, Deportation, Internierung, Ermordung oder Zwangsvertreibung (...im Zuge der totalitären / unrechtsstaatlichen Durchsetzung der (sicherlich damals notwendigen) Boden-/Industriereform in der SBZ/DDR 1945-49) - die Rückgabe ihrer Vermögenswerte im Falle der Wiedervereinigung versprochen, wie u.a. auch der aktuelle CDU-Politiker aus Mecklenburg-Vorpommern, MdL Dr. Henning von Storch, öffentlich erklärt(e) - wie folgt [1]; siehe hierzu auch die interessanten Einzelnachweise unter Bodenreform in Deutschland und die m.E. dubiose Entscheidung bzgl. (m)einer öffentlichen Petition für die o.g. politischen Verfolgungs- und Vertreibungsopfer - zur ausschließlichen Ehrenrettung dieser ausgegrenzten Menschen (!!!) [2]. --Gordito1869 18:28, 13. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Es ist, wie ich mich rückversichert habe, schon so, wie ich es oben schrieb:
Es gab eine Einmalzahlung von 150,-- DM, - das war's.
Möglicherweise war diese Entscheidung juristisch falsch. Oder die Ihre. Oder das Recht so komplex, dass es zu extrem unterschiedlichen Zahlungen für sozial sehr ähnliche Sachverhalte kam (Zuzug nach Westdeutschland aus Danzig /reichsdeutschen Ostgebieten /DDR; landwirtschaftliches Vermögen /industrielles Produktionsvermögen /Bankguthaben; verlorenes eigenes Vermögen /verlorenes Elternvermögen ; vorhandenes eigenes Erwerbseinkommen oder nicht, Lebensalter oder Familienstand bei Vertreibung oder bei Stellung des Antrags auf Lastenausgleich usw.).
"Gewinner" des Lastenausgleichs jedenfalls waren allenfalls die, die im besseren Umland der heutigen Großstädte (Hamburg-Sülldorf, -Rissen, vergleichbare Vororte um Ratingen, Bad Homburg, München) Baugrundstücke für Pfennigbeträge pro Quadratmeter bekamen und daraus heute unbesteuert Millionenvermögen erlösen können. --89.53.84.156 10:46, 5. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Zu der Behauptung oben, dass der Lastenausgleich nur ein Promille der Schäden ersetzt hätte, ein paar Zahlen aus Baden-Württemberg (Quelle steht im Artikel, es ist der dort aufgeführte Ausstellungskatalog, der von Wissenschaftlern erarbeitet wurde): Gezahlt wegen Vertreibungsschäden wurden in BW bis 1982 ca. DM 3,57 Milliarden. Damit wurden ca. 516.000 Einzelansprüche erfüllt. Im Durchschnitt und auf Euro umgerechnet ergibt das einen Betrag von ca. EUR 3.540 pro Einzelanspruch. Wenn also, wie oben behauptet wird, nur 1 Promille der Schäden ersetzt worden wäre, müsste jeder Vertriebene in seiner Heimat ein Vermögen von 3,5 Millionen Euro besessen haben. Rechne ich dazu nochmal den Kaufkraftverlust, der seit den 50er Jahren entstanden ist, ganz konservativ mit dem Faktor 3, hätte jeder Vertriebene also ein Vermögen von gut 10 Millionen Euro in seiner Heimat besessen und durch die Vertreibung verloren. Diese Zahlen zeigen ganz deutlich, dass die Behauptung Blödsinn ist, dass der Lastenausgleich die Schäden nur im einstelligen Promillebereich gutgemacht hätte. Giro Diskussion 23:19, 5. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Die Lastenausgleichsgesetzgebung war nicht auf Restitution, sondern auf die Zukunft gerichtet. Deswegen stimmt der Begriff "Schadenersatz" im Artikel nicht, zumindest den Flüchtlingen / Vertriebenen konnte bereits deshalb kein Schaden "ersetzt" werden, weil man unter diesen Umständen den Status Quo hinsichtlich der Ostgebiete anerkannt hätte. Das wollte man um jeden Preis vermeiden. Die Entschädigung war degressiv gestaffelt, dh. die ersten 1000,- RM (§§ 243, 246 LAG) wurden voll erstattet, danach wurde es weniger. Aufgrund des Aufschwungs konnte man später nachentschädigen, so dass zuletzt die ersten 3.800,- RM Schaden voll ersetzt wurden. Insgesamt wurde immer zumindest 6,5% des erlittenen Schadens ersetzt. Beachtet werden muss, dass nur der Eigentümer die Entschädigung bekam - und nicht bspw. seine Kinder, sofern er noch lebte. Es war also regelmäßig der Ehemann, der die Entschädigung erhielt, während zugunsten der Familienmitglieder Beihilfen gezahlt wurden.
Dass solche Witze über die Flüchtlinge existierten, hängt damit zusammen, dass sie durch die LAG-Gesetzgebung (aber erst ab 1952!) jedenfalls einen geringen Betrag stets aus Staatsmitteln zur Verfügung hatten, den ein nicht-geschädigter Selbständiger aus Westdeutschland nicht hatte. Das war möglicherweise ein Vorteil, den allerdings kaum ein Flüchtling als solchen begriffen haben wird. Mir reicht es, Bilder von Nissenhütten zu sehen, und die eigene Familiengeschichte zu kennen. Näheres demnächst, komme da im Moment nicht dazu. --Musil 22:04, 11. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Die oben steif und fest behaupteten "einmaligen 150 DM pro Kind" (für 6 Kinder) sind nur denkbar als "Abrechnungs(rest)betrag der Hauptentschädigung unter Anrechnung zuvor gezahlter Hilfen zum Lebensunterhalt", worauf auch der Auszahlungszeitpunkt (1952) hindeutet: Eine 8-köpfige Flüchtlicngsfamilie hat man nicht 7 Jahre lang unversorgt gelassen und dann mit diesem Betrag abgespeist - absolut undenkbar. Wovon hat die Familie denn nach der Flucht gelebt? Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 12:53, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Ich will die genannten Beträge gar nicht anzweifeln - möglicherweise war das genannte Grundvermögen bereits vor dem Krieg mit Grundbuchforderungen derart belastet, dass nicht viel zu entschädigen übrig blieb. Das wurde nämlich abgerechnet. Vielleicht wusste die Familie nur nie, wie sehr dem LAG-Empfänger bereits das Wasser bis zum Halse stand. Das war bei nicht wenigen Großgrundbesitzern in Ostpreußen so.--Musil 16:21, 12. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Lastenausgleich und weiter Besitzer / Eigentümer ?[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen, ich habe da mehr eine Frage als alles andere, da mir die ganze Geschichte sehr merkwürdig vorkommt.

Vieleicht kann mir ja jemand einen Tip geben, wäre super.

Mein Schwiegervater ist vor über 10 Jahren verstorben, er kam aus Oberschlesien, hatte zusammen mit seiner Schwester das damahlige Haus incl. Grundstück vererbt bekommen; ( Schriftform Brief ) und ist wie so viele damals in den Krieg gezogen worden, Flüchtete damals aus Russland und kam ins Rheinland; die Schwester flüchtete damals ebenfalls und ist in der heuteigen BRD heimisch geworden. Beide haben einen Antrag auf Lastenausgleich gestellt und erhalten.

Nun kommt der Punkt: nach über dreißig Jahren melden sich Verwandte ( Cousine u. Cousin meines verstorbenen Schwiegervaters und noch lebender Schwester ) die in dem Anwesen in Oberschlesien ( Haus u. Grundstück )bis zum jetigen Zeitpunkt gewohnt haben, und fordern eine Erklährung über ein weiteres Wohnrecht.

Was kann es damit aufsich haben. Für Hinweise wäre ich sehr erfreut.

M. f . G. Frank ------ (nicht signierter Beitrag von Frank Ruetsch (Diskussion | Beiträge) 15:52, 12. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Welche Einnahmen?[Quelltext bearbeiten]

Im Text steht

"Diese Belastungen (0,6 % pro Jahr) konnten auf Grund der langen Zeit aus den Einnahmen des betroffenen Vermögenswertes geleistet werden, ohne die Vermögenssubstanz angreifen zu müssen,..."

Welche Einnahmen hatte denn eine Familie aus einem kleinen Haus, in den sie nur selbst wohnen konnte und nichts vermietbar war?

Der Satz ist so generell also falsch - er stimmt nur für Immobilien, die (teil-)vermietet waren. -- 81.210.207.0 01:31, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Hier bietet sich an, das Wort "Einnahmen" durch den Begriff "Ertragswert" zu ersetzen.
Einen Ertragswert hat nämlich auch das selbst bewohnte Häuschen, auch wenn der nicht als "Einnahme" auftritt, sondern als "nicht gehabte Ausgabe".
Das werde ich so ändern. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 14:47, 8. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Es gab Freibträge, siehe Vermögensabgabe - deswegen stimmt eigentlich die ganze Rechnung mit 50%, 30 Jahre und dann 1,67% des Vermögens überhaupt nicht. Ein Freibetrag von 150.000 DM bedeutet ja praktisch, dass bei einem selbstwohnten Häuschen fast nichts zu zahlen war. Ansonsten wurden die Eigentümer großer Häuser gezwungen, etwas zu vermieten, wodurch die Wohnungsnot gelindert wurde. --House1630 11:00, 27. Jan. 2012 (CET)Beantworten

In einem kleinen einhundert-Quadratmeter-Häuschen lebten nach dem Krieg oft 3 oder 4 Parteien. Die Besitzer waren meistens durch die Obrigkeit oder schlicht und einfach wirtschaftlich gezwungen, das eigenen Einfamilienhaus teilweise an fremde Menschen zu vermieten. Pro Kopf hatte jeder Bewohner dann oft bloß zehn Quadratmeter. Es war damals also fast jedes Wohnhaus zumindest teilvermietet. Allerdings waren nach dem Krieg viele Mieter nicht in der Lage, angemessene Mieten zu zahlen. Außerdem gab es staatliche (oder obrigkeitliche, d.h. also teilweise auch von den Allierten oder von den Ländern oder von den Kommunen ausgehende) Zwangsmaßnahmen und Eingriffe in die Vertragsfreiheit, mit der Mieten (anders als in einer freien Marktwirtschaft) auch künstlich niedrig gehalten wurden. --91.52.180.65 07:02, 8. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Historischer Gesetzestext[Quelltext bearbeiten]

Der verlinkte Gesetzestest ist die aktuelle Fassung, in der die Regelungen zur Vermögensabgabe, zur Hypothekengewinnabgabe und zur Kreditgewinnabgabe nicht merh enthalten sind. (Denn sie sind inzwischen ja auch abgeschafft.) Wo finde ich den historischen Gesetzestexte, um nachzulesen, wie das geregelt war. (nicht signierter Beitrag von 188.174.116.226 (Diskussion) 11:13, 9. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Staatliche Zwangshypothek = Enteignung ?[Quelltext bearbeiten]

hallo, kann man formulieren, daß die 1952er zwangshypothek (grundbuch oder baulast) in höhe von 50% des einheitswertes vom 21.juni 1948 eine 50% enteignung ALLER privaten immobilienwerte bedeutete ? 50% von allen gebäuden und flächen ? die hälfte ? kann man das gesamtvolumen ungefähr schätzen ? fragt --Z6ehswhha5HGRTd (Diskussion) 13:31, 14. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Zitat aus dem Handelsblatt (HB), Heft 130/2022 vom 08.07.2022, S. 14 / Der Trick mit dem Lastenausgleich: "Vor diesem Hintergrund mussten Immobilienbesitzer und Unternehmen dem westdeutschen Lastenausgleichsgesetz zufolge zwar eine Abgabe auf 50 Prozent ihres im Juni 1948 vorhandenen Vermögens zahlen, aber gestreckt auf 30 Jahre und damit inflatorisch entwertet. Die jährliche Belastung des Besitzes betrug maximal 1,7 Prozent. Die Abgabe wurde problemlos aus dem Vermögenszuwachs entrichtet, die Substanz blieb unangetastet." Das Gesamtvolumen des Ausgleichsfonds belief sich im Lauf der Jahrzehnte auf 145 Milliarden D-Mark, knapp die Hälfte stammte aus der Vermögensabgabe, der Rest aus öffentlichen Zuschüssen. (gleiche Quelle HB) --Karl 3 (Diskussion) 19:22, 8. Jul. 2022 (CEST)Beantworten
Hier fehlt auch etwas: Die Frage ist, aus welchem Blickwinkel das Handelblatt schreibt. Offensichtlich geht es den Machern des Blattes um ihre heutigen Zielgruppen und beispielsweise nicht um die Landbevölkerung mit Eigentum an Grund und Boden. Entsprechend irreführend sind die Aussagen damit auch, denn auf dem Land, besonders in kleinen bäuerlichen Betrieben, gab es in aller Regel nur ein sehr geringes Barvermögen. Der Artikel beschönigt damit leider die reale wirtschaftliche Bedrohung der Kleinbetriebe und sorgt damit für ein schiefes Bild der damaligen Zustände. --2001:9E8:AAB7:DE00:3C17:A53:C58:70F3 15:39, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Vertriebene = größte Gruppe der durch den Krieg Geschädigten[Quelltext bearbeiten]

"Die Vertriebenen bildeten die größte Gruppe der durch den Krieg Geschädigten und diejenige mit den größten materiellen Verlusten", steht im Artikel.

Aha.

[sakasmus on] Die paar "geschädigten" Zwangsarbeiter, Juden und Russen kommen da nich ran. [/sakasmus off]--WalterGroeh (Diskussion) 22:17, 5. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Bitte erkläre, wie das gemeint ist, wenn Du diese Gruppen zusammenzählst. (sakasmus, Sachbezug, über diese Gruppen lustig machen). Gruß! GS63 (Diskussion) 22:33, 5. Nov. 2019 (CET)Beantworten
"Etwa 12 bis 14 Millionen Deutsche und deutschstämmige Angehörige verschiedener Staaten zwischen 1944/45 und 1950 waren von Flucht und Vertreibung betroffen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Vertreibung#Zahlen_zu_Flucht_und_Vertreibung
Das sind viele, ist aber nicht "die größte Gruppe der durch den Krieg Geschädigten"
verglichen mit Massenmorden an Russen und Slaven, allein 27 Millionen getötete Sowjets
https://de.wikipedia.org/wiki/Tote_des_Zweiten_Weltkrieges#Kriegstote_nach_Staatsangehörigkeit
und Holocaust

und ca. 11 Millionen ausländische Zwangsarbeiter des NS-Regimes

https://de.wikipedia.org/wiki/Zweiter_Weltkrieg#Kriegsgefangene_und_Zwangsarbeiter
--WalterGroeh (Diskussion) 18:43, 6. Nov. 2019 (CET)Beantworten

Bitte doch das Thema beachten ! Es geht hier nur um das LAG ! --Kulturkritik (Diskussion) 10:31, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Lastenausgleichsämter[Quelltext bearbeiten]

Die Landesausgleichsämter wurden nach meinen Informationen zum Teil aufgelöst oder in andere Behörden integriert. --Kulturkritik (Diskussion) 10:31, 19. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Kirchenund Genossenschaften waren vom L. ausgenommen[Quelltext bearbeiten]

--Präziser (Diskussion) 09:30, 28. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Hier wurde der Satz gelöscht, dass Stiftungen ebenfalls ausgenommen wurden. Das ist ein wichtiger Sachverhalt, der bisher fehlt. --2001:9E8:AAB7:DE00:3C17:A53:C58:70F3 15:47, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Welche "Lastenausgleich" erhielten die, die "nichts zu verlieren hatten", aber ihr Leben als Kanonenfutter[Quelltext bearbeiten]

für die "Freiheit" "des Eigentums" aufs Spiel setzen mussten und Krankheit und Hunger erlitten, dadurch Kinder und Familienangehörige verloren? Als "könnte" es einen wirklichen Lastenausgleich geben! Hier diskutiert die Klasse der (Ex-)"Besitzenden" und schanzt sich Vorteile zu.

Nur mal so als Erinnerung.


"19.01.2022 Explosion der Ungleichheit Pandemie macht Reiche reicher und Arme ärmer

Oxfam Präsidentin Abby Maxman erklärt in einem Interview, dass Ungleichheit ungesündere und unglücklichere Gesellschaften schaffe. Die 10 reichsten Menschen hätten ihr Vermögen innerhalb der Pandemie verdoppelt."

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/pandemie-sorgt-fuer-explosion-der-ungleichheit-17739129.html

Gruß, Miriam Webster (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:30E4:8B00:3BE:5794:E890:3E4F (Diskussion) 10:08, 26. Jan. 2022 (CET))Beantworten

Entfernung von Beiträgen[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Quatsch? --2001:9E8:AAB7:DE00:3C17:A53:C58:70F3 15:40, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Lies und beachte WP:DS. Deine Beiträge dienen nicht der konkreten Weiterentwicklung des Artikels, sondern sind reine Meinungsäußerungen. Deswegen sind sie zu entfernen. --2A00:20:7016:D759:21C9:5B56:1E8C:6809 15:42, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Unverständlich: Warum ist die Belastung in der wirtschaftlichen Situation der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in den 50er Jahren nicht relevant? Der Artikel tut bisher so, als ob die Belastungen gering und problemlos gewesen wären. Das ist historisch falsch. --2001:9E8:AAB7:DE00:3C17:A53:C58:70F3 15:44, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Zusätzlich ist es natürlich absolut sinnfrei, auf einen Thread zu antworten, der vor zehn Jahren abgeschlossen wurde. --2A00:20:7016:D759:21C9:5B56:1E8C:6809 15:45, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Dokument von 2021 zu einer "einmaligen Vermögensabgabe" nach dem Muster eines Lastenausgleiches[Quelltext bearbeiten]

Das Bundesministerium der Finanzen hat folgende Publikation herausgegeben, in der auch ein neues Lastenausgleichsgesetz diskutiert wird:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/Vermoegensabgabe-Corona.pdf?__blob=publicationFile&v=3 --2001:9E8:AAB7:DE00:3C17:A53:C58:70F3 15:43, 11. Nov. 2023 (CET)Beantworten

SPD Bremen sieht Notwendigkeit für einen Lastenausgleich[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Aus den außerordentlichen finanziellen Belastungen und Herausforderungen der staatlichen Haushalte einerseits und der hohen und extrem ungleich verteilten privaten Vermögen andererseits ergibt sich die dringende Notwendigkeit, einen Lastenausgleich vorzunehmen und vor allem die großen Vermögen stärker an der Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu beteiligen." (PM vom 14/09/2021)

https://spd-fraktion-bremen.de/politischearbeiten/vermoegensbesteuerung/ ( und https://www.spd-land-bremen.de/Binaries/Binary8213/SPD-Bremen-Zukunftsprogramm-2023-2027-web-download-final.pdf ) --2001:9E8:AA88:B900:7546:46AB:E220:B351 23:16, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Was soll das? Wahlwerbung für die SPD - hat hier nix zu suchen!Este (Diskussion) 09:36, 14. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Aktuelle Gerüchte zu einer Änderung des LAG - Inkrafttreten angeblich 01.01.2024[Quelltext bearbeiten]

Es gibt aktuell zahlreiche Gerüchte hinsichtlich einer bereits vor Jahren erfolgten Änderung des LAG, die im neuen Jahr in Kraft treten soll. Eine respektable Quelle dazu finde ich keine. Daher ist es vielleicht Quatsch. Wenn es wirklich Quatsch ist, und es keine respektable Quelle (Gesetze werden ja offiziell veröffentlicht, aber vielleicht finde ich das als Laie nicht) gibt, wäre es eventuell einen Absatz wert. Ebenso, falls es (wider erwarten!) doch wahr sein sollte. --2A02:908:1082:6360:410D:C661:4703:C2A 12:09, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Das hier ist keine Gerüchteküche, also lass den Sch... Este (Diskussion) 14:48, 25. Nov. 2023 (CET)Beantworten